IVG Immobilien=5,447 Milliarden € Schulden
http://www.wirtschaftsrecht-news.de/2013/01/...nstrument-nach-esug-2/
Regelungen Gruppe 9 (Aktionäre)
Die Anteils- und Mitgliedschaftsrechte der Altaktio
näre gehen im Zuge der Durchfüh-
rung der vorstehend unter C.1.2.3 beschriebenen Kap
italmaßnahmen, die im Insol-
venzplan enthalten sind und über die deshalb zuglei
ch mit dem Insolvenzplan be-
schlossen wird, unter, ohne dass diesbezüglich Leis
tungen an die Altaktionäre vorge-
sehen sind. Die Altaktionäre würden auch im Rahmen
der Abwicklung in einem Rege-
linsolvenzverfahren weder eine Insolvenzquote noch
sonstige Leistungen erhalten.
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"Immobilien eignen sich hervorragend für die Altersvorsorge"
Im Interview mit Ruhestandsmonitor erklärt Thomas Beyerle, Leiter Research und Corporate Sustainability der IVG Immobilien AG, weshalb Anleger, die für das Alter vorsorgen, ihren Blick auch auf Immobilieninvestments richten sollten.
http://www.altersvorsorgemonitor.com/index.php?hp=532&
Die Aktionäre stimmen den geplanten Kapitalmasnahmen zu....
Keine Zustimmung .. keine Herabsetzung des Grundkapital auf null. Der Plan ist eine Aufstellung der Voraussetzungen für die Sanierung. Wenn die Kapitalherabsetzng bereits sicher und durch ein Organ wie Vorstand, Aufsichtsrat oder Sachwalter gegeben werden könnte, ja dann stünde da wohl "Die Aktionäre SIND..EINVERSTANDEN"...so sehe ich dies jedenfalls. Meiner Meinung alles ganz clever und hinterfotzig formuliert. Es suggeriert dem Leser "stimmen zu" Zustimmung wäre bereits erteilt. Liest sich jedenfalls dramatischer als "muessen noch zustimmen"...aber nur meine bescheidene Meinung.