Die Überwachungsfaschisten melden sich wieder (II)
http://www.ariva.de/forum/...ungsfaschisten-melden-sich-wieder-445847
Hier geht es künftig weiter, da der andere Thread nicht vor Offtopic-Störern zu schützen ist.
Generalbundesanwalt Range soll nun vor dem U-Ausschuss vernommen werden. Zudem will die Opposition Einsicht in die abgelehnten 40.000 Suchbegriffe.
Ich finde, das reicht nicht aus. Wir müssen auch die durchgelassenen Suchbegriffe untersuchen. Woher will man sonst wissen, ob der BND richtig geprüft hat! Ich bin mir sicher, dass noch eine Menge unrechtmäßige Anfragen unter den Millionen Selektoren waren.
Part 1:
Der BND-Skandal bezieht sich auf folgenden Teil des G-10-Gesetzes:
§ 7a Übermittlungen durch den Bundesnachrichtendienst an ausländische öffentliche Stellen
(1) Der Bundesnachrichtendienst darf durch Beschränkungen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, 3 und 7 erhobene personenbezogene Daten an die mit nachrichtendienstlichen Aufgaben betrauten ausländischen öffentlichen Stellen übermitteln, soweit
1.
die Übermittlung zur Wahrung außen- oder sicherheitspolitischer Belange der Bundesrepublik Deutschland oder erheblicher Sicherheitsinteressen des ausländischen Staates erforderlich ist,
2.
überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen, insbesondere in dem ausländischen Staat ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist sowie davon auszugehen ist, dass die Verwendung der Daten durch den Empfänger in Einklang mit grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt, und
3.
das Prinzip der Gegenseitigkeit gewahrt ist.
Die Übermittlung bedarf der Zustimmung des Bundeskanzleramtes.
(2) Der Bundesnachrichtendienst darf unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 durch Beschränkungen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, 3 und 7 erhobene personenbezogene Daten ferner im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218) an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der in deren Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist.
(3) Über die Übermittlung entscheidet ein Bediensteter des Bundesnachrichtendienstes, der die Befähigung zum Richteramt hat. Die Übermittlung ist zu protokollieren. Der Bundesnachrichtendienst führt einen Nachweis über den Zweck, die Veranlassung, die Aktenfundstelle und die Empfänger der Übermittlungen nach Absatz 1 und 2. Die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten.
(4) Der Empfänger ist zu verpflichten,
1.
die übermittelten Daten nur zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden,
2.
eine angebrachte Kennzeichnung beizubehalten und
3.
dem Bundesnachrichtendienst auf Ersuchen Auskunft über die Verwendung zu erteilen.
(5) Das zuständige Bundesministerium unterrichtet monatlich die G10-Kommission über Übermittlungen nach Absatz 1 und 2.
(6) Das Parlamentarische Kontrollgremium ist in Abständen von höchstens sechs Monaten über die vorgenommenen Übermittlungen nach Absatz 1 und 2 zu unterrichten.
http://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/__7a.html
(Markierung durch mich).
Weder G-10-Kommission noch Parlamentarisches Kontrollgremium soll in der gesamten Zeit informiert worden sein. Das Kanzleramt wurde anscheinend informiert, aber mehr weiß man noch nicht.
So wie es aussieht, wird der BND alle übermittelten Informationen bis zum Ende des vorletzten Jahres vernichtet haben. Wie so ein fahrlässiger Gesetzestext mit Löschvorgabe überhaupt entstehen konnte, erschließt sich mir nicht. Dadurch werden Beweise aus der Vergangenheit eliminiert.
https://youtu.be/uUmYipZJO8s?t=18m53s
Sollte es um die Selektoren vor Gericht gehen, soll nach Foschepoth die deutsche Justiz vertraglich verpflichtet sein, die Offenlegung der Selektoren zu verhindern. Dies ist eine Geheimvereinbarung, die geschlossen wurde, und von der wir als normale Bürger nichts wissen sollten.
Aber die Frau ist schlau... Ganz einfach... Sie geht nicht zur Zeugen-Vernehmung hin oder Sie will so eine Veranlassung möglicherweise verhindern...
