Steinhoff Informationsforum
Denn wenn man hier nochmal Zeit verliert kann man definitiv nichts mehr erreichen.
letztendlich haengt aber alles von den stimmrechten ab, die die sdk auf der hv vertreten kann.
sind es nur 200millionen stimmen, ist das quasi nichts und man kann die ganze angelegenheit in die naechste tonne endlagern.
sdk braucht 25% + 1 stimme der registrierten stimmen auf der hv. dann kann man etwas bewirken. alles drunter ist verschwendete lebenszeit, imho.
fakt! ... einfach abwarten da verschwendete lebenszeit...
Zeitpunkt: 31.01.23 10:32
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Zeitpunkt: 31.01.23 10:37
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Zeitpunkt: 31.01.23 10:41
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Kommentar: Provokation
"...Habe auf jeden Fall die Sache richtig eingeschätzt.Ich erzähle ja nicht Dinge wie andere hier, um mich zu profilieren oder andere abzuzocken.Da ich selbst noch mit Aktien dasitze, kann ich jetzt nur noch Hoffen...."
Um Recht zu haben zeigst du gewaltigen Einsatz....hier im Forum.
Wie sieht's mit der realpraktischen Umsetzung von Recht bekommen aus?
Hast deine Aktienzahl schon der SdK gemeldet, oder bist, noch besser, Mitglied geworden?
Soll das Management jetzt noch rechtlich bedenkliches Angebot gemacht haben nach deiner Meinung ?
Du kannst Dirty fragen wenn du es nicht glaubst, er hat es in Facebook sehr gut beschrieben was passieren wird wenn abgelehnt wird.
Also keine Ahnung wie du aufsowas kommst ?!"
Untenstehend ein Auszug aus dem Niederländischen "Stillen Pfandrecht" Seite 207 und 208 unter folgendem Link einsehbar:
https://www.yumpu.com/de/document/read/9940245/...er-niederlande-gwdg
Nach dem "Stillen Pfandrecht" der Niederlande, darf die Pfandsache erst Verwertet werden, wenn der Pfandgeber in Verzug gerät!
In Verzug gerät Steinhoff erst dann, wenn die Gläubiger die Schulden Fällig stellen und Steinhoff dann nicht zahlen kann!
Zusätzlich, dürfen die Gläubiger "Pfandnehmer" aus dem Erlös des Pfandes nur ihre Forderungen + den Aufwandskosten begleichen!
Überschüsse die nach der Begleichung noch bestehen, müssen an den Pfandgeber in diesem Falle an Steinhoff gehen!
Laut der Deutsch - Niederländischen Handelskammer, dürften die Gläubiger "Pfandnehmer" aus dem Erlös der Verpfändung auch nur den Betrag ihrer Forderung begleichen, die unter Konkursbedingungen erreicht werden könnten, was bedeutet, dass sie hier auch mit Abschlägen rechnen müssten bzw. ihre Forderungen nicht in vollem Umfang befriedigen könnten, sondern nur in der Höhe die unter Konkursbedingungen erreicht werden könnten - Wenn es ins WHOA geht!!!
Link dazu: www.dnhk.org/newsroom/news/news-details/...n-den-niederlanden
Und jetzt solltest Du dir selbst mal das Prinzip von einer Verpfändung überlegen oder googeln, Nein der Pfandleiher dem Du Deine goldene Uhr für 1000 Euro verpfändet hast, darf sie nicht einfach so in eine neu Holding in wo auch immer Land übertragen bevor Du nicht bis zum Stichtag die 1000 Euro zurück gezahlt hast! Erst nach dem Stichtag, kann er das tun!!!!!
Und ich rate dringend jedem sich mal ein bisschen selber zu informieren und nicht irgendwelche Parolen rum zu posaunen nur weil er irgendwo irgendwas von irgendjemanden gelesen hat!
Dirty ist ne super Spürnase und findet viele Infos und Details, aber sich darauf zu berufen oder davon auszugehen, dass er immer zu 100% Recht hat, ist schon sehr naiv! Also bitte selbst ein wenig nachforschen und Quellen aufzeigen und dann diskutieren und nicht einfach stumpf behaupten oder auf Aussagen anderer verweisen...
Das ganze Konstruk läuft in NL und in GB ab.
völlig andere Konstellation
Der Text stammt aus dem Niederländischen Pfandrecht "Stilles Pfandrecht" und nicht aus dem Deutschen!!!!!!!
Liest sich für mich, als ob man nach Ablehnung in ein NL Restrukturierungsverfahren gehen will.
Und hinzu kommen zu den Pfandgläubigern noch die ungesicherten Gläubiger der B Linien und dann noch die internen Gläubiger, deren Forderungen stehen in der separaten Abrechnung unter den Borrowings.
https://www.eqs-news.com/de/news/adhoc/...group-services-debt/1713951
Und die Verteilungsregelung in NL findest du unter Punkt 6.
https://www.cbbl-lawyers.de/niederlande/...lvenz-in-den-niederlanden/
Zeitpunkt: 31.01.23 12:02
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Kommentar: Beleidigung
Management unsere Afrika Abteilung wissentlich in die Hände der Gläubiger gegeben hat nach
GS und ob der Termin am 30.06. ihnen da nicht schon hätte bekannt sein müssen.
Zu diesem Zeitpunkt hatten wir in der NV nämlich noch etwas.
Wann hatte man beschlossen dem Boot den Boden auszuschlagen ?
Sind die Risiken in Polen wirklich nicht kalkulierbar ? Aktuelle Gutachten etc. und so.
Die VdK einfach nur zu fragen wie schnell oder langsam wir nun sinken weil Sie doch bitte das
CVR prüfen sollen wäre mir jetzt zu wenig.
