STEINHOFF Reinkarnation
Die haben jetzt nun mal einen Fuß im Steinhoffscherbenhaufen und wer weis wie sich dieses Unternehmen hier noch hineinbringt. Sie haben die fachliche Kompetenz von Umstrukturierungen...Geschäftsmodellen....Analysen....<<Asset's Recovery's....auch das große Thema der Betrugsforensik....Herstellung von Finanzplänen und auch Kertwendungen, sprich Turnaound, nicht nur Operativ sondern auch im finanziellem Bereich z.B. den Cashflow...da wäre es u.a. schon interessant wie es in 2022 wie von Dirty Jack zu dem 2 Mrd. Einbruch kam.
Auf jeden Fall sind all die 17 Fragen die B.R:F. an das Management gestellt hat, sehr gut und intensiv in die Tiefe aufbereitet, diese Fragen fordern SH einiges heraus das sie mit sicherheit in diversen Bereichen in Erklärungsnöten bringen wird. So ein sozusagen, ein Prozess u.- Finzanzaudit einem nicht von Steinhoff gestelltem Unternehmen ist für uns Aktionäre eine wohltuendes Ereignis, mal schauen welch Werte der RV der Steinhoffreorganisationsanalyse oder LV der Liqiditätsanalyse dann zum Vorschein kommen. Diese Analysen wurden anscheinend nur unter managementspezifischen Anweisungen durchgeführt, alles wird Nachgefragt auch die Themen der CGU's die CPU's oder ob unbedarfte M&A Berater fungierten? u.s.w.
Viele Millionen Euros wurden bisher ausgegeben für B.F.I Business Finanzanalysen der AG der Analyse Group etc....da schau ma mal ob diese Unternehmen auch im Sinne des Konzerns gearbeitet hatten oder eher für die xxH.xF.xx. ;-)...möchte niemanden etwas Unterstellen, aber die Fragen sind auch auf diese Richtungen aufgestellt.
Trotz all dem wie die SdK sich für uns einsetzt, die Mahnung nicht Erfolgreich aus dieser 15.12. Geschichte rauszukommen werden muss bestehen bleiben!
Mittlerweile glaube ich gar nicht mehr an eine vergleichsweise Einigung an uns Aktionäre nachdem all die Fragen der SdK und deren B.R.F. gestellt wurden, denn diese Fragen führen zu weiteren Fragen und werden noch Zeit in anspruch nehmen. Wenn Steinhoff jetzt ein Angebot rausgeben würde dann würde das Bedeuten da riecht's nach groben Unregelmäßigkeiten in ihren Zahlenwerken das würde wiederum Bedeuten dass ein Richter dem nachgehen muss. Wenn sie keinen Vergleich anbieten dann hat es den vorerst Anschein dass alles korrekt verlief doch das wird sich aufgrund dessen Einsatz von B.Riley Farber zeigen, am Ende kann es sein dass wir dann ohne Vergleich wesentlich besser gestellt sind, voraussetzung dass vom Gericht eine neutraler, parteiloser Richter eingesetzt wird und R.B.F. einiges Aufdeckt das Steinhoff nachweislich falsch aufgetischt hatte.
Beste Grüße und schöne Woche!
Andererseits möchte ich aber auch kein Kamikaze sein... wie die endeten muss hier wohl nicht erklärt werden.
Nochmals zur endgültigen Klarstellung: Ich bin prinzipiell nicht gegen eine Aktienzählung. Aber wenn und wegen des Datenschutzes, nur unter Führung der SDK oder einer vergleichbar reputablen Organisation. Übrigens: Die von der SDK wissen ja von der Idee, sonderliche Eile scheint dort aber diesbezüglich nicht ausgebrochen zu sein.
