Also dreister geht es kaum!
Seite 1 von 5 Neuester Beitrag: 13.10.06 21:09 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 17:18 | von: der boardauf. | Anzahl Beiträge: | 107 |
Neuester Beitrag: | 13.10.06 21:09 | von: der boardauf. | Leser gesamt: | 7.494 |
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Vor ca. einem Monat wurde ich von einer Telefongeselschaft angerufen ( F...Fon ), ob ich vielleicht Interesse hätte bei dennen Kunde zu werden. Angeblich sollten die sehr günstig sein und ich dabei einiges Geld gegü. der Telekom sparen könnte.
Auf Anfrage, ob es unverbindliche Infos gäbe, hat die nette Dame am anderen Ende der Leitung bestätigt, dass es diese gibt. Ich sollte diese bald bekommen.
Wollte nur Info, natürlich unverbindlich, bekommen habe ich was? - gleich eine Rechnung mit 9,95 Euro - eine Kundenrechnung um genau zu sein.
Bezahlt habe ich natürlich nix. Heute bakam ich sogar eine Mahnung, dass das Geld innerhalb einer Woche überwiesen werden muss, ansonsten wird rechtlich vorgegangen.
Ich finde es total fies, was stellen die sich überhaupt vor?
Mir ist soetwas, soetwas unverschämtes noch nie pasiert,- weis da Einer Rat, wie man damit umzugehen hat?
Danke.
warum sollte ich meine id ändern? ich sage nur was ich denke, ob es dir oder anderen nicht passt...!ursprünglich wollte jemand nur nen rat, ich hab ihm meine info gegeben, und werde jetzt durch den dreck dafür gezogen. irgendwie verkehrte welt...
Wir geben hier alle einen Rat, basierend auf unserer Meinung, unserer Erfahrung und Wahrnehmung. Du mußt damit leben, dass du nicht die Weisheit für dich allein gepachtet hast und wir alle sofort freudig zustimmend deine Ansicht übernehmen. Aber durch deine teils spöttischen, überheblichen Äußerungen bekommst du jetzt genau das zurück.
Halt es wie du willst und widerrufe solche nicht korrekt zustande gekommenen Verträge. Trotzdem gibt es noch andere Wege die deutlich effektiver sind als sich auch nur ansatzweise Gedanken über die tiefergehende Rechtslage zu machen. Papierkorb ist da viel leichter und führt zum gleichen Ergebnis -> das Thema ist vom Tisch
wollte doch einfach nur infos über diese Gesellschaft bzw. deren tarife , soweit mein kenntnisstand ist , gibt es solche infos GRATIS , es sei denn man macht den Endkunden darauf aufmerksam das diese infos(unterlagen) zu einem gewissen entgeld zugesandt werden (evtl. in verrechnung mit der ersten Rechnung )
mit der Mahnung würde ich mir getrost den A.... abwischen , sollen dir erstmal den vertrag vorlegen / zuschicken bevor sie dir Rechnungen(mahnungen) schicken
FAZIT : mach einfach garnichts
die Rechtsabteilung wird sich freuen sich wegen 9,95€ mit dir und deinem Anwalt(Rechtsschutz) vor gericht zu streiten , wahrscheinlich haben sie eh nichts anderes zu tun.....
so long
wenn er jetzt schon die 1. Mahnung bekommt?
Wenn er für das Infomaterial keine Empfangsbestätigung (Post/UPS/sonstiges)
unterschrieben hat würd ich die Füße solange still halten bis vom Gericht
was kommt vorher ist eh alles schnulli und dem Gericht würd ich dann mitteilen
nichts empfangen zu haben und die (Pfändungs-)Vorderung abzuweisen.
Auf die Mahnungen wurd ich voher nicht reagieren denn dadurch bestätigst du
eventuell ja etwas bekommen zu haben (kostenpflichtiges "unverbindliches Infomaterial" welches sie dir in Rechnug stellen/Auslagen,Versandkosten etc).
Zunächst einmal:
- Was wurde überhaupt in Rechnung gestellt?
- Wurde bap als Privatperson angesprochen oder als Firma? B to B oder B to C?
- Wie wurde das Gespräch eingeleitet? Sogenannte "Kalte Aquise" ist am Telefon verboten.
(Deshalb nehmen die Anrufer oft Bezug auf zuvor gesandtes Infomaterial oder fragen erst mal unverbindlich an ob man an solchen Produkten Interesse hat usw. evtl. getarnt als eine Art Umfrage.)
- Sollte es tatsächlich zu einer Bestellung kommen, so ist die Frage: Geht es um eine Dienstleistung, wenn ja, wann und wie wird/wurde die erbracht? Wenn sie schon erbracht ist, gibt es kein Widerrufsrecht - allerdings müssen einige Formalitäten stimmen, dass der telefonisch abgeschlossene Vertrag seine Richtigkeit hat. (Sieht im Falle von bap nicht so aus, als seien die Formalitäten eingehalten worden.)
- Das Widerrufsrecht für Privatkunden gilt ab dem Erhalt der Auftragsbestätigung bzw. der Ware mit Rechnung.
