Löschung
Seite 3 von 4 Neuester Beitrag: 29.03.10 21:23 | ||||
Eröffnet am: | 24.03.10 14:30 | von: Ding | Anzahl Beiträge: | 78 |
Neuester Beitrag: | 29.03.10 21:23 | von: maxperforma. | Leser gesamt: | 5.239 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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Dass die Seite Kachelmann natürlich versucht zu retten, was eigentlich nicht mehr zu retten ist, ist verständlich. Denn sie ist ja dabei, alles zu verlieren. Ohne den geringsten Schadensersatz.
Die Staatsanwälte haben nichts zu verlieren. Egal, was sie machen. Die können noch so bösartig vorgehen. Denen passiert überhaupt nichts.
Es gibt keine Todesstrafe. Dazu ist bekannt, das es vielen Bedürftigen in der sog. Freiheit schlechter geht, als Knackis, welche versorgt sind (TV, Radio, Heizung, Strom, Arzt, Dusche, Bibliothek, Kleidung wird von der Anstalt gewaschen, manche dürfen im Arbeitsbetrieb arbeiten und Geld verdienen, man kann sich als Hausarbeiter bewerben oder für die Küche u.s.w.).
24 Stunden "Zelle" gibt es in der U-Haft meines Erachtens nicht. Es gibt 1 Stunde Hofgang sowie Aufschlusszeiten für Freizeitbeschäftigung (Schafkopf- oder Schachturnier, Tischtennis, Fußballspielen, Teilnahme an Veranstaltungen u.s.w.)
Ein Staatsanwalt hat bei Mißbrauch selbstverständlich viel zu verlieren und zwar sein Leben, z. B. durch einen "zufällig" tötlichen Verkehrsunfall oder die Möglichkeit elendig an Krebs zu krepieren.
Jeglicher Mißbrauch wird (durch Gott) bestraft, sogar die katholische Kirche ist nicht davor geschützt.
Ob ganz normal beim Hauptausgang oder per Geheimausgang. Jedes Justizgebäude hat einen Hinter- bzw. Geheimausgang. Das Gefängnis hat bekanntlich einen Innenhof, wo kein "Freier" Zutritt hat.
Ein Taxi braucht er nicht zunehmen und wird auch gar nicht bestellt, weil die Justiz über eigene Fahrzeuge verfügt.
Die Anstalt hat offensichtlich sogar auf die Persönlichkeit von Kachi Rücksicht genommen, denn er hatte keine Handschellen dran. Es gibt sogar in solchen Fällen Fußfesseln, wo der Gefangene nur kleine Schritte machen kann.
Wenn Gott zuverlässig und kompetent bestrafen würde, dann bräuchten wir doch gar keine Strafjustiz?
Dass es das mit der vorläufigen Erschießung nicht gibt, stimmt schon, aber dafür solche Fälle:
http://www.stadtrevue.de/...hiv.php3?tid=244&bid=3&ausg=07/02
http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2003/07/04/a0170
http://www.stephan-n.info/
Deine gezeigten Beispiellinks betreffen die Polizei, welche nicht dem Justiz- sondern dem Innenministerium unterstellt ist.
Der Beruf eines Polizisten ist lebensgefährlich, auch gegenüber sich selbst. Deshalb sollte man stets freundlich zu ihnen sein und auch keinen Fall provozieren.
Von Michael Müller
26. März 2010
Hat der Fernsehmoderator Jörg Kachelmann seine ehemalige Freundin vergewaltigt? Der schwere Vorwurf wird durch die gegensätzlichen Aussagen der Beteiligten nicht bestätigt oder widerlegt werden. Sollte der Fall vor Gericht kommen, wird das rechtsmedizinische Gutachten entscheidend sein. Es wird entweder durch eine Strafverfolgungsbehörde angeordnet, also durch einen Richter oder einen Staatsanwalt. Oder das Opfer selbst sucht – wie Kachelmanns Freundin laut Angaben ihres Anwalts – nach der Tat einen Rechtsmediziner auf.
Zwischen Vergewaltigung und rechtsmedizinischer Untersuchung darf allerdings nicht viel Zeit vergehen. Laut Bernd Brinkmann, dem Leiter des Instituts für forensische Genetik in Münster, gehen die meisten Opfer direkt nach der Tat zum Arzt. Stefan Pollak, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin an der Universität Freiburg und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, sagt: „Das ist sehr wichtig, denn Sperma zum Beispiel ist im Mund oder im Anus nur einige Stunden nachweisbar. Abhängig vom bakteriellen Scheidenmilieu, zersetzen die Bakterien schon nach kurzer Zeit das Sperma, und es kann dann nicht mehr nachgewiesen werden.“ Bei einer rechtsmedizinischen Untersuchung werden zunächst die Kleidung, die Körperoberfläche und die Körperöffnungen des Opfers untersucht. „Wir müssen dokumentieren und auch interpretieren“, sagt Pollak. „Doch vorwiegend geht es darum, Spuren zu sichern, die später eventuell in einer DNA-Analyse verwendet werden können.“ Selbst geringe Blutspuren oder kleinste Rückstände von Hautpartikeln können bei der Strafverfolgung entscheidend sein – oder eben eventuelle Spermarückstände.
