Porsche: verblichener Ruhm ?
Seite 182 von 610 Neuester Beitrag: 07.01.25 18:52 | ||||
Eröffnet am: | 02.04.08 16:24 | von: FredoTorped. | Anzahl Beiträge: | 16.244 |
Neuester Beitrag: | 07.01.25 18:52 | von: Nutzernamev. | Leser gesamt: | 4.943.321 |
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Eine Kapitalerhöhung auf einem Niveau von unter 45 / 50€ dürfte ein unattraktives Geschäft sein. . . ."
Bin gespannt, zu welchem Kurs man die neuen Aktien zu plazieren versucht. Zur Zeit denke ich, dass die beteiligten Banken den Kurs hochdrücken. Die positiven Nachrichten hatten ja nicht so den richtigen Schub gebracht.
Gruß
FredoTorpedo
so sehe ich das auch. Mir fehlen die Gewinnmitnahmen bei Kurssteigerungen von 7 % bereits 2 mal die letzten 14 Tage
tolle operative Bilanz,
erneut super verkaufszahlen Oktober,
charttechnik, trend dreht sich nach oben
Wenn es stimmt, was kolportiert wird, arbeitet Patriarch F.P. daran, MAN zu schlucken.
Hans Bernecker zitiert heute in sener AB-Daily den SPIEGEL, der wissen will, dass VW
Übernahmegelüste hat. Berneckers AB-Daily dazu:
"Das Gerücht von heute: Der Spiegel berichtet, dass VW über die Brücke SCANIA eine Übernahme von MAN plane. Würde dies bestätigt werden, so wäre es eine politische Vereinbarung zwischen Deutschland und Schweden, wobei die Familie Wallenberg die Führungsrolle inne hat. In diesem Fall übernimmt der Kleine den Großen, aber am Ende
gäbe es eine vereinigte LKW-Firma. Ob das der letzte Weisheit Schluss ist, möchten wir
freilich bezweifeln. Ferdinand Piech ist für solche unorthodoxe Lösungen zweifellos gut."
Sollte sich das Gerücht bewahrheiten, erhebt sich natürlich sofort die Kardinalsfrage:
und Porsche? Fällt dann die geplante Übernahme ins Wasser? Oder wären die Mittel für
beide Übernahmen aufzubringen?
Ich bin mir nun ziemlich sicher, dass der Schweden-Krimi mit ursächlich für die erratischen
Kursbewegungen der vergangenen Wochen war.
Mein Traum-Szenario: VW übernimmt MAN und macht uns zu 51%-Miteigentümern.
Dafür wird die Porsche-Übernahme aufgegeben und wir bleiben, was wir immer waren:
eine reinrassige Sportwagenschmiede.
Man mag mich für plemplem halten, aber ich halte es für denkbar, dass F.P. genau das
im Schilde führt.
Was gibt es besseres, als dem Jagdvolk eine veritable Sau auf die Strecke zu legen, wenn
man verkünden muss, dass es mit dem Hirsch nichts wird?
7. Gesonderte Abstimmung der Vorzugsaktionäre zum Beschluss der Hauptversammlung unter
Tagesordnungspunkt 6 (Erhöhung des Grundkapitals um bis zu € 2.500.000.000,00 durch
Ausgabe neuer Stamm- und Vorzugsaktien gegen Bareinlagen unter gekreuztem Bezugsrechtsausschluss
sowie Änderung von § 4 Abs. 1 der Satzung)
Vorsorglich soll eine gesonderte Abstimmung der Inhaber von Vorzugsaktien nach Art. 60 SE-Verordnung
über den unter Tagesordnungspunkt 6 durch die Hauptversammlung zu fassenden Beschluss zur Erhöhung
des Grundkapitals um bis zu € 2.500.000.000,00 durch Ausgabe neuer Stamm- und Vorzugsaktien
gegen Bareinlagen unter gekreuztem Bezugsrechtsausschluss sowie Änderung von § 4 Abs. 1 der
Satzung erfolgen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, einen Beschluss mit dem unter Tagesordnungspunkt 6
abgedruckten Beschlusswortlaut zu fassen und dem gleichlautenden Beschluss der Hauptversammlung
unter Tagesordnungspunkt 6 zuzustimmen.
1
.... er investiert. Dem hat nicht mal die krise erschrocken. Ok ohne krise hätte er 75% von vw mit porsche gekauft und so hat er ein bisschen zurückgesteckt.
Vorsicht ist deshalb geboten, weil, wenn man da zustimmt, in Zukunft keine Anfechtung der Kapitalerhöhung wegen Verwässerung nach §255 Aktien Gesetz mehr zulässig ist.
Soweit ich das sehe, gibt es zwei mögliche Anfechtungen
1. Zu niedriger Ausgabekurs der jungen Aktien
Wenn das Grundkapital um 2,5 Mrd erhöht werden soll und 5 Mrd. die Kapitalerhöhung ausmachen soll, dann ergibt das einen Ausgabekurs von €2.-. Wenn man da bei der Kapitalerhöhung nicht mitmacht wird man praktisch ausbezahlt bzw. der Anteil extrem verwässert.
