Solar Millennium vor dem Durchbruch ?


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Neuester Beitrag: 26.09.23 20:00
Eröffnet am:25.09.10 09:21von: Neuer1Anzahl Beiträge:11.252
Neuester Beitrag:26.09.23 20:00von: SchnüffelLeser gesamt:1.567.453
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1806 Postings, 5960 Tage Jetzt_aber@79ch

 
  
    #8776
1
31.01.12 09:01
Mir gefällt Deine Vison richtig gut. Und als 90%-Verluster sehe ich mich sogar direkt an Deiner Seite.  

25 Postings, 4793 Tage Faktor1Die Diskussion / Anklagen

 
  
    #8777
2
31.01.12 09:45

Hallo Leute, ich bin jetzt endlich nach 10 Tagen Skiurlaub wieder im Lande und habe mich durch die ganzen Forumsbeiträge gewurschtelt: Erst einmal vielen Dank an Euch alle für die vielen Fakten und fundierten Diskussionen.

Leider scheinen sich ja die Befürchtungen von Energiewende zu bewahrheiten.

@Ulm: Die von Dir verfasste Anklage gegen Wulff finde ich sehr interessant.

@Ulm, Energiewende: Wie gesagt bin ich auch Anteilseigner (hab Anleihen im Wert von 13 TEUR), wenn ich bei der einen oder anderen Anklageschrift mitwirken kann, lasst es mich wissen. Auch wenn Ihr Ideen für die "nächsten Schritte", anwaltlichen Beistand, eine Interessenvereinigung etc. habt - bitte postet das weiter hier ins Forum. Eine Boardmail ist natürlich auch gut, scheint aber momentan irgendwie nicht zu funzen (wenn ich im Browser draufklicke, öffnet sich nur die Übersichtsseite).

Also wenn Ihr irgendwelche Informationen für mich habt oder wenn ich mich bei irgendeiner Aktion beteiligen kann - lasst es mich wissen!

Vielen Dank

Faktor1

 

2403 Postings, 5147 Tage Energiewende sofoStrafanzeige und letzte Poster

 
  
    #8778
31.01.12 10:21

eine Vision hatten einige hier mal und man darf das Wesentliche nicht aus dem Auge verlieren. Ich war hier aus Überzeugung investiert und kämpfe nun aus Überzeugung für so etwas Ähnliches wie Gerechtigkeit und Schadensbegrenzung. Wieviel jemand investiert hat, spielt grundsätzlich keine Rolle, da der Betrag immer relativ ist.

Faktor1: Super wenn du auch was unternehmen möchtest. Beispiel: Selber eine Anzeige einreichen. Je mehr es werden, desto unwahrscheinlicher, dass die auch noch Killer auf einen ansetzen (Scherz). Im übrigen steht hier nichts drin, was man nicht durch Medien hätte rauskriegen können, daher brauche ich damit auch kein Versteckspiel zu treiben. Worauf es ankommt, sind eben die Schlussfolgerungen und die Zusammenhänge die sich aus den einzelnen Indizien ergeben und aus denen habe ich vom ersten Insolvenztag hier immer die Vermutung geäußert: Soll SM für SH gezielt geopfert werden? Alle Anzeichen seitdem sprechen immer mehr dafür. So enthält meine Begründung auch Parallelen zum gestrigen Artikel in der SZ. Kann aber versichern, dass hier niemand den Guttenberg gemacht hat. Hier ein Auszug, der gerne als Muster verwendet, ergänzt und verbessert werden darf:

Passt leider nicht in dieses Format. Sorry

 

25 Postings, 4793 Tage Faktor1Anzeige und co

 
  
    #8779
31.01.12 10:53

@Energiewende: Danke.

gern setze ich eine Anzeige auf. Hab das aber nioch jnie gemacht, deshalb bin ich für jede Information dankbar:

- Brauche ich dazu einen eigenen Anwalt? An wen muss/sollte ich mich wenden?

- Wäre es nicht besser, gemeinsam vorzugehen (zB. zusammen mit den Anleihenbesitzern, für die Ulm schon die Anklageschrift gegen Wulff verfasst hat) ?