Und schließlich möchte ich vorher meine Frage beantwortet wissen wie hoch eine Beteiligung sein müsste damit eine solche Zählung auch messbare Ergebnisse erbringt. Diese Frage konnte oder wollte mir selbst Atitlan01 bis heute nicht beantworten. Normalerweise sollte er, als Erfinder dieser Idee, doch eine Meinung dazu haben? In meinem Berufsleben, in dem es viel auf die Zustimmung anderer anging, wurde mir in jungen Jahren gelehrt: "Wenn Du eine deiner Ideen durchbringen möchtest, so musst du es sehr ausführlich und nachvollziehbar begründen - ansonsten selbst dein bester Gedanke keine Fürsprecher finden wird". Die Ratgeber hatten Recht!
Jetzt, viele Jahre später, bin eben ich es der überzeugt werden möchte. Mal ehrlich: Ist meine Frage so weltfremd???
will steinhoff den umschuldungsplan fertig stellen und das whoa starten!
nun, der umschuldungsplan ist ja bereits seit 15.12.22 bekannt. bin gespannt ob man aenderungen eingearbeitet hat...zum weiteren nachteil der aktionaere!
Uns tuts gut und wir wissen genau wieviel Aktien es sind!
SIR
Moderation
Zeitpunkt: 18.04.23 22:04
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 6 Stunden
Kommentar: Unterstellung
Zeitpunkt: 18.04.23 22:04
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 6 Stunden
Kommentar: Unterstellung
zz voelliges chaos bei den kursen
https://www.ariva.de/...rnational_holdings-aktie/kurse/handelsplaetze
wie gesagt. chaos heute!
Die jetzigen -20% sind lediglich die Festsetzung per heute..
Moderation
Zeitpunkt: 18.04.23 22:04
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Diskriminierung
Zeitpunkt: 18.04.23 22:04
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Diskriminierung
So dass es auch ein durchschnittlicher Aktionär mitbekommt...
....und es eben nicht nur von Freaks um fünf Ecken auf Seite xy der Bilanz rausgepopelt werden kann!
"SIHNV gibt hiermit bekannt, dass die Konsultationsfrist verlängert wurde und nun am Montag, den 17. April 2023 um 18:00 Uhr MEZ endet. SIHNV wird die im Rahmen des Konsultationszeitraums eingereichten Stellungnahmen zum Entwurf des Umstrukturierungsplans prüfen."
https://www.eqs-news.com/de/company/...f0-ea7c-11e8-902f-2c44fd856d8c
Heute Abend endet also (bislang) die Frist zur Einreichung der Stellungnahmen. Und ANSCHLIESSEND werden diese Stellungnahmen "geprüft". Es gibt also gar keinen Grund für eine EQS, es sei denn, die Frist würde nochmals verlängert werden.
Moderation
Zeitpunkt: 18.04.23 22:04
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Diffamierung
Zeitpunkt: 18.04.23 22:04
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Diffamierung
Du meintest wahrscheinlich solche Sicherungsübereignungen wie in diesem
"English Security Agreement"
(Sicherungsübereignung von Festgeld)
vom 21.04.2021
Ja, solche Fix Term Deposit Konten Sicherungen gibt es in einigen Steenbok Zwischenholdings.
Hier betrifft es die IBEX Retail Investments (Europe) Ltd (ex. Pepco Holdco Ltd) und bezieht sich auf Konten der IBEX Europe und der IBEX Retail Investments Ltd. also deren Mutterholding.
Und somit auf alle Einnahmen aus den europäischen Assets plus Newco 9 (MF).
https://...ov.uk/company/12899084/charges/nIgKn-T49b47UjO9QOlKnfLXK5U
Sie werden für den Vorschlag stimmen und somit gegen uns.
Wer sind denn die Direktoren dieser "Gläubiger"?
Steenbok Newco 2A Limited - Secured Loan: 713,281,904 €
Steinhoff Africa Holdings Proprietary Limited - Secured Loan: 220,986,768 €
Ibex Retail Investments Limited - Unsecured Loan: 148,779,574 €
Wer profitiert bei internen Verbindlichkeiten/Forderungen von deren Begleichung?
Bei IBEX und Newco 2A sind LdP + TdK plus 3 Gläubigerdirektoren eingesetzt.
Bei Steinhoff Africa Holdings Proprietary Limited (SAHPL) sind es LdP, TdK sowie Paul Copley.
