C.A.T. Oil - Die Katze überschlägt sich fast
Es ist ja kein willkürliches Übernahmeangebot das man zurückziehen kann, sondern ein gesetzlich vorgeschriebenes PFLICHTangebot.
Es wird halt evtl. die Angebotsunterlage nachgebessert werden müssen, aber zum Angebot bleiben sie sicherlich verpflichtet.
Ob es eine FRistverlängerung geben könnte weiß ich nicht.
die wollen ja schon nichtmal dass Joma möglichst viele Aktien der anderen Aktionäre übernimmt.
Ich denke da gibts paar Tage etwas aufgeregtes Hin+Her mit evtl. Nachbesserungen und am Ende läufts doch wie geplant
das pflichtangebot und die angebotsunterlage sind wirksam; sie wären nur dann (im kapitalmarktrechtlichen sinn) nichtig, wenn die BAFin die veröffentlichung des angebots untersagt hätte
was Brinkmann will, ist auch klar:
sie will raus aus der falle, in die sie mit ihrer 49,75%-beteiligung an CAT Holding geraten ist
die falle besteht darin, dass die 49,75% an CAT Holding für eine kontrolle der CAToil nicht reichen (die kontrolle über CAToil hat Joma mit ihren 50,25% an CAT Holding)
Brinkmanns 49,75% an CAT Holding sind unternehmerisch praktisch wertlos geworden
daher geht Brinkmann zivilrechtlich vor:
sie betreibt die auflösung der CAT Holding und der zwischengeschalteten kommanditgesellschaft, um wenigstens an die ihr --rein rechnerisch-- zustehenden 23,73% an CAToil (49,75% von 47,7% = 23,73%) heranzukommen
am liebsten wäre Brinkmann, wenn sie zivilrechtlich von den 15,23 des pflichtangebots profitieren würde, denn der reine marktwert der CAToil-aktie dürfte inzwischen deutlich unter 15 liegen
ich vermute, ihre anwälte raten ihr daher zu folgender spitzfindigen argumentation:
das angebot der Joma sei möglicherweise auch an die CAT Holding gerichtet, falls die nichtannahmevereinbarung über das angebot (non-tender-agreement) --aus welchen gründen auch immer-- nichtig wäre; dann nämlich hätte Brinkmann (spätestens bei auflösung der CAT Holding) womöglich einen zivilrechtlichen anspruch gegen Joma auf abfindung iHv 15,23 für ihre durchgerechneten 23,73% an CAToil
Joma soll gezwungen werden, die frage des adressatenkreises des plichtangebots in der angebotsunterlage (einem behördlich geprüften dokument) zu problematisieren - das könnte die position Brinkmanns vor zypriotischen zivilgerichten unter umständen verbessern
an der BaFin würde eine redaktionelle ergänzung der angebotsunterlage nicht scheitern: der prüfmaßstab der BaFin ist nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG ein "offensichtlicher" gesetzesverstoß; "Die Prüfung des Angebots durch die BaFin hat also nicht dieselbe Tiefe wie eine Prüfung im Rahmen eines Rechtsstreits vor den Zivilgerichten (BGH · Urteil vom 29. Juli 2014 · Az. II ZR 353/12, https://openjur.de/u/713424.html , Rz 27)
Finanzierungsbestätigung:
Eurobank Cyprus Ltd. mit Sitz in Nikosia, Zypern, ein von der Bieterin unabhängiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen, hat die erforderliche Finanzierungsbestätigung, die als Anlage 5 beigefügt ist, gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 WpÜG abgegeben.
käme die finanzierung nicht zustande, würde die Eurobank Cyprus Ltd., den anlegern, die das angebot angenommen haben, gemäß § 13 Abs. 2 WpÜG:
Hat der Bieter die ... notwendigen Maßnahmen nicht getroffen und stehen ihm zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Geldleistung aus diesem Grunde die notwendigen Mittel nicht zur Verfügung, so kann derjenige, der das Angebot angenommen hat, von dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das die schriftliche Bestätigung erteilt hat, den Ersatz des ihm aus der nicht vollständigen Erfüllung entstandenen Schadens verlangen.
weiterführend: Gabriele Grimm, Die Finanzierungsbestätigung bei Unternehmensübernahmen, http://www.uni-leipzig.de/bankinstitut/dokumente/2002-12-07-02.pdf
Liest man die AdHoc-Meldungen, scheint das Ganze sich sowieso in ein Rauchwölkchen aufzulösen und die CAT rauscht im Gegensatz zu Rauch steil nach unten...
