C.A.T. Oil - Die Katze überschlägt sich fast


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Neuester Beitrag: 14.10.23 10:03
Eröffnet am:16.10.09 14:08von: Leverage1Anzahl Beiträge:8.63
Neuester Beitrag:14.10.23 10:03von: joeflaiLeser gesamt:2.173.218
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13653 Postings, 4245 Tage GaloschiHi

 
  
    #5751
12.12.14 23:10
Naja wenn ich ein pfandrecht hinterlege die eigentlich gar Kein pfandrecht besitzen
Dann weiß ich auch nicht was ich davon halten soll!

Wenn ich mir zB ein Kredit aufnehme und irgendein Mensch dafür bürgen möchte muss er dieses auch ableisten können ansonsten bekommt man Null € von der Bank da muss die Bank schließlich auch prüfen ob der bürge solvent ist!
 

259 Postings, 5560 Tage GallardoHaben wir keinen Juristen hier

 
  
    #5752
12.12.14 23:17
Der weiß was das wirklich für Auswirkungen auf das Angebot hat?  

1486 Postings, 3918 Tage Salzsee...

 
  
    #5753
12.12.14 23:20
ich schreib mir die Finger wund....  

1486 Postings, 3918 Tage Salzsee..

 
  
    #5754
1
12.12.14 23:22
Ein Jurist wird dir auch nichts anderes sagen können. Oben meine Ausführungen mal genau lesen. Und evtl. § 15 WpÜG !  

13653 Postings, 4245 Tage GaloschiHi

 
  
    #5755
12.12.14 23:23
Sollte das Angebot nicht Bestand haben kannst de ein verklagen ist doch wohl logisch!
Wen wird dir auch mitgeteilt!

Zudem sollte man sich dann mal die Frage stellen ob dann nicht Insiderhandel begangen wurde da vorab unter angebotswert verkauft wurde!

Sollte das Angebot bestand haben wird es weitergehen wie bisher!

 

1486 Postings, 3918 Tage SalzseeNon-Tender

 
  
    #5756
1
12.12.14 23:27
ob das Non-Tender Agreement zwischen der Bieterin und der CAT Holding wegen Verstoßes gegen zwingendes Recht nichtig ist oder nicht, ist für das Angebotsverfahren rechtlich nicht von Bedeutung. Das sind Streitigkeitkeiten zwischen zwei Parteien, die aber nichts mit evtl. 200.000 anderen Aktionären zu tun haben.

 

259 Postings, 5560 Tage GallardoSalzsee

 
  
    #5757
12.12.14 23:28
Danke. Denke auch du hast grundsätzlich recht. Sehe es ähnlich. Haette nur gerne noch andere Meinungen.  

13948 Postings, 5629 Tage Raymond_Jamesfehlerhafte angebotsunterlage ...

 
  
    #5758
3
12.12.14 23:28

13653 Postings, 4245 Tage GaloschiHi

 
  
    #5759
12.12.14 23:29
Stimmt und die verweisstvdann auch wieder auf 11 und 14 teilweise  

687 Postings, 4509 Tage clouracauf LS jetzt schon unter 13 Euronen

 
  
    #5760
12.12.14 23:29
das ist aber jetzt nicht repräsentativ. Wie viel Shares werden denn da so nachbörslich gehandelt. Weiß das jemand?  

13653 Postings, 4245 Tage GaloschiHi

 
  
    #5761
12.12.14 23:34

78 Postings, 4186 Tage FoxxiIch...

 
  
    #5762
12.12.14 23:35
...gehe jetzt schlafen. Man kann jetzt sowiso nichts mehr machen. Es ist schon komisch das so eine Meldung kurz vor dem Wochenende kommt. Ich kann mir nicht vorstellen das hier viele Stücke den Besitzer wechseln konnten. Vermutlich bekommen wir über das Wochenende von Joma oder der Bafin eine Stellungnahme und dann sieht man weiter. Denkt immer dran, wir reden hier nicht von einer Pommesbude. Hier geht es um einen Übernahmekampf. Im schlimmsten Fall dauert es halt eine Weile. Cat Oil ist mehr als 15 Euro wert. Ich kann mir auch noch vorstellen das hier noch ganz andere Geschütze aufgefahren werden. Stellt euch nur mal vor Halliburton hätte auch auf einmal Interesse an Cat Oil, dann hätten wir noch ein langen Weg vor uns.  

