IVG Immobilien=5,447 Milliarden € Schulden
Wir werden Ihre Ausführungen in der Redaktion besprechen. Wenn wir erneut eine Sendung planen, die sich übergeordnet mit dem u.g. Themenbereich beschäftigt, könnten Ihre Hinweise und Gedanken in die redaktionelle Vorbereitung mit einfließen. Wann und ob das jedoch der Fall sein wird, können wir zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht sagen. So ein Thema würde insgesamt wohl eher zu einer Verbraucher-, Wirtschaftssendung wie z.B. WDR/„Markt“ oder ARD/„Plusminus“ passen.
Nochmals herzlichen Dank für Ihr Engagement! Es freut uns sehr, dass so viele Menschen Themenvorschläge machen und damit wichtige Anstöße zur weiteren Gestaltung von „hart aber fair“ geben.
Es wäre schön, wenn Sie auch weiterhin unsere Sendung als Zuschauer verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
http://dejure.org/gesetze/AktG/93.html
Der Ersatzanspruch der Gesellschaft kann
auch von den Gläubigern der Gesellschaft geltend gemacht werden,
soweit sie von dieser keine Befriedigung erlangen können.
Dies gilt jedoch in anderen Fällen als denen des Absatzes 3 nur dann,
wenn die Vorstandsmitglieder die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters gröblich verletzt haben; Absatz 2 Satz 2 gilt sinngemäß.
Den Gläubigern gegenüber wird die Ersatzpflicht weder durch einen Verzicht oder Vergleich der Gesellschaft noch dadurch aufgehoben, daß die Handlung auf einem Beschluß der Hauptversammlung beruht.
Ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet,
so übt während dessen Dauer der Insolvenzverwalter oder der Sachwalter das Recht der Gläubiger gegen die Vorstandsmitglieder aus.
(6) Die Ansprüche aus diesen Vorschriften verjähren bei Gesellschaften, die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung börsennotiert sind,
in zehn Jahren,
bei anderen Gesellschaften in fünf Jahren.
http://bondboard.arielgrafik.de/73-News?news_id=5539375
24.02.2014 12:22
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
....
(iii) Für die nachrangigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft aufgrund der
Hybridanleihe (ISIN: DE000A0JQMH5) sind im niedergelegten Insolvenzplan
keine Regelungen vorgesehen, so dass diese mit Rechtskraft des
gerichtlichen Bestätigungsbeschlusses nach den Regelungen der
Insolvenzordnung als erlassen gelten.
Weil die Anleihe im Insolvenzplan nicht erwähnt wir, soll sie erlassen werden?!!
Das hätten sie gerne. Das wirklich ein Wunschzettel.
Aber dagegen müssen wir uns wehren!!!
Könnte die nächsten Wochen einen Crash an den Weltbörsen geben welche sich zu einem deflatorischem Kollaps ala 2008/2009 ausweiten könnte.
Mit der Konsequenz zum weltweitem unwinding/deleveraging ergo könnten die HF nicht mehr beliebig viele Projekte mit beliebig viel Liquiden Mittel verfolgen, im Gegensatz würde totale Panik bei den Heuschrecken ausbrechen.
Sprich, den HF wird die Grundlage für ihre Raubzüge entzogen!
Das könnte dann wirklich Turbulent in den nächsten Wochen werden vor allem um die IVG, mit neuen Chancen da der Kurs ein hoffnungsloses Niveau erreicht hat!
Jeder kann sich seine eigenen Gedanken dazu machen.
http://www.anleihencheck.de/news/..._Glaeubiger_Hybridanleihe-5376787
hat einer da etwas genaueres? Was für ein Antrag war das? Wie wurde die Ablehnung begründet?
Viele Tausend IVG-Anleger haben in die von der IVG aufgelegten Fonds investiert.
Die IVG Immobilen AG, die zunächst als bundeseigenes Unternehmen unter dem Namen "Industrieverwaltungsgesellschaft" bekannt wurde, und im Jahr 1993 privatisiert wurde,
bezeichnet sich selbst als eines der erfolgreichen europäischen Immobilienunternehmen,
das den "Aufstieg in die "Champions-League" geschafft habe.
http://www.anleger-helfen-anlegern.de/...d=CK7u29S18rwCFZDKtAodzB0Adg
natürlich nur Artikelschreibermeinung, die ich mir nicht zu Eigen mache
Eie Stellungnahme zum Antrag der Hybridanleihegläubiger seitens des gerichts gibte es laut Artikel nicht. Aber schon damals soll argumentiert worden, dass die angesetzten Werte zu klein gewesen sind...
da der Punkt so umstritten ist, dann soll es zur einer regelinsolvenz kommen. mal schauen, was dabei raus springt. Die tochtergesellschften, wo die "ehrlichen" Leute beschäftigt werden, werden ehe mit Handkuss abgekauft (hoffe ich doch). aber ich kenne mich eh nicht aus.
Dennoch die Frage: Gabe es wirklich eine Ablehnung eines Antrags der Hybridgläubiger?
Aber eine gute Frage.
Presse einschalten
Für mich ist ein Vergleich mit Enteignung der jüdischen Bevölkerung im dritten Reich erkennbar. Solche Gedanken sorgen immer für eine polarisierenden Effekt. Haben noch drei Wochen. Bisher war alles zu ruhig? Bin verwundert darüber.
aaaaber, ich denke auch,dass der RICHTER bei seinem Erlass,die Altaktionäre einzuladen,
etwas gedacht hat!
Denn sollte die IVG in dieser Vorgeschlagenen Art u. Weise fallen...hört man den Knall...sicher nicht nur´bis Berlin!
Problem. ich weiß nicht so richtig, was ich da rein schreiben soll.
Und mit "Mann" befürchte ich, es könnte ein außergerichtliche Einigung geben. Wenn dass schon im Vorwege feststeht, dann wäre das schon ein Betrug. Die würden für 200 Mio. 400 bekommen und das auf kosten des Rests...
Aktionäre haben (schon bei Zutritt zum Versammlungsort) ihre Aktionärsstellung durch Vorlage eines aktuellen in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut nachzuweisen. Der Nachweis muss den Aktionär als Inhaber bezeichnen sowie die Anschrift des Inhabers, ISIN und WKN, die Anzahl bzw. den Gesamtnennwert der vom jeweiligen Gläubiger gehaltenen Aktien angeben. Insbesondere im Hinblick auf die Feststellung des Stimmrechts muss der Nachweis mit einem Sperrvermerk versehen sein, wonach die von dem Aktionär gehaltenen Aktien für den Zeitraum ab Ausstellung bis zum Ablauf des Tages des Erörterungs- und Abstimmungstermin am 20.3.2014 bei der Depotbank gesperrt gehalten werden.
D.h.Handel eingeschränkt, deutlich geringere Umsätze kurz vor und während des Termins
Irgendwo sitzen bestimmt gerade welche und rechnen...
((((( die Anleihegläubiger hatten ein Gutachten vorgelegt wonach die Immobilien vom Sachverwalter der IVG mit einem deutlich zu niedrigen Wert angesetzt worden sei.))))) warum wurde der Antrag abgelehnt???? das ist die Frage . Hat jemand Info diesbezüglich.Vielleicht hat ja nur die verkehrte Gruppe den Antrag eingereicht weil sie laut Gericht eh nichts zu erwarten haben. Nur meine Meinung
ich habe nur ein Presse-Artikel zitiert. Vielleicht alles nur Meinungsmache und Abschreckung?