WDI Forum für Verantwortungsbewusste


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Neuester Beitrag: 29.12.22 05:23
Eröffnet am:30.01.17 17:25von: PastaPastaAnzahl Beiträge:15.166
Neuester Beitrag:29.12.22 05:23von: Stronzo1Leser gesamt:5.636.695
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296 Postings, 1850 Tage ggman."Und vor allen Dingen hört auf wieder diesen

 
  
    #8251
6
12.06.20 10:09
enormen Druck aufzubauen. Es ist doch genau wie vor dem KPMG Bericht. Diese enorme Erwartungshaltung, die ihr selbst aufbaut."

Also dass die Anleger hoffen/erwarten dass 2019 uneingeschränkt testiert zu bekommen ist "mittlerweile Druck" aufbauen? Das ist die lächerlichste Aussage die ich bisher gehört habe, denn das ist das normalste von der Welt.

Und wer fragt wann der Bericht veröffentlicht wird, beschäftigt sich anscheinend seit genau 1 Tag mit WDI.
Der Bericht ist bisher regelmäßig um 7:30 des angekündigten Tages erschienen. Wi im Übrigen auch alle Ad-Hocs zu den Q-Zahlen.  

132 Postings, 1868 Tage mavTradeWirecard und Logistik

 
  
    #8252
3
12.06.20 10:29
Zum Thema Logistik noch einmal:
2018 hat Wirecard eine Blockchain Plattform für das Supply-Chain-Management entwickelt. Diese war hauptsächlich für Rohstoffe gedacht und sollte das Ziel haben die vielen Zwischenhändler zu minimieren, da über die Blockchain eine direkte vertrauenswürdige Kommunikation mit den Großkonzernen ermöglicht wird.
In dem Blogartikel wird auch darauf hingewiesen, dass der Logistik bzw. Supply-Chain Markt als spannenden und dynamisch wachsender Markt für digitale Zahlungen angesehen wird und daher viele Möglichkeiten für Wirecard eröffnet.

https://www.wirecard.com/blog/...ionize-global-trade-in-raw-materials

Ich denke also Wirecard wird das Thema auf dem Schirm haben. Eventuell wollte man aber in 2018 einfach auch beim Thema Blockchain ein bisschen mitmischen weil es zu der Zeit jeder gemacht hat.  

1230 Postings, 3134 Tage StrohimKoppUhrzeit der Bilanzvorlage

 
  
    #8253
14
12.06.20 11:15
Heute wurde wieder darüber spekuliert, wann der Jahresabschluss veröffentlicht wird.

Das wird gegen 11:30 Uhr sein.

Für 10 Uhr hat WDI die ganze Finanzpresse ins Hofbräuhaus zum Weisswurschtessen eingeladen. Dazu gibt es Starkbier. Ist ja auch ein starkes Stück, was hier aufgeführt wird.

Der Journalist des HB bekommt einen Premiumplatz: Zwischen dem CEO und den CFO. Gegenübersitz ihm der AR-Chef. So kann  ist er stets mitten im Geschehen und kann live von dort berichten. Wenn ihm nicht eine Wurscht im Hals stecken bleibt.

Um 12 Uhr gehen dann alle ganz beseelt und glücklich nach Hause. Die Bilanz ist veröffentlicht und der HB Journalist hat seinen Einlauf bekommen.

Und der eigentliche Grund, weshalb die Bilanz-PK um zwei Wochen verschoben werden musste: Im Hofbräuhaus hatte sich die Kellnerin mit der Reservierung vertan. Als sie den Fehler bemerkte, waren schon alle Tische für den 04.06. vergeben. Das konnte sie kurzfristig nicht mehr korrigieren. Der nächste freie Termin war dann eben erst am 18.06.


 

1230 Postings, 3134 Tage StrohimKoppDer KPMG Prüfbericht für 12/2019 ...

 
  
    #8254
12.06.20 11:29
... wird sicherlich vor dem Jahresabschluss für 2019 veröffentlicht werden.

