Ein schmarotzender Bundespräsident?
Seite 41 von 48 Neuester Beitrag: 08.07.17 13:43 | ||||
Eröffnet am: | 20.12.11 16:12 | von: Rubensrembr. | Anzahl Beiträge: | 2.177 |
Neuester Beitrag: | 08.07.17 13:43 | von: Nathan Sem. | Leser gesamt: | 62.067 |
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http://www.faz.net/aktuell/politik/...igt-erklaerung-an-11652422.html
WAS FÜR EIN STAATSOBERHAUPT....haben wir das verdient? Merkel sollte gleich mit abdanken!!!
Es erschreckte mich, als er wortwörtlich im TV sagte;
"Ich möchte nicht in einem Land leben, wo ich von guten Freunden
keinen Kredit mehr annehmen darf".
Das diese Aussage bereits den Straftatbestand "Vorteilnahme im Amte" erfüllt, scheint ihm nicht bewusst zu sein. Sehr wahrscheinlich, weil es jahrelang auf dieser Schiene so sehr lukrativ für ihn (auch schon als Ministerpräsident) geklappt hat.
Die BD Rechtsprechung hiezu;
Im Claassen-Urteil von 2008 verweist der BGH darauf, dass wegen dieser Reform auch «Amtsträger höherer Ebenen mit breit gefächerten Entscheidungsspielräumen» leichter strafrechtlich verfolgt werden können: Ihnen müsse nun keine bestimmte Diensthandlung mehr nachgewiesen werden. Es reiche aus, wenn durch «einen Vorteil nur das generelle Wohlwollen und die Geneigtheit des Amtsträgers erkauft, beziehungsweise allgemeine Klimapflege betrieben wird.
Inzwischen gilt Wulff im Volk bereits als grösster "Schnäppchenjäger",
so einen "Bundespräsidenten", der ein ethisch- moralisches Vorbild sein sollte,
hat die Bundesrepuplik Deutschland sicher nicht verdient.
Der im "Hinterzimmer" erzwungene Rücktritt Wulff war darum längst überfällig,
weil ich auch in seiner Rücktrittsrede keine Einsicht in die Strafrechtsrelevanz
seiner sehr vielen Vorteilnahmen erkennen kann.
dpa Bundespräsident Christian Wulff und seine Ehefrau Bettina hatten finanziell ausgesorgt. Ob das nach seinem Rücktritt auch noch so ist, ist rechtlich umstritten. Eigentlich hatte Bundespräsident Christian Wulff finanziell ausgesorgt. Doch so eindeutig ist die Lage nicht mehr. Für ihn geht es um fast 200 000 Euro pro Jahr.
Bislang sah es fantastisch aus für Bundespräsident Christian Wulff. Rein finanziell gesehen. Das „Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten“ sichert dem deutschen Staatsoberhaupt für die Zeit a. D. einen Ehrensold zu. Diese Pension bekommen ehemalige Bundespräsidenten nicht nur dann, wenn sie regulär aus dem Amt geschieden sind, sondern auch beim Austritt aus „politischen oder gesundheitlichen Gründen“.
Ob Wulff von dieser Regelung profitieren kann, ist umstritten. Und juristisches Neuland, schließlich ist dieser Fall einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat sich angesichts der jüngsten Ereignisse mit der Frage beschäftigt – und kam zu dem Ergebnis, dass Wulff das Geld nicht zusteht.
Verwaltungsrechtler spricht Wulff Recht auf Ehrensold ab
Der Verwaltungsrechtsprofessor Hans Herbert von Arnim erläuterte im Januar in der „Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht“, Wulff habe im Falle eines Rücktritts keinen Anspruch auf Ehrensold. Für ihn sei ein Rückzug Wulffs ein Rückzug aus „persönlichen Gründen“. Wenn man Straftaten begangen habe oder „grob unangemessene Verhaltensweisen“ an den Tag gelegt habe, „die auch vor Beginn eines Amts begangen sein können“, hängt das für den Juristen mit dem Charakter zusammen und ist mithin ein persönlicher Grund.
