STEINHOFF Reinkarnation
Die Machenschaften Joostes und Konsorten werden in dem Verfahren untersucht.
Nicht das was danach gelaufen ist.
Sehrgut beschriben!.
Sanierungs vorschlag!.
50% Schuldenschnitt,
Zinsen 6% runter
Aktionäre enteignen,Holding leer verkaufen ist keine lösung!.
Einseitige lösung nur zum Vorteil der Gläubiger!.
Wenn wir einen Vorschlag und sitz für SDK im Whoa bekommen,damit wäre es Gesundung der Holding möglich!.
Alle erhalten die Möglichkeit Stellung zu beziehen.
Dann gibt es eine Wahl und wenn das Gericht der Meinung ist, alle sind fair behandelt worden, wird es abgesegnet, ansonsten nicht.
Wir müssen also das Gericht überzeugen bzw. der SdK, in unserem Auftrag.
Zeitpunkt: 31.03.23 12:28
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Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 01.04.23 10:45
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Zum WOAH
Nicht die Aktionäre müssen das Gericht / den Richter überzeugen, sondern der Richter muss den entsprechenden Vorschlag als "Fair" ansehen.
Beim WOAH kann es "de facto" keinen Vergleich geben, der rechtlich gesehen tatsächlich nur für eine Seite, nämlich die Gläubiger, irttümlicherweise, fair sein könnte. Das erfüllt eben genau nicht das Ziel eines WOAHs.
Wie einige hier schon richtig erkannt haben: Sollte der Vorschlag vom 15.12 tatsächlich das Beste Angebot gewesen sein - in den Augen des Richters - so wäre alles was im WOAH zum Ergebis kommen könnte, nur zum Nachteil für die Aktionäre.
Problematisch ist insoweit, dass gegen das WOAH keine weiteren Rechtswege eröffnet sind. Sollte es also dazu kommen, dass die Gläubiger entsprechend ihrer Forderungen in Klasse 1 unterteilt werden (so würde es das WOAH vorsehen), so würden Ihre Ansprüche auch am nächsten Berücksichtigt werden.
Rechtlich gesehen sind hier die tatsächlich vereinbarten Rahmenbedingungen der Kreditvereinbarungen maßgeblich; die Gewinnspanne für die HFs bezogen auf Ihre Einkaufskurse hingegen nicht (meines Wissens nach!)
Oder Kursgesagt: Der Handel mit Schulden ist nicht rechtswidrig, er ist allgemein anerkannt und fester bestandteil unseres Gesamtwirtschaftlichen Systems. Insofern erscheint es mir als unmöglich, bei der Bestimmung der Höhe des Vergleichs auf "Einkaufspreise" der Schulden abzustellen.
Und übrigens. Ein Vergleichsangebot gilt spätestens dann als "Fair" für die Gläubiger, wenn es die Summe erreicht, die Ihnen bei Liquidation (Insolvenz) zustehen / zukommen würde. Daraus könnte man also grob ableiten wie Hoch der Vergleichsvorschlag mindestens sein müsste und was am Ende für die Aktionäre dabei rauskommen könnte.
Diese Rechnung (stand Heute) kann man nur gültig und nachvollziehbar erstellen, indem man auf das derzeitige Zahlenwerk vertraut.
Die Kehrseite könnte natürlich so aussehen, dass man seitens Steinhoff etwaige Ansprüche / Szenarien bereits durchgespielt hat (da etwaige Vergleichssummen ja mittels des derzeitigen Zahlenwerkes bestimmbar sein könnten)
Und wenn wir schon dabei sind. Der 30.06.2023 kann während eines WOAHs dahingestellt sein. Denn innerhalb des Verfahren ist es dem Anstragssteller jederzeit möglich, den Gläubiger an der Vollstreckung entsprechender Forderungen (unabhängig ihrer Art) zu hindern, indem er dies bei Gericht beantragt. Wortwörtlich wird oftmals von "beantragen" gesprochen, de facto würde aber die Bekanntmachung beim entsprechenden Gericht reichen - also über Vollstreckungsmaßnahmen. Im Sinne des WOAHs steht der "Erfolg" des Antrags zu keiner Zeit in Frage, da dieser Bestandteil dessen ist - sozusagen "Freiwillig" mit 100% Zusage in Anspruch genommen werden kann.
Tatsächlich kennt das WOAH, insofern man nicht während des laufenden Verfahrens "außerhalb" dessen zu einem privaten Vergleich kommt, nur drei Ergebnisse. Vergleich, Debt-to-Equity-Swap oder Insolvenz.