Andernfalls wäre ja wieder alles angreifbar. Diese Blöße werden sich keiner der Beteiligten geben.

Also gut möglich, dass der Bericht schon am Montag oder Dienstag früh veröffentlicht wird. Im Firmengebäude, Raum 307B  

1352 Postings, 2634 Tage DolphinsMan muss sich

 
  
    #8255
12.06.20 11:40
allerdings schon fragen wer heute, vier Handelstage vor der Bilanzpressekonferenz, bei 92€ noch verkauft.
Das will mir einfach nicht in den Kopf wenn doch von einem uneingeschränkten Testat ausgegangen werden muss!  

62 Postings, 1784 Tage Smooth2@StrohimKopf

 
  
    #8256
2
12.06.20 11:40
Ich glaube nicht, dass nach Schlussbesprechung und Testat noch der GB durchgelesen und korrigiert wird. Der GB bzw große Teile des GB sind ja nun Gegenstand der JAP, da kann nicht im Anschluss an das Testat nochmal gegengelesen werden, eine weitere kleine Auflage für Journalisten gedruckt werden etc. Und ja, ich glaube auch, dass ein Testat am 17.06. erteilt werden kann. Mein Blick darauf ist wie folgt: Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, GuV und LB hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abzugeben. Dies gilt dann, wenn der BSV uneingeschränkt sein sollte. Damit er dies ist muss EY den KPMG-Bericht sehr wohl in die Prüfung einfliessen lassen, auch wenn der KPMG-Bericht aus einem ganz anderen Blickwinkel entstanden ist (forensischer Prüfung). Aber er kommt zu Erkenntnissen, die Schnittmengen mit der JAP haben zB beim Nachweis von Umsätzen, Saldenbestätigungen und IKS. Diese Erkenntnisse sind ggf wertaufhellend und nicht wertbegründend weshalb sie in die Beurteilung des JA 2019 einfliessen. EY wird sich mE deshalb viel Zeit lassen (s. Verschiebung der Bilanz-PK und ggf auch der Feststellung des JA durch AR) um die Aktualisierung des KPMG-Berichtes in Bezug auf die Elastic Engine noch berücksichtigen zu können. Sollte dieser positiv ausfallen könnte EY ggf uneingeschränkt testieren. Auch in diesem Fall wäre das Testatsdatum eher im Juni als im April 2020. Denn alle Erkenntnisse die bis dahin von EY im Rahmen der JAP gewonnen wurden und die den Abschluss 2019 betreffen werden mit einbezogen. Auf gut deutsch: Wenn der KPMG-Bericht das Datum Juni 2020 trägt aber das EY-Testat auf den 1. Mai 2020 fällt, dann darf der KPMG-Bericht nicht mehr berücksichtigt werden. Daher wird die Reihenfolge sein: Schlussbesprechung mit Vorstand und ggf AR-Vorsitzendem sowie Prüfungsausschussvorsitzendem. Dann Testat. Dann Bilanz-AR-Sitzung zur Feststellung des JA. Dann Bilanz-PK. Eine adhoc-Pflicht eines uneingeschränkten Testats geht mE nicht, da dies erst nach der Bilanz-AR-Sitzung überhaupt geschehen kann und zu vermuten ist, dass die die Bilanz-PK sehr (!) zeitnah nach der Bilanz-AR-Sitzung stattfindet. Die Frage ob bereits ein drohendes eingeschränktes Testat bereits vor Bilanz-AR-Sitzung per adhoc in der speziellen Situation in der sich wirecard befindet veröffentlicht werden müsste finde ich spannend, habe aber leider keine Lösung für diese Frage.  

192 Postings, 1904 Tage Aktientangoad Lucas Maat

 
  
    #8257
1
12.06.20 11:45
Stimme zu zu "Sorry, die haben doch auch nur dass gesagt, was wir alle schon längst wissen."