Letzterer war eine Bedingung des Settlementsvorschlages und beruht wohl auf einer Gläubigervorgabe.
Interessenbündelung auf der anderen Seite.
Intra-Group Schulden der NV in Höhe von 1,083,048,246 €, nach deren "Begleichung" bleibt deren Wert im Konzern, denn jede Intra-Group Schuld hat auch einen Intra-Group Gläubiger.
Nach SED sind bis auf IBEX auch noch Sicherheiten dazugekommen, Verlustvortrag erhöhte sich damit auch noch.
Sicherheiten in der Konzernfamilie für innerhalb der Konzernfamilie laufende gegenseitige Verbindlichkeiten.
Markus hätte es nicht besser gekonnt.
In der HV Presentation 2022 wurde diese Intra-Group Schuld auf Seite 25 mit angeführt, 2023 nicht!
Jetzt tauchen im Vorschlag zur Enteignung der NV Aktionäre diese Intra-Group "Gläubiger" als Klasse, die gegen eine weitere Beteiligung der NV Aktionäre an der NV oder Nachfolgegesellschaft stimmen werden auf.
Ohne Intra-Group Lenders gäbe es nur noch die Klasse der CPU Gläubiger und die der NV Aktionäre, also dann ein ganz anderes Verhältnis 50/50 !!!
Das ist die Abkürzung für das „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungs-rahmen für Unternehmen“ vom Januar 2021.
Darauf gestoßen bin ich in einem m.E. hochinteressanten Artikel im Effecten Spiegel (ES) – Ausgabe 14-15 vom 6.4.2023, der übertitelt ist mit „Enteignung per Gesetz – Leoni-Aktionäre zahlen die volle Zeche“.
Als ich den Artikel gelesen hatte, fiel es mir wie Schuppen von den Augen. Denn so Einiges, was da geschrieben stand, kam mir irgendwie bekannt vor und erinnert unmittelbar an Steinhoff.
Informationshalber wäre ich gerne ausführlicher auf diesen Artikel eingegangen, will/darf es jedoch aus Gründen des Quellenschutzes nicht.
Nur soviel: In dem Artikel erläutert wird u.a. der Sinn und Zweck des Gesetzes, für dessen Inkraftsetzung eine offenbar der Corona-Pandemie geschuldete EU-Richtlinie der Anlass war. Diese Richtlinie soll eine Restrukturierung für operativ lebensfähige Firmen ermöglichen. Das StaRUG gibt den Unternehmern neue Instrumente an die Hand, ihren Betrieb in einer Krise auch ohne Insolvenz sanieren zu können. Zu Lasten der Klein- oder Minderheitsaktionäre, die regelrecht ausgebootet werden können - und zwar rechtlich abgesichert und mit der Konsequenz des Totalverlustes. Zu diesem Schluß kann/muß man nach Lesart des Artikels kommen.
Im konkreten Fall, der in dem Artikel ausführlich zur Sprache kommt, geht es um die Leoni AG.
Ich könnte mir gut vorstellen, daß es genau die Absicht des Managements von Steinhoff ist, sich dieses unternehmerfreundliche StaRUG zu Nutze zu machen. Und in dem jetzt angestrebten WHOA-Verfahren möglichst Richter zu finden, die das Gesetz in i h r e m Sinne auslegen – also zum Nachteil der Aktionäre !
Ich vermute deshalb, daß die Steinhoff Holding ihren Antrag auf Einleitung eines WHOA-Verfahrens beim Gericht so bald als möglich stellen wird – auch um dem Ergebnis der von der SdK avisierten Sonderprüfung und weiteren Recherchen der SdK möglichst zuvorzukommen, was sich für Steinhoff unter Umständen sehr nachteilig auswirken könnte. Es scheint oder ist – für Steinhoff - also Eile geboten.
By the Way: DEOL sprach in seinem Beitrag vom 13.4.23 auf YouTube u.a. davon, daß die SdK auf der Suche nach Investoren sei. Wenn dem so ist, wird die SdK dazu früher oder später ja auch mal was kommunizieren.