Und „persönliche Gründe“ schließen für von Arnim den Ehrensold aus: Erstens sind diese in der Aufzählung der Rücktrittsgründe, die den Ehrensold nicht antasten, ausdrücklich nicht genannt. Zweitens führt er die Entstehungsgeschichte des Gesetzes ins Feld: Für den Reichspräsidenten vor 1945 sei ausdrücklich festgelegt gewesen, dass er bei einem Rücktritt aus persönlichen Gründen kein Geld bekomme. Der Gesetzgeber der Bundesrepublik habe die alten Gesetze fast wörtlich übernommen. Drittens besitze das Amt des Bundespräsidenten aus rechtlicher Sicht einen „ganz besonders honorigen Charakter“. Das „besonders Ehrenhafte, das mit dem Amt verbunden ist und auch in der Bezeichnung ,Ehrensold´ (...) zum Ausdruck kommt“ deute ebenfalls daraufhin, dass eine Versorgung versagt bleibe, wenn ein Präsident einfach hinschmeiße.
Köhler begründete Rückzug politisch
Nun könnte man sich fragen, ob der Rückzug Wulffs nicht insofern ein politischer Grund sei, als damit Schaden vom Amt abgewendet werden soll. Von Arnim sieht das offenbar anders. Für ihn sind politische Gründe etwa ein heftiger Dissens zwischen Regierung und Präsident, so dass der erste Mann im Staat entsprechende Gesetze nicht mehr unterzeichnen will.
Folgt man von Arnims Argumentation, wäre wohl der Rücktritt von Bundespräsident Horst Köhler Mitte 2010 aus politischem Grund erfolgt: Köhler war wegen seiner Äußerungen zum Afghanistan-Einsatz kritisiert worden und hatte seinen Rückzug damit begründet, dass die Kritik den Respekt vor seinem Amt vermissen lasse.
Jetzt muss wohl die Regierung entscheiden
Wenn Wulff nicht zurückgetreten wäre, sondern über die Präsidentenklage nach Artikel 61 des Grundgesetzes seines Amtes enthoben worden wäre, hätte das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, ob es den Ehrensold streicht oder kürzt.
Wer jetzt über Ehrensold oder Nicht-Ehrensold entscheidet, ist gesetzlich nicht geregelt. Verwaltungsrechtler von Arnim geht davon aus, dass die Entscheidung Sache der Regierung ist – weil früher dafür die Reichsregierung verantwortlich gewesen wäre. Für die Regierung wäre ein solcher Entscheid eine heikle Frage – politisch wie menschlich. Würde sie den Ehrensold gewähren, dürfte sie in Zeiten der Eurokrise wohl nicht mit dem Verständnis der Bürger rechnen. Würde sie den Ehrensold verweigern oder kürzen, würde sie sich damit selbst weiter politisch demontieren – schließlich hat sie Wulff ins Amt gebracht. Und eine Entscheidung zu treffen, die Wulffs finanzielle Zukunft so beeinflusst, wäre für die Kabinettsmitglieder wohl auch persönlich haarig.
Rechtliche Details mit großer Wirkung
Bei diesen juristischen Spitzfindigkeiten geht es für Wulff um sehr viel Geld: Der Ehrensold ist genauso hoch wie die Amtsbezüge, also das Jahresgehalt des Bundespräsidenten. Laut dem Bundeshaushaltsplan bekam der 52-jährige Wulff im vergangenen Jahr 199 000 Euro (gut 16 500 Euro pro Monat). Für Bundespräsidenten a. D. übernimmt der Staat außerdem die Sach- und Personalkosten für ein Büro mit Sekretariat, persönlichem Referenten und einem Fahrer. Die Kosten dafür gibt das „Handelsblatt“ mit rund 280 000 Euro pro Jahr an.
Bleibt die Frage, welche Zuwendungen Christian Wulff dank seiner politischen Tätigkeit sonst noch zu erwarten hat. In seinem Aufsatz hat von Arnim folgende Punkte aufgeführt:
Übergangsgeld nach seinem Ausscheiden aus dem Amt des niedersächsischen Ministerpräsidenten. Den Anspruch auf diese 7000 Euro monatlich habe er für zwei Jahre – die Frist ende im Juni 2012.
Ruhegehalt wegen der siebenjährigen Amtszeit als Ministerpräsident. Das bekommt Wulff ab dem Alter von 60 Jahren.
