Also dreister geht es kaum!
Seite 2 von 5 Neuester Beitrag: 13.10.06 21:09 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 17:18 | von: der boardauf. | Anzahl Beiträge: | 107 |
Neuester Beitrag: | 13.10.06 21:09 | von: der boardauf. | Leser gesamt: | 7.449 |
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Satyr, es sollten nur "Info-Broschüren" kommen - KEINE andere Leistung wurde vereinbart.
können wahrscheinlich noch tage und jahre streiten wer was in der hand hat...jedenfalls bist du der mit rechnung und die die ärsche...
noch zum thema tonaufnahme: 1. das ist ohne zustimmung nicht gestattet! 2. im hier vorliegenden fall könnten die das ja ruhig machen, dann würde der richter etwas von "infomaterial" hören und die sitzung beenden...
das war's von meiner seite...
ich würde dir echt empfehlen dich mal in zivilrecht einzulesen, bevor du hier solche reden schwingst...
Probiers mal mit Privatrecht BGB:
ein Vertrag kommt nur zustande wenn es eine übereinstimmende Willenserklärung beider Seiten gibt.
Das ist hier offensichtlich nicht der Fall
Ende der Durchsage
er wollte infos(übereinstimmende Willenserklärung)...wurde das falsche geschickt, aber das negiert die übereinstimmende Willenserklärung nicht.
das können sie nicht.
Jeder Richter lacht sich darüber kaputt.
Gruß vom Rechtsunkundigen,
T.
Legen Sie mal den Vertrag vor - haben sie nicht - na dann das Band (mündlicher Vertrag) hier wurde nichts von "ja, ich stimme dem Vertrag zu" drauf.
Guten Heimweg
Sie hat also zugestimmt
"ich weiß nicht, wie das vor Gericht ausgeht"
nee issssss klaaaaaaaaaaar Atze
gab, so meine ich, mal gerichtsurteile dazu. die buecher kannst dann behalten. bezahlen musst du nicht.
Letzteres wäre Dir allerdings gelungen