@Ulm/Energie: Könnt IIhr mir Eure Anzeigetext-entwürfe (Boardmail) zukommen lassen? Ich geb Euch auch gerne eine E-Mail-Adresse.

Gruß

Faktor1

 

1017 Postings, 7031 Tage FactsOlnyVorsicht

 
  
    #8780
4
31.01.12 11:29
Eine Anzeige ist ein zweischneidiges Schwert. Wenn die Anschuldigungen nicht belegt werden können, kann sich die Anzeige gegen den Erstatter wenden.
Bei so einer mit allen Wassern gewaschenen Gegenseite ist bei solchen Schritten große Vorsicht geboten.  

1452 Postings, 5977 Tage publicaffairs@Faktor1 - Strafanzeige/-antrag

 
  
    #8781
4
31.01.12 11:29
Für ne Anzeige gehen Sie zur nächsten Polizeidienststelle und geben ihren Verdacht zu Protokoll. Sie können natürlich auch einen Brief schreiben. Alternativ gerne auch an die zuständige Staatsanwaltschaft.

Zwar sollten Sie Ihren Verdacht stichhaltig begründen können, um nicht selbst in das Fadenkreuz der Justiz zu geraten (z.B. § 164 StGB). Aber juristische Laien haben da etwas Spielraum. Idealerweise können Sie mit Beweisen (Zeugen, Urkunden, Gutachten etc.) ihrem Verdacht Glaubwürdigkeit verleihen.

Ihre juristische Interpretation der Dinge, also ob Sie etwas für verfolgungnswürdig halten oder nicht spielt dagegen keiner Rolle. Ausser vielleicht für Ihre Motivation. Ob ein Tatbestand erfüllt und sanktionswürdig ist, ermitteln die Strafverfolgunsbehörden selber und entscheidet im Falle eines Verfahrens der Richter.

Eine anwaltliche Beratung im Vorhinein ist zwar mit Kosten verbunden, kann Ihnen aber die Chancen Ihres Vorgehens aufzeigen. Da es sich bei strafrechtlichen Verfolgungen allerdings um die Verteidung der Rechtsordnung und nicht um die Schadenskompensation oder Vergeltung eines mutmasslichen Geschädigten geht, ist das vorgehen generell fraglich. Man steht dann halt lediglich für seine "Bürgerpflicht" ein oder für was man es halt hält.

Wenn Sie Schadensersatz begehren wollten, müssten Sie den Zivilrechtsweg beschreiten. Hier ist eine anwaltliche Vertretung ohnehin empfehlenswert. Unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Muss.

2403 Postings, 5147 Tage Energiewende sofowenn man haltlose Vorwürfe

 
  
    #8782
31.01.12 13:02

als Tatsache anprangert ist das üble Nachrede, Verleumdung etc. Man äußert einen Verdacht und versucht ihn so gut wie möglich zu begründen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet selber, ob ein Ermittlungsverfahren oder Vorermittlungsverfahren oder sofort Anklage erhoben wird. Hier handelt es sich um Vorwürfe des öffentlichen Interesses, das hat zunächst mit einem persönlichen Schaden nichts zu tuen. Nur wenn hier ein Straftatbestand vorliegen sollte, sind im Anschluss die Möglichkeiten zur Schadenersatzklage entsprechend besser. Alles geht auch ohne Anwalt. Nur haben Gerichte die Eigenschaft Einzelpersonen ohne Anwalt manchmal nicht wirklich ernst zu nehmen, auch wenn man den Sachverhalt selber genauso gut oder besser vortragen kann als ein Anwalt.

Habe es nochmal in kleinen Portionen versucht, klappt nicht. Versuche es jetzt über Bordmail an Faktor 1. 

 

 

17012 Postings, 5978 Tage ulm000@Faktor1

 
  
    #8783
1
31.01.12 13:12
Das mit dem Zusammen ist so ne Frage, denn man sollte sich erstmal im Klaren sein was man denn letztendlich will. Zivilrechtlich oder strafrechtlich oder sogar beides.