Aber wer ist denn wir? Die, die sich in den Foren informieren, wissen weitaus mehr, aber sind wir die Mehrheit? Wie wird das Bild in der Öffentlichkeit durch die Medien mit ihren teilweise reißerischen (negativen) Überschriften geprägt?

Das Video ist ca 20k mal aufgerufen worden = gut so, denn die Botschaften müssen wiederholt werden. Denn insgesamt ist der Tenor eher positiv: tolle, unterbewertete Firma. Nur bei Governance und Compliance muss nachgebessert werden (wer denkt nicht so?)
 

271 Postings, 4514 Tage Locodiablo@smooth

 
  
    #8258
12.06.20 11:51
Darf ich fragen, was du von Hintergrund bist?  

271 Postings, 4514 Tage Locodiablo@all

 
  
    #8259
1
12.06.20 11:54
https://twitter.com/Berglandcon

Schaut euch mal den Kommentar von Wolfgang zum letzten Wiwo Artikel an. Die Quelle von Wolfgang (Coba) wurde mir von einem Bekannten Coba-Mitarbeiter bestätigt. Unfassbar, was die Presse sich da wieder "zusammenreimt". KEINER von denen hat einen Durchblick bei Wirecard und kaut einfach nur nach, was andere vorgekaut haben. Das öffnet Manipulation Tür und Tor und hat mit seriöser Pressearbeit rein gar nichts mehr zu tun.  

6 Postings, 1765 Tage Siddi26Ablauf Jahresabschluss AG

 
  
    #8260
2
12.06.20 12:02
Hallo @ all

https://www.google.com/...dMPpdFtKOoVcx3uFCvV&cshid=1591900112111

§ 170AktG

Vorlage an den Aufsichtsrat

(1) 1Der Vorstand hat den Jahresabschluß und den Lagebericht unverzüglich nach ihrer Aufstellung dem Aufsichtsrat vorzulegen. 2Satz 1 gilt entsprechend für einen Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a des Handelsgesetzbuchs sowie bei Mutterunternehmen (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht. 3Nach Satz 1 vorzulegen sind auch der gesonderte nichtfinanzielle Bericht (§ 289b des Handelsgesetzbuchs) und der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht (§ 315b des Handelsgesetzbuchs), sofern sie erstellt wurden.

(2) 1Zugleich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns machen will. 2Der Vorschlag ist, sofern er keine abweichende Gliederung bedingt, wie folgt zu gliedern:

        1.§Verteilung an die Aktionäre ...
        2.§Einstellung in Gewinnrücklagen ...
        3.Gewinnvortrag       ...          §
        4.Bilanzgewinn   ...
§
(3) 1Jedes Aufsichtsratsmitglied hat das Recht, von den Vorlagen und Prüfungsberichten Kenntnis zu nehmen.

Kurz gesagt siehe Punkt 3: Bei Vorlage des Jahresberichtes zum AR muss das Pruefungsergebniss von EY vorliegen.  

1230 Postings, 3134 Tage StrohimKoppBilanzvorlage an den AR

 
  
    #8261
7
12.06.20 12:23
eben ist alles gesagt worden.

ich zitiere "... 1Der Vorstand hat den Jahresabschluß und den Lagebericht unverzüglich nach ihrer Aufstellung dem Aufsichtsrat vorzulegen. 2Satz 1 gilt entsprechend für einen Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a des Handelsgesetzbuchs sowie bei Mutterunternehmen (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht. 3Nach Satz 1 vorzulegen sind auch der gesonderte nichtfinanzielle Bericht (§ 289b des Handelsgesetzbuchs) und der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht (§ 315b des Handelsgesetzbuchs), sofern sie erstellt wurden...."

Der Jahresabschluss ist mit allen seinen Bestandteilen und mit dem Lagebericht dem Vorstand vorzulegen. Damit das alles in sich schlüssig ist, müssen die Angaben aus der Bilanz im Anhang und im Lagebericht geprüft werden. Da gibt es immer wieder Tipp- und Rechtschreibfehler sowie Zahlendreher. Die müssen aber noch vor der Veröffentlichung raus. Das braucht eben seine Zeit.