Verschiedene Verletzungskategorien
In 50 Prozent der Fälle komme es zu einer „Samendeponierung“. In Kleidungsstücken lassen sich Spermaspuren bis zu zehn Jahre nachweisen. Doch der Nachweis von Sperma allein reicht nicht aus. „Das zeigt ja nur, dass es zu einem Geschlechtsakt mit Samenerguss kam. Ob der Akt jedoch freiwillig oder gewaltsam durchgeführt wurde, steht dann noch nicht fest.“
Deshalb kommt vor allem der physischen Untersuchung des Opfers große Bedeutung zu. „Schon das Wort Vergewaltigung zeigt, wie entscheidend die zugefügte Gewalt in solchen Fällen ist“, sagt Brinkmann. Der emeritierte Rechtsmediziner der Universität Münster unterscheidet hierbei zwischen verschiedenen Verletzungskategorien. Widerlagerverletzungen treten durch einen harten Fußboden oder Möbelstücke vor allem am Rücken des Opfers auf. Außerdem untersucht man das Opfer auf Entkleidungs- und Fixierverletzungen.
Bei der Einschätzung der Verletzungen muss man vorsichtig sein. Pollak verweist auf den Hakenkreuzfall von Mittweida, als Rebecca K. im November 2008 behauptet hatte, rechtsextreme Männer hätten ihr ein Hakenkreuz in die Hüfte geritzt. Erst das Gutachten eines Hamburger Rechtsmediziners löste den Fall. Die Untersuchungen ergaben, dass sich die junge Frau das erstaunlich symmetrische Hakenkreuz selbst beigebracht hatte. „Das ist gar nicht so selten. Sehr häufig handelt es sich bei den Verletzungen um selbst zugefügte“, sagt Pollak. Brinkmann ergänzt: „Wenn vermeintliche Opfer viele Kratzer oder durch ein Messer zugefügte Ritze aufweisen, werde ich sehr hellhörig.“ Es gebe hierbei typische Verletzungsmuster, die auf das Vortäuschen einer solchen Tat hinweisen: Oft seien die Wunden dann symmetrisch, undynamisch oder nur oberflächlich zugefügt. „In solchen Fällen werden fast immer besonders empfindliche Körperpartien ausgespart, wie Augen, Lippen, Brustwarzen oder der Genitalbereich“, erklärt Pollak. Dann könnten die Rechtsmediziner deutlich erkennen, dass eine Vergewaltigung nur vorgetäuscht wird.
Text: F.A.Z.
http://www.faz.net/s/...6CBE5A3E69A2787AA3~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Bezüglich der Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei braucht man sich keine Sorgen zu machen, wie das folgende Beispiel zeigt:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,656792,00.html
http://www.harrywoerz.de/
Der Polizist läuft natürlich noch immer frei herum ...
In der Tat, der Beruf des Polizisten ist fast so gefährlich wie der Beruf Hausfrau. Seien wir deshalb auch zu den Hausfrauen stets freundlich, vielleicht sogar noch etwas freundlicher. Zu den Hausmännern bitte auch.
Hallo @Ding, Staatsanwälte sind in der Regel (so gut wie alle) keine gläubigen Christen. Ein aufrichtiger Christ wird kein Staatsanwalt und auch normalerweise kein Strafrichter. Die Regierung, vom Volk gewählt, hat der Justiz das Christenkreuz verpasst. Und dazu hat sie sich zu bekennen. Wie der einzelne Jurist damit umgeht, muß er mit seinem Gewissen vereinbaren. Das Kreuz weist darauf hin: "Pass auf, du bist sterblich und wie man sät wird man ernten. Wenn du sündigst wirst du zur Rechenschaft gezogen, denn es gibt noch ein anderes Gericht".
Sorry, aber ich les und höre laufend, das Polizisten sich selbst umbringen oder umgebracht werden.
Das mit den Polizisten liegt daran, dass in der Presse viel ausführlicher über solche Fälle berichtet wird. Verhält sich ähnlich wie mit Wettermoderatoren ...
Daraufhin sei dieser ausgerastet, habe in der Küche zum Messer gegriffen und sie ins Schlafzimmer gezerrt. Sie sei zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden.
Während der Tat habe Kachelmann ihr das Messer an die Kehle gehalten und sie dabei verletzt, so die Frau. Die Schnittverletzungen am Hals seien durch Rechtsmediziner dokumentiert worden.
...
aus:
http://www.focus.de/panorama/welt/...chwere-vorwuerfe_aid_493603.html
Ich habe meine Zweifel, ob das mit der (geheimen) Persönlichkeit des Herrn Kachelmann überhaupt vereinbar ist. Dass er ein Messer genommen haben soll, halte ich für absolut abwegig. Das sieht die Staatsanwaltschaft sicher genauso.
"Vergewaltigung (mit Messer in der Hand), um eine Beziehung zu retten..." - jo, hear mr uff, wer's glaubt...
http://www.stern.de/lifestyle/leute/...mit-kuechenmesser-1554361.html
so wie es die Strafjustiz derzeit sieht.
Was gab's eigentlich heute in der JVA Mannheim zum Mittagessen? Also in Bayern gibt's am Sonntag z. B. Sauerbraten oder Schweinebraten, Putenschenkel, Schweinshaxn, Schnitzel Wiener Art, Jägerschnitzel, Zigeunerschnitzel, ..., sogar Hirschbraten ist möglich, natürlich mit Klößen und sonstigen Beilagen.
"Kachelmann bleibt bis zum Prozessbeginn in U-Haft"
http://www.bild.de/BILD/news/2010/03/29/...ung-untersuchungshaft.html
Die Staatsanwaltschaft nutzt jede noch so geringe Möglichkeit aus, um die Stimmungsmache gegen Herrn Kachelmann anzuheizen. Im Grunde genommen weiß sie nichts, tut aber so, als sei die Verurteilung schon sicher. Offensichtlich hat sie es nötig ...
Trotzdem schreibt das Gesetz vor, siehe Ph. 160 Abs. 2 Strafprozessordnung: "Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist."
Gerüchteweise soll Actimel nicht nur Abwehrkräfte aktivieren, sondern auch über alle Maßen die Libido steigern.