1486 Postings, 3918 Tage Salzsee...

 
  
    #5763
12.12.14 23:38
Das wirbelt den Kurs natürlich jetzt heftig umher.
Das wird viele freuen, die noch auf hohen Cashbeständen sitzen und jetzt die billigen Stücke einsammeln - aber erstmal abwarten, wie der Kurs tatsächlich sich am Montag entwickelt.  

3991 Postings, 4381 Tage u.s.0512watchlist

 
  
    #5764
12.12.14 23:40
ich beobachte das Papier schon mehrere Monate! Meine Güte, welch Verlade!  

687 Postings, 4509 Tage clouracda gibt es m.E. kein Zurück

 
  
    #5765
1
12.12.14 23:44
Die Entscheidung der Bafin ist für mich durch. Die Angebotsunterlagen müssen alle für die Entscheidung der BAFIN  notwendigen Unterlagen/Angaben enthalten, dass diese entscheiden können.  Alles andere sind Nebenkriegsschauplätze zwischen Bieter und Vorstand.    

13653 Postings, 4245 Tage GaloschiHi

 
  
    #5766
12.12.14 23:47
§ 11 Angebotsunterlage

§ 11 hat 1 frühere Fassung und wird in 10 Vorschriften zitiert

(1) Der Bieter hat eine Unterlage über das Angebot (Angebotsunterlage) zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Angebotsunterlage muss die Angaben enthalten, die notwendig sind, um in Kenntnis der Sachlage über das Angebot entscheiden zu können. Die Angaben müssen richtig und vollständig sein. Die Angebotsunterlage ist in deutscher Sprache und in einer Form abzufassen, die ihr Verständnis und ihre Auswertung erleichtert. Sie ist von dem Bieter zu unterzeichnen.

(2) Die Angebotsunterlage hat den Inhalt des Angebots und ergänzende Angaben zu enthalten. Angaben über den Inhalt des Angebots sind

1.
Name oder Firma und Anschrift oder Sitz sowie, wenn es sich um eine Gesellschaft handelt, die Rechtsform des Bieters,

2.
Firma, Sitz und Rechtsform der Zielgesellschaft,

3.
die Wertpapiere, die Gegenstand des Angebots sind,

4.
Art und Höhe der für die Wertpapiere der Zielgesellschaft gebotenen Gegenleistung,

4a.
die Höhe der für den Entzug von Rechten gebotenen Entschädigung nach § 33b Abs. 4,

5.
die Bedingungen, von denen die Wirksamkeit des Angebots abhängt,

6.
der Beginn und das Ende der Annahmefrist.

Ergänzende Angaben sind

1.
Angaben zu den notwendigen Maßnahmen, die sicherstellen, dass dem Bieter die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Mittel zur Verfügung stehen, und zu den erwarteten Auswirkungen eines erfolgreichen Angebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters,

2.
Angaben über die Absichten des Bieters im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft sowie, soweit von dem Angebot betroffen, des Bieters, insbesondere den Sitz und den Standort wesentlicher Unternehmensteile, die Verwendung des Vermögens, künftige Verpflichtungen, die Arbeitnehmer und deren Vertretungen, die Mitglieder der Geschäftsführungsorgane und wesentliche Änderungen der Beschäftigungsbedingungen einschließlich der insoweit vorgesehenen Maßnahmen,

3.
Angaben über Geldleistungen oder andere geldwerte Vorteile, die Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern der Zielgesellschaft gewährt oder in Aussicht gestellt werden,

4.
die Bestätigung nach § 13 Abs. 1 Satz 2 unter Angabe von Firma, Sitz und Rechtsform des Wertpapierdienstleistungsunternehmens.