Das WOAH dient zum Erhalt "überlebensfähiger" Unternehmen. "Überlebensfähig" meint dabei jedoch nicht, dass man sich innerhalb des Verfahrens einfach nur die Schulden wegdenken muss - denn dann würde ja nahezu jedes Unternehmen "überlebensfähig" sein. Die "Erzwingungen" der Vergleiche zielt auch viel mehr auf kleinere Gläubiger (anderer Klassen als 1, 2) ab und nicht etwa ausschließlich auf Gläubiger der Klasse 1. Jetzt haben wir aber mehr oder weniger nur gesicherte Forderungen; also theoreitsch nur Klasse-1-Gläubiger.
Nochmal
Wer von frisierten Zahlen ausgeht, darf sich hiervon bitte keinesfalls angesprochen fühlen. Auch sonst soll dieser gesamte Beitrag keine Handelsempfehlung sein oder gar zu Diskussionen anregen. Die Informationen zum Verfahren sind überall einsehbar, teilweise nicht so deutlich und auch meistens (leider) ohne praxisrelavante Fallbeispiele - aber einsehbar. Das Ganze ist nur meine Meinung.
Und bevor ich hier als Basher abgstempelt werde. Es geht mir nicht darum eine Seite zu verteidigen oder mich gar für sie stark zu machen. Also gut, für den rechtlichen Weg dann schon. Einige sollten sich jedoch - und das gilt für alle Richtungen - ein wenig zurückhalten wenn um Beiträge geht, die ganz klar als Handelsempfehlungen verstanden werden könnten und damit einhergehend Manipulativ wären.
Ein unbefangender Richter wird unseren Fall mit unbefangenen Juristen und einem unbefangenen Finanzexperten prüfen. Wer hier welchen Akademischen Grad oder Ausbildung mitbringt sollte für uns alle spätestens dann egal sein, wenn er sich als Aktionär erkennbar macht.
Vielen Dank
Quelle: https://www.damste.de/infoblogs/sanierungsverfahren-niederlande-whoa
Es gibt bisher nur einen VORSCHLAG von Steinhoff. Wird dieser eingereicht, schaut sich ein Experte die Sachlage an, hört die betroffenen Parteien an, und erstellt auf dieser Grundlage eine Vereinbarung, die dann vom Gericht sanktioniert werden muss. Diese Vereinbarung wird in jedem Fall anders aussehen, als der vorliegende Enteignungsplan des Steinhoff-Managements zur Beglückung der Hedgefonds.
Wird also alleine der Antrag von Steinhoff sanktioniert? Nein!
Hier nochmals ausführlicher: "Der Schuldner [=Steinhoff] kann das Restrukturierungsverfahren mit der Hinterlegung einer entsprechenden Erklärung bei Gericht beginnen. Allerdings können auch Gläubiger [=Hedgefonds] sowie Gesellschafter [=Aktionäre] das Restrukturierungsverfahren initiieren, indem sie vom Gericht einen Restrukturierungsexperten ernennen lassen, der in der Folge einen Vergleichsvorschlag erarbeitet und unterbreitet. Auf diese Weise kann den Gläubigern ein Vergleichsvorschlag auch ohne bzw. gegen den Schuldner unterbreitet werden. Der Vergleich kann in einem Forderungsverzicht, einem Zahlungsaufschub oder auch in einer Umwandlung von Forderungen in Anteile am Unternehmen (debt to equity) bestehen. Für die Entscheidung über den Vergleichsvorschlag wie auch für die Zuweisung der Quotenauskehrung werden die Gläubiger in Gläubigerklassen eingeteilt."
Quelle: https://www.schultze-braun.de/newsroom/...ndigungsoption-eingefuehrt/
Und es ist ein riesen Unterschied, ob hier ein Hedgefonds, der billig faule Kredite als Spekulationsobjekt mit Totalverlustrisiko gekauft hat, fordert, Aktionäre zu enteignen, ohne irgendeine Gegenleistung einzubringen, oder ob eine Commerzbank sagt, wir können von unserem gutgläubig vergebenen 200 Millionen Euro Kredit maximal auf 25 % verzichten, weil wir andernfalls ein Problem mit den Aufsichtsbehörden und unseren Aktionären bekommen.
Und nein, die Insolvenz ist für niemanden eine gute Option. Sie taugt nur als Drohmittel für die Hedgefonds wie auch für uns Aktionäre. Natürlich kann man für sich sagen, lieber Insolvenz als dass die Hedgefonds uns entschädigungslos enteignen. Aber hier gibt es Aktionäre, die seit langer Zeit dabei sind, die viel Geld verloren haben, die im Vertrauen auf das Management und die Aussicht auf einen florierenden Retail-Konzern investiert haben. Und ich für meinen Teil werde alles dafür tun, dass es NICHT zu einer solchen entschädigungslosen Enteignung kommt. Dafür haben wir die SdK ins Boot geholt und da setze ich drauf!
https://www.furnituretoday.com/financial/...h-new-restructuring-plan/
Die Gläubiger bekommen sofort alles, oder?
