IVG Immobilien=5,447 Milliarden € Schulden
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Gruppe 1
ZIEMS u. Schäfer stellvertretend ?
Gruppe 2
MANN als Anleihegläubiger ?
Gruppe 3
Aktionäre als Schuldner?
Gruppe 4
Inhaber der Call Scheine ?
Gruppe 5
Investmentbänker der Call-Emittentin ?
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Was ein genialer Plan und diese Datumswahl?
Eine einzelne Order zu 0,014 im bid mit 610.000 Stücken - sehr suspekt!
Ob die wohl ganz schnell verschwindet, wenn man sie anknabbert?!
Good luck!
Schaun wir mal!
Good luck!
angeblich habt ihr Billionen auf der hohen Kante !
oder gibts all die gesparte Kohle nur im Computer
versucht doch mal alle dei Kohle abzuheben !
an welcher Schlange soll man nicht vorbeigehen ?
The Gherkin
zu deutsch die Gammelgurke ?
im Jahr 2004 für schlappe 200 Millionen gebaut
im Jahr 2007 von der Swiss RE für wahnsinnige 950 Millionen
i Worten: neunhunderfünfzig Millionen vom damaligen V / Aufsichtsrat gekauft !
Motto:
ist ja nicht unsere Kohle die den Bach runter geht !
wäre ja gelacht wenn wir uns die Teile anschließend für Peanuts zurückholen !
was für ein Schenkelklopfer !
Die Swiss Re als ursprüngliche Eigentümerin verkaufte das Gebäude
für 630 Millionen Britische Pfund
(ca. 950 Mio. €) im Februar 2007 an den deutschen Immobilienkonzern IVG Immobilien, wird es aber weiter als Hauptmieter (55 % bis mind. 2031) nutzen[2].
hoffenlich stimmen die Wiki-Angaben
as ist eine Preisverdoppelung mit annähernd Faktor 5
ein wahrlich gutes Geschäft
Jetzt sind zwar die 0,014 weggekauft worden, aber null Dynamik und ein immer kleiner werdendes bid bei 0,013 und 0,012 mahnen zur Vorsicht.
Ich schau mir das nur noch kurz an und stoße dann ab.
Aus meiner Sicht jetzt doch wieder eher die Gefahr, dass wir unter 0,01 gehen ....
Good luck!
http://stephanmadaus.de/2012/07/27/...im-neuen-%C2%A7-253-abs-4-inso/
"Der entscheidende Vorteil des Freigabeverfahrens kann in einer weitgehenden Aufhebung des Suspensiveffekts von Rechtsmitteln gegen die Planbestätigung liegen. Zwingende Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Landgerichte, die mit dem Verfahren nach § 253 Abs. 4 InsO befasst werden, das vorrangige Interesse an einer umgehenden Planumsetzung grundsätzlich anerkennen und Fälle eines “schweren Rechtsverstoßes” nur in den wenigen Verfahren erkennen, in denen das Planverfahren offensichtlich und mit stillschweigender Billigung des Insolvenzgerichts missbraucht wurde, um Sondervorteile im Sinne des § 250 Nr. 2 InsO zu erzeugen. Nur unter diesen Voraussetzungen kann mit dem Freigabeverfahren eine Planungssicherheit entstehen, die der von mir bevorzugten und am U.S.-amerikanischen Chapter 11-Verfahren orientierten Regelung entspricht, in der im Regelfall die Planwirkungen mit Ablauf von zwei Wochen nach der Planbestätigung eintreten. Da diese Planungssicherheit ein entscheidender Faktor für den Erfolg einer Sanierung über ein Planverfahren ist, sollte der Gesetzgeber die Rechtsprechungsentwicklung genau beobachten und ggf. die Regelungen im von mir vorgeschlagene Sinn verschärfen....."
Die Vordedingungen sind immer noch die selben und ob es Montag oder Dienstag los geht...das Angebot wird immer kleiner und die Nachfrage wird wohl steigen. Die einzige Unbekannte ist der vereinbarte Rückgabetermin wenn mit geliehenen Aktien gehandelt wurde in den letzten drei Wochen. Und wann Capeview Capital seine Leerpositionen schliessen muss??
Ich denke, Pajarito liegt schon richtig!
See you next week at 0,004
Good luck!
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Ich sag es mal so wie Irrtum. "Ihr werdet euch noch sehr sehr wundern" ....