Altersentschädigung wegen seiner Zeit als Landtagsabgeordnetet. Das ist frühestens ab dem Alter von 57 Jahren zu bekommen.
http://www.focus.de/politik/deutschland/...s-ungewiss_aid_715084.html
Experten fordern Änderungen
"Wenn die Staatsoberhäupter anderer Staaten unseres Kontinents ein ähnlich empfindliches Gefühl dafür hätten, was Anstand ist und ab wann Kontakte mit Unternehmern gefährlich werden, würden wir Zeugen einer Lawine von Rücktritten werden. Angefangen bei Nicolas Sarkozy, der sich mit dem französischen 'Big Business' fast ostentativ verbrüdert, bis hin zu José Manuel Barroso, der einst seinen Urlaub auf der Yacht eines griechischen Reeders verbrachte. An einige polnische Politiker darf man da schon gar nicht erst denken",
Ein Zitat aus der Presseschau des Deutschlandfunks
http://www.dradio.de/presseschau/
sogar da gehen die Meinungen sehr auseinander;
www.sueddeutsche.de/politik/...hte-staatsanwaelte-neugierig-1.1288413
Interessant die Lesermeinungen zum Artikel.
Das Präsidialamt teilte keine Details mit. Es hieß lediglich: „Das Bundespräsidialamt bestätigt, dass sich Bundespräsident a.D. Christian Wulff vergangene Nacht für wenige Stunden in ein Berliner Krankenhaus begeben musste. Einzelheiten werden mit Rücksicht auf die Privatsphäre nicht bekannt gegeben.
Berlin. Ex-Bundespräsident Christian Wulff hat sich in der Nacht zum Mittwoch in ein Berliner Krankenhaus begeben müssen. Das bestätigte das Bundespräsidialamt am Mittwoch in Berlin. Wie zu erfahren war, soll es sich um eine Nierenkolik gehandelt haben.
Das Präsidialamt teilte keine Details mit. Es hieß lediglich: „Das Bundespräsidialamt bestätigt, dass sich Bundespräsident a.D. Christian Wulff vergangene Nacht für wenige Stunden in ein Berliner Krankenhaus begeben musste. Einzelheiten werden mit Rücksicht auf die Privatsphäre nicht bekannt gegeben.“
Aus der Umgebung Wulffs hieß es, es gehe ihm gut. Am Mittwoch habe Wulff bereits wieder private Termine in Berlin wahrgenommen. Die Ärzte im Berliner Bundeswehrkrankenhaus hätten ihm Medikamente verschrieben. Auslöser der Beschwerden sei ein Nierenstein. Vor einem Jahr habe Wulff (52) schon einmal an ähnlichen Schmerzen gelitten.
Bei einer Nierenkolik treten heftige Schmerzen in der Nierengegend oder im Bachraum auf. Sie können in die Leisten- und Genitalregion sowie in die Oberschenkel ausstrahlen. Die Anfälle werden häufig von Übelkeit, Erbrechen und Blähungen begleitet.
Ursache ist meist ein Harnstein, der sich im Harnleiter oder am Ein- oder Ausgang der Harnblase verklemmt hat und zum Harnrückstau mit Überdehnung des Nierenbeckens führt. Eine Kolik kann aber auch durch einen Niereninfarkt, eine Entzündung des Nierenbeckens oder Nierenkrebs entstehen.
mehr unter.....
http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/...ik-im-Kankenhaus.html
Kiiwii, darf nicht sein, was dir nicht passt?
Wie sähe es deiner Meinung nach aus, wenn Wulff für 3 Jahre in den Knast muss wegen Vorteilsnahme und er kriegt im Knast 199k€ +Büro, Auto und Chauffeur?
Deine sprachlichen Fähigkeiten lassen zu wünschen übrig.
Aber melden, das kannste natürlich. Wie üblich.
Der dumme deutsche Steuerzahler hat den Manager sicherlich noch kurz vorher gefördert.
Das Wulff ne Lusche ist, war immer meine Meinung.
Aber liebe Leute lasst die Kirche im Dorf.
überzogen hat. (über ein halbes Jahr lang)
http://www.ftd.de/politik/deutschland/...-schwiegermama/60174135.html
Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft korreliere die Rückerstattung nicht mit Bargeldabhebungen von den Konten Wulffs, heißt es im "Spiegel". Dies erkläre Wulff nun mit dem Geburtstagspräsent. Ein weiteres Geldgeschenk über 2500 Euro in bar soll seine spätere Frau von ihrer Mutter laut deren schriftlicher Erklärung Weihnachten 2007 erhalten haben. Die Scheine habe sie bis zu einem weiteren Sylt-Urlaub im August 2008 aufbewahrt, den ebenfalls Groenewold buchte und vorfinanziert haben soll. Auch in diesem Fall will Wulff die Kosten von 1540 Euro bar erstattet haben.