STEINHOFF Reinkarnation
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Gericht überstimmt Aktionärsentscheidung „zum Wohle des gesamten Unternehmens“.
Also es dürfte auch einem Richter klar sein:
1.
Die Zustimmung des Gerichtes wäre nicht zum Wohle des Unternehmens, sondern zum Wohle des Management und der Hedgefonds.
2.
Wenn ein Gericht unter den bekannten Umständen die Zustimmung der von der SdK vertretenen Aktionäre durch Beschluss ersetzen sollte, ist es entweder blind oder befangen oder ggf. beides und klar ist, dass damit die Aktienkultur in Europa ein raues Ende finden wird.
3.
Ein Gericht, das nicht erkennt, dass hier auf breiter Front Betrug durch Management und Heuschrecken vorliegt, obwohl die Faktenlage allein durch das Vorgehen der SdK bekannt ist, lässt sich von Betrügern vorführen und benutzen. Und ich hoffe nicht, und ich glaube auch nicht, dass sich ein Richter und ein Gericht gerne vorführen und benutzen lässt.
Fazit:
Ganz ehrlich, das Whoa kann für das Management und die Hedgefonds sowas von daneben laufen, dass denen noch so richtig übel wird, soweit dies nicht bereits heute der Fall ist.
Alles nur meine Meinung!
Aber ein Punkt ist wichtig: In Bezug auf die Abfindung bei einer Durchsetzung des Delistings hat die BaFin einige wichtige Grundsätze aufgestellt, die m.E. auch im Fall Steinhoff zu berücksichtigen wären:
"Unternehmensbewertung bei Marktmissbrauch
Wenn es vor dem Abfindungsangebot bestimmte marktmissbräuchliche Handlungen gab, wird der Mindestpreis hingegen anhand einer Unternehmensbewertung ermittelt.
§ 39 Absatz 3 BörsG n.F. nennt zum einen den Fall, dass die Zielgesellschaft in den sechs Monaten vor dem Abfindungsangebot eine Ad-hoc-Mitteilung unter-lassen hat oder in einer solchen falsche Informationen verbreitet hat. Zum anderen führen auch Marktmanipulationen nach § 20a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in den sechs Monaten vor dem Abfindungsangebot dazu, dass der Sechs-Monats-Durchschnittskurs nicht als zuverlässiger Maßstab für eine Abfindung dienen kann. Für die Unternehmensbewertung gelten die allgemeinen Grundsätze, wie sie beispielsweise das Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW) aufstellt.
Keine Bedingungen
Um die Aktionäre zu schützen, darf der Bieter ein Abfindungsangebot aufgrund eines Delisting-Antrags nicht unter Bedingungen stellen. Dies soll sicherstellen, dass es später auch wirklich vollzogen wird und die Aktionäre, die das Angebot annehmen, ihre Gegenleistung erhalten.
Somit gelten auch in dieser Hinsicht für Abfindungsangebote strengere Anforderungen als für Übernahmeangebote und selbst für Pflichtangebote. Denn diese kann der Bieter unter die Bedingung stellen, dass die zuständigen Wettbewerbsbehörden dem Zusammenschluss zustimmen."
Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/...kel/2016/fa_bj_1601_delisting.html
Der Sechs-Monats-Durchschnittskurs ist also nicht zwingend die Grundlage für ein mögliches Abfindungsangebot. Hier käme dann die Sonderprüfung ins Spiel. Die SdK weiß das natürlich. Aber die Hedgefonds werden alle Register ziehen, um die Aktionäre möglichst billig loszuwerden. Ruhe bewahren heißt weiterhin die Devise.
Gegen Ende des Videos:
Bänker streichen das zehnfache an Boni ein, als der Fehlbetrag ist weswegen die Aktionäre enteignet wurden!
Bei Steinhoff sehe ich gute Chancen dem Treiben der HFs ein Bein zu stellen.
Hier haben sie das Fell des Bären(Aktionäre) bereits im Dezember verteilt! Dank SDK wird es nicht so laufen!
SIR
Selbstständig gemacht!.
trotz Entscheidung der Aktionäre mit Abstimmung abgelehnt worden.
Das Umstruktierungs Programm sowie geplant.
Und was macht LDP einfach dreist weiter beantragt Whoa!.
Dürfen Sie das überhaupt,hat denn Management ohne Aktionäre recht so zu Handeln wie Sie für richtig halten?
Erstaunlich diese Management!.