Der o.g. Sachvorgang bleibt eher ein Katz-und-Maus-Spiel.
Klar ist deren Kritik an staatsgläubigen Linken etwas bigott. Trotzdem bleiben natürlich die inhaltlichen Unterschiede: Wofür stehen sie? Und wogegen stehen sie?
Deshalb bleiben solche Stasi-Vergleiche Blödsinn. Es kommt immer noch auf die Ausrichtung der Staatsaktivität an. Nicht auf die angwandten Methoden ( die ja eh auch nicht mehr vergleichbar sind.)
Offensichtlich gehört es inzwischen zum guten Ton, dass die Auslandsdienste alle Hebel nutzen, um Freund und Feind (in der Politik) auszuspionieren. (Trat ja damals in England ganz offen zu Tage, als die Engländer angeblich speziell gesicherte Bereiche für ausländische Politiker intensiv abschöpften.) Insofern gehören diese Dienste ganz offensichtlich überall zu den Lieblingsspielzeugen der Regierenden. Jenseits von Terror und Islamismus oder anderen -ismen.
Keiner protestiert beim anderen, weil man es ja selbst auch so macht.
Und ehrlich: Wenn sie das wollen, sollen sie doch. Würden sie den Rest der Bevölkerungen in Ruhe lassen, wäre mir das latte.
Happiger wirds bei der Industriespionage. Da wird aber auch mächtig abgewiegelt. Scheint also auch ein Feld zu sein, wo man nicht zu forsch auftritt, um die eigenen Aktivitäten nicht zu gefährden. Was man dem Nachbarn nachweisen kann, kann der sicher auch als Retourkutsche liefern.
Die wirklich sinnvollen Dinge: das herausfinden von tatsächlichen Bedrohungen (die garantiert nicht aus der x-beliebigen Masse der Bevölkerung, sondern von identifizierbaren Gruppen ausgehen), scheint man zwar gerne zur Begründung der generösen Ausstattung und geringen Kontrolle anzuführen. Aber je mehr man erfährt, dest mehr hat man das Gefühl: das ist nur noch ein lästiger Nebenjob...
Stasi-Vergleiche sind definitiv angebracht. Wann gedenkst Du denn mal aus der deutschen Geschichte mit zwei totalitären Machtregimen zu lernen und frühzeitig die Alarmglocken zu betätigen?
Wir hatten mitten in Europa bereits Geheimdienst-Folterungen an Unschuldigen durch unsere "Freunde", denen unser Geheimdienst den Arsch nachträgt. Und was war die Konsequenz? Es gibt keine! Im Gegenteil: es werden massive Mengen unserer Gelder in unsere eigene Überwachung gepumpt.
Wenn sie Terrorismus bekämpfen wollen, müssen sie aufhören, Waffen zu exportieren und Kriege zu unterstützen! Wenn wir die Radikalisierung von Konvertiten verhindern wollen, müssen wir der Bevölkerung zeigen, dass wir ein fairer Rechtsstaat sind, der nicht auch noch Drohnenmorde zulässt oder Tankwagen bombardieren lässt.
Wir geben Konvertiten jede Rechtfertigung, die sie benötigen, um sich zu radikalisieren, weil diese Regierung die Polarisierung sucht! Der "Kampf gegen Terrorismus" ist die absichtlich gewählte Eintrittskarte in einen neuen totalitären Überwachungsstaat.
Es gibt außer Beteuerungen überhaupt keinen Ansatz dafür, dass Geheimdienste etwas für die Gesellschaft Positives bezwecken - im Gegenteil: jedes Mal, wenn die Kacke dampft, ist ein Geheimdienst in der Nähe. Mein Vertrauen in diese angebliche Kontrolle ist nicht vorhanden. Warum auch? Ich sehe doch seit Snowden, dass wir durch und durch verarscht werden.
Und nun soll mit jeder neuen Gewalt, die nicht nur theoretisch durch Geheimdienste initiiert werden kann, die Macht der Geheimdienste gestärkt werden. Es ist unfassbar, wie die Bevölkerung sich manipulieren lässt.