(3) Die Angebotsunterlage muss Namen und Anschrift, bei juristischen Personen oder Gesellschaften Firma, Sitz und Rechtsform, der Personen oder Gesellschaften aufführen, die für den Inhalt der Angebotsunterlage die Verantwortung übernehmen; sie muss eine Erklärung dieser Personen oder Gesellschaften enthalten, dass ihres Wissens die Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.

(4) Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,

1.
nähere Bestimmungen über die Gestaltung und die in die Angebotsunterlage aufzunehmenden Angaben erlassen und

2.
weitere ergänzende Angaben vorschreiben, soweit dies notwendig ist, um den Empfängern des Angebots ein zutreffendes und vollständiges Urteil über den Bieter, die mit ihm gemeinsam handelnden Personen und das Angebot zu ermöglichen.

(5) Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung nach Absatz 4 durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt übertragen.  

13653 Postings, 4245 Tage GaloschiHi

 
  
    #5767
12.12.14 23:48
Du musst auch weiterlesen die angaben müssen richtig und vollständig sein also so ganz richtig können sie dann ja wohl nicht gewesen sein!  

259 Postings, 5560 Tage GallardoGaloschi

 
  
    #5768
12.12.14 23:53
Du denkst also, dass Angebot ist hinfällig durch seine Fehlerhaftigkeit?  

939 Postings, 5203 Tage M1ch11987das ist ziemlich ernst

 
  
    #5769
12.12.14 23:56
die finanzierung könnte damit geplatzt sein...oder unzureichend, so interpretiere ich das

Anscheinend ist eine abmachung nichtig nachdem die 23,3 Mio Aktien nicht zum verkauf eingereicht werden können, folglich sind die auch nicht in die errechneten maximalkosten von knapp 400 Mio eingerechnet. Damit sind dann weitere Punkte in Angebot falsch

Reichen die jetzt die 23,3 Mio doch zum verkauf ein braucht joma plötzlich mal 355 Mio mehr.............................................................­............



"Die Bieterin kontrolliert mittelbar die Cat Holding, welche zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
dieser Angebotsunterlage unmittelbar 23.300.000 C.A.T. oil-Aktien hält
(entsprechend ca. 47,70 % der C.A.T. oil-Aktien). Die Bieterin hat mit der
Cat Holding ein so genanntes Non-Tender Agreement geschlossen, gemäß welchem
Cat Holding verpflichtet ist, das Angebot nicht für die von ihr gehaltenen C.A.T. oilAktien
anzunehmen (zu Einzelheiten hierzu siehe Ziffer 13.1.2 dieser Angebotsunterlage).

 

1486 Postings, 3918 Tage Salzsee...

 
  
    #5770
12.12.14 23:58
Ein Angebot das einen Fehler wie hier enthält, wird durch eine Ad-hoc Mitteilung "ausgebügelt".
Also, es muss sich niemand darüber Gedanken machen, dass die Bafin als "Herr" des Verfahrens die Sache kippt.  

4926 Postings, 5110 Tage Kalle 8ich gehe nicht davon aus,

 
  
    #5771
3
13.12.14 00:01
dass der Kredit nicht abgesichert ist.
Wenn ich es richtig verstehe, ist in dem Übernahmeangebot die Sicherung des Kredites nur falsch erklärt worden. Der Kredit besteht aber. Und das ist wichtig für das Übernahmeangebot im Sinne des Wertpapierübernahmegesetzes. Wichtig ist aus meiner Sicht dabei nicht, wie der Kredit besichert wurde.
Damit dürfte der 1. der benannten Fehler relativ leicht zu heilen sein, sofern der Kredit besichert ist und die Bank in Zypern in aufrecht erhält. Da es sich laut Joma um ein Missverständnis handeln soll, dürfte eine einfache Berichtigung des Angebotes in Richtun, dass die Besicherung des Kredites ga nicht genannt wird oder korrigiert wird, ausreichen.

