Tom Tailor Holding AG
Nicht rechtzeitige Vorlage der Unterlagen kostet ca. 125 Euro (Quelle hab ich verbaselt, googelt mal).
Also steckt kein wirklicher Druck dahinter...
Dachte zunächst, dass es unter bestimmten definierten Umständen rechtlich möglich ist, den Abschluss/die Berichte zu verschieben, aber dem ist wohl nicht so. Jedenfalls fand ich da nichts.
Andererseits hat's schon ähnliche Fälle gegeben... Naja, bei nur so wenig Sanktion... Ist ja geradezu einladend...
Dafür spricht, dass der Kurs ja schon länger um die 1,30 "gedeckelt" scheint (mit Ausreissern).
Kann natürlich sein, dass er aus anderen Gründen auf dem Niveau gehalten wird. Denn wo läge er wohl, wenn er "frei" wäre? Gerade auch nach den letzten Zahlen, die ja nicht so prall waren?
Man kann es ja auch vielleicht positiv sehen: Schutz vor massiver Spekulation in beide Richtungen.
Die Möglichkeit der Deckelung ist durchaus gegeben. Fosun kann mit den Anteilen, die über 75% liegen, handeln. Hierfür dürften ca. 1,5% zur Verfügung stehen, was bei ca. 38 Mio. Aktien grob 500000 entspricht. Damit kann man eine wie auch immer geartete Deckelung betreiben bzw. Teile aufkaufen.
Und man muss natürlich auch berechtigt sein, Ansprüche geltend zu machen. Kann man eben nur, wenn man betroffen ist und einen Schaden durch das Verhalten der Verantwortlichen bei TT incl. Fosun herleiten und beweisen kann.
Man könnte ja meinen, "Manipulationen" finden schon seit - sagen wir mal - November letzten Jahres statt. Da hat ungefähr ein "merkwürdiges" Kursverhalten begonnen. Wir lagen so zwischen 2,20 und 2,50 bis Februar. Dann kam das Angebot mit 2,31.
Ich glaube, dass alle, die das Angebot angenommen haben (ich selbst auch), aus dem Kreis der möglichen Anspruchsteller ausscheiden, weil sie nicht vor Angebotsannahme geklagt bzw. behauptet haben, dass es Manipulationen gab. Für diesen Kreis ist für mich der Zug abgefahren.
Anderes gilt für alle, die ihre Aktien noch immer besitzen (also das Angebot nicht angenommen haben) bzw. nach dem Angebotsende neu erworben haben (so wie ich).
Wir müssten konkret darlegen, dass es JETZT Manipulationen gab, also ab Angebotsende.
Bin kein Jurist, dies ist nur meine Meinung.
Kann natürlich auch sein, dass im Grunde jeder, der Manipulation in irgendeiner Form belegen kann, Chancen hat.
Ob mittlerweile manch Aktionär wegen einer möglichen Verjährung von der Verfolgung ausgeschlossen ist, wäre zu prüfen.
Vielleicht ist auch der Kreis raus, die vor der letzten ordnungsgemäßen HV besessen haben (gemeint sind die Stimmrechte, die sie zum Zeitpunkt der HV besessen haben), denn Vorstand und AR sind ja wohl entlastet worden.
Geltend machen eines Schadens nach meiner Meinung nur für Aktien, die man noch besitzt...
Meine Meinung, Näheres bei euren Anwälten.
Streitwert ist?.... Richtig: der Wert, den ihr erstreiten wollt, also der Wert des geltend gemachten Schadensersatzes.
Zuständig dort ein Richter bzw. eine Kammer für Zivilsachen
Kosten berücksichtigen:
Bin mal auf Zahlung von 500 Euro verklagt worden Hab den Kürzeren gezogen und Gerichtskosten sowie Kosten beider Anwälte zahlen müssen. Dies war in Summe mehr als der Streitwert von 500 Euro.
Nur mal so als Beispiel. Je höher der Streitwert, um so geringer sind die relativen Kosten. Macht auch Sinn.... Vor dem Amtsgericht landet jeder Mist. Um gleich Leute abzuschrecken, sind die Gebühren vergleichsweise hoch.