Bin froh, dass ich raus bin und mir die Feiertage nicht durch die Jungferninsel- und Zypern-Zocker versauen lassen muss...
Ich nehme mal an, ab Januar kommt die CAT wieder in ein ruhigeres Fahrwasser und wird dann für ein Investment interessant. Nach einer "Lösung" in der Ukraine-Krise kann man dann wieder auf steigende Kurse hoffen.
Gruß und trotzdem schönes Wochenende Plus2101
Solltest du nochmal Aktien von CAT erwerben, gibt es auch für diese Aktien ein weiteres Angebot von Joma.
Ich finde diese Lösung zwar doof - aber Gesetze sind dazu da sie einzuhalten.
Aber Achtung!
Man weiß nicht wie die ADHOC vom Freitag von der Bafin bewertet wird, da ist alles möglich.
Desweiteren hat sich der Vorstand noch nicht zu dieser undurchsichtigen Gemengelage geäußert - dann könnte noch eine HV in 2015 einberufen werden und und und - wer weiß was da noch alles kommt.
Ich für meinen Teil mache erstmal gar nichts- ausser zu lesen - das kostet nix - meine Anteile werde ich behalten bis die Marschrichtung klar ist bei CAT OIL.
So LONG
Die wesentlichen Dinge sind hier geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/wp_g/
§ 11 fasst den Umfang des Angebots zusammen. (Für die Beteiligten eher uninteressant)
§ 12 die Haftung für die Richtigkeit dieser Unterlagen. Allerdings muss man hier aufpassen. Es gibt einige Punkte in diesem Paragraphen, die eine Haftung ausschließen. Die Rede ist von "nicht kennen" und "Unkenntnis nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht". M.e. ist das nicht pauschal zu beantworten. ALLERDINGS muss das nachgewiesen werden. Und da sind die Bieter bzw. die BAFIN gefordert.
Insofern die Finanzierung platzt, kann wie oben schon richtig geschrieben nach § 13 Abs. 2 WpÜG das besichernde Wertpapierdienstleistungsunternehmen verklagt werden. Hier wäre aber dann eine Klage notwendig.
Es ist schwierig jetzt pauschal was zu sagen. Ich rate auf jeden Fall zu keiner Panik. Die Aktie stieg in den vergangenen Tagen bis in die Nähe des Angebots. Lief dann aber wieder zurück. Das ist ganz normal, da viele - auch größere Investoren - jegliche Risiken scheuen und meist dort schon verkaufen. Wie ihr seht, bestehen in der weiteren Phase ja durchaus Risiken. Der Ertrag ist verglichen mit den Risiken, eher gering. Es ist also plausibel diesen Schritt zu gehen.
Jedenfalls schloss die Aktie auf Xetra mit ca. 14,40. Der Rückschlag kam dann - wenn man diesen überhaupt adäquat beurteilen will - über Tradegate. Die L&S Kurse sind nicht repräsentativ. Über Tradegate wurden panikartig gerade mal 100000 Stück abgeladen. Das entspricht gerade mal einem Gegenwert von 1,5 Mio Euro. Sicherlich ist das Handelsvolumen ca. 3 mal größer als die letzten Wochen. Um große Bewegungen handelt es sich aber nicht. M.e. sind das Panikverkäufe von Kleinanlegern. In der Summe kommt das gut hin.
Ich bin nicht in C.A.T. investiert. Rate aber behutsam die nächste Handelswoche abzuwarten und vor allem auf weitere Hinweise zu warten. Es kann gut möglich sein, dass es am Montag aufgrund Ungewissheit zu Anschlussverkäufen kommt. Ich denke aber das sie sich in Grenzen halten werden und eventuell bald in die Gegenrichtung laufen.
Was soll schon im worst case passieren ? Selbst wenn das Angebot platzt - was ich ohne jegliche Entschädigung oder Alternative nicht glaube - ist die Firma nicht wertlos. Es gibt Interessenten.
Überlegt euch also gut, ob es intelligent ist schnell eine Entscheidung zu fällen. Für mich wär der Sachverhalt zu komplex um da auf Sekunden eine Entscheidung zu fällen und ich denke ich bin da nicht allein. Auch große Investmenthäuser müssen das prüfen.
