STEINHOFF Reinkarnation
Moderation
Zeitpunkt: 13.06.23 18:01
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Wer entscheidet?
Die bestellten Beobachter, die das Verfahren "beaufsichtigen", oder eben der Richter, der ganz bestimmt schon sehr rege mit der SDK und AMS in Kontakt steht.
Spannend würde ich ja einmal die Begründung der Beobachter finden, wieso diese zu Ihrer Entscheidung gekommen sind. Einfach nur "nö, is nich" zu sagen, kann es ja wohl nicht sein. Und diese Begründung würde wieder Futter für unsere Kanonen geben.
Noch ein paar Stunden durchhalten.
steinhoff noch einmal kurz gelegenheit zu gewaehren sich zu den sdk/ams vorwuerfen zu aeussern ist reine formsache und fair. steinhoff ist wie immer gut vorbereitet und hat sicherlich mit diesem schritt gerechnet.
unterm strich fuer mich: whoa wird durchgewunken!
zunehmend am 30.09.2022 und wurde restlos zerstoert am 15.12.2022
selbst der PIC nach einer Anfrage vom 09.02.23 hierauf antwortete „ Our mandate prohibits us to invest in such transactions“
ist dieses Angebot doch nur eine einzige Verarsche!
Wenn das Gericht die Observer Meinung vorbehaltlos akzeptiert hätte, würde es keine zusätzliche Stellungnahme von SH fordern.
Die AMS Anwälte haben offenbar ernst zu nehmende Argumente geliefert, die das Gericht nicht ignorieren konnte. Die wir ja höchstwahrscheinlich bereits kennen. Unter anderem auch die 2 Gutachten.
Ich hoffe, dass dem Gericht im Hinsicht zukünftigem ähnlichen Verfahren die Tragweite seiner Entscheidung bewusst ist und die Gerechtigkeit im Sinne aller Kleinanleger wieder hergestellt wird.
Wir werden sehen....
Entscheidend ist doch, was der Richter am Ende entscheidet. Und ich gehe mal davon aus, dass er sich seinen Ruf nicht zerstört, in dem er SH nach dem Mund redet.
Es sollte auch ihm klar sein, dass wir alles in Bewegung setzen um auch seinen Namen in Verbindung mit diesem unglaublichen Skandal zu bringen und in die Öffentlichkeit zu tragen.
Für mich hat sich heute nichts geändert....
Sicherlich werden die Observer auch dies inhaltlich begründen .
Welche Argumente letztendlich den Richter überzeugen,und was dieser dann entscheidet,werden wir sehen.
Was klar fehlt,sind die Argumente,die vorgetragen werden,bzw.die versprochene Meldung,ob Aktionäre eine Ablehnungsbegründung an das Gericht schicken,bzw.inzwischen muss man konstatieren,hätten schicken sollen ,bzw.ob nun ein Rechtsbeistand hierfür notwendig ist oder nicht.
Inoffizell wurde ja hier kolportiert,das kein Anwaltszwang besteht.
Das dies wieder sehr unprofessionell behandelt wurde,sei es drum.Wir haben nur die eine Chance .
Moderation
Zeitpunkt: 15.06.23 11:08
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Kommentar: Unzureichende Quellenangabe
Zeitpunkt: 15.06.23 11:08
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Und wenn er das macht, dann muss er sich schon sicher sein, dass es richtig ist, was er da macht.
Auf der anderen Seite stehen 1500 Aktionäre, die wären richtig sauer auf den Richter.
Nach der Vorbringung der Argumente von der SdK wird der Richter seine Zweifel an dem Plan haben. Richter wollen eher immer eine Einigkeit zwischen den Partnern haben. Der Richter wird, wenn es irgendwie möglich ist, die Parteien zu einem Vergleich drängen, das ist einfacher, wenn sich das die beiden Parteien ausmachen, dann muss nicht der Richter so eine Entscheidung treffen.
Ich lese aus dem heutigen Newsletter der SdK mehr den positiven Teil heraus, die Observatoren sind auf der anderen Seite, das haben wir ohnehin schon irgendwie gewusst, sind ja auch von Steinhoff bestellt worden.