IVG Immobilien=5,447 Milliarden € Schulden
Martin Praum
Head of Corporate Communication
& Capital Markets
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Deutschland
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martin.praum@ivg.de
Also das sind doch keine Investoren die von einem Jahr 60% hingelegt haben ..
ne ne hier ist für mich noch nicht alles klar bis zum 20.03.2014 und jetzt mal ne Theorie...
MANN hat wohl noch 200 MIO und will 60% vielleicht...hinter den Kulissen gehts da noch zur Sache.
Im Insolvenzplan wird diese Forderung als einzige nicht berücksichtig, aber von 60% Barzahlung gesprochen. Also Synloan und Wandel gehen in EK. Wer kriegt 60%???
Nochmal wenn IVG mit Helfern an den Börsen Anleihen günstig raushaut um den Kurs zu drücken und Anleger zu verunsichern dann ist es nur eine Rechnung wieviele am Ende mehr eingesammelt wurden. Bekanntlich wurden die Anleihen vielleicht schon eine Weile für unter den 60% eingesammelt. Zeit hatte man ja genug.
Hier steht´s finde ich am Besten:
http://www.manager-magazin.de/immobilien/artikel/...mer-a-955346.html
-Eigenkapital incl. Hybrid 1,25 MRD
http://www.ivg.de/fileadmin/internet/daten/...bericht_IVG_Q1_2013.pdf
-Dann hätte der Depp früher Fremdkapital umschulden sollen.
http://www.ivg.de/de/presse/presseberichte/...twendige-zeit-gewonnen/
- 96,5 % statt 100% gefordert von Gläubigern
http://www.ivg.de/investor-relations/news/...strukturierungskonzepts/
Hallo es muss doch erst noch am 20.03 abgestimmt werden. Angenommen die Gruppe der Aktionäre und die Gruppe der Hybridler stimmt dagegen.
Wie soll dann diese Hürde gemeistert werden?
Zumal auch nicht klar ist ob nicht auch eine der anderen Gruppen gegen diesen Vorschlag ist.
Es kann sein das Gläubiger versuchen einen hohen Stimmanteil bei den Hybriden zu erhalten => Kurs steigt.
Selbst falls der Plan durchgeht am 20.03 heisst es die Anleihe gelte als erlassen.
Ergo heisst nicht das die neue IVG nicht den Hybriden noch ein Bombon zukommen lassen kann um sie als neue Investoren zu gewinnen.
Jede Menge Möglichkeiten.
Für eine Einigung unter den Gläubigern – eine Zustimmungsquote von 50% ist erforderlich – müssen die Interessen vieler Parteien zusammengebracht werden. Unternehmenskreisen zufolge befindet sich der Syn Loan I in den Händen von rund 120 verschiedenen Finanzinvestoren, die Wandelanleihe haben sich 40 bis 45 Großanleger aufgeteilt. Sollten alle dabei bleiben, wird kein Unternehmen mehr als 10% der künftigen IVG halten. Die Koordination aller Gläubiger sei ungefähr so entspannend, wie den sprichwörtlichen Sack Flöhe zu hüten, heißt es aus dem Umfeld des Unternehmens.
Altaktionäre haben bei der IVG nichts mehr zu sagen
Was wird aus dem Gewinner Wolfgang Schäfers?
http://www.immobilien-zeitung.de/1000018658/...lage-fuer-machtwechsel
Am 31.03.2013 stand davon noch nichts in den Büchern - danach wurde korrigiert und runtergerechnet ohne Ende ... tolle "Blaupause" für die notleidenden anleihenbegebenden AG's (z.B. ThyssenKrupp ...) ... was in dieser Republik so alles zulässig ist ... tsts ... doch war es zulässig? ... eine Prüfung auf strafrechliches Verhalten der GF sollte folgen ... alles nur m.M.
Hier geht es nicht um Ansichtssache ala Pajarito / IVGIRRTUM oder sonstiger Samariter
Die Insolvenzverschleppung ist die Regel
, die Beachtung der
gesetzlichen Antragspflichten die