2. Einschränkung des Stimmrechtes
Der "Gekreutzte Bezugsrechtsauschluß" bei dem das Bezugsrecht jeweils nur für eine Aktiengattung gilt, könnte als Anlaß für eine Anfechtung genommen werden.
Aus meiner Sicht müßte der niedrige Ausgabekurs begründet werden. Als Vorzugsaktionär verschlechtert man mit dieser Zustimmung nur seine Rechtsposition. Ich würde aus diesem Grund nicht zustimmen. Diese Zustimmung ist auch nicht unbedingt für die Kapitalerhöhung erforderlich, deswegen heißt es ja "vorsorglicher Beschluß".
Ich hoffe mal das die stammaktionäre für die stammaktien genausoviel bezahlen müssen als die vorzugsaktionäre. Also wenn die kapitalerhöhung gleichzeitig erfolgt dann geh ich davon aus. Aber vielleicht brauchen die uns gar nicht und nur das stammkapital wird erhöht. Ich hoffe mal nicht...
Nach meiner Meinung seht ihr das mit der KE falsch.
2,5 Mrd Aktien ist doch nicht realistisch.
Jede alte VZ Aktie hat auch ein Grundkapital von 1€, der Kurs steht aber bei 46€.
Bei einer KE wird doch nach dem aktuellen Börsenkurs geschaut.
Also z.B 46€. minus ein Ausgabeabschlag von z.B. 6€ (damit auch Leute kaufen und für mich zum einfachen rechnen ;-)).
Also gehen wir davon aus, dass die Porsche SE 2,5Mrd. € einnehmen will, so ergibt sich 2,5Mrd. durch 2, denn die KE teilt sich auf in Stämme und Vorzüge im gleichen Maße und teile die 1,25Mrd durch den Ausgabekurs von 40€.
Damit ergeben sich 31,25 Millionen neue Aktien.
Alter Stand sind 87,5 Millionen.
Die verwässerung könnt ihr euch jetzt selbst auchsrechnen.
MFG
Karsten
Sicher ist das untypisch, weil man sich normalerweise bei einer Kapitalerhöhung am aktuellen Kurs orientiert, und gerade deshalb wäre es zu hinterfragen. Das aber die vorssorgl. Zustimmung der Vz. Aktionäre eingeholt werden soll, um eine spätere Anfechtung nach Paragr. 255 Akt.G., genau wegen diesem Grund zu verhindern, gibt einem zu denken.
Warum man das anscheinend machen will, darüber kann man dann nur spekulieren. Sicher ist nur,für einen solchen Fall könnte man nach Aktienrecht eine Anfechtungsklage durchführen und wahrscheinlich auch Recht bekommen. Damit das nicht passieren kann, will man sich anscheinend einen Persilschein, der laut Aktienrecht erlaubt ist, von den Vorzugsaktionären per Abstimmung auf der HV ausstellen lassen.
Es sind bis zu 2,5 Mrd. neue Aktien, jede Zahl darunter wäre auch bis zu 2,5 Mrd.. Mir erscheint eine Kapitalerhöhung in einem üblichen Rahmen (-5 Euro gegenüber Kurs) als sehr wahrscheinlich. Als man die Planungen gemacht hat, musste man für alle Fälle gewappnet sein, aber ich sehe jetzt beim Vorstand keinen Grund für verrückte Sachen. Möglich, dass man als Zeichen der guten Geste eine etwas kleinere Kapitalerhöhung machen wird, ganz abblasen wird man sie wohl nicht - wer verzichtet schon gern auf Geld? Insgesamt sehe ich den Vorstand jetzt auf Versöhnungskurs mit den Vz-Aktionären, deshalb meiner Meinung nach auch die Abstimmung, man möchte nichts gegen die Aktionäre machen. VW möchte ganz offensichtlich zurück zum alten entspannten Porsche-Image, von vor der Übernahmegeschichte und den Hedge-Fonds-Allüren, und da gehörte immer ein Auge auf die Vz.-Aktionäre - nicht selten (potentielle) Kunden - dazu.
Da könnte man auch ganz andere Hypothesen, was die Zukunft der Porsche SE betrifft aufstellen. Ich weiß jetzt nicht, ob irgendwo im HV Antrag ein Ausgabekurs steht bzw. die Summe der geplanten Kapitalerhöhung genannt ist. Nehmen wir an, es gäbe eine Kapitalerhöhung um 2,5 Mrd. Stk a €40.-.das wären dann €100 Mrd., da könnte man ja die ganze VW zweimal kaufen. Vielleicht verzichtet FP in Zukunft, die Spaltmaße bei VW zu kontrollieren und hat ganz Großes vor...
Orientierungswert genannt. Und wenn man dann 3,5 Mrd. macht, weils in der Zwischenzeit viel besser gelaufen ist, wären alle glücklich und hätten noch mehr Gründe, die Aktie zu kaufen - so einfach ist das. Aber der Markt ist schon auf die KE eingestellt und es wäre jetzt deppert, sie komplett abzublasen, obwohl es auch ohne ginge.
Der ausgabebetrag jeder aktie muss minimum 1,-euro betragen. D.h. aber nicht dass er 1euro betragen muss!