Und der AR wird sich nicht mit einer Lose-Blatt-Sammlung und einer Excel-Datei zufrieden geben. Soviel ist auch klar, wenn an etwas von Buchhaltung und Bilanzierung versteht.

Das braucht alles seine Zeit. Deshalb ist die Prüfung jetzt schon abgeschlossen. Andernfalls könnte der Termin für die Bilanz-PK heute schon 8wieder) verschoben werden. Dass der Termin im Gegenteil unlängst bekräftigt wurde ... Welche Schlussfolgerung lässt das wohl zu?  

297 Postings, 1970 Tage InfoGenieam 18.6

 
  
    #8262
1
12.06.20 12:34
wird man sagen: Wirecard hat in letzter Zeit vieles richtig gemacht. Die Verschiebung der Mitteilungen bzw. Berichte ein genialer Schachzug.

18.06.2020          §
Jahresfinanzbericht 2019 und Q1 2020

 

18 Postings, 3279 Tage ruvestorPosting 8268

 
  
    #8263
12.06.20 12:50
Schön, dass da etwas Humor reingebracht wurde. 11:30 beim Weisswurstessen...

Laut dpa-AFX sollen die Jahreszahlen um 07:00Uhr veröffentlicht werden.
(https://www.ariva.de/news/...rschau-termine-bis-25-juni-2020-8499283)  

1265 Postings, 3499 Tage matze91Bilanzvorlage an den AR

 
  
    #8264
12.06.20 13:10
StrohimKopp
"...eben ist alles gesagt worden."

Tut mir leid, aber ich möchte dennoch etwas entscheidendes hinzufügen:


Aus deinem Zitat "... 1Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den Lagebericht unverzüglich nach ihrer Aufstellung dem Aufsichtsrat vorzulegen. ...."

Das steht aber nicht der GEPRÜFTE sondern "nach AUFSTELLUNG". Der Rest ist schon klar.

Was damit sagen will, man kann Stand heute m.E. nicht so absolut sagen, dass die Prüfung jetzt schon abgeschlossen und das Testat erteilt ist. Seine pflichtmäßigen Prüfungshandlungen kann/muss der AR schon nach Aufstellung (durch den Vorstand) durchführen. Das wird in der Praxis häufig so sein, denn es wird ja nicht überall zeitlich so eng sein wie jetzt bei WDI.
Ansonsten wird der Aufsichtsrat auch nicht mehrere Tage oder gar Wochen prüfen.

Im Übrigen ist auch die Schlussbesprechung Teil der Abschlussprüfung. Insofern ist es auch theoretisch (losgelöst von WDI) möglich, dass nach der Schlussbesprechung noch Passagen in den Prüfungsbericht aufgenommen werden. Ergo kann in der Schlussbesprechung zunächst nur der vorläufige Prüfungsbericht bekannt gemacht werden. Wenn die Abschlussprüfer dann nichts für den Mandanten unerwartetes bekanntgeben müssen, dann werden sie sich natürlich abschließend zur Erteilung des Testats äußern.

Nach meinen Erfahrungen kann in noch verfügbaren Zeit durchaus noch der Termin 18.6.2020 gehalten werden.
Wie allen hier inzwischen bekannt sein dürfte, werden da, wenn es "brennt" auch vom AR oder den Prüfern schon mal Sonderschichten eingelegt.

Nochmals, was ich hier schreibe sind meine Erfahrungen (bin/war keine EY Prüfer).  

1265 Postings, 3499 Tage matze91Jahresabschluss WDI

 
  
    #8265
2
12.06.20 13:19

einfach entspannen und auf den 18.6. warten und gut is es!  