Im Zusammenhang mit dieser Suche stellt sich die Frage, ob mögliche Investoren dann lediglich als seriöse Geldgeber zu Zwecken der Umschuldung zu günstigeren Kreditzinsen fungieren sollen ?
Oder aber einer davon als Mehrheitsaktionär – sprich sogen. Anker-Aktionär, der in ausreichendem Umfang Aktienpakete aus dem über 80-prozentigen Freefloat aufkauft ? Um sich danach mit dem auf diese Weise erlangten Mitsprache bzw. Vetorecht ganz im Interesse der Altkleinaktionäre – wie DEOL sie trefflich nennt - zu positionieren ?
Pikante Ergänzung: Mit Hinweis auf den og. Artikel aus dem ES habe ich am 6.4.23 Herrn Dr. Liebscher von der SdK mit Briefpost angeschrieben – verbunden mit folgenden Fragen:
Kann es sein, daß sich die Steinhoff Holding nebst der im Hintergrund agierenden Gläubiger und Hedgefonds genau dieses in dem beigefügten Artikel genannte, im Januar 2021 in Kraft gesetzte StaRUG zunutze machen wollte und weiter will - und dies bereits bei der Abstimmung auf der HV am 22.3.23 – vergeblich – schon versucht hat ?
Kann das StaRUG, das ja offensichtlich die Rechte der Aktionäre gravierend beschneidet, auf Ihre weiteren rechtlichen und strategischen Schritte in Sachen Steinhoff bedeutsam sein und wenn ja, sind Sie entsprechend darauf vorbereitet ?
Oder anders gefragt ? Gibt es Parallelen zu Leoni und wenn ja, muß man sich als Kleinaktionär von Steinhoff schon allein wegen der Auswirkungen des neuen StaRUG berechtigte Sorgen machen ? Oder können Sie das ausschließen ?
Die SdK äußerte sich dazu nicht – auch nicht in den letzten Newslettern.
Das wäre z.B. dadurch erklärbar, daß die SdK sehr wohl Kenntnis von dem StaRUG und seinen möglichen Auswirkungen auch auf Steinhoff hat (sie wäre ja blind, wenn das nicht so wäre), daß sie die Antworten auf die Fragen – bzw. ein Statement zum StaRUG - aus taktischen oder sonst berechtigten Gründen nicht bzw. nicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt kommunizieren will, sondern evtl. erst später.
Ja, bin sehr gespannt auf alles, was da noch kommt.
Und nein – ich bin nicht der Meinung, daß ich durch diesen Thread die Gegner der Aktionäre dummerweise auf was gestoßen habe, was ich besser hätte vermeiden sollen. Die Gegenseite ist ja auch nicht doof und hat ganz bestimmt im Kalkül, daß sich die SdK und ihre jur. Helfer (auch) mit der Materie des StaRUG bereits beschäftigt haben.
Der beigefügte Link bestätigt im Wesentlichen den Inhalt des Artikels im ES.
https://www.it-times.de/news/...obilzulieferer-steht-offenbar-147048/
Allerdings ist diese Manipulation so offenkundig, daß ich hoffe, das Gericht erkennt diese künstliche Aufblähung von Gruppen erst gar nicht an. Sonst könnte man ja auch aus den Aktionären 3 Gruppen bilden (bis 2017, bis 15.12.2022, und spätere), dann wäre das Verhältnis wieder ausgeglichen ;-)
@Jupepo: ist das nicht ein deutsches Gesetz ? Nicht alle EU-Staaten sind so Konzernhörig wie D ...
Es gibt nur eine Gruppe hier, welche es noch mehr verdient hätte, das wäre die LdR, welche sich mit ihren Argusaugen minütlich daran ergötzen könnten, wie der Kurs in neue Regionen getrieben wird.
Sollen die das mal prüfen und grundsätzlich mal in Frage stellen ob diese Intragroup Lenders überhaupt zur Abstimmung im WHOA zugelassen werden dürfen, was die Abstimmung durchaus stark beeinflussen kann.