Und das auf einem Samstag. Habe bei Lang & Schwarz nie solche Sprünge auf einem Samstag bei einer Aktie gesehen.
Ich gebe Raymond recht. Es sollte nichts großes passieren können. Sein Motivationsansatz von Brinkmann für diese Aktion ist nachvllziehbar und könnte der tatsächliche Grund für diese Aktion sein.
Aber das Misstrauen aller ist groß.
Fassen wir mal zusammen: Joma sagt am 31.10., dass sie mittelbar 47,7 % der Aktien kontrollieren und es ein Pflichtübernahmeangebot geben wird.
Viele glauben nicht daran und der Kurs rutscht in der 12er Bereich ab.
Jetzt kam fristgemäß das Pflichtangebot. Und wieder glauben viele nicht daran.
Weil es kleinere Fehler geben könnte, soll das ganze Angebot nichtig sein? Das mit dem Non Agreement Abkommen sollte doch die Bafin geprüft haben. Das war für sie nachvollziehbar, weil sie dafür alle Informationen hatten. Das haben sie durchgewunken.
Schwieriger wird es, ob die CAT Holding die Aktien als Sicherheit für den Kredit hinterlegen dürfte. Da Joma aber hier die Mehrheit hat, sollte Brinkmann Schwierigkeiten haben, mit ihrer Argumentation durchzukommen. Und was aus meiner Sicht wesentlich ist. Nicht die Bafin entscheidet dies, ob die Bank diese Aktien as Sicherheit akzeptieren dürfte. Das entscheidet die Bank. Und hier liegt für mich die einzige Gefahr. Wenn die Bank zu dem Ergebnis kommen sollte, dass sie die Aktien doch nicht als Sicherheit akzeptiert, könnte sie die Kreditzusage zurück ziehen. Und dann könnte es ein Problem mit diesem Übernahmeangebot geben. Aber Joma hat die Mehrheit an der CAT Holding und kann daher dort aus meiner Sicht bestimmen. Damit konnten sie auch die Aktien anbieten.
Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass Jomas Pflichtangebot nicht aufrecht erhalten wird. Eventuell muss es korrigiert werden und es kann im schlmmsten Fall zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Aber wer jetzt oder gestern abend zu Kursen um 13 Euro panikartig verkauft, wird sich sehr wahrscheinlich noch sehr darüber ärgern.
Trotzdem kostet die Sache langsam so viel an Nerven. Als die Meldung am 31.10. kam, war ich fest davon überzeugt, dass man ein paar Euro gefahrlos machen kann. Mit diesem Trouble hätte ich nie gerechnet.
betrifft Rubelkurs,Ölpreisverfall Vertrauen und Seriösität sind für mich keine Argumente
weiter in der Aktie zu bleiben.Da bieten sich bessere Einstigschancenfür mein Geld nach dem Kursrutsch am Freitag am Aktienmarkt.
wenn nicht, müsste das annahmeformular bei nacherwerb nochmals ausgefüllt werden
Möchte damit keinem reinreden. Aber schnelles Geld macht man da nicht mehr. Man ist nicht smarter als der gesamte Markt.
Wenn wir 15,23 bekommen nach uns die Sinnflut.
Und die Wahrscheinlichkeit für die 15,23 ist aus meiner Sicht immer noch sehr hoch.
Ich gehe doch mal ganz stark davon aus das man ne nachfinanzierung einreichen muss dieses dann wieder von der BaFin geprüft wird und dann noch mal eventuell ein Angebot gibt nur wird denke ich mal dann nicht der 08.01.als Stichtag gelten sei den die bekommen es schnell auf die Reihe!
Die Zukunftsaussichten stehen und fallen mit dem Ölpreis
auch im Falle von eventuellen Fehlern in der Angebotsunterlage
trotzdem laut §12 WPÜG verbindlich bleibt
und durch Annahme dieses bereits genehmigten Angebots kommt ein wirksamer Vertrag zustande für dessen Erfüllung der Bieter -auch bei Fehlern in den Angebotsunterlagen- voll haftet.
Von einer Bezugsfrist konnte ich nichts lesen!
Also völlig egal wann Du Deine Aktien erworben hast.