Auch den zweiten Punkt sehe ich nicht so kritisch, wie es der nachbörsliche Kurseinbruch vermuten lässt. Ein Nichtannahmevertrag zwischen Joma und der CAT Holding, der in dem Übernahmeangebot genannt wird, kann nichtig sein, weil es ein in sich Geschäft zwischen gleichen Parteien sein kann. Joma auf der einen Seite und indirekt Joma auch auf der anderen Seite. Eine andere Nichtigkeitserklärung fält mir spontan nicht ein.  Ob dies nichtig ist oder nicht, ist aus meiner Sicht irrelevant, weil die Aktien von Joma kontrolliert werden und wenn Joma sie nicht anbieten will, werden sie eben nicht in diese Übernahme einfließen. Vielleicht sollte Joma diesen Passus einfach aus dem Übernahmeangebot streichen.

Schwierig würde es aus meiner Sicht allenfalls, wenn die Kreditzusage von der Bank zurück gezogen würde.
Es ist nach §11 des Wertpapierübernahmegesetz vorgeschrieben, unter anderem die finanzielle Absicherung des Angebotes zu nennen. Dies ist mit der Kreditzusage duch die Bank in Zypern geschehen.
Wie der Kredit besichert ist, ist für das Angebot nicht wesentich, solange diese Kreditzusage vorhanden ist.

Aus meiner Sicht ändert diese Meldung nichts an der Absicht, CAT Oil zu übernehmen. Im schlimmsten Fall muss das Übernahmeangebot verbessert werden, was im schlimmsten Fall zu einer Verzögerung bei der Abwicklung des Angebots führen könnte.

Ob die  Leute, die nach der Meldung anscheinend panikhaft verkauft haben, sich damit einen Gefallen getan haben bezweifele ich. Aus meiner Sicht gibt es für die Bafin momentan keinen Grund, das Angebot nachträglich zu untersagen, weil die Bedingungen für das Übernahmeangebt nach § 11 WpÜG immer noch erfüllt sind. Ändern tut sich daran nur etwas, wenn die Bank auf Zypern die Kreditzusage zurück ziehen würde, weil sie keine Sicherung mehr hätte.

Es ist schon fies, diese Meldung mehr als 36 Stunden nach dem Angebot um 21:45 Uhr an einem Freitag zu berbreiten und damit für Unsicherheit zum Wochenende zu sorgen. Sieht an a Kurs bei Lang&Schwarz.  

1530 Postings, 4186 Tage vitelloapropos "was ist ein Wert wert"

 
  
    #5772
13.12.14 00:07
Was mag wohl der realistische Wert der Katze sein, wenn man sich den Ölpreis ansieht und den Rubel ...und ...und ...und  

939 Postings, 5203 Tage M1ch11987worst case

 
  
    #5773
13.12.14 00:09
denk ich auch währe ein nichtigkeit und joma würde von der bafin aufgefordert ein neues vorzulegen innerhalb einer gewissen frist....  

939 Postings, 5203 Tage M1ch11987man vllt fallen wir am montag nochmal auf 12

 
  
    #5774
13.12.14 00:11
dann hau ich die lanxess, gazprom und schoeller mit knapp 20% minus raus und kaufe nochmal cat aktien die ich dann andiene zu 15,23...das angebot kommt so oder so.  

267 Postings, 3898 Tage Wiki JJDwenn ich das so richtig

 
  
    #5775
2
13.12.14 00:13
verstehe- hat Joma nix, na schönen Advent allen investierten und Glückwunsch an alle Shortys die gestern oder heute short gegangen sind - das gibt ein Blutbad-vielleicht gibt's bald T- Shirts mit der Aufschrift       - CAT Oil- ich war dabei -     um alle zu gierig gewordenen daran zu erinnern, das es ohne Risiko keinen Gewinn gibt.  

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