Starke Zukunft für P7Sat1
Was mich interessieren würde. Inwieweit könnte es kartellrechtliche Probleme bei einer Übernahme für Mediaset geben oder wäre da alles geklärt?
Anomaly Capital Management, LP 0,71 % 2021-12-02
Anomaly Capital Management, LP 0,62 % 2021-10-05
Anomaly Capital, LP /s/ Benjamin Jacobs.. Benjamin Jacobs.. Geschäftsführendes Mitglied von GP.. 2020-09-30
Art der Einreichung
x§Neue Mitteilung Datum des ersten Verkaufs x Erster Verkauf steht noch aus
https://www.sec.gov/Archives/edgar/data/1825577/...01/primary_doc.xml
Ich finde das schon gut wenn ein US HF,s sich gleich mal um die Deutsche Medienlandschaft kümmert. :-))
Nach § 34 WpHG werden dem Meldepflichtigen die Stimmrechte aus Aktien eines Dritten unter
bestimmten Umständen zugerechnet. Die Zurechnungstatbestände in § 34 WpHG entsprechen
weitgehend der europarechtlichen Vorgabe in Art. 10 der Transparenzrichtlinie. Einzelne
Abweichungen sind dem Gleichlauf mit übernahmerechtlichen Vorschriften1 geschuldet, wofür
eine ausdrückliche Ausnahme vom europarechtlichen Grundsatz der Maximalharmonisierung
(Art. 3 Abs. 1a Unterabs. 4 Punkt iii) Transparenzrichtlinie) besteht.
Bei den Tatbeständen des § 34 Abs. 1 WpHG legt das Gesetz eine abstrakte Betrachtung fest.
Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen der jeweiligen Zurechnungsnorm vor, erfolgt die
Stimmrechtszurechnung auch dann, wenn derjenige, dem zugerechnet wird, nach der im Einzelfall
getroffenen Regelung keinen rechtlich abgesicherten Anspruch darauf hat, dass seine Weisungen
befolgt werden, oder erklärt, er werde keinen Einfluss nehmen oder tatsächlich keinen Einfluss
nimmt.2 Dadurch soll Transparenz über die rechtlichen und tatsächlichen Stimm-, Einfluss- und
Machtverhältnisse bei der Gesellschaft hergestellt werden.
Ein Wechsel von unmittelbarem Halten des mit Aktien verbundenen Stimmrechtsanteils zur Zurechnung
dieses Stimmrechtsanteils nach § 34 WpHG löst ebenso keine Mitteilungspflicht aus wie der Wechsel von
einem Zurechnungstatbestand zu einem anderen.
Beispiel
A hält als Aktionär einen mit Aktien verbundenen Stimmrechtsanteil von 5 % an dem Emittenten B.
Überträgt er die gesamten Aktien treuhänderisch an C, verliert er zwar sein Eigentum an den Aktien.
Da ihm jedoch der Stimmrechtsanteil von 5 % nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG zugerechnet wird
und daher nur ein Wechsel von unmittelbarem zu mittelbarem Halten vorliegt, bleibt sein
Stimmrechtsanteil unverändert und er muss keine Mitteilung abgeben.
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/...1_2_5_artikel.html
Unter § 33 WpHG wären die Bestände von Bunga Bunga in Form von Aktien zu erkennen.
... ich verliere langsam den Überblick, wieviele Stimmrecht der Italiener jetzt wirklich hat.
Aber dafür hat uns heute der Nikolaus recht ordentlich beschenkt
Brandt hätte schon 2020 abdanken müssen.
Vertrag von Beaujean um 5 Jahre verlängert.
Wenn Berlusconi Ihn loswerden will, werden wir alle die Zeche mitbezahlen.
Berlusconi und Co. müssen noch knapp 5 % einsammeln. Das kann schneller gehen als gedacht. Ich denke, dass der aktueller Kurs viele Fondmanager dazu verleiten soll, Ihre Position bei P7S1 bis Ende des Jahres zu schließen, damit die Verluste mit den Gewinnen verrechnet werden können. Der Gesamtmarkt ist 2021 sehr gut gelaufen.
Ob die Rechnung aufgeht, sehen wir erst Anfang nächsten Jahres.
Ich denke der heutige Anstieg war das Ergebnis, dass einige erwarten, dass Mediaset jetzt aktiv werden muss. Also ein Zock auf eine erneute Aufstockung der Anteile. Hat der Tscheche eigentlich noch irgendwelche Aktien oder hat der alles verkauft?
Pflichtmeldungen, die nach den Regeln der Bafin als Ad-Hoc gemeldet
werden müsste.
Im §33 WpHG werden die Aktien geführt die auch im Bestand von
Großaktionären sind.
Von Bunga Bunga ist mir nur ein Schreiben bekannt das er als
Ad-Hoc gemeldet hat in dem er anzeigt das der nach §33 WpHG einen
Anteil von über 10% an Pro7 hält.
Die nächste Schwelle für eine weitere Ad-Hoc nach §33 WpHG liegt bei 15%.
Und Bunga Bunga möchte natürlich an die Kohle von Pro7 und seinen Aktionären.
Ich vermute mal das Pro7 zum Jahresende 2 Mrd. auf der hohen Kante hat.
Rechnet man den Wert der TV-Sender, Filmvermögen, Produktionsfirmen und
Online Töchter dazu ist die Marktkap. ein Witz.
https://www.finanzen.net/schaetzungen/mediaset_1
Q3/21.......Q2/21........Q1/21......Q4/20
606 EUR....514 EUR....634 EUR....769 EUR
Das macht nach 9 Monaten ein Umsatz von 1.754 Mio. bei Mediaset.
Die Schätzungen von Mediaset für das GJ 2021 hat man auf Finanzen.net vor
wenigen Tagen entfernt. Deshalb hier der Link von marketscreener.
Dort sind noch die Schätzung für 2021 zu lesen.
Auf marketscreener geht man für das GS 2021 von einem Umsatz in Höhe von
2.741 Mio. aus. Um diesen Umsatz zu erreichen müsste Mediaset im Q4 fast 1 Mrd. umsetzten.
https://de.marketscreener.com/kurs/aktie/...-N-V-408336/fundamentals/
Nach meiner Einschätzung dürfte es für Mediaset mit dem Umsatz 2021 das schwächste Geschäftsjahr
der letzten 7 Jahre geben.
Sieht man sich nun die ersten 9 Monate von Pro7 an und vertraut den Schätzungen von R.B.
für 2021 wird Pro7 das beste Ergebnis im Umsatz der letzten 7 Jahre erzielen.
Und beim Gewinn wird man auch Top-Werte sehen.