Also dreister geht es kaum!
Seite 5 von 5 Neuester Beitrag: 13.10.06 21:09 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 17:18 | von: der boardauf. | Anzahl Beiträge: | 107 |
Neuester Beitrag: | 13.10.06 21:09 | von: der boardauf. | Leser gesamt: | 7.447 |
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Was jedoch durchaus sein könnte, das der Telefonanbieter nun behauptet, der Vertrag sei auf die telefonische Zustimmung des Kunden zustande gekommen. Wenn es nicht so sein sollte, eben wie er behauptet, dann hätte er ja widersprechen können.
Wenn grundsätzlich eben telefonische Aufträge die Regel sind, dann spricht auch der Anschein dafür.
Es geht jedoch darum, kann der Anbieter beweisen bzw. schlüssig darlegen, ob tatsächlich ein Vertrag zustande kam? Oder kann der Kunde schlüssig darlegen, dass KEIN Vertrag zustande kam.
Ganz klar, anrufen und etwas von einem Produkt erzähen, kann keine Zustimmung sein, auch kein indirekter Vertragsabschluss - wer sowas als 7tes Semester Jura uns hier erzählen will, hat wohl nicht so aufgempasst bzw. wohl nicht den Zugang zur Juristerei!
Klar kann man jetzt Feststellungsklage erheben, dass der Vertrag nie zustande gekommen sei! Wie unser Rechtsgelehrter es sagt, wäre das zu empfehlen. Auch das halte ich für völligen Unsinn!
Der Anbieter will ja sein Geld, und um es zu bekommen, muss er selber erst mal den Klageweg beschreiten. Es wäre sicherlich zweckdienlich im mitzuteilen, dass kein Vertrag zustande gekommen sei und, dass man nicht zahlen werden.
Denke aber eine Verpflichtung dafür kann es nicht geben!
Somit wird sicherlich, der Anbieter, oder doh wohl ehr nicht, weil er es wohl so mit 10,000den versucht, seine Rechnungen einklagen!
Da er sicherlich nicht nachweisen kann, dass tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist, wird er wohl höchstwahrscheinlich keinerlei Recht zu gesprochen bekommen.
Jedoch darf natürlich auch der Kunde die Leistungen nicht nutzen, denn wer er eine Leistung nutzt, der ist das ja auch ein Vertrag.
Insofern ist dann auch wieder der Vergleich mit der Schokolade zutreffend!
Es wird im Supermarkt ein Angebot gemacht, weil die Schokolade da mit einem Preis ausliegt. Ich nehme das Angebot an, indem ich die Schokolade aus dem Regel nehmen und diese bezahle. Jetzt ist der Kaufvertrag zustande gekommen!
Analog würde es jetzt bedeuten, die Schokolade liegt im Supermarkt. Ich gehe in den Supermarkt, nehme aber die Schokolade nicht aus dem Regel, doch die Kassiererin, meint ich hätte dohc die Schokolade gekauft und ich solle sie bezahlen!
zum thema: solche warmduscher wie talisker bestaerken dieses verbecherpack nur noch in ihren methoden. ich bin auch dafuer, die jungs erstmal kommen zu lassen, hat auch nen gewissen spassfaktor. ich hab mal unaufgefordert irgendwelche mozart-cd's (wuerg) zugeschickt bekommen. weder zurueckgeschickt (wie es der "verkaeufer" bei nichtgefallen verlangt hat), noch ne rechnung bezahlt. obwohl man das behalten der ware (achtung, jetzt kommt was profi-jurist jensen) als konkludentes handeln auslegen koennte...
also hart bleiben und diesen saecken die stirn bieten. ist fuer mich auch ne prinzipienfrage, sonst verrohen die sitten immer mehr.
mfg
GF
bist wohl borderliner, wie???
manchmal geht es beim lesen solcher threads eben durch mit mir, sorry...
ehemmmm, vielleicht bin ich ja auch borderliner
mfg
GF
Üble Tricks mit 0900-Nummern
Aber darum geht es dem Anrufer auch nicht. Zwar verspricht er tatsächlich: "Sie haben garantiert einen dieser Preise gewonnen und dabei gibt es keinen Haken." Und das ist gleich doppelt gelogen. Erstens gibt es keinen garantierten Preis und zweitens dafür aber einen Haken und den liefert die Computerstimme nach: "Um Ihren Preis zu erhalten, müssen Sie jetzt folgende Rufnummer wählen: 09003."
Die 0900er Nummer ist gebührenpflichtig. Das heißt, der Anrufer wird zur Kasse gebeten und das Geld fließt dann in die Taschen des Angerufenen. Teilweise wird mit ganz üblen Tricks gearbeitet. Da ist dann die Verbindung schon hergestellt, der Anrufer hört aber noch ein Freizeichen. Das kommt vom Band - das heißt, trotz Freizeichen sind schon Gebühren fällig.
Telefongesellschaften auf Kundenfang
Offensichtlicher sind die Absichten bei den Werbeanrufen. Eva Rabe von der Verbraucherzentrale berichtet: "Was wir in den Beratungsstellen ganz oft haben: dass Telefonanbieter versuchen, Telefonverträge - so genannte Pre-Selection-Verträge - zu verkaufen. Es kommt dann häufig vor, dass man - ganz gleich, ob man zugesagt, abgelehnt oder aufgelegt hat - kurze Zeit später eine Bestätigung erhält, dass eben dieser Vertrag bei der Telekom umgestellt wurde. Oder man bemerkt es erst nach einigen Wochen oder Monaten, wenn urplötzlich eine Telefonrechnung von einem Anbieter kommt, den man bisher überhaupt noch nicht kannte."
Und da gilt es, ganz fix diese Umstellung zu widerrufen. Dazu gibt es eine 14-tägige Frist. Wenn aber schon diese Voreinstellung bei der Deutsche Telekom AG umgestellt wurde, sollten Sie sich schnellstens bei der Telekom AG melden und die Sache rückgängig machen.
Unverlangtes Zeitschriften-Abo
Vorsicht auch bei Zeitschriften-Abos, die Ihnen am Telefon aufgeschwätzt werden, erklärt die Verbraucherschützerin: "Wenn ich erklärt habe, ich möchte diese Zeitschrift nicht, oder ich habe aufgelegt und dennoch werden mir Verträge oder die Zeitschriften zugeschickt, dann soll man das einfach behandeln wie unverlangte Werbung oder unverlangte Zusendung. Das heißt, die Sendung nicht annehmen oder beiseite legen und auch die Rechnung nicht bezahlen."
Werbeanrufe sind in der Regel illegal
Grundsätzlich gilt für alle ungebetenen und unerwünschten Werbeanrufe: Sie sind verboten. Und wenn Ihnen die Anrufe auf die Nerven gehen und Sie gesetzlich dagegen vorgehen wollen, gibt es nur eines: Gehen Sie zum Schein auf den Anrufer an. Lassen Sie sich seinen Namen geben und die Firma, für die er anruft. Fordern Sie Informationsmaterial an. Wenn Sie etwas Schriftliches in der Hand haben, dann können Sie mit Hilfe der Verbraucherzentrale die Firma abmahnen. Werden Sie trotz Abmahnung weiterhin belästigt, dann können Sie gerichtliche Schritte einleiten und eine einstweilige Verfügung erwirken. Oder anderer Tipp: einfach auflegen.
Quelle: hr-online
Ich bin Wildwasserpaddler. Da gibt es zwei Gruppen. Die einen schwören darauf, sich nach dem Tag im Neopren im (meist eiskalten) Fluss zu waschen, die anderen nehmen lieber die warme Dusche, so es eine in erreichbarer Nähe hat.
Ich gehör zur zweiten Gruppe.
Soviel zum aufregenden Dasein von
Talisker
vorgestern, nach einigen Versuchen habe mich telefonisch doch durchdringen können. Das was mir erzählt wurde, könnte sich ja keiner nicht mal ausdenken!
Der relativ rauhe Herr am anderen Ende ( gut, ich war auch nicht gerade der netteste ) - hatte auf einmal gefragt, ob ich damals bei der Rechnung auch einen Zusatzblatt
bekommen hätte - nämlich einen Einzelverbindungsnachweis - augenblicklich dachte ich - "mich trifft gleich der Schlag!" Ich sagte nein, denn ich zu gar nichts
zugesagt hätte und lediglich nur unverbindliche Infos wollte. Heute habe ich von dieser Bande ( so muss man die nennen! ) Post bekommen, drin...ein Einzelverbindungsnachweis!
Es war nur eine Rufnummer drin, eine vom Kumpel - den, glaube ich zu wissen - unmittelbar nach diesem ersten Telefonat mit der Firma - ich auch angerufen habe.
Das darf wohl nicht Wahr sein! - Die Arschlöcher haben mich irgendwie mit nur einer einzigen Nummer angezapft!!!!
Verdammt nochmal....!
db