Ohne Anwalt ist aber eine Anzeige gegen Vorstände oder Aufschichtsräte nicht ratsam, denn dann kann es ganz schnell andersherum gehen und Ruck Zuck hat man eine Verleumdungsklage am Hals.

Mein Ratschlag wäre Faktor1, warte die Gläubigerversammlung ab und da wird sich ganz sicher was tun. Zumal man sich ja da auch ganz direkt an den Böhm wenden kann als Interessengruppe und der weiß mittlerweile schon welche halbseidigen Dinge da gelaufen sind.

Es gibt bei SM sehr viele Gläubiger, die sich das nicht bieten lassen wollen und denen geht es auch nicht unbedingt ums Geld.  

2403 Postings, 5147 Tage Energiewende sofoUlm000

 
  
    #8784
31.01.12 13:27

Gut, Angsthasen heulen lieber ins Kissen und machen nichts. Ob man dann nichts falsch macht, glaube ich nicht. Im übrigen habe ich kein Mitglied der Solar Millenium AG persönlich beleidigt oder verleumdet. Wenn dann kann nur die S2M mich auf Schadenersatz verklagen. Da diese mir aber erst mal noch einen Haufen Geld schuldet, sehe ich das ganz entspannt.

Ulm000 meint immer noch, dass der IV alles richtig macht und man als einzelner Gläubiger Einfluss nehmen kann. Wenn der Böhm wirklich Anhaltspunkte für unerlaubte Absprachen sehen würde (das will er wahrscheinlich gar nicht), hätte er sich dann zuletzt so geäußert? Man, man, man

Aber das muss jeder selber wissen.

 

79 Postings, 5231 Tage mirnixdirnixStrafanzeige gegen Vorstandsprecher S2M

 
  
    #8785
31.01.12 15:03

 

Anleger stellt Strafanzeige gegen Solar Millennium-Chef Withag

 

25 Postings, 4793 Tage Faktor1@Ulm

 
  
    #8786
31.01.12 15:37

Hi Ulm, hast Du eine Idee, welche Interessenvertretung am erfolgversprechendsten ist? Welche die richtigen Dinge in der Gläubigerversammlung anspricht, die richtigen Anklagen durchführt (natürlich auch zivilrechtlich und gegen diverse Vorstandsmitglieder Wolff/Kuhn/Whittag etc., aber nur wenn es Erfolg verspricht)...

So, wie ich verstehe, sollte man sich bei der strafrechtlichen Sache absichern, ansonsten kann eine Verleumdungsklage drohen. Daher sollte man diese wohl eher anonym an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.

Was eine zivilrechtliche Klage anbelangt - da hat eine Interessenvertretung bzw. eine Sammelklage deutlich mehr Chancen bei niedrigeren Kosten.

Gruß Faktor1

@Energiewende: Danke für Deinen Text, ich werd schaun, was ich damit unternehmen kann.

 

17012 Postings, 5978 Tage ulm000Faktor1 - Interessenvertretung

 
  
    #8787
31.01.12 16:14
Die muss sich in der Gläubigerversammlung finden und alles was ich bis jetzt mitbekommen habe und denen ich auch geholfen habe, wird sich da schon was rauskristallisieren. Da bin ich mir sehr sicher, denn es gibt einige, die sich das nicht gefallen lassen.

Ohne Anwalt würde ich jedenfalls keine Strafanzeige aufgeben, denn es kann Ruck Zuck in eine Verleumdungsklage enden und das kann schon recht teuer am Ende werden.

Ganz klar Faktor1, eine zivilrechtliche Anzeige nur mit einer größeren Interessenvertretung machen, nicht weil man da mehr Chancen hat, sondern weil es ganz einfach sehr viel billiger ist.

Wer wirklich was unternehmen will gegen die hohen Herren von SM, dem wird gar nichts anderes übrig bleiben als auf die Gläubigerversammlung zu gehen. Erstens um Leute zu treffen und zweitens um über den Böhm an Details ran zukommen.  

