STEINHOFF Reinkarnation
Alles meine Meinung zur Aktie Steinhoff.
Lasst die Jungs endlich arbeiten und müllt die nicht von oben bis unten zu, das ist kontraproduktiv.
Neue Ansätze kann man gerne diskutieren, aber nicht andauernd immer die gleichen Themen wieder.
Moderation
Zeitpunkt: 28.04.23 09:13
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Moderation
Zeitpunkt: 28.04.23 09:31
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Falls uns das gelingen sollte, dann nehme ich mal an, dass die Gläubiger mit 30.6. doch nochmals die Laufzeit bis 31.12.2023 verlängern werden.
Aber wie verdammt noch einmal schaffen wir es einen günstigeren Zinssatz für die Kredite zu erhalten? Mit dem Management wird das nichts werden, die sind nur die Laufburschen für die aktuellen Gläubiger.
Muss da zuerst das Management abgesetzt werden, oder gibt es andere Möglichkeiten? Ein WHOA-Verfahren von der SdK beantragt mit Schuldenschnitt und Zinssatzreduktion?
Die Zinsen und Schulden müssen reduziert werden, sonst wird es mit Steinhoff nie etwas Angenehmes.
Moderation
Zeitpunkt: 28.04.23 09:14
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Zeitpunkt: 28.04.23 09:14
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Sollte es SdK gelingen den Richter zu überzeugen dass wir Aktionäre mit dem aktuellen WHOA Plan übermäßig benachteiligt sind, kann auch von SdK ein eigener Plan eingebracht werden bzw. Änderungen vorgeschlagen werden um zu einem Gleichgewicht/einer Gleichstellung der Parteien zu kommen.
SdK hatte bereits vorher der Gegenseite angeboten Schuldenschnitt + KE i.H.v. 40 Mio., haben sie abgelehnt, und da war noch nicht mal klar dass Assets höher als die Schulden sind! Im Gericht wird das nun nicht gelingen, wenn es wie oben beschrieben eintritt. Da wird der Richter die Gläubiger einfach überstimmen.
Die Gespräche mit Observern + Richter werden schon geführt und es wird jetzt schon darauf hingewiesen dass der vorliegende WHOA Plan Aktionäre übermäßig benachteiligt. Also läuft.
Sollte im jetzt anlaufenden WHOA Haircut + Verlängerung + Zinssatz 6% vom Richter angeordnet werden, wäre das ein Traum.
Dann kann sich die Gegenseite jeden Barabfindungsangebot in den A_lerwertesten schieben. meine Anteile bekommen sie da auf gar keinen Fall.
Nur meine Meinung, keine Handelsempfehlung!
Moderation
Zeitpunkt: 28.04.23 09:16
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Moderation
Zeitpunkt: 28.04.23 09:32
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Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.
Es gibt doch mehrere Gläubigergruppen und das Gericht kann nur eine Gruppe überstimmen, wenn ich das richtig verstanden habe. Alle Gläubigergruppen werden zustimmen, nur hoffentlich die Aktionärsgruppe nicht, und dann müssen wir noch hoffen, dass das Gericht uns nicht überstimmt.
Also ich glaube nicht, dass ein Schuldenschnitt, Zinssatzsenkung im WHOA durchsetzbar ist.
Nun liegt aber eine Bewertung eines unabhängigen Büros, welche Assetwerte von 12+ Mrd. ausweist. Schon damit haben sich Gläubiger + MGM verkalkuliert.
Punkt zwei: die haben nicht mit so viel Gegenwind gerechnet und überhaupt mit Aktionärsbündelung und Einschaltung der SdK. Der PLAN wurde 2022 oder gar vorher vorbereitet, zu den damals vorhandenen Bedingungen, Gegebenheiten und Annahmen. Die Situation hat sich nun aber gravierend geändert. Neue Erkenntnisse, neue Zahlen, vollkommen neue Situation eben. Der vorgelegte Plan von LdP ist demnach vollkommen entfremdet von dem aktuellen Stand der Dinge.
Der Richter kann eine ablehnende Seite überstimmen. Warum soll er das nicht, wenn wir nachweisen können, dass es nach unserem Plan die beste Lösung wäre? Und das können wir sehr wohl.
Nur meine Meinung, keine Handelsempfehlung!
"Also ich glaube nicht, dass ein Schuldenschnitt, Zinssatzsenkung im WHOA durchsetzbar ist."
Gab es doch schon in NL.
Die links dazu gab es hier auch - wenn nicht gelöscht ;)
Irgendwie so.
Auf jeden Fall sind damit die 6% als marktgerecht einzustufen und Haircuts durch WHOA sind durchaus möglich!
Moderation
Zeitpunkt: 28.04.23 09:17
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Zeitpunkt: 28.04.23 09:17
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Zeitpunkt: 28.04.23 09:31
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Aber:
Wir hätten dadurch wieder einen Überblick über unsere aktuelle Stärke der Sdk beim Thema vorhandene Stimmrechte und bei einer dauerhaften Stimmrechtsübertragung wären wir jeder Zeit sofort handlungsfähiger. Bzw. Würden bei Einberufung einer AoHv weniger Zeit benötigen
Moderation
Zeitpunkt: 28.04.23 09:32
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Zeitpunkt: 28.04.23 09:32
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Zur Abstimmung sind 4 Klassen zugelassen...
Klasse 1: Betroffene CPU-Gläubiger;
Klasse 2: Gesicherte gruppeninterne Gläubiger;
Klasse 3: Unbesicherter gruppeninterner Gläubiger;
Klasse 4: SIHNV-Aktionär.
weis jemand wie die Abstimmungsresultate dann bewertet werden? Klasse 5 könnte das Gericht werden? Klasse 1 der CPU-Gläubiger könnte auch noch in Frage gestellt werden?
Die Sonderprüfung sollte so schnell wie möglich genehmigt werden und vor dem 23.05. dem Gericht vorliegen...dann könnte evtl. durch einen Antrag auf Anberaumung einer Bestätigungsanhörung durch die SdK die ganze Abstimmung obsolet werden und somit das WHOA in Frage gestellt werden oder zumindest das Gericht für die Klasse 4 der Aktionäre zustimmt das der Vorschlag abgelehnt wird.
Die nächsten Wochen werden dann mal Klarheit bringen...zumindest haben wir jetzt einen gewichtigen Joker dass wir im Geld sind und wenn die Berechnungsmethode von B.R.F. vom Gericht anerkannt wird wovon ich ausdrücklich ausgehe, dann übernehmen wir Aktionäre das Steuerrad ;-)
Beste Grüße
Unsere Leute aus Toronto werden sie diese Dinge mit in die Berechnung einfließen lassen, so das der Richter das auch nachvollziehen kann was für eine Nummer abgezogen werden soll von den HF und mngm?
Ich kann mir schwer vorstellen das die Sonderprüfung so schnell realisierbar ist.
Moderation
Zeitpunkt: 28.04.23 09:57
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