Und wie es TT mit bonita geht ist auch nix überraschendes. Ich sags nochmal: GWAktionäre sind wirklich gelinkt worden. Da gab es massiv Verkäufe vor der Insomeldung. Nicht mal da wo es offensichtlich ist tut sich was für die...also ich seh hier keinen Millimeter Spielraum für euch...
Welche Möglichkeiten man dann hat, habe ich versucht darzustellen.
Ich selbst glaube nicht, dass die Akteure mit ihren Rechtsabteilungen hier Fehler gemacht haben. Dennoch wär's möglich. Vielleicht segeln die auch nur hart am Wind...
Um mehr ging's in Optimists Aufruf nicht...
Im Übrigen ist alles weiterhin Stochern im Nebel.
Dein Kommentar hilft nicht. Zeig doch Möglichkeiten auf, wenn dir was dazu einfällt. Musst ja selbst nicht dran glauben... Aber kannst anderen helfen....
Das war auch nicht meine Absicht. Ich hab nur meine Meinung dargelegt. Der Kurs war ja schon in 2018 im Keller, da war noch gar nix mit KE oder Übernahme. Einzig die Veröffentlichung der Zahlen/Jahresabschluß ließen auf sich warten...aber dadurch ist mir kein Schaden entstanden sondern wenn, weil ich bei 10.- nicht komplett verkauft hab...Ich seh die Schuld für das Desaster also eher bei mir selber als beim Schäfer...
Wenn überhaupt, ist die Frage ob ihr Klein-Andiener in eine Informations- und letztendlich Andienungsfalle gelockt wurdet durch fehlende oder falsche Infos und dann unter "Druck" zu 2,31 abgegeben habt. Also wenn dann betrifft der "Betrug" eher die Andiener meiner Meinung nach und nicht die Halter...Aber cfo und ceo haben auch angedient. Wurden die jetzt auch betrogen? Eher nicht, aber was dann...i dont know...
Natürlich kriegst du auch Schadensersatz, wenn dir jemand einen vor den Latz haut (strafbar) und du einen Zahn unfreiwillig los wirst (Schadensersatz für Zahnbehandlung plus Schmerzensgeld).
Wenn man z.B. in Fosuns Übernahmeangebot einen rechtlich erheblichen Fehler finden würde, dann wäre das ein Fall für einen Richter....
Einleitung einer Sonderprüfung
Den Aktionären steht eine gewisse Entscheidungsmacht zu, denn sie können bestimmen, ob eine Sonderprüfung eingeleitet wird, um geschäftliche Vorgänge der AG aus der Vergangenheit zu überprüfen. Diese Prüfung richtet sich gegen Mitglieder eines anderen Gesellschaftsorgans, also des Aufsichtsrats oder des Vorstands.
Es gibt zwei Wege, eine Sonderprüfung anzustrengen: Entweder wird sie von der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen oder ein Gericht ordnet die Prüfung an. Für eine gerichtliche Anordnung muss der Antrag dazu von einer Mindestanzahl an Gesellschaftern gestellt werden. Deren Anteil am Grundkapital muss entweder ein Prozent oder 100.000 Euro überschreiten, damit sie einen Antrag auf Sonderprüfung stellen können.
Geltendmachung von Ersatzansprüchen
Wenn vermutet wird, dass Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats ihre Pflichten verletzt haben und der AG dadurch ein Schaden entstanden ist, kann die Hauptversammlung hierfür Wiedergutmachung verlangen. Zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen ist ein einfacher Beschluss der Hauptversammlung nötig. Sollte dieser Beschluss nicht zustande kommen, besteht die Möglichkeit, einen besonderen Vertreter zu berufen, der die Ansprüche der Gesellschafter durchsetzen soll. Es müssen Aktionäre mit mindestens zehn Prozent oder eine Million Euro des Grundkapitals für die Bestellung des besonderen Vertreters stimmen.
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