STEINHOFF Reinkarnation
Die Einzigen, die hier zur Zeit etwas liefern müssten, wäre doch Steinhoff!
Diese, warum auch immer verlängerte Whoa Frist ist mittlerweile schon lange um, und der Antrag hierzu wurde angeblich schon eingereicht.
Kennt jemand denn diesen letztendlichen, genauen Antrag?
Es sollten ja noch diesbezügliche Änderungen mit eingearbeitet werden.
Sind diese Änderungen denn wenigstens schon irgend jemanden bekannt ?
Habe ich etwas verpasst ?
Wie soll denn der SDK auf diese WHOA Antrag reagieren, wenn Steinhoff diesen noch nicht einmal ordnungsgemäß und detailliert eingereicht hat ?
Es gab mit Sicherheit nicht nur Anfragen von Kleinanlegern, die mit Past-and-Copy-Absätzen "freundlich" beantwortet wurden, und nicht "nur" den langen Fragekatalog der SdK. Ich gehe davon aus, dass auch von der Gläubigerseite, insbesondere von den 35 Prozent, die dem Enteignungsplan nicht zugestimmt hatten, Eingaben gemacht wurden. Entweder es ist den Steinhoff-Anwälten gelungen, die allesamt "abzubürsten", oder es gibt Antworten, die tatsächlich etwas an der Grundkonstellation ändern. Das müsste dann nicht nur im WHOA-Antrag berücksichtigt werden, sondern es wäre kursrelevant und damit ad-hoc-pflichtig. Die Antworten sind wohl noch lange nicht alle raus, sonst hätten wir von der SdK einen entsprechenden Hinweis erhalten. Weiterhin ist also Geduld gefragt.
Abgesehen davon: Bed Bath & Beyond hat auch gerade Insolvenz angemeldet und ein Chapter 11-Schutzschirmverfahren beantragt. Da wird sich in den kommenden Wochen schön beobachten lassen, wie so etwas in den USA unter den Argusaugen der SEC abläuft. Vorbörslich minus 40 Prozent...
Die Gläubiger bekommen doch sowieso alles mit, da die Post bestimmt von denen mitgelesen wird. Also warum wurde noch nicht darüber berichtet, dass
1. Die Unbefangenheit der WHOA Observer offziell angezweifelt wurde, nicht bei Steinhoff sondern bei Gericht?
2. Wie und wann werden die CPUs angegriffen?
3. Wann erfolgen die Klagen wegen Verstoßes gegen die Adhoc-Mitteilungspflichten?
4. Wann erfolgt die Anfechtung des WHOA Verfahrens, da es für eine Holding nicht anzuwenden ist?
5. Warum erfolgt keine Einberufung einer ao HV durch uns? etc.
Es kann doch nicht sein, dass das alles nur Fragen an das Steinhoff Management bleiben und keine Aktionen erfolgen, bzw. wenn sie erfolgen, wir darüber nichts erfahren? Auf ehrliche Antworten zu warten, wann man denn intern über CPU und Mitteilung an die Aktionäre abgestimmt hat, ist zu naiv. Da können wir vermutlich warten bis wir schwarz werden, oder wir wegen Delistings überhaupt nicht mehr fragen dürfen.
Warum sollte was eingereicht sein?
Steinhoff muss die Final Version erst zur Abstimmung stellen und kann dann ggf,, so denn die notwendigen Vorraussetzungen erfüllt sind, den Akkord zur Homogenisierung bei Gericht einreichen. Der Richter schaut dann, ob Abweisungsgründe vorliegen und schmettert den Akkord ab oder homogenisiert und macht ihn für alle Stakeholder verbindlich.
So mein Stand vom Ablauf eines WHOA. Ich lese auch nichts Anderes im Gesetz.
Alles was bei Gericht eingereicht wurde ist meines Wissens nach die Startverklaring und die Bitte um Bestellung der Observatoren.
erledigt sind folgende Schritte
1. Steinhoff hat den Eintrag 18.03. ins zentrale Insolvenzregister vorgenommen....erl.
2. WHOA wurde am 28.03. gestartet mit dem Aktenzeichen xxxxxxx und der Handelsnummer xxxxx.....erl.
3. Verfahrensart ist ein offenes Vergabeverfahren...erl.
4. Als Beobachter sind F. Verhoeven und W. Meijer M. eingetragen....erl.
5. Eine Starterklärung wie es das WHOA vorschreibt seitens SH ist noch offen.
6. Ein Vertragsentwurf der getroffen Vereinbarungen mit den Gläubigern und den Aktionären mit all ihren Rechten für das Gericht ist noch offen.