904 Postings, 1762 Tage Don Giovanniglauben hier manche wirklich

 
  
    #8266
2
12.06.20 13:40
nach dem 3 mal das Jahresabschluss Bericht verschoben worden ist das es kein uneingeschränktes Testat gibt ?
Könnt ihr echt vergessen!
Diese Blöße wird sich Wirecard nicht mehr geben die wissen längst Bescheid!

Gruß
Don Giovanni
 

2153 Postings, 1787 Tage Ksb202018.6

 
  
    #8267
12.06.20 15:11
Ich verstehe nicht wie Leute so viel Erwartung in den 18.6 legen können, d.h. ich verstehe es wohl aber es erscheint mir träumerisch.

Also wenn ich 10min Nachdenke fallen mir so viele Möglichkeiten ein, "das" Haar zu kreieren, da wird mir schon ganz und Bange.

Mit den Verbindungen und Geld des Chris Hohn alleine
... kann er kurzfristig die Grundmauern erschüttern. Also Bitte  ein wenig zurückhaltender.

Auch ich hoffe auf einen Durchstarter, aber ich rechne mit einem Tiefenbohrer...  

2742 Postings, 5399 Tage wamufan-the-greatDon G

 
  
    #8268
3
12.06.20 15:23
ja mein Menschenverstand sagt mir auch dass es  so kommen muss. Aber schauen wir mal. Bin optimistisch aber auch Pragmatiker. Hoffen wir dass die WDI sauber bilanziert hat. Oder besser gesagt dass die Drittpartner liefern. Dass mit der Compliance, da bin ich überzeugt dass Wirecard bereits seit einem Jahr intensiv daran arbeitet. Die neuen Personalien welche bis jetzt bestätigt, bzw. angekündigt wurden, sind Extraklasse. Ich spreche hier auch von persönlichen Erfahrungen im Berufsleben und die meiner engsten Vertrauten.
James Freis, Heike Stars, Samuel Merksamer (angekündigt). Das sind absolute Top-Namen. In dieser Hinsicht hat Wirecard getreu dem Spruch ''... wo wir es nicht sind, werden wir es werden''. geliefert.

Glückauf
Wamufan  

62 Postings, 1784 Tage Smooth2@StrohimKopff Teil 2

 
  
    #8269
4
12.06.20 17:32
Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt, vielleicht möchtest du es auch nicht verstehen: Es spielt absolut keine Rolle ob noch einzelne redaktionelle Korrekturen vorgenommen werden, ob MB auf dem Bericht des Vorstandes richtig lächelt, ob im Nachhaltigkeitsbericht das Foto der grünen Topfpflanze nochmal ausgewechselt werden muss. Der AR kann dennoch in der Bilanz-AR-Sitzung den Jahresabschluss bestehend aus Lagebericht, Bilanz, GuV und Anhang feststellen. Er wird es sogar auf Grundlage eines GB machen, der möglicherweise nicht den o.g. Finessen entspricht. Genauso wird der Abschlussprüfer den Jahresabschluss ohne die o.g. Finessen testieren, sei es weil diese Finessen gar nicht Bestandteil des zu prüfenden Jahresabschlusses wohl aber des Geschäftsberichtes sind, sei es dass diese Finessen völlig unbedeutend in Bezug auf die Gesamtaussage des WP sind. Zahlen etc dürfen sich selbstverständlich nicht mehr ändern.....
Und nochmal für die bessere Diskussion die Reihenfolge:
1. Vorstand stellt den Jahresabschluss auf
2. Danach prüft der Abschlussprüfer den aufgestellten Jahresabschluss. In der Realität und insbesondere bei großen Firmen erfolgt die Prüfung durchaus zeitgleich zur Aufstellung, findet aber ihr Ende = Prüfungsurteil nur auf Basis des aufgestellten Jahresabschlusses
3. Der Aufsichtsrat stellt den aufgestellten und geprüften Jahresabschluss fest. Das kann er natürlich nur indem er ihn selber nochmal für sich prüft (=Durchlesen, kritisch hinterfragen, ggf einen Sachverständigen heranziehen). Das muss jedes Aufsichtsratmitglied für sich entscheiden wie intensiv er den JA prüft um ihn feststellen zu können. Natürlich verlässt sich der AR in seinem Urteil auch bzw stark auf das Prüfungsurteil des Abschlussprüfers (= Prüfungsbericht bzw mündliche Berichterstattung des Prüfers in der Bilanz-AR-Sitzung). Er sollte sich aber selber über den Jahresabschluss ein Bild gemacht haben (=geprüft) um ggf dem Abschlussprüfer oder dem Vorstand in der Bilanz-AR-Sitzung Fragen zu stellen.  

