C.A.T. Oil - Die Katze überschlägt sich fast
darüber kann man immer nur spekulieren - das tut aktuell auch wenig zur Sache -
viel mehr interessiert mich die Frage wo mach ich noch zusätzliches Geld locker um es in Cat-Oil zu stecken - denn sooo leicht wier hier kann man sonst wirklich fast nirgends bis Januar +7% einstreichen....
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Es gibt dieses Angebot von 15,23€ und die Leute sind bei einem sicheren Angebot schon nervös was denkt ihr den was mit dem Kurs passiert wenn der 08.01 vorbei ist der fällt wie ein stein !
Also wieso sein Geld für 2 Jahre festfahren lassen ist für mich nicht nachvollziehbar!
Wenn es eine Rubel Absicherung geben würde dann hätte der Herr Kästner mitsicherheit nicht die 57 dabei 747millionen € angegeben der Kurs ist bei 71 mittlerweile angekommen macht bei mir knapp 600 Millionen bisher und es ist noch kein Ende in Sicht!
Die Russen werden eben sowenig von ihren Standpunkten abrücken die haben noch devisenreserven genauso der Westen der wird auch nicht von seinen Standpunkten abrücken und währenddessen fällt der Ölpreis immer weiter die nächste kritische Marke ist dann erstmal die 60$ Brentpreis mal schauen was dann passiert!
Es könnte sein das dann vielleicht Bewegung in der opec reinkommt seitens Saudi-Arabien aber wirklich glauben kann ich daran nicht weil dann hätten sie unglaublich viele Mrd Dollar verpulvert die sie hätten mehr haben können ohne irgendeinen Erfolg!
http://www.joma-offer.de/download/...e/angebotsunterlage-10122014.pdf
Zeitpunkt: 12.12.14 14:05
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers
nahmen in Bezug auf die C.A.T. oil AG durchzuführen. Da die Cat Holding unmittelbar
23.300.000 C.A.T. oil-Aktien hält und für diese Aktien das Angebot nicht annehmen wird,
wird die Bieterin durch Vollzug des Angebots nicht unmittelbar 90 % oder mehr der
C.A.T. oil-Aktien halten.
Seite 19
möglich !
§ 31 Abs. 4 WpÜG (Gegenleistung)
(4) Erwerben der Bieter, mit ihm gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage und vor der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Aktien der Zielgesellschaft und wird hierfür wertmäßig eine höhere als die im Angebot genannte Gegenleistung gewährt oder vereinbart, erhöht sich die den Angebotsempfängern der jeweiligen Aktiengattung geschuldete Gegenleistung wertmäßig um den Unterschiedsbetrag.
§ 23 Abs. 1 WpG (Veröffentlichungspflichten des Bieters nach Abgabe des Angebots)
Der Bieter ist verpflichtet, die Anzahl sämtlicher ihm, den mit ihm gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen zustehenden Wertpapiere der Zielgesellschaft einschließlich der Höhe der jeweiligen Anteile und der ihm zustehenden und nach § 30 zuzurechnenden Stimmrechtsanteile ... sowie die sich aus den ihm zugegangenen Annahmeerklärungen ergebende Anzahl der Wertpapiere, die Gegenstand des Angebots sind, einschließlich der Höhe der Wertpapier- und Stimmrechtsanteile
1. nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage wöchentlich sowie in der letzten Woche vor Ablauf der Annahmefrist täglich,
2. unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist,
... zu veröffentlichen ...
was hat das mit dem kauf/verkauf von CAToil-aktien zu tun?
Das klingt nach hanseatischer Kaufmanns-ehre ;-)
Ich denke mal, die Gewinner im Januar stehen schon fest und sind garantiert nicht in diesem Forum zu finden...
ich bekomme im Januar 15,22 pro Aktie - das ist das Entscheidende
Egal, ich habe eben auch nachgekauft.
Können die Aktien, die man jetzt kauft, denn überhaupt noch angeobten werden? Oder beschränkt sich das auf den Bestand im Depot an einem bestimmten Stichtag/Zeitpunkt?
Wer gestern z.B. Aktien für 14,80 EUR gekauft hat und sofort angedient hat, wird diese Aktien bis zum 8. Januar auch nicht mehr handeln können. Das heisst, wenn der Aktien kurs total einbrechen sollte auf z.B. 1 EUR pro Stück dann könnte kein Stück verkauft werden.
Es sind einem praktisch die Hände gebunden. Wer nicht auf das Angebot eingeht, könnte immer noch die erworbenen Stücke mit Verlust abstossen.
Also einfach das mal so als Beispiel genannt. Die aufgegebene "Handlungfähigkeit" müsste bei einem durch den Bieter - hier "Joma" vollumfänglich bei eintretenden Schäden haften.
aber die eurobank cyprus ltd hat die finanzierung des angebotes nach §13 WpÜG bestätigt und kann, für den fall das die jungs das geld am 8. doch nicht aufbringen, haftbar gemacht werden (§13 (2)).
die eurobank verwaltet (nach eigenen angaben) 76 milliarden euro an Vermögen und hat 18.ooo mitarbeiter in über 1.000 filialen.
die sollten im zweilfel genug geld aufbringen, um uns zu entschädigen, meint ihr nicht?
Zeit in einem Forum verbringen ohne investiert zu sein...komisch
Aber ich werde das auf alle Fälle weiter verfolgen, weil der Ausgang mich doch sehr interessiert.
Bin mal gespannt, wie das Ganze ausgeht...