§Zu dieser Vereinbarung zwischen Gläubigern und UNS haben wir das Recht es dem Gericht vorab überprüfen zu lassen ob alles Rechtlich innerhalb der Gesetzesgebung passt. Danach folgt die Abstimmung (Ja oder Nein)
7. Ist die Abstimmung zu dem Vertragsentwurf für alle Gläubiger in Ordnung dann ist das WHOA Verfahren wieder abgeschlossen. offen
8. Kein Entscheid...dann erfolgt Phase 2 des WHOA-Verfahren mit der gerichtlichen Schuldenregulierung (Homologation) da gibts eine neue Anhörung und das Gericht entscheidet auf die Vereinbarung. offen
der Vorschlag seitens SH muss mit Berücksichtigung der Aktionäre kommen! Da spricht auch die SdK mit!
Soweit nur mein Verständnis
Beste Grüße
Zeitpunkt: 26.04.23 11:58
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Kommentar: Unterstellung
Sonnige Grüße
Nein. Startverklaring ist hinterlegt.
https://www.rechtspraak.nl/Registers/Paginas/whoa.aspx
6. Ein Vertragsentwurf der getroffen Vereinbarungen mit den Gläubigern und den Aktionären mit all ihren Rechten für das Gericht ist noch offen.
§Zu dieser Vereinbarung zwischen Gläubigern und UNS haben wir das Recht es dem Gericht vorab überprüfen zu lassen ob alles Rechtlich innerhalb der Gesetzesgebung passt.
Das steht wo im Gesetz?
Steinhoff hat die Draft Version gelaunched. Consultation period ist vorbei. Jetzt heißt es warten auf die Final Version.
Timeline ist doch in der Draft Version hinterlegt.
So lese ich das.
https://www.steinhoffinternational.com/WHOA-restructuring-plan.php
" seriösen SH Aktionären" gibt es natürlich auch nicht, das sind alles nur die berühmten Dummzocker
Was habe ich gelernt:
*Bleibe ein Leben lang Mitglied der SDK! Nur so kann man den Machenschaften der Finanzindustrie Einhalt gebieten!
*Keine Aktien mehr aus Südafrika!
* Super Zeit mit Euch im Forum verbracht! Viel gelacht und Blödsinn erlebt, aber auch nachdenkliches gelesen! Stichwort Klaas Klever! Wünsche mir von ganzem Herzen, daß es ihm gut geht!
SIR
Steht auf Youtube unter dem letzten Steinhoff Video der SdK in den Kommentaren.
"Wir befinden uns derzeit in den Endzügen der Unternehmensbewertung. Auf dieser bauen wir die Sonderprüfung auf. Wir wollen in diesem Prozess nach außen nicht einfach so alle Karten offen auf den Tisch legen, darum die etwas zurückhaltendere Kommunikation in den letzten 2 Wochen. Da wir aber natürlich das Interesse verstehen, haben wir nun für nächste Woche ein Q&A-Webinar vor - wird aber nur geschlossen für Mitglieder sein."
Wurde dort unter einige Fragen bzw. Kommentare von Usern geantwortet.
Habe mir deshalb bereits auch diese beiden Aktien (Pepco, Pepkor) gekauft. Wenn die Anhänger von Wallstreet Bets, etc. den miesen Geschäften von Hedgefonds tatsächlich etwas entgegensetzen wollen, sollten sie diese beiden Aktien vielleicht ebenfalls mal ins Visier nehmen und anfangen zu kaufen. Vielleicht kann ja jemand mit "connections" mal auf den Zusammenhang mit Steinhoff aufmerksam machen. Diese beiden Aktien sind zudem derzeit nicht besonders teuer bewertet und m.E. auch alleine deshalb ein guter Kauf.
