IVG Immobilien=5,447 Milliarden € Schulden
Moderation
Zeitpunkt: 04.03.14 09:59
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Kommentar: Off-Topic - Werbung für threadfremde Aktie. Nicht zum ersten Mal.
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Ukraine Anleihe lt. Ntv bei 80%. Nicht zu fassen.
http://www.rohmert-medien.de/immobilienbrief/...ef-nr-316,130755.html
IVG Immobilien AG, Bonn
Widerruf der Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard)
Auf Antrag des Emittenten wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der IVG Immobilien AG, Bonn, ISIN DE0006205701, zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 03.06.2014 wirksam.
Die Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) bleibt bestehen, so dass die Aufnahme des Handels (Einführung) der Aktien im regulierten Markt (General Standard) am 04.06.2014 erfolgt.
Frankfurt am Main, 03.03.2014
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
http://xetra.com/INTERNET/IP/ip_beka.nsf/...Beschluss.pdf?OpenElement
§ 174
Anmeldung der Forderungen
(3) Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Insolvenzordnung
§ 244
Erforderliche Mehrheiten
Erforderliche Mehrheiten
(1) Zur Annahme des Insolvenzplans durch die Gläubiger ist erforderlich, daß in jeder Gruppe
§1. die Mehrheit der abstimmenden Gläubiger dem Plan zustimmt und
§2. die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe der Ansprüche der abstimmenden Gläubiger beträgt.
(2) Gläubiger, denen ein Recht gemeinschaftlich zusteht oder deren Rechte bis zum Eintritt des Eröffnungsgrunds ein einheitliches Recht gebildet haben, werden bei der Abstimmung als ein Gläubiger gerechnet. Entsprechendes gilt, wenn an einem Recht ein Pfandrecht oder ein Nießbrauch besteht.
(3) Für die am Schuldner beteiligten Personen gilt Absatz 1 Nummer 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Summe der Ansprüche die Summe der Beteiligungen tritt.
Kann mann auch dagegen stimmen, oder ist es so wer nicht dafür stimmt ist automatisch dagegen.
Ist die Anleihe selbst nachrangig oder die Zinsen, die durch die Anleihe anfallen?