IVG Immobilien=5,447 Milliarden € Schulden


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Neuester Beitrag: 25.03.24 12:42
Eröffnet am:01.04.11 04:29von: Moneymachin.Anzahl Beiträge:15.857
Neuester Beitrag:25.03.24 12:42von: schnuffelLeser gesamt:2.521.861
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805 Postings, 4475 Tage elba67Berndie

 
  
    #10851
17.02.14 22:01
Du hast mir wirklich gefehlt. Du bist mir1000x lieber als dieser Irrtum.  

2887 Postings, 4170 Tage PajaritoWelch Harmonie reicht euch die Hände

 
  
    #10852
17.02.14 22:13
Es geht doch nichts über das Gemeinschaftsgefühl "Wir die investierten..." . Freunde zu haben, "Reputation" zu erlangen, gehört zu werden...Schon anders als auf der Arbeitsagentur oder der Uni...Wenn nur Mutti nicht wäre...

ESSEN IST FERTIG

 

368 Postings, 3993 Tage IVGIRRTUM@elba67

 
  
    #10853
17.02.14 22:16
... wer Unbequemes sagt, den liebt man nicht und schon gar nicht, wenn man wie elba67 nicht ein brauchbares Argument hat. Reines Wunschdenken gibt immer mal wieder ein böses Erwachen ..

Good Luck!  

368 Postings, 3993 Tage IVGIRRTUMPajarito

 
  
    #10854
17.02.14 22:19
... nun sind wir wieder fast zeitgeich und doch völlig andere Personen - nur weil ich weiß, was gleich wieder als Verschwörunsgtheorie vorgetragen werden wird.

Good luck!  

28046 Postings, 4069 Tage GalearisHallo Vögelchen....

 
  
    #10855
17.02.14 22:22

2887 Postings, 4170 Tage Pajaritogönnt euch was

 
  
    #10856
17.02.14 22:41

881 Postings, 4319 Tage cash-money-brotherMir reisst hier bald der Geduldsfaden

 
  
    #10857
18.02.14 06:38

1426 Postings, 4135 Tage jrBroker76So hier mal noch was zum lesen...

 
  
    #10858
1
18.02.14 08:18
http://boersengefluester.de/...-nach-dem-kapitalschnitt-in-die-rohre/

Der Bericht trifft es ganz gut. Die Gläubiger wollen mit aller Macht die IVG. Klar ist bei den Zahlen der Schulden(1,85 Mrd die getauscht werden sollen) zu den Substanzwerten auch verständlich. Also da das Angebot 200:1 von den Anleihegläubigern kam gehe ich von einer Besserstellung der Altaktionäre aus. Die Altaktionäre die bei 3,4,5... Euro gekauft haben werden so gut wie enteignet aber ich mit meinem EK 0,083 Euro werde hier nicht geschädigt. Die 350 Mio Sonderabschreibung wurde sicher auch bei Gericht erörtert. Auch die Tatsache das ca. 850 MIO Eigenkapital vorhanden waren. Es wird interessant werden.  

2887 Postings, 4170 Tage PajaritoDer Artikel ist vom 12. August 2013

 
  
    #10859
18.02.14 08:21

1426 Postings, 4135 Tage jrBroker76Genau, steht ja auch dort!

 
  
    #10860
18.02.14 08:28

1408 Postings, 4568 Tage GeneraloJa, er ist von August, aber

 
  
    #10861
18.02.14 08:42
Der Bericht ist trotzdem sehr treffend.
Was hat sich denn seither geändert?
Garnichts, außer...
Der Gang unter den Schirm, mit dem Vorteil nicht mehr Alle Interessengruppen bei der Abstimmung zum beschriebenen Sanierungskonzept berücksichtigen zu müssen...
Und wie jrBroker76 so richtig sagte:
"Die Altaktionäre die bei 3,4,5... Euro gekauft haben werden so gut wie enteignet aber ich mit meinem EK 0,083 Euro werde hier nicht geschädigt."  

2381 Postings, 4681 Tage cromwelleCapview

 
  
    #10862
18.02.14 09:10
hat seine Leerverkaufsposi wieder erhöht :-((  

1426 Postings, 4135 Tage jrBroker76ja am 17.02.13

 
  
    #10863
18.02.14 09:12
auf 2,43 % oder nochmals?  

2381 Postings, 4681 Tage cromwelleja das

 
  
    #10864
18.02.14 09:14
meinte ich.  

1426 Postings, 4135 Tage jrBroker76wie bereits gestern

 
  
    #10865
18.02.14 09:15
geschrieben. Sollten die jetzt immer weiter erhöhen ist es auch fraglich ob die bluffen. Wenn die Zeit knapp wird, muss ja irgendwie Bewegung rein und Angst verbreitet werden.
Die Medien sind still, also gibt es nur dieses Instrument.  

186 Postings, 6293 Tage stopzeit@cromwelle dann die

 
  
    #10866
18.02.14 09:21
müssen innerhalb einer woche alles wieder kaufen  

2887 Postings, 4170 Tage PajaritoIVG verkauft Gewerbe-Immobilien an Deka

 
  
    #10867
18.02.14 09:28
Der von IVG Institutional Funds verwaltete Spezialfonds IVG Premium Green Fund hat mit Unterstüzung von Clifford Chance das Ensemble "An den Brücken" im Münchener Stadtteil Westend verkauft. Erwerber sind zwei von Deka gemanagte Fonds.

http://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/...2aa20b61df3fa283a3  

367 Postings, 4078 Tage Kollektor" Alter Hut"...

 
  
    #10868
18.02.14 09:45
schau  mal  S. 418 ,  #10437...  da  hatte  ich  es  schon  gesetzt,  vorab  waren  auch schon Meldungen in  Bezug  auf  Deka  und  IVG...müßt  Ihr  dann  mal  weiter  zurückgehen,  sollte  da  auch  schon stehen.

(  Mit -  auf  manchen  Seiten -  erst  jetzt  gesetzten , " alten  News  kommt  man  auch nicht  weiter")



 

1426 Postings, 4135 Tage jrBroker76Property Week - Seriösität?

 
  
    #10869
18.02.14 09:59
Also habe gerade mal versucht den einzigen Bericht über die getroffene Verienbarung zum dept equity swap zu bekommen. Erst musste ich mich registrieren um einen free trial für einen Tag zu erhalten. Nachdem dir Registrierung erfolgte konnte ich aber immer noch nicht auf den Artikel zugreifen, da dieser nur für subscribe User ist. Dies erfordert dann ein ABO für mindestens 6 Monate ....also ich finde diesen Bericht zwar für möglich (was den debt equity swap angeht, aber nicht zu den Konditionen!) Angenommen um zu den Zahlen zurückzukehren (1,8 Mrd Gläubiger die in ihrem Vorschlag 99,5 % wollten)
und 850 MIO EK und 400 MIO Hybrid (wie EK zu sehen) wären 3 MRD = 100%

60 % Gläubiger, 13 % Hybrid und 27 % Aktionäre somit würde die Ankündigung der Property Week (was aus der Überschrift zu entnehmen ist auch passen??)  

2887 Postings, 4170 Tage PajaritoDie HF übernehmen den Kahn

 
  
    #10870
18.02.14 10:22
"Die Zeichner einer 400 Millionen Euro schweren Hybridanleihe des insolventen Immobilienkonzerns IVG gehen offenbar wie die Aktionäre endgültig leer aus."

http://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/...r-aus/9106426.html
 

4082 Postings, 5686 Tage Erlkoenig11@jrBroker76

 
  
    #10871
5
18.02.14 10:29
ob der Bericht jetzt seriös ist oder nicht, ist eigentlich egal. Erstens kann jeder seine freie Meinung äußern, auch hier im Forum und zweitens gibt es NICHTS offizielles bisher.

was wir/ich weiß ist, dass die Verhandlungen (vermutlich mit den Gläubigern bzw. HFs) noch nicht abgeschlossen sind.

das dies alles nicht unbedingt gut ausgehen muss für die Aktionäre, sieht man ja eindeutig am Kurs der IVG - Börsenwert ca. 17 Mio. Euro.

natürlich gibt es zwei Lager der Aktionäre - diejenigen, die schon vor Jahren eingestiegen sind (Kurse bis zu 20 Euro/Aktie bezahlt haben) und diejenigen, welche jetzt (zum zocken?) eingestiegen sind.

Grundsätzlich denke/glaube ich, dass nichts tolles dabei rauskommt, wenn man mit "Heuschrecken" verhandeln MUSS - da diese die Schulden (billig) übernommen haben und jetzt natürlich die ganze Firma/AG OHNE Altlasten (Aktionäre) übernehmen möchten. Hilfe von den Vorständen (die diese Situation ja mitverantwortet haben) kann man auch nicht unbedingt erwarten mMn, da diese natürlich auch, wie immer, zuerst an sich selbst und ihre tollen Posten denken und nicht an die Aktionäre.

der Richter (das Gericht) wird jetzt wohl klären, WIE der Insolvenz-Fortführungsplan zu bewerten ist. Allerdings stehen hier auch nicht unbedingt (nur) die Aktionäre im Vordergrund sondern eher die (neuen) Eigentümer bzw. Eigentumsrechte.

die Chance, die ich sehe ist, dass man (kleine) Angst vor den vielen Klagen der Aktionäre hat und versucht diese irgendwie "abzuspeisen"
außerdem beibt das "Problem" das man die IVG als AG fortführen möchte und überlegt, WIE man das am Besten machen kann. Die SPEKULATION von p.w. ist ja, dass IVG von der Börse geht und dann als NEUE AG wieder angemeldet wird.

größere Chance, wäre mMn, wenn die neuen Eigentümer der AG, aus irgendwelchen Gründen die Zustimmung der verbliebenen Aktionäre brauchen bzw. deren Aktienanteile. Dann könnte/kann es sehr interessant werden (s. zum Beispiel VW-Aktie)

FAZIT: alles sehr hoch spekulativ - "Vorsichtige" warten die Entscheidung oder Ausführung des Gerichts ab.

alles, wie immer, nur meine Meinung und keine Empfehlung zu nichts.

 

1426 Postings, 4135 Tage jrBroker76@erlkönig

 
  
    #10872
1
18.02.14 10:48
alles soweit verständlich aber eines ist doch auch klar, den Forderungen der Gläubiger stehen ja Substanzwerte gegenüber. Die letzte Bilanz 2012 hatte eine Summe von knapp 5,5 MRD. Heißt wenn die HF hier 1,8 MRD tauschen und die 1,1 MRD Synloan II bleiben in den Büchern so haben Sie auf einen Schlag das EK (EK + Hybrid) geschluckt und nach der Übernahme bewerten Sie die Immos wieder höher. Was anderes passiert nämlich nicht bei dem Plan.

So einfach ist es wohl nicht und ich hoffe dass hier die Richter es ähnlich sehen und vielleicht haben die Vorstände um hier mehr Hilfe zu erhalten den Weg ins Schutzschirmverfahren gewählt. Einen Abschied von der Börse und Rückkehr schließe ich aus. Wer investiert noch in ein Unternehmne mit dem Namen IVG bei so einer Vergangenheit. Ausserdem haben die HF genügend Geld und brauchen keine Aktionäre als Geldgeber mehr!  

4082 Postings, 5686 Tage Erlkoenig11@jrBroker76

 
  
    #10873
1
18.02.14 11:14
wie gesagt, der Kurs/Börsenwert zeigt oft, wohin die "Reise" geht

wenn es so ist/wird, wie du schreibst, dann wäre das hier eine "Jahrhundert-Chance" - wenn die Immobilien jetzt, vom Richter oder den Vorständen verlangt, NEU bewertet werden müssen und die Vorstände tatsächlich die HFs wieder ausbooten möchten und KÖNNEN, dann macht es hier bald booooom!

zusätzlich spielt die Zeit FÜR die Immobilien/Preise und somit den Wert der Firma - es gab die letzten Jahre nur Aufwertung und keinen Verfall der Preise und Mieten. Die IVG vermeldete ja bekanntlich, letztes Jahr, ihr BESTES Ergebnis.

wenn man den Vorständen (s. Interview) glauben kann/darf, dann war alles wohl eher ein buchhalterisches Problem und andere "gesunde" Firmen/AGs hätten eine ähnliche Schuldenquote wie die IVG.

das die HFs genügend Geld haben, kann sein - aber bekanntlich bekommen solche Menschen/Firmen NIE den Hals voll und verschenken werden die auch nichts, zumindest nicht freiwillig.

man wir sehen.

ach ja, ich kann deine Beiträge leider nicht mehr positiv bewerten - ariva: Von Ihnen kommen bereits 7 der letzten 20 (oder weniger) positiven Bewertungen für jrBroker76.

 

367 Postings, 4078 Tage Kollektor#10875

 
  
    #10874
2
18.02.14 11:18
;-)...  ja,  ja,  das  " Handelsblatt"...  immer  schön  (einige)  Fakten  ausgeschmückt ,  mit  persönlichen , richtungsweisenden  Kommentaren ...  naja  einige deren Berichte   sollte  man  auch  dementsprechedn  mit  "  Vorsicht "  (lesen)  denießen  ;-)

Hier  noch  einige  Brocken  aus  dem  Propertyweek  Artikel (  mehr  war  nicht zu  finden,  da  man  ja  registriert  sein  muß):

"...The consortium takes on IVG's €3.2bn of real estate, as well as its €11.8bn
institutional fund management business, its €3.4bn retail fund management
business ..."

( mir  fiel  nur  auf ,  daß  eben  nicht  "will  take"  oder ähnliches  da  geschrieben  steht  ,  sondern  "takes",  obwohl  es  ja  zuerstt  hieß:  "  laut  unbestätigten Berichten  kann,  könnte  ,...etc...)

Nur  als  Info  -  aufgrund  des  Satzgefüges -   also  von mir  aus  nicht  richtungsweisend  gemeint.

Quelle:http://www.google.de/...ei=SC0DU5SLE4qWtQaNgoHICA&ved=0CBcQpwUoAw  

4082 Postings, 5686 Tage Erlkoenig11auch mMn sehr interessant

 
  
    #10875
3
18.02.14 11:18
von STANDE bei w:o -IVG-Forum:

In jedem Fall müssen die Aktionäre einem Insolvenzplan zustimmen, wenn er in ihre Rechte eingreift.

§ 225a Abs. 1 InsO sieht zunächst vor, dass die Rechte der Anteilseigner unberührt bleiben, solange der Plan nicht etwas anderes bestimmt. Gem. § 225a Abs. 3 InsO kann im gestaltenden Teil des Plans jede Regelung getroffen werden, die gesellschaftsrechtlich zulässig ist, insbesondere ist jetzt die Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft oder die Übertragung von Anteils- oder Mitgliedschaftsrechten möglich. § 225a Abs. 2 InsO lässt dabei folgende Eingriffe in die Rechte der Anteilseigner ausdrücklich zu:

Umwandlung von Forderungen der Gläubiger in Anteilsrechte;
Kapitalherabsetzung oder Kapitalerhöhung;
die Leistung von Sacheinlagen;
der Ausschluss von Bezugsrechten;
die Zahlung von Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter.


Die Abstimmung über den Insolvenzplan vor dem Insolvenzgericht ersetzt dabei die gesellschaftsrechtliche Zustimmung von Gesellschafter- oder Hauptversammlung, § 254 InsO n.F. i.V.m. § 254a Abs. 2 S. 1 InsO.

Da somit Eingriffe in die Rechte der Anteilseigner durch den Plan zukünftig möglich sind, muss ihnen eine Beteiligung am Insolvenzplanverfahren ermöglicht werden, in dem sie über den Plan – sowie die anderen Beteiligten auch – mit abstimmen zu können. § 222 Abs. 1 Nr. 4 InsO n.F. bestimmt daher, dass für die Anteilseigner eine eigene Gruppe zu bilden ist, sofern in ihre Rechte durch den Plan eingegriffen werden soll. Damit sieht die Gruppenbildung im Insolvenzplanverfahren wie folgt aus:

Gruppe der absonderungsberechtigten Gläubiger, sofern in deren Rechte durch den Plan eingegriffen wird (§ 222 Abs. 1 Nr. 1 InsO n.F.), wobei für die Arbeitnehmer eine eigene Gruppe gebildet werden soll (§ 222 Abs. 3 InsO);
Gruppe der nicht nachrangigen Gläubiger gem. § 38 InsO, d.h. der einfachen (ungesicherten) Insolvenzgläubiger (§ 222 Abs. 1 Nr. 2 InsO n.F.);
Gruppe der nachrangigen Gläubiger gem. § 39 InsO (§ 222 Abs. 1 Nr. 3 InsO n.F.);
Gruppe der Anteilseigner, sofern in deren Rechte durch den Plan eingegriffen wird (§ 222 Abs. 1 Nr. 4 InsO n.F.).


Soll durch den Plan in die Rechte der Anteilseigner eingegriffen werden, sind sie gem. § 235 Abs. 3 Satz 3 InsO n.F. zum Erörterungs- und Abstimmungstermin zu laden. Nach § 238a InsO bestimmen sich ihre Stimmrechte in dem Termin allein nach ihrer Beteiligung am gezeichneten Kapital oder Vermögen des Schuldners. Gem. § 243 InsO n.F. stimmt jede Gruppe der stimmberechtigten Gläubiger gesondert über den Insolvenzplan ab. Zur Annahme des Plans durch die Gläubiger bedarf es der sog. Kopf- und Summenmehrheit, d. h. gem. § 244 Abs. 1 Nr. 1 InsO n.F. muss in jeder Gläubigergruppe die Mehrheit der abstimmenden Gläubiger dem Plan zustimmen und gem. § 244 Abs. 1 Nr. 2 InsO n.F. muss die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe der Ansprüche der abstimmenden Gläubiger betragen. Gem. § 244 Abs. 3 InsO n.F. gilt für die an der Abstimmung beteiligten Anteilseigner die Regelung des § 244 Abs. 1 Nr. 2 InsO n.F. mit der Maßgabe, dass an die Summe der Ansprüche die Summe der Beteiligungen tritt.

Es kann also durchaus auch jetzt noch interessant sein, durch einen Kauf von Aktien der ivg sich eine Stimmenmehrheit in der HV zu  

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