STEINHOFF Reinkarnation
Moderation
Zeitpunkt: 15.06.23 12:16
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Gericht bestätigt: Björn Höcke AfD darf als "Faschist" bezeichnet werden.
Daran darf die AfD gemessen werden, hat ja reichlich Einfluss in der Partei der Herr Höcke.
Wutwähler ist ein bescheidener Begriff und zeigt mir nur das Wut blind macht.
Gab es alles schon einmal.
Wenn die Welt zu kompliziert wird dann verlangen einige einfache Anworten.
In einer immer komplexer und komplizierter werdenden Welt wird es keine einfachen Anworten geben.
Nicht in einer Demokratie.
Wenn man alles vom Staat gesteuert haben möchte..dann bitte, es gibt reichlich Auswahl für den einfachen Lebensalltag.
Als nächstes weitere Verkäufe von günstigen Anteilen ?!
Nur weil ein Restrukturierungsexperte bzw. eine damit einhergehende Restrukturierung bzw. dessen Erarbeitung etwas länger dauern sollte, wurde dieser abgelehnt?
Das Gericht soll sich in 1000 Seiten einarbeiten und den Observern fällt nichts besseres ein als: Zu wenig Zeit?
Na da bin ich ja mal gespannt....
Moderation
Zeitpunkt: 15.06.23 12:19
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Ich hatte gefragt, ob die Bafin nicht Einspruch erheben kann , da hier dt. Recht gebrochen wird.
"Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06.06.2023. Zur Bearbeitung wurde das Aktenzeichen WA 22-QB 4100/00009#00067 vergeben.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann nur im Rahmen ihrer Zuständigkeiten tätig werden. Im Fall Steinhoff International Holdings N.V. beschränkt sich die Zuständigkeit der BaFin auf Grund des Sitzes der Gesellschaft in den Niederlanden auf die Überwachung von marktmissbräuchlichem Verhalten, Insiderhandel und Ad-hoc-Verstößen. Aufgrund gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten ist es mir allerdings nicht möglich, Ihnen Informationen über laufende Untersuchungen oder eingeleitete Verfahren oder Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Mir ist bewusst, dass dies für Sie unbefriedigend sein mag – ich bitte dennoch um Ihr Verständnis.
Bitte beachten Sie auch, dass die BaFin die Aufgabe hat, ein funktionsfähiges, stabiles und integres Finanzsystem zu gewährleisten. Sie handelt dabei ausschließlich im öffentlichen Interesse, d.h. sie kann weder rechts- oder anlageberatend tätig sein noch Sie bei der Geltendmachung von Aktionärsrechten und etwaiger (Schadenersatz-)Ansprüchen unterstützen. Zu diesem Zweck können Sie sich beispielsweise an einen Anwalt Ihres Vertrauens, Verbraucherschutzorganisationen oder Aktionärsvereinigungen wenden.
Sofern Sie uns zukünftig weitere Informationen den gleichen Sachverhalt betreffend übermitteln sollten, werden diese ebenfalls unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Eine weitere Eingangsbestätigung wird in diesem Fall nicht mehr versandt.
Mit freundlichen Grüßen"
"18 Die G7 verweist auch auf Van Moorsels Bemerkung in Absatz 2, Seite 6 seines Schreibens, dass "die meisten, wenn nicht alle SIHNV-CPU-"Gläubiger" ihre Position mit erheblichen (30-50%) Abschlägen erworben haben, was unterstreicht, dass sie eher Investoren als Gläubiger sind, und in diesem Fall sollten sie auch als solche behandelt werden". Es ist unklar, was Van Moorsel damit sagen will, aber da sich diese Bemerkung auf die Position der betroffenen CPU-Gläubiger bezieht, sieht sich die G7 gezwungen, darauf einzugehen: Wie und zu welchem Preis ein Gläubiger eine Forderung erwirbt, ist in keiner Weise relevant für die Qualifikation dieser Forderung durch den Gläubiger. Auch das Gesetz bietet dafür keine Grundlage."
Quelle: https://www.steinhoffinternational.com/WHOA-restructuring-plan.php
Unklar ist eigentlich nicht, was Van Moorsel damit sagen will. Aber ich helfe gerne: Er sagt damit, dass die G7 In den Aufkauf von distressed debts investiert haben, und damit gleichzustellen sind mit Aktionären, die in Aktien investiert haben. Die einen spekulieren darauf, dass die Schulden weiter bedient werden und sich die Investition dadurch rechnet. Die anderen spekulieren darauf, dass das Management das Unternehmen, von dem man Anteile erworben hat, erfolgreich führt und Umsätze und Renditen steigert, so dass sich der Aktienkurs positiv entwickelt.
Worauf Aktionäre nicht spekulieren ist, dass sich das Management mit anderen Investoren als Bande zusammentut, um Aktionäre zu betrügen und zu enteignen. Und daher ist der WHOA-Enteignungsplan abzulehnen.
Ja, eigentlich das Management!? Das, dass Management nur auf Gleicher Seite wie die Gläubig steht und gegen die Aktionäre arbeitet ist wahrscheinlich ja so nicht im WHOA Klauseln berücksichtigt,
da es ja auch nicht üblich ist.
Von daher Trotzdem erstmal gut, dass die SDK hier bereits ordentliches Gehör beim Richter hat.
Herr Moorsel hat ja auch richtigerweise erkannt, dass die Gläubiger auf beiden Seiten des Tisches agieren (gilt für mich insbesondere auch für das Management). Ich hoffe, dass es der Richter morgen auch so sieht.