"Sollte die im vorstehenden Absatz erwähnte Eigenkapitalrestrukturierung von den Aktionären auf der Hauptversammlung nicht genehmigt werden, ist beabsichtigt, dass 100 % der wirtschaftlichen Anteile und Stimmrechte am Eigenkapital der Gruppe nach dem Abschluss entweder im Rahmen eines niederländischen Restrukturierungsverfahrens an die einzelnen Finanzgläubiger ausgegeben werden oder, falls dies nicht angestrebt oder bis zum 30. Juni 2023 nicht erreicht wird, als Ergebnis der Tatsache, dass die Finanzgläubiger das Recht erhalten, die Eigenkapitalrestrukturierung im Wege der Vollstreckung einer Aktienverpfändung zusammen mit der Umsetzung anderer Bedingungen der Fälligkeitsverlängerungstransaktion durchzuführen. Unter diesen Umständen würde SIHNV seine Anteile an den zugrundeliegenden Geschäften und Vermögenswerten der Gruppe verlieren und die Aktionäre würden kein wirtschaftliches Interesse an der umstrukturierten Gruppe behalten."
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
1. Wer bestimmt, dass wir dann in ein Restrukturierungsverfahren gehen in dessen Zuge die Gläubiger 100% erhalten? Das Management? Falls es dann noch vorhanden ist!
2. Restrukturierungsverfahren Niederlande = WHOA:
"Das WHOA Gesetz ermöglicht es, den Gläubigern eines Unternehmens einen Zwangsvergleich aufzuerlegen, auch wenn diese die Zusammenarbeit verweigern. Der Schuldner muss sich dabei in einer Situation befinden, in der er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr in der Lage sein wird, seine Schulden zu bezahlen. In dieser Situation einer drohenden Insolvenz kann sowohl den Gläubigern als auch den Gesellschaftern ein Vergleich angeboten werden."
Kann also auch in dem WHOA für uns als Gesellschafter noch ein Angebot rauskommen!
"Die zweite Änderung betrifft eine Einschränkung der Ansprüche von Gläubigern mit einem Hypothek- oder Pfandrecht, die normalerweise eine vorrangige Position haben; diese vorrangige Position gilt nun nur bis zu dem Betrag, den die Gläubiger mit einem Pfandrecht oder einer Hypothek in einer Konkurssituation erhalten hätten."
Überschüssige Einnahmen die dann über die Befriedigung unter Konkurssituation eventuell anfallen, müssen an Steinhoff gehen. Ob da was übrig bleiben würde, wird man erst dann sehen!
Quelle:www.dnhk.org/newsroom/news/news-details/...n-den-niederlanden
Wäre für die Gläubiger kein Zuckerschlecken und es wäre nicht erwiesen, dass sie am Ende 100% erhalten würden.Die Verluste, werden sie nicht riskieren, hier sollten wiruns nicht in die Hosen scheißen nur weil unser tolles Management meint uns damit Angst machen zu müssen. Es kann so kommen oder auch nicht!
3. Vollstreckung wenn kein WHOA:
Dann ist bis zur Pfandreife bzw.Fälligkeitstag noch Zeit weitere Lösungen zu suchen bzw.mit den Gläubigern nachzuverhandeln. Bevor die Fällig stellen und dann auch wieder Einbußen hinnehmen müssen, werden sie erst einmal verhandeln bis zu einem gewissen Punkt!
Und wenn sie Fällig stellen, können sie nicht einfach mit den Assets davonspazieren! Hier muss auch erst gegengerechnet werden ob die Werte-Schulden = 0 oder - ergeben! Auch hier würden die Gläubiger Verluste erleiden (z.B. Verlustvorträge).
4. Die Verpfändung,besteht nur bis zur Höhe der Schulden und nicht darüber hinaus. Bei eintreten des Pfandrechtes, könnte sich auch hier niemand auf die Werte der Assets aus der jetzigen Bilanz beziehen, weil die Bilanz nur eine Momentaufnahme aus 2022 ist und nicht den Wert zum Fälligkeitsdatum wiederspiegelt! Hier würden meines Erachtens auch Klagen drohen die dann wegen unverhältnismäßigkeit auch durchaus Aussicht auf Erfolg haben.
Und nun fragt man sich:Wollen die Gläubiger das? Der ganze Aufwand und die zusätzlichen Kosten bzw.Verluste? Die Gefahr dann im Rampenlicht zu stehen? Du selbst hast mal geschrieben "Risikokapital schäut das Licht der Öffentlichkeit." und dass ist der Nagelim Arsch unserer Hedgefonds...
Ich ziehe natürlich ein annehmbares Angebot seitens dem Management von Steinhoff allen anderen Wegen vor und hoffe auch darauf, aber ich sehe nicht, dass die Gläubiger es so einfach hätten wenn wir bei einem schlechten Angebot ablehnen. Hier dürfen wir uns keine Angst einjagen lassen, nur weil unser so toles Management uns das so erzählt, muss es nicht so sein!
Aus dem Grund, abwarten was am 2.2. passiert und dann die Zeit bis zur HV nutzen um gemeinsam mit dem SdK den Besten Weg für uns zu finden.
Meine Meinung.
Den hat man zusammen mit dem Compositionplan vorzulegen.
Die ganzen Zahlen dazu liefert?
Die SdK wird sich das schon mit ihrer Fachkompetenz anschauen.
Welche Strategie sie wählen werden weiß ich auch nicht.
Anlehnung an diese NL Verfahrensabläufe findet man reichlich auf der Settlement Seite unter den SOP Dokumenten.
https://steinhoffsettlement.com/case-documents.aspx