Unverschämtes Pack!.
Die SDK geht völlig richtig vor, ihre Strategien nicht zu veröffentlichen.
Der Feind liesst mit!
So lange es so läuft, sehe ich mich gut aufgehoben.
Vielen Dank auch an Alle, die den Weg der SDK durch finanzielle Zuschüsse erst einmal ermöglicht haben.
Und an die jenigen, die noch nicht mit dabei sind.
Schliesst Euch uns an.
Wir können nichts mehr verlieren, nur noch gewinnen!
Wünsche Euch allen ein schönes Wochenende!
Meine Meinung keine Handlungsempfehlung
Stay Strong and long ^^
die Regularien bezüglich einer Abfindung sind mir auch bekannt. Aber anders lässt sich m. E. diese permanente " Kursdiktatur" nicht erklären.
Mal sehen, wann das aufhört....
1.
Die Gläubiger verlängern und stellen nicht fällig. Eventuell können sie zu diesem Zeitpunkt, wenn dieses Whoa laufen sollte oder eine Sonderprüfung einberufen worden ist, auch von Amts wegen gar nicht mehr fällig stellen, da denen die Kompetenz dafür entzogen worden ist.
Folge : Der Aktienkurs wird steigen.
2.
Die Gläubiger stellen fällig und Steinhoff geht in die Insolvenz, bzw. ins Whoa, wenn es bis dahin noch nicht passiert sein sollte. Wer weiß das schon so genau. Auch das finde ich persönlich besser als der jetzige Istzustand. In einem Insolvenzverfahren ist der amtierende Vorstand
quasi enteiert und komplett handlungsunfähig, da der Insolvenzverwalter diese Aufgaben übernimmt. Und ich befinde mich in der jetzigen Situation lieber in der Hand eines ehrbaren Insolvenzverwalters, anstatt eines unehrbaren Managements! Über die Dauer des Insolvenzverfahrens bleibt die Akite eh handelbar. Ein Delisting kann es frühestens NACH Abschluss, und der Verteilung aller Gelder im Insolvenzverfahren geben.
Folge : Auch hier wird m. E. der Aktienkurs steigen, Weil dann die richtigen Werte ans Tageslicht kommen werden. Und wer sagt uns denn, dass der Insolvenzverwalter nicht mehr Erlöse erzielen kann, als Verbindlichkeiten vorhanden sind. Neu auflaufende Zinsen werden in einem Insolvenzverfahren ja nicht mehr bedient. So ein Verfahren wird ja eh über ein paar Jahre laufen. Quimona ist beispielsweise so ca. 10 Jahre nach Insolvenzantrag noch handelbar gewesen. Und wurde erst delistet, nachdem alles verwertet, und das Insolvenzverfahren abgeschlossen worden ist. In so einem Verfahren kann immer noch recht viel passieren. Aber unser jetziger Aktienkurs kann nicht mehr viel tiefer fallen......
Ich glaube jedenfalls nicht an Knast, weil in Südafrika läuft noch der Haupttäter in Sachen erster Bilanzskandal bei Steinhoff frei herum. Warum soll sich also das aktuelle Management Sorgen machen? Oder ist jetzt für das aktuelle Management die Sachlage eine andere?
Wir als Kleinaktionäre können vermutlich auch nicht viel machen um das Management zu stoppen und eventuell eigene Leute einzusetzen. Wir können ohnehin nur abwarten und hoffen, dass uns die SdK aus dem Loch raus holen wird.
Humor haste Dir bei dem Desaster
zumindest behalten...der sogenannte
Spatz rangiert bei 1 Cent.
Das ist immer noch besser als gar nix...
der ceo hat auf der letzten hv deutlichst gesagt:" ich arbeite fuer das unternehmen und nicht! fuer die aktionaere!"
und damit hat der ceo recht. wenn den aktionaeren das handeln des ceo nicht gefaellt, dann haben die aktionaere die moeglichkeit ueber eine abstimmung bei einer hv den ceo zu entlassen. gleiches gilt fuer alle anderen mitglieder des managements! inkl. ar!
von daher an die sdk: schnellstmoeglich eine aohv einberufen, bevor es wirklich zu spaet ist! und wir sind schon verdammt spaet dran, imho!
Moderation
Zeitpunkt: 16.04.23 21:26
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Zeitpunkt: 16.04.23 21:26
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https://www.rechtspraak.nl/...cuments/procesreglement-whoa-p-2022.pdf