---zitat---
Wolf
vor 8 Tagen
Eine Sonderprüfung sollte bereits Ende März bei Gericht eingereicht werden. Ist dies nun auf Eis gelegt oder warum diese deutliche Verzögerung? Danke
Markierte Antwort
SdK - Die Anlegergemeinschaft
vor 1 Stunde
Wir befinden uns derzeit in den Endzügen der Unternehmensbewertung. Auf dieser bauen wir die Sonderprüfung auf. Wir wollen in diesem Prozess nach außen nicht einfach so alle Karten offen auf den Tisch legen, darum die etwas zurückhaltendere Kommunikation in den letzten 2 Wochen. Da wir aber natürlich das Interesse verstehen, haben wir nun für nächste Woche ein Q&A-Webinar vor - wird aber nur geschlossen für Mitglieder sein.
neuer kommentar durch sdk:
https://www.youtube.com/watch?v=nDnF3S10lYw
---zitat---
https://www.ariva.de/forum/...inkarnation-582688?page=128#jumppos3214
Pkt.6 nach WHOA 378 Fw, meiner Meinung sehr wichtig!und als Frage an die SdK zu stellen dass sich an diesem Punkt nichts dem Zufall überlassen wird. In dieser Vereinbarung stecken wir dick mit drinnen wenn die Schulden niedriger sind als die Assets.
Beste Grüße
Das Ergebnis der in Auftrag gegebenen Überprüfung durch den Finanzberater B. Riley Farber aus Toronto steht ja noch aus, wird aber – wenn ich es richtig gelesen habe - in Kürze erwartet und dann sicherlich auch Gegenstand der avisierten Sonderprüfung sein.
Wenn es gelänge, das Argument von SH der angeblichen Überschuldung durch den Nachweis mehrwertiger Assets zu entkräften, kommt auch die Richterschaft im WHOA-Verfahren eigentlich nicht umhin, dies bei ihrer Entscheidung gebührend zu berücksichtigen.
Es wäre also nur der Vernunft, dem gesunden Menschenverstand und dem Gerechtigkeitsempfinden geschuldet, wenn eine Entscheidung im WHOA-Verfahren bis zum Bekanntwerden des Ergebnisses der Sonderprüfung vor dem niederländischen Handelsgericht zurückstellt wird.
Gleichwohl ist fraglich, ob das Gericht gewillt ist, das Ergebnis der Sonderprüfung abzuwarten. Denn die Richter im WHOA-Verfahren könnten es sich – der unternehmerfreundlichen europäischen Leitlinie folgend – im Prinzip leicht machen. Und das in den Niederlanden am 1.1.2021 in Kraft getretene „Gesetz Genehmigung privater Vergleich“ - kurz WOAH – kurzum zu Gunsten der Steinhoff Holding auslegen. Und das WHOA-Verfahren letztlich durch einen für die Aktionäre nachteiligen Vergleich rechtswirksam beenden. Ich sage ausdrücklich könnte. Muß nicht so kommen. Kann aber.
Ich denke, daß genau ein so gearteter, gerichtlicher Vergleich - in möglichst kurzer Zeit - im Kalkül der Steinhoff Holding und Konsorten steht, weshalb sie ihre ganze Hoffnung auf das WHOA-Verfahren setzen. Andernfalls hätte SH die Bemühungen der SdK, zu einem außergerichtlichen Vergleich zu kommen, bisher wohl kaum so rigoros ignoriert und abgelehnt.
Je länger das Ganze dauert, desto ungünstiger würde und wird sich das für SH auswirken – aus verschiedenen Gründen – darunter möglicherweise auch strafrechtlich relevante Gründe.
Apropos Vergleich: Gerichte bevorzugen aus prozessökonomischen Gründen grundsätzlich einen Vergleich – und vermeiden prinzipiell ein Urteil, wo immer das möglich ist, weil erst dieses richtig Arbeit macht. Zumal, wenn dieses Urteil dann noch rechtsmittelfähig sein sollte und weitere Instanzen drohen.
Ein Grund mehr also für die Wahrscheinlichkeit eines gerichtlichen, rechtsmittellosen Vergleichs im WHOA-Verfahren.
Es wird also letztlich ganz entscheidend von der richtigen Strategie, dem Geschick beim Vortrag der Argumente, der Beweiskraft der vorgelegten Dokumente bzw. Belege und auch dem Glück der SdK abhängen, ob es gelingt, die Richter in beiden beteiligten Instanzen zu überzeugen, um am Ende etwas Zählbares für die Aktionäre herauszuholen.
Warten wir also ab, ob und was die SdK demnächst kommunizieren wird – respektive aus taktischen Gründen zu kommunizieren bereit ist. Was anderes bleibt uns ja auch nicht übrig.
Das ist eine Blanko- Startverklaring. Mehr wird da nicht verlangt.
https://www.rechtspraak.nl/...WHOA-Bijlage-1-Startverklaring-WHOA.pdf
Warum Steinhoff in‘s WHOA muss/ will, steht doch in der Draft vom Restructuring Plan oder nicht?
Zum Thema mit dem Richter:
Meines Wissens nach findet man die entsprechenden Ausführungen zum Thema Richter und Uitspraaken vor der Abstimmung im 378
https://wetten.overheid.nl/...l=378&z=2023-01-01&g=2023-01-01
Was Anderes ist mir nicht bekannt. Wurde mir hier auch noch nie irgendwas Anderes gezeigt. Wie ich aber die Tage schon mal schrieb, es beginnt mit, kann der Schuldner oder Herstruktureringsdeskundige…
Zeitpunkt: 26.04.23 11:59
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Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer
https://forum.onvista.de/forum/STEINHOFF_Reinkarnation-t582688
Ich schreibe dies jetzt nur, damit die anderen beiden sinnfreien... nicht oben in der Liste stehen.
Das mit dem 12. Mai ist eine tolle Aktion. Mein Beitrag liegt bereit. Aber vielleicht kaufe ich ja schon am 11. oder am 10.? Und wenn sich alle hier im Datum irren, sind die Hedgies ebenso verwirrt *g
SDK - Feuer frei!
Die SdK war auch nicht die einzige Partei, die an der HV gegen die Enteignungspläne gestimmt hat.
Ich hoffe sehr, dass da mindestens 2-3 weitere Parteien mit ebenso fokussierten, erfahrenen Anwälten dran sind. WENN dem so ist, kommt es also nicht nur auf uns und die SdK, sondern auf alle diese Interventionen an. Inwieweit die Richter das ignorieren können, dazu fehlt mir die Erfahrung mit dem rechtlichen Prozedere in den Niederlanden. Aber dafür hat die SdK ja erfahrene niederländische Anwälte eingeschaltet.
Mein Wunsch-Szenario ist, dass mindestens ein Gläubiger, der sich schon bisher quergestellt hatte, sein Veto einlegt, und Steinhoff so von zwei Seiten in die Zange genommen wird. Aber ich rechne mit mehr Widerstand.
Bisher habe ich bei Steinhoff zumindest noch nie erlebt, dass irgendetwas ohne Querschüsse und/oder Klagen entschieden wird. Und der Ausweg war seither immer ein außergerichtlicher Vergleich. Und Vergleiche können LdP und TdK, wenn sie dazu gezwungen werden.
Nur meine Meinung. Keine Handlungsempfehlung.
8 Das Gericht darf eine Entscheidung nach den Absätzen 1 und 4 erst treffen, nachdem es dem Schuldner, dem Sanierungsexperten, falls ein solcher bestellt ist, dem Beobachter nach § 380, falls ein solcher bestellt ist, sowie den Gläubigern und Anteilseignern, deren Interessen durch die Entscheidung unmittelbar berührt werden, Gelegenheit gegeben hat, sich in einer vom Gericht zu bestimmenden Weise und innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist zu äußern. Wird das Gericht um eine Entscheidung nach Absatz 4 ersucht, so gilt der vorstehende Satz in jedem Fall für den in jenem Absatz genannten Gläubiger oder Aktionär.
9 Die Entscheidungen des Gerichts nach diesem Artikel sind nur für diejenigen Gläubiger und Aktionäre verbindlich, denen das Gericht die Möglichkeit gegeben hat, sich nach dem vorstehenden Absatz zu äußern.
https://wetten.overheid.nl/BWBR0001860/2023-01-01/...raaf2_Artikel378