C.A.T. Oil - Die Katze überschlägt sich fast
Lasst Öl in 2015 auf 85€ steigen und sich die Ukraine mal wieder beruhigen. Dann sieht alles ganz anders aus.
Bieter Joma muss 390 Mio. Euro in die Hand nehmen - Finanzierung für andienbare Aktien unklar
Die Fehler, die sich wie berichtet laut einer Pflichtmitteilung der börsenotierten CAT oil im Pflichtangebot der Joma für restliche CAT oil-Aktien befinden, haben vor allem Auswirkungen auf die Finanzierung des Übernahmegebotes. Die Finanzierung dürfte jetzt wackeln.
Die Joma Industrial Source Corp, die im Alleineigentum des französischen Ölmanagers CAT oil- Mehrheitseigentümers Maurice Dijols steht, bietet 15,23 Euro je Anteilsschein. Das entspricht einem Unternehmenswert von 744 Mio. Euro. Werden ihm alle noch ausständigen Aktien angedient, muss Dijols 390 Mio. Euro in die Hand nehmen. Zur Finanzierung dient ein Kredit bei der Eurobank Cyprus über 400 Mio. Euro, der angeblich mit CAT-oil-Aktien besichert ist.
Dieses Besicherung in Form eines Pfandrechtes, dass der Darlehensgeberin Eurobank Cyprus eingeräumt wurde, dürfte aber tatsächlich nicht bestellt worden sein.
Weiters dürfte auch eine Non-Tender-Vereinbarung ungültig sein. Diese besagt, dass die Aktien des C.A.T. oil-Großaktionärs CAT.Holding im Rahmen des Übernahmeangebotes nicht angedient werden können. Somit müsste für diese Aktien keine Finanzierung bereitstehen.
Eine solche Vereinbarung sei aber nichtig, da sie gegen zwingendes Recht verstoße, heißt es. Das wiederum würde bedeuten, dass das Joma-Übernahmeangebot nicht vollständig finanziert ist, da entsprechend der Vorgaben der deutschen Finanzaufsicht BaFin für alle andienbaren Aktien eine Finanzierung vorliegen muss.
Der Vorstand der CAT oil wird nun die BaFin informieren und darum bitten, diese beiden Aspekte zu prüfen und gegebenenfalls Schritte einzuleiten.
... die interessieren das WpPÜG nicht
beim schadensersatzanspruch nach § 12 WpÜG geht es um den schaden, den ein das angebot annehmender aktionär durch "unrichtige oder unvollständige wesentliche Angaben der Angebotsunterlage" erleiden würde - ich sehe keinen !
http://www.catoilag.com/articlelist.aspx?CategoryID=161
Ad hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Betreff: Information der C.A.T. oil AG über angebliche Unrichtigkeit
der Angebotsunterlage
Wünsche allen investierten steigende Kurse!
15,23 bekommt.Hallo???
... der angebotsunterlage wäre --nach derzeitigem erkenntnisstand-- durch berichtigung der angebotsunterlage heilbar
s. oben #5758:
fehlerhafte angebotsunterlage führt weder zur nichtigkeit noch zur korrektur (änderung) des angebots, https://books.google.de/...ngebotsunterlage%20nichtigkeit&f=false
die angebotsunterlage ist zu berichtigen: https://books.google.de/...gebotsunterlage%20berichtigung&f=false
beispiel: http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/...otsunterlage/?newsID=656395
Jetzt gefallen ist.Wenn diese Zenarien eintreffen sehen wir auch wieder Kurse von 15,23 ödere höher.Bis dahin bleibt die Position als warnendes Beispiel im Depot.
Denn wenn sich erst mal alles beruhigt hat, gibts um den Preis sicher keine mehr.
Dies gilt doch nur für bereits im Depot befindliche - oder?
Gruß
awschulz
angebotsunterlage seite 27: klarststellung
z.B. k e i n "gesamtpfandrecht" (floating charge) an der 47.7%-beteiligung der CAT Holding an CAToil, s o n d e r n ....
seite 25 (ziff 13.1.1): redaktionelle ergänzung
z.B. (wenn sich die frage aufdrängt): das Non-Tender-Agreement ist mit (vorschrift) vereinbar, weil ...
@awsz,
doch,
wie hier schon mehrfach geschrieben wurde:
Der Anspruch auf eine Barabfindung besteht auch für die Aktien die jetzt noch erworben werden!
(man kann auch mehrfach einlösen )
die floating charge ist eine kreditsicherheit, aber kein dingliches pfandrecht i.S,d. deutschen rechts
Die CAT-Holding kann doch mit JOMA das vereinbaren - dass sie von der Barabfindung keinen Gebrauc´h macht - wüßte nicht gegen welchen Rechtsgrubndsatz so ein FREIWILLIGER Verzicht verstoßen sollte!?
Die Brinkmann wurmt es doch offenbar nur dass sie über ihre in der CAT-Holding gehaltenen Aktien nicht unmittelbar verfügen kann.
Aber da ist sie doch selbst Schuld - wenn sie über dieses Konstrukt beteiligt ist -
hätte sich die Aktien ja auch direkt als Frau Anna Brinkmann zulegen können dann hätte sie das Problem jetzt nicht (und sie hat ja m.W. auch als Privatperson noch ne grössere Position)
es heißt nur ganz simpel, gegen zwingendes Recht.
Aber von einem Anwalt, der die Ad-hoc Mitteilung wahrscheinlich begleitet hat, erwartet
man sicher mehr, als nur die Aussage, gegen zwingendes Recht verstossen zu haben.
Betrifft es zyprisches, griechisches oder evtl. deutsches Recht - nein, nichts wurde in der Ad-hoc Mitteilung genannt. Eigentlich eine Geschichte, um Panikverkäufe unter den Aktionären auszulösen! - Das ist ja anscheinend schon mal gelungen.
§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.