- Natürlich kann nur der Rechnungssteller ein Verfahren einleiten, um sein Geld zu erhalten. Der Kunde muss aber nicht zahlen, wenn er keinen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hat (schriftlich oder mündlich ist dabei egal). Gegen ein Mahnverfahren, sollte das kommen, muss man allerdings Widerspruch einlegen. Um ein Mahnverfahren einzuleiten, muss kein Beweis vorliegen über einen Vertrag, lediglich eine Rechnung. Erst wenn über den Widerspruch verhandelt wird, muss der Verkäufer die Rechtmäßigkeit seiner Forderung darlegen. Allerdings muss der Antragsteller die Verfahrenskosten vorstrecken. bei 9,95 dürfte das Verlangen des Rechnungsstellers gering sein, dieses Risiko einzugehen, wenn er nicht niet- und nagelfeste Grundlagen für sein Handeln hat.
Fazit: Nur wenn man ganz sicher ist, dass man nix bestellt hat, kann man die Sache ad acta legen und gar nicht reagieren. Allerdings kann eine Rechnung auch gleichzeitig eine Auftragsbestätigung sein. Deshalb ist es immer sicherer, man widerspricht sofort nach Erhalt der Rechnung, wenn man die Sache schnell und problemlos absagen will.
Aber wie gesagt: Man braucht ein paar Infos mehr, als die in posting 1, um überhaupt etwas wirklich Sinnvolles zu dieser konkreten Sache sagen zu können.
So wie es sich anhört, ist es eine ziemlich windige Angelegenheit und die Wahrscheinlichkeit groß, das nicht viel passiert, wenn man sich nicht rührt... sofern es sich um ein Privatkundengeschäft handelt.
Gruß BarCode
Was jedoch durchaus sein könnte, das der Telefonanbieter nun behauptet, der Vertrag sei auf die telefonische Zustimmung des Kunden zustande gekommen. Wenn es nicht so sein sollte, eben wie er behauptet, dann hätte er ja widersprechen können.
Wenn grundsätzlich eben telefonische Aufträge die Regel sind, dann spricht auch der Anschein dafür.
Es geht jedoch darum, kann der Anbieter beweisen bzw. schlüssig darlegen, ob tatsächlich ein Vertrag zustande kam? Oder kann der Kunde schlüssig darlegen, dass KEIN Vertrag zustande kam.
Ganz klar, anrufen und etwas von einem Produkt erzähen, kann keine Zustimmung sein, auch kein indirekter Vertragsabschluss - wer sowas als 7tes Semester Jura uns hier erzählen will, hat wohl nicht so aufgempasst bzw. wohl nicht den Zugang zur Juristerei!
Klar kann man jetzt Feststellungsklage erheben, dass der Vertrag nie zustande gekommen sei! Wie unser Rechtsgelehrter es sagt, wäre das zu empfehlen. Auch das halte ich für völligen Unsinn!
Der Anbieter will ja sein Geld, und um es zu bekommen, muss er selber erst mal den Klageweg beschreiten. Es wäre sicherlich zweckdienlich im mitzuteilen, dass kein Vertrag zustande gekommen sei und, dass man nicht zahlen werden.
Denke aber eine Verpflichtung dafür kann es nicht geben!
Somit wird sicherlich, der Anbieter, oder doh wohl ehr nicht, weil er es wohl so mit 10,000den versucht, seine Rechnungen einklagen!
Da er sicherlich nicht nachweisen kann, dass tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist, wird er wohl höchstwahrscheinlich keinerlei Recht zu gesprochen bekommen.
Jedoch darf natürlich auch der Kunde die Leistungen nicht nutzen, denn wer er eine Leistung nutzt, der ist das ja auch ein Vertrag.
Insofern ist dann auch wieder der Vergleich mit der Schokolade zutreffend!
Es wird im Supermarkt ein Angebot gemacht, weil die Schokolade da mit einem Preis ausliegt. Ich nehme das Angebot an, indem ich die Schokolade aus dem Regel nehmen und diese bezahle. Jetzt ist der Kaufvertrag zustande gekommen!
Analog würde es jetzt bedeuten, die Schokolade liegt im Supermarkt. Ich gehe in den Supermarkt, nehme aber die Schokolade nicht aus dem Regel, doch die Kassiererin, meint ich hätte dohc die Schokolade gekauft und ich solle sie bezahlen!
zum thema: solche warmduscher wie talisker bestaerken dieses verbecherpack nur noch in ihren methoden. ich bin auch dafuer, die jungs erstmal kommen zu lassen, hat auch nen gewissen spassfaktor. ich hab mal unaufgefordert irgendwelche mozart-cd's (wuerg) zugeschickt bekommen. weder zurueckgeschickt (wie es der "verkaeufer" bei nichtgefallen verlangt hat), noch ne rechnung bezahlt. obwohl man das behalten der ware (achtung, jetzt kommt was profi-jurist jensen) als konkludentes handeln auslegen koennte...
also hart bleiben und diesen saecken die stirn bieten. ist fuer mich auch ne prinzipienfrage, sonst verrohen die sitten immer mehr.
mfg
GF
Üble Tricks mit 0900-Nummern
Aber darum geht es dem Anrufer auch nicht. Zwar verspricht er tatsächlich: "Sie haben garantiert einen dieser Preise gewonnen und dabei gibt es keinen Haken." Und das ist gleich doppelt gelogen. Erstens gibt es keinen garantierten Preis und zweitens dafür aber einen Haken und den liefert die Computerstimme nach: "Um Ihren Preis zu erhalten, müssen Sie jetzt folgende Rufnummer wählen: 09003."