Ist auf deutsch
Zeitpunkt: 01.04.23 10:46
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"Diese Rechnung (stand Heute) kann man nur gültig und nachvollziehbar erstellen, indem man auf das derzeitige Zahlenwerk vertraut.
Die Kehrseite könnte natürlich so aussehen, dass man seitens Steinhoff etwaige Ansprüche / Szenarien bereits durchgespielt hat (da etwaige Vergleichssummen ja mittels des derzeitigen Zahlenwerkes bestimmbar sein könnten)"
Das "Zahlenwerk" am 28.03. aus dem Hut gezaubert soll glaubhaft sein nach diesen "Korrekturen"?.
Denke mal die Sonderprüfung wird da Klarheit bringen und nicht das was Steinhoff i.S.v. Gläubigern als "fair" betrachtet.
CPU ist ohnehin nicht das Papier wert auf dem es geschrieben ist.
Zinsen sind unverhältnismäßig nach dem globalen settlement da kein Risiko der Insolvenz(LdP alles wird gut 2022)
cbc
Liest sich für mich wie eine gewünschte Gläubigersicht, das von dir skizzierte Szenario.
Aber erst dann hätten die Hedgefunds richtig viel zu verlieren.
Dazu müssen wir neue wegen gehen.
Etwas tun was es so noch nicht gab und dass die Causa Steinhoff richtig Schlagzeilen lassen machen wird.
Was nebenbei präventiver Wirkung haben wird. Und und.
Alles nachher zu begleichen von den Gläubigern, und zwar egal wie vielen hier leer abverkauft worden sind.
Denn alle Aktienkaufer dürfen zwangsläufig davon ausgehen dass es 'nur' 4,2 Milliarde Stück im Umlauf gebe.
Egal wie vielen Aktien auf dem markt geschmissen wurden (dazu kreiert wurden) um den Kurs immer tiefer zu führen, das immer kommunizierte Grundkapital ist der Basis für den Fairen Wert.
Diese Befürchtung hatte ich auch geäußert. Im Nachgang erscheint mir das allerdings eher unwahrscheinlich, unter der Voraussetzung, ein Richter bewertet dieses Angebot als praktisch wertlos. SH selber geht davon aus das die angebotenen CVR möglicherweise ohne jeden Wert bleiben.
Während die HF Verluste durch eine solvente Abwicklung vermeiden können, on top dazu durch weitere PIK Zinsen bis zu 5 Mrd. mehr nur dadurch an Gewinn generieren würden, sollen die Anteilseigner mit einem nicht bezifferbaren Angebot, praktisch einem Luftschloss, einer Hoffnung auf vielleicht irgendwas, irgendwann (...) abgespeist werden.
Ein solches " Angebot " ist keines, von der solventen Abwicklung würde hier nur eine Seite profitieren, zu Lasten der Anteilseigner, die durch diese Schimäre ohne Mindestwert de facto mit dem Totalverlust rechnen müssen.
Eine derartige Auslegung des WHOA macht es zum Instrument, um die Anteilseigner zu enteignen, ihnen an der üblichen insolventen Abwicklung vorbei selbst den hinteren Platz in der Schlange der Anspruchsberechtigten zu streichen.
Bringt doch nichts, hier immer und immer wieder auf diejenigen zu zeigen, die an steinhoff geglaubt haben.
Falls es zur Klage gegen Steinhoff kommt.
EY ist dann schonmal bekannt in Niederlande!
Zitat aus dem Text:
"Der Entschädigungsfonds und die damit verbundene Klage in den Niederlanden ermöglicht es laut der DSW, neben der deutschen EY-Gesellschaft das gesamte internationale EY-Netzwerk in die Haftung zu nehmen, welches für einen globalen Prüfungsauftrag wie im Fall Wirecard ebenfalls Verantwortung trage. Ein vor dem Gerichtshof von Amsterdam erzielter Vergleich mit der Prüfungsgesellschaft könne auf Antrag der Kläger für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten, also auch in Deutschland. Das EU-Recht sei an dieser Stelle sehr klar und ermögliche eine schnellere Lösung ..
LG Sam
MEINE MEINUNG!
https://www.google.com/amp/s/m.faz.net/aktuell/...n-18782112.amp.html