1230 Postings, 3134 Tage StrohimKoppauch wenn es so wäre ...

 
  
    #8270
12.06.20 18:17
wie smooth schreibt, ist die Prüfung längst durch. Oder soll der AR am 20.06. mit der Durchsicht und Prüfung beginnen?

Es geht eben nicht darum, wer wann was macht, sondern primär um die Frage, ob die Prüfer abgezogen sind, weil die Prüfung fertig ist.

das ist der kern der Dbeatte. Und nach meinem Dafürhalten ist die Prüfung längst fertig. Vermutlich einen Tag, bevor MB seine Aktien gekauft hat.  

3727 Postings, 2850 Tage HamBurchIn der WDI-Zentrale...

 
  
    #8271
12.06.20 18:55
klopfen sie sich 1/2-stündlich auf die Schenkel...feixen rum und kriegen das schiefe Grinsen gar nicht mehr aus dem Gesicht...deshalb ist jetzt wohl alles in trockenen Tüchern...Genießt das WE -  

507 Postings, 1778 Tage Odessa100Frage an die Experten

 
  
    #8272
1
12.06.20 19:02
Ich habe nicht die entsprechenden Tools, um das selbst herauszufinden, aber kann mir jemand sagen, in welcher Höhe Leerverkaufsquoten bei anderen Unternehmen „normal“ sind? Es werden ja auch Aktien von Siemens oder BASF entliehen, um diese später günstiger zurück zu kaufen, sofern die Spekulation aufgeht. Bei diesen Überlegungen spielt ja nicht nur das Unternehmen selbst eine Rolle, sondern auch das gesamte makroökonomische Umfeld.

Gibt es so etwas wie eine „natürliche Leerverkaufsquote“ und wie hoch dürfte die bei Wirecard sein, wenn die Hedgefunds weitergezogen sind?

 

9 Postings, 1735 Tage VaginaklausLöschung

 
  
    #8273
12.06.20 19:03

Moderation
Zeitpunkt: 12.06.20 19:33
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für immer
Kommentar: Spam

 

 

507 Postings, 1778 Tage Odessa100@HamBurch

 
  
    #8274
2
12.06.20 19:43
So gerne ich das auch lese und dir in deinem Optimismus beipflichten würde, bin ich etwas verunsichert. Argumentativ kann ich das aber nicht erklären, denn alle Fakten sprechen für ein uneingeschränktes Testat und damit für steigende Kurse, in welchem Zeitraum und in welcher Höhe auch immer.

Was mich verunsichert, ist die relative, fast schon provokative Ruhe der Shortseller. Pokern die und wenn ja, bluffen sie oder kommt da noch was?

Versteh' mich nicht falsch, aber am anderen Ende des Tisches sitzen keine Idioten, die leichtfertig Milliarden ihrer Kunden verzocken.

Entspannt bin ich erst am 18.06.2020 oder auch nicht. Dann entscheidet sich auch, ob ich den 6er-Karton Dom Perignon aus dem Keller hole oder in deutlich engerem Kreis zum Italiener um die Ecke gehe.  

683 Postings, 5211 Tage SinglehandicapperEgal was am 18.06. kommt,

 
  
    #8275
1
12.06.20 21:37
oder nicht kommt. Die LV werden wieder schütten, dass war bisher immer so.  

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