IVG Immobilien=5,447 Milliarden € Schulden
Hoffentlich vergessen die Leute nicht dem Plan schriftlich zu widersprechen und dagegen zu stimmen:
Es wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die
Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu
Protokoll widersprochen hat und
2. gegen den Plan gestimmt hat
Wenn z.B. 50 Mio Aktien vertreten sind und 30 Mio stimmen gegen den Plan ist dieser dann abgelehnt oder wird davon ausgegangen, dass das restliche Aktienkapital (bei 207,9 Mio Stück wären dies in diesem Beispiel 177,9 Mio Stück) den Plan annehmen? Sprich: Wer nicht ausdrücklich dagegen ist, ist dafür?
Oder geschieht das im Termien?
Danke im vorraus für eine Antwort!
der Insolvenzplan ist so gut und das Unternehmen wird fortgeführt, sodass jede Stimmenthaltung als zustimmung gewertet wird.
Hoffentlich ist das nicht der Fall!
Auf jeden Fall müssen mindestens 50% aller Aktionären degegenstimmen, damit die Gruppe 9 als dagegn gilt.
Laut der IVG-Internetseite hat Mann so gut wie keine Aktien (unter 3%) mehr; aber
die Deutsche bank hat so um 10%; stand April 2010, keine weiteren Meldungen zu Deutsche Bank
Joh. Berenberg Gossler & Co KG soll über 25% haben; Stand Ja. 2012, keine weiteren meldungen
http://www.ivg.de/investor-relations/news/...ch-das-amtsgericht-bonn/
zb.Die Mehrheit der Alltaktionäre muß dem Insolvenzplan zustimmen damit er genehmigt wird, wird eine Mehrheit nicht erreicht kommt das Obstruktinsverbot zum Einsatz,was ist nun wenn die Mehrheit dagegen stimmt?????????????
Zeitpunkt: 04.03.14 12:52
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Derartige Aussagen bitte nachvollziehbar belegen, andernfalls vermeiden. (Vorletzter Absatz)
wann hat man schon eine richtige wahlmöglichkeit: klares ja oder nein.
wenn wir den bundestag wählen, dann wählen wir die Leute, und haben fast kein einfluss daruaf, was sie am ende machen werden...
Zeitpunkt: 04.03.14 12:50
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Derartige Aussagen bitte nachvollziehbar belegen, andernfalls vermeiden. (Vorletzter Satz)
Oder ganz frei nach B.Brecht: Die (anderen) sehen doch nichts, die glotzen doch nur!
aber Leute zum verkaufen zu bringen mit deinen schon agrresiven Aussagen ist ja eigentlich Strafbar...
nur meine Meinung
Ein Blick ins Gesetz hilft oft viel.
... mehr sage ich dazu nicht, sonst sagt "wasweisich" - nomen est omen!!!! - wieder, ich sei aggressiv!
Good luck!
Nach dem 20.3. wirst Du es aber verstanden haben ...
Good luck!