NIKOLA Corporation US6541101050 Nachfolge Thread V
Was mich aber unsagbar anödet, sind die vielen Börsenprofis, die sich hier mit ihren persönlichen Einschätzungen profilieren möchten. Welche Motive auch immer dahinter stecken, ist das doch nur Geschwafel.
Antwort: Ja
Falls beim ersten angesetzten Termin für die heurige Jahreshauptversammlung nicht die erforderliche Zahl der Pro-Stimmen der Aktionäre zu Vorschlag 2 vorliegt, wird Nikola vermutlich die JHV unterbrechen und einen neuen Termin für die Fortsetzung ansetzen usw. Im Vorjahr waren mehrere Unterbrechungen und Fortsetzungen erforderlich und es zog sich über viele Wochen, bis endlich die erforderliche Zahl der Pro-Stimmen dafür vorlag, die Anzahl der genehmigten Stammaktien auf 1,6 Mrd. zu erhöhen. Falls ich mich richtig erinnere, ergab sich im Vorjahr die Vorschlagszustimmung erst dadurch, dass nach der x-ten JHV-Unterbrechung und -Fortsetzung eine Gesetzesänderung in Kraft trat und damit die Zahl der vorliegenden Pro-Stimmen für eine Genehmigung ausreichend war (ohne diese Gesetzesänderung wäre sie nicht ausreichend gewesen). Es gab dazu im Vorjahr viele SEC-Filings, in denen man nachlesen kann: EDGAR Entity Landing Page (sec.gov)
Eine Unterbrechung einer HV mit neuem Termin für die Fortsetzung ist der Weg, nicht eine Ablehnung eines Vorschlages "amtlich" machen zu müssen. Bis zum Nimmerleinstag kann man so ein Spiel aber nicht treiben.
Dass heuer schon beim ersten JHV-Termin die erforderliche Zahl an Pro-Stimmen für Vorschlag 2 laut vorläufiger Vollmachtserklärung vorliegt, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Der gute Trevor Milton wird nach meiner Einschätzung im Vorfeld intensive negative Stimmungsmache bei den Aktionären, auch gegen Vorschlag 2, betreiben. Im Vorjahr hat er intensive negative Stimmungsmache gegen den Vorschlag, die Zahl der genehmigten Stammaktien auf 1,6 Mrd. zu erhöhen, betrieben.
Mistig für Nikola würde es, falls es zu JHV-Unterbrechungen und -Fortsetzungen kommt und sich diese - wie im Vorjahr - über viele Wochen hinziehen und zwischenzeitig schon dringender Eigenkapitalbeschaffungsbedarf besteht - und noch viel mistiger, falls Vorschlag 2 (falls er in der endgültigen Vollmachtserklärung so ist wie in der vorliegenden vorläufigen (siehe Link im Beitrag von 7.13 Uhr)) abgelehnt werden würde.
Aus meiner Sicht kein schlechtes Timing, Nikola kann sich das Timing ja jetzt nicht wirklich aussuchen.
Zeitpunkt: 12.04.24 11:07
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Kommentar: Beleidigung
Ein Regelungsvorschlag...
...In diesem Dokument wird um Kommentare zu der mit diesem Verfahren verbundenen Informationssammlung gebeten.
TERMINE:
Schriftliche Stellungnahmen müssen bis zum 13. Mai 2024 eingegangen sein....
Nein, nicht in drei Stufen, sondern einmalig, und zwar in einem Verhältnis in der Bandbreite von 10:1 bis 30:1
Womit sollen die 400 Mio Dolar Schulden beglichen werden (Wandelanleihe)?
Werden die dann mit den neuen Aktien bezahlt?
Wie man es von Milton gewohnt ist, steht da ziemlich viel Mist drin. Werte ich persönlich als rein positive News. Muss man sich keine Gedanken mehr darum machen, dass seine Clowns doch irgendwie im BoD landen würden (auch wenn es ja ohnehin unwahrscheinlich war).
Auszug aus dem SEC-Filing (vorläufige Vollmachtserklärung):
"Wenn die Aktionäre dem Reverse Stock Split zustimmen, wird der Vorstand ermächtigt, den Reverse Stock Split durchzuführen, oder er kann beschließen, keinen Reverse Stock Split durchzuführen. Das genaue Verhältnis des Reverse Stock Split, das zwischen 1:10 und 1:30 liegt, würde vom Vorstand festgelegt und in einer öffentlichen Bekanntmachung bekannt gegeben werden. Bei der Entscheidung, ob der Reverse Stock Split durchgeführt werden soll, und bei der Festlegung des Verhältnisses für den Reverse Stock Split wird der Vorstand unter anderem folgende Faktoren berücksichtigen: ..."
… siehe XBRL Viewer (sec.gov) Seite 60
Das wurde heute morgen gepostet!
Falls – angenommen – 1,5 Mrd. Stück Stammaktien im Umlauf sind, der Vorschlag 2, wie er in der vorläufigen Vollmachtserklärung steht, von den Aktionären angenommen wurde und ein Reverse Split 30:1 durchgeführt wird, sind per Durchführung des Reverse Split nicht mehr 1,5 Mrd. Stück im Umlauf, sondern 50 Mio. Stück (1,5 Mrd. dividiert durch 30). Wenn gleichzeitig mit dem Reverse Split insgesamt nicht mehr 1,6 Mrd. Stück insgesamt ausgegebene Stammaktien sein dürfen, sondern nur mehr insgesamt ausgegebene 1 Mrd. Stück, können also 950 Mio. Stück noch ausgegeben werden (1 Mrd. abzüglich 50 Mio.).
So verstehe zumindest ich die Formulierung in der vorläufigen Vollmachtserklärung.