Die 0900er Nummer ist gebührenpflichtig. Das heißt, der Anrufer wird zur Kasse gebeten und das Geld fließt dann in die Taschen des Angerufenen. Teilweise wird mit ganz üblen Tricks gearbeitet. Da ist dann die Verbindung schon hergestellt, der Anrufer hört aber noch ein Freizeichen. Das kommt vom Band - das heißt, trotz Freizeichen sind schon Gebühren fällig.
Telefongesellschaften auf Kundenfang
Offensichtlicher sind die Absichten bei den Werbeanrufen. Eva Rabe von der Verbraucherzentrale berichtet: "Was wir in den Beratungsstellen ganz oft haben: dass Telefonanbieter versuchen, Telefonverträge - so genannte Pre-Selection-Verträge - zu verkaufen. Es kommt dann häufig vor, dass man - ganz gleich, ob man zugesagt, abgelehnt oder aufgelegt hat - kurze Zeit später eine Bestätigung erhält, dass eben dieser Vertrag bei der Telekom umgestellt wurde. Oder man bemerkt es erst nach einigen Wochen oder Monaten, wenn urplötzlich eine Telefonrechnung von einem Anbieter kommt, den man bisher überhaupt noch nicht kannte."
Und da gilt es, ganz fix diese Umstellung zu widerrufen. Dazu gibt es eine 14-tägige Frist. Wenn aber schon diese Voreinstellung bei der Deutsche Telekom AG umgestellt wurde, sollten Sie sich schnellstens bei der Telekom AG melden und die Sache rückgängig machen.
Unverlangtes Zeitschriften-Abo
Vorsicht auch bei Zeitschriften-Abos, die Ihnen am Telefon aufgeschwätzt werden, erklärt die Verbraucherschützerin: "Wenn ich erklärt habe, ich möchte diese Zeitschrift nicht, oder ich habe aufgelegt und dennoch werden mir Verträge oder die Zeitschriften zugeschickt, dann soll man das einfach behandeln wie unverlangte Werbung oder unverlangte Zusendung. Das heißt, die Sendung nicht annehmen oder beiseite legen und auch die Rechnung nicht bezahlen."
Werbeanrufe sind in der Regel illegal
Grundsätzlich gilt für alle ungebetenen und unerwünschten Werbeanrufe: Sie sind verboten. Und wenn Ihnen die Anrufe auf die Nerven gehen und Sie gesetzlich dagegen vorgehen wollen, gibt es nur eines: Gehen Sie zum Schein auf den Anrufer an. Lassen Sie sich seinen Namen geben und die Firma, für die er anruft. Fordern Sie Informationsmaterial an. Wenn Sie etwas Schriftliches in der Hand haben, dann können Sie mit Hilfe der Verbraucherzentrale die Firma abmahnen. Werden Sie trotz Abmahnung weiterhin belästigt, dann können Sie gerichtliche Schritte einleiten und eine einstweilige Verfügung erwirken. Oder anderer Tipp: einfach auflegen.
Quelle: hr-online
Ich bin Wildwasserpaddler. Da gibt es zwei Gruppen. Die einen schwören darauf, sich nach dem Tag im Neopren im (meist eiskalten) Fluss zu waschen, die anderen nehmen lieber die warme Dusche, so es eine in erreichbarer Nähe hat.
Ich gehör zur zweiten Gruppe.
Soviel zum aufregenden Dasein von
Talisker
vorgestern, nach einigen Versuchen habe mich telefonisch doch durchdringen können. Das was mir erzählt wurde, könnte sich ja keiner nicht mal ausdenken!
Der relativ rauhe Herr am anderen Ende ( gut, ich war auch nicht gerade der netteste ) - hatte auf einmal gefragt, ob ich damals bei der Rechnung auch einen Zusatzblatt
bekommen hätte - nämlich einen Einzelverbindungsnachweis - augenblicklich dachte ich - "mich trifft gleich der Schlag!" Ich sagte nein, denn ich zu gar nichts
zugesagt hätte und lediglich nur unverbindliche Infos wollte. Heute habe ich von dieser Bande ( so muss man die nennen! ) Post bekommen, drin...ein Einzelverbindungsnachweis!
Es war nur eine Rufnummer drin, eine vom Kumpel - den, glaube ich zu wissen - unmittelbar nach diesem ersten Telefonat mit der Firma - ich auch angerufen habe.
Das darf wohl nicht Wahr sein! - Die Arschlöcher haben mich irgendwie mit nur einer einzigen Nummer angezapft!!!!
Verdammt nochmal....!
db