1034 Postings, 5625 Tage joe...ULM Warten bis zur Gläubigerversammelung

 
  
    #8788
31.01.12 16:48

Warum soll man warten, wenn jemand Gesetzesverstöße für beweisbar hält und seine Rechtschutzversicherung einer Klage zugestimmt hat?

Falls später weitere ähnliche Klagen eingereicht werden, kann man sich ja immer noch zu einer Sammelklage zusammenschließen.

Langsam sollte einfach mehr an Infos vom IV kommen, denn man sieht, die geschädigten Anleger wollen sicherlich zu Recht nicht mehr warten.

 

1034 Postings, 5625 Tage joe...PV Info zu Amerika

 
  
    #8789
1
31.01.12 16:56

Ich denke, daß schon jetzt die Chinesen in Amerika kaum mehr verkaufen können, da evt. 3 Monate rückwirkend mit Strafzöllen gerechnet werden muß. Im März wird entschieden. Ob dies positiv/negativ für SM sein wird, muß man sicher abwarten.

http://www.finanznachrichten.de/...esische-solarzellen-in-usa-016.htm

 

 

 

17012 Postings, 5978 Tage ulm000beweisbar hält

 
  
    #8790
2
31.01.12 17:03
joe es doch so, dass man gar nichts beweisen kann. Man hat Vermutungen und sonst nichts und ob ein Staatsanwalt auf reine Vermutungen eingeht, ist doch sehr unwahrscheinlich. Außerdem spielen zwei oder drei Wochen eh keine Rolle mehr, denn mit einer Anzeige ändert sich eh nichts mehr ob SM komplett den Bach runter geht oder nicht. Bis zu einer eventuellen Verhandlung kommt wird es eh Sommer.

Der Böhm ist mit dem Verkaufsprozess beschäftigt und er hat sich doch zu Wort gemeldet. Der hat doch ziemlich allen klar gemacht, dass man sich jetzt sputen muss um an die US-Projekte ran zu kommen, denn sonst hätte er nicht die Deadline vom 15. Februar genannt. Auch hat er doch denjenigen deutlich zu erkennen gegeben, die SM eventuell als Ganzes kaufen wollen, dass sie sich beeilen müssen, sonst hätte er nicht "einer Aufteilung des deutschen, spanischen und nordamerikanischen Geschäftes" erwähnt.  

1452 Postings, 5977 Tage publicaffairsEs wurde ja schon alles gesagt. Nur zur Ergänzung:

 
  
    #8791
4
31.01.12 17:08
Die Interessenvertretung haben nur den Zweck im Insolvenzverfahren eine gebündelte Stimmgewalt zu repräsentieren. Die Interessensvertretungen oder die Gläubigerversammlung ist kein Instrument, um "Anklagen zu führen" oder zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Das sind andere "Spielplätze" mit anderen Mitspielern.

Befriedigung aus der Insolvenzmasse (Insolvenzverfahren):
Wie in der normalen Hauptversammlung während eines Geschäftsjahres als Aktionär, haben Sie im Verhältnis Ihrer Beteiligung in der Gläubigerversammlung als Gläubiger eine gewisse Stimmkraft. Zum Beispiel in einer Abstimmung über die Verwertung der Insolvenzmasse oder die Bildung eines Gläubigerausschusses.
Wenn Sie eine Interessenesvertretung finden, die die gleichen Ansichten im Insolvenzverfahren vertritt wie Sie, können Sie dieser mit Ihrer Stimme mehr Gewicht verleihen.  Nur dazu muss es erstmal zu einem Verfahren kommen, klar sein welche Vorschläge der Insolvenzverwalter präsentiert und wie die einzelnen Interessensvertretungen dazu stehen. Allzu unterschiedliche Haltungen wird es aber wohl nicht geben.

Wichtig: Sie müssen sich im Falle der Eröffnung eines solchen Verfahrens fristgerecht in die Insolvenzliste eintragen lassen, damit der Insolvenzverwalter Kenntnis von Ihrer Gläubigerposition bekommt. Dazu brauchen Sie keinen Anwalt. Dazu lassen Sie sich von Ihrer depotführenden Bank die Inhaberschaft der Teilschuldverschreibung schriftlich bestätigen und lassen das dem Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Verfahrens per Einschreiben zukommen.