Das Ganze kommt ein vor wie:
Neun von Zehn Menschen finden Mobbing völlig in Ordnung. 90% schätzen an Mobbing, dass es sie nicht betrifft. Nur jeder Zehnte findet es Grausam. Das ist schon fast eine vernachlässigbare Größe.
Daher sollte man, anstatt Mobbing zu verhindern, lieber zusammenarbeiten, um die 10% Spielverderber loszuwerden….
"
HGS-AZB 6507/00002#000** ( ** Ziffer ersetzt // HGS = Hinweisgebersteller // AZB = ?? )
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
ich bedanke mich für Ihre E-Mails vom XX.XX.2023. Ich habe den Vorgang zur Prüfung an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und Ihre Kontaktdaten übermittelt. Sollten sich im Rahmen der Sachverhaltsermittlung Rückfragen ergeben, werden sich die Kolleginnen und Kollegen des Fachreferats oder das Team der XXX XXX XXXX an Sie wenden.
.. und noch Textbausteine..."
Soll keiner sagen, die BAFIN hätte (wieder) von nichts gewußt.
welche es bei uns gibt ,in Koalitionen regiert hat ...
Also , wie schlampig muss man denn als Regierung noch sein ,
dass man diesem Höcke als Faschist , freies Geleit gibt .
Unsere Regierungen haben geschworen , Schaden vom Volk
abzuwenden ...
Scheint wohl alles nicht so richtig zu funktionieren .
Well countdown is running, pnly 20 hours yet and the fight starts.
Good luck for us all!
Ein WHOA soll eine Firma, also die Eigentümer, vor einer Insolvenz schützen.
Wenn die Eigentümer diesen WHOA-PLAN nicht wollen, sollte klar sein, dass hier was im Argen liegt.
Keine Zeit für einen Restrukturierungsexperten und darum schnell 30K Aktionäre enteignen? Und dazu noch von nem fremden Land (Deutschland vs Niederlande).
Ich würde einfach nur "Sorry" sagen und den Vorschlag ablehnen. Mit dem Hinweis, dass wenn sie NICHT Fälligstellen, sie hier eine Klage wegen Irreführung des Gerichts an der Backe haben.
Moderation
Zeitpunkt: 15.06.23 12:20
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Kommentar: Fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 15.06.23 12:20
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Witzig = Der Richter überstimmt die Aktionäre nicht und das WHOA wird damit nicht gestartet
Man habe ich fast Angst vor den nächsten Tagen. Was uns als Aktionäre auferlegt wird, das ist ein Wahnsinn. Eigentlich gehört das Management alleine für diese Frechheit vom Hof gejagt.
Und ich wollte nur Aktionär einer Retail-Holding sein und heute darf man um seinen gesamten Aktieneinsatz fürchten.
"7§Die einzige Alternative zur Umsetzung des Umstrukturierungsplans wäre eine unkontrollierte Liquidation von SIHNV. Die G7 und - soweit sie es beurteilen können - die Mehrheit der anderen betroffenen CPU-Gläubiger werden einem Umstrukturierungsplan zu geänderten Geschäftsbedingungen oder einer Umsetzung des Umstrukturierungsplans und einer umfassenderen Umstrukturierung nach den Fälligkeitsterminen der verschiedenen Finanzinstrumente, die sie auf verschiedenen Ebenen der Gruppe halten, nicht zustimmen. In einem Liquidationsszenario wird kein Wert an die Aktionäre fließen."
Quelle: https://www.steinhoffinternational.com/WHOA-restructuring-plan.php
Klassischer Fall der Argumentationsstrategie renitenter Teenager: Ich will das so, also ist das auch so! Tatsache ist: Es gibt mehrere Alternativen zum Enteignungsplan der Hedgefonds/Gläubiger, und das WHOA-Gericht ist auch dafür da, solche Alternativen zu prüfen und einen AUSGLEICH zu schaffen. Die Homologation soll ja dazu dienen, dass für alle Interessengruppen ein Ausgleich geschaffen wird.
Scheitert der Enteignungsplan, stehen als Alternativen bereit:
Ein Vergleich mit den Aktionären
Die Beantragung der Insolvenz
Der Vorschlag einer echten Restrukturierung von Steinhoff, der die Interessen der Aktionäre und die Interessen der Hedgefonds/Gläubiger gleichermaßen berücksichtigt und Zugeständnisse von BEIDEN Seiten beinhaltet
Mal sehen, ob das Gericht den Hedgefonds/Gläubigern auf den Leim geht. Das wäre dann das niederländische Wirecard.
Moderation
Zeitpunkt: 15.06.23 12:20
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Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 15.06.23 12:20
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"Der Vollständigkeit halber stellt die G7 fest, dass 84,87 % der stimmberechtigten Aktionäre
mit in Südafrika notierten Aktien haben ihre Unterstützung für das Abkommen
ausgesprochen. "
Zitat Ende,
Wieso zum Teufel haben die in Südafrika 84% zugstimmt ? Wahrscheinlich nur paar Aktionäre die sowieso nichts haben an Stückzahlen !
Das man das so auch erwähnt, zeigt wie man manipulieren möchte
Schon erbärmlich das G7 geajmmer von LL.
Warum ist die Stellungnahme der SdK/AMS nicht dabei?
Für mich ist immer noch offen ob so von Jooste geplant. Mit falschen Zahlen Marktwert und Provision gesteigert dann mit den Aktien ein Weingut gekauft. Wechsel zu Leerverkäufer und Gläubiger.
Und am ende des Tages keine echte Anklage aber 1-5% des neuen Konzerns wie auch immer. Das schöne an dieser Theorie Sie ist nicht bewiesen aber der Richter verhindert mit einem Durchwinken direkt eine Aufklärung aller Schweinereien.
Das würde mein Verständnis von Justiz radikal ändern.