Anspruch auf Schadensersatz (individuelles Zivilverfahren):
Ein anderes Thema ist der Schadensersatz aus einem Vertragsverhältnis. Gerade, wenn das Insolvenzverfahren nur einen Teil der Schuld tilgen konnte und der Schuldner ggf. auch noch von seiner Restschuld befreit wird.
Generell ändert sich an Ihren zivilrechtlichen Ansprüchen gegenüber der Gesellschaft nichts, wenn Sie keiner Interessensvereinigung beitreten. Auch nicht an den Chancen diese durchzusetzen. Die Interessensvereinigungen haben ihre Bühne im Insolvenzverfahren. Nicht in zivilgerichtlichen Schadensersatzverfahren.

Ihr Anspruch (als Inhaber einer Teilschuldverschreibung) auf Zinszahlung und Rückzahlung zum Nennwert nach Ablauf der Laufzeit besteht seit Annahme Ihres Zeichnungsvertrages. Daran ändert auch der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nichts. Dieser indiziert nur, dass Ihr Vertragspartner Schwierigkeiten hat, seine Schuld zu begleichen. Damit fallen aber nicht Ihre Ansprüche weg. Wenn diese aber nicht mehr durchgesetzt werden können, käme stattdessen Schadensersatz in Frage. Eine andere Frage ist natürlich, wie den ein insolventes Unternehmen nach einem Insolvenzverfahren begleichen soll.  

Keine Sammelklagen, aber Musterprozesse:
Im deutschen Rechtssystem gibt es keine "Sammelklagen".
Allerdings gibt es nach dem Kapitalanlagenmusterverfahrensgesetz die Möglichkeit eines Musterprozesses. Gerade in Kapitalanlagefällen ist die Beweisführung extrem schwierig. Im Zivilverfahren muss der Kläger im Gegensatz zum Strafverfahren die ihm günstigen Beweise selber vorlegen. Daher können solche Fälle häufig nur aufgeklärt werden, wenn dem Anwalt eine Vielzahl von Fälle eines Tatkomplexes vorliegen, aus denen er dann die Beweismasse in eine inividuelle Verhandlung konzentrieren kann. Dieser "Beweisfundus" kann dann die Erfolgsaussichten für die nachfolgenden anderen Kläger erhöhen.

Um das zusammenzufassen:
- Wer aus der Insolvenzmasse befriedigt werden will, muss sich in die Insolvenztabelle eintragen lassen.
- Wer seiner Stimme im Insolvenzverfahren organisieren und bündeln möchte, um bestimmte Abstimmungsergebnisse herbeizuführen, muss sich einer Vereinigung anschließen.
- Wer zusätzlich zur Befriedigung aus der Insolvenzmasse Schadensersatz begehrt, muss das zivilgerichtlich erstreiten.

Bis bald!

6207 Postings, 5245 Tage sonnenschein2010Löschung

 
  
    #8792
1
31.01.12 22:31

Moderation
Zeitpunkt: 01.02.12 12:41
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers

 

 

6207 Postings, 5245 Tage sonnenschein2010Insolvenzverschleppung

 
  
    #8794
31.01.12 23:43
könnte man auch mal prüfen lassen.  

6207 Postings, 5245 Tage sonnenschein2010Wer gewinnt den Auftrag in Marocco?

 
  
    #8795
31.01.12 23:49
Winning bidders included a group consisting of 1)Abengoa Solar SA (Seville, Spain), Mitsui & Co. Ltd. (Tokyo, Japan), Abeinsa ICI SA (Seville, Spain) and Abu Dhabi National Energy Company PJSC (Abu Dhabi, U.A.E.), and a group consisting of 2)Solar Millennium AG (Erlangen, Germany), Orascom CI (Cairo, Egypt) and Evonik Steag (Essen, Germany).

The third group selected is composed of 3)Enel SpA (Rome, Italy) and ACS SCE, and the fourth is composed of the 4)International Company for Water and Power (Riyadhh, Saudi Arabia), Aries IS and TSK EE. These four groups were selected out of 19 bidding groups.

1) 2) 3) oder 4) ???  

79 Postings, 5231 Tage mirnixdirnixWarum nicht Nr.4?

 
  
    #8796
01.02.12 00:30

1017 Postings, 7031 Tage FactsOlny@sonnenschein

 
  
    #8797
01.02.12 08:47
Auf Insolvenzverschleppung wird immer geprüft, das ist Standard.
Je nach Fall ist die Prüfung mehr oder auch weniger intensiv.  

487 Postings, 6465 Tage first moverQ-Cells Restrukturierung

 
  
    #8798
1
02.02.12 06:07

Q-Cells Restrukturierung - auch ein Modell für Solar Millennium?

http://www.n-tv.de/wirtschaft/...r-wollen-Q-Cells-article5383641.html

Zitat aus dem link:

Der angeschlagene Solarkonzern Q-Cells will mit einer neuen Eigentümerstruktur den Neustart wagen. Künftig soll den Gläubigern 95 Prozent des Unternehmens gehören, der Rest von 5 Prozent würde sich dann auf die bisherigen Aktionäre verteilen. Darauf habe man sich mit den wichtigsten Gläubigern geeinigt.

Hört sich interessant an. Ökorentner hat eine solche Verfahrensweise meines Wissens in diesem Thread zur Diskussion gestellt. (Umwandlung von Teilhaberschuldverschreibugen in Aktien).

Das Ganze macht allerdings nur Sinn, wenn ein signifikantes operatives Geschäft bei SM reeatabliert werden kann. Danach sieht es im Moment noch nicht aus.

Ich bin deshalb der Meinung, dass bei den derzeitigen Rahmenbedingungen das Modell von Q-Cells keinen Sinn macht. Es bleibt dabei. SM braucht einen starken Partner, der das operative Geschäft wieder auf die Beine bringt. Um das zu erreichen, müsste erst einmal Solarhybrid aus dem Amerika-Deal herausgeboxt werden. Denn die sind genau so eine Luftnummer, wie SM unter dem Kuhn.

Dasselbe gilt im Prinzip auch für Ferrostaal. Entweder die werfen ihr noch verbliebenes ganzes Gewicht in die Waagschale, um Ibersol zu stemmen, oder sie fliegen raus aus dem potentiellen Investorenkreis. Nur so kann man den Weg frei machen, um SM mit Hilfe eines starken Partners wieder auf die Beine zu bringen.

Das hört sich alles so einfach an. Tatsächlich dürfte das jedoch eine komplexe rechtliche Herausforderung sein.

 

 

1017 Postings, 7031 Tage FactsOlnyKleiner Unterschied

 
  
    #8799
02.02.12 07:35
Q-Cells hat (noch) keinen Insolvenzantrag gestellt.
Dadurch ist das nun beschlossenen Procedere wesentlich einfacher zu realisieren, als wenn IV und Amtsrichter schon im Boot wären und die Seekarte InsO hieße.  

2403 Postings, 5147 Tage Energiewende sofofirst mover, facts olny

 
  
    #8800
02.02.12 09:26

volle Zustimmung first mover, nur mit dem funktionierenden operativen Geschäft bei Q-cells - ich weiss nicht - wenn es fast nichts einbringt ist die Lage für SM auch nicht viel schlechter. Und zu Facts Olny bis Ende Februar läuft ein Insolvenzvorverfahren. Solange ist alles möglich, aber der IV überlegt lieber schon in welche Teile die Zerschlagung erfolgen könnte. Es liegt sicherlich auch an der Passivität der Gläubiger. Von den Schutzvereinen ist bisher noch nichts Konstruktives gekommen und daran wird sich auch nichts mehr ändern. Und das Honorar für den IV ist mit dem Einsammeln von Verkaufserlösen vermutlich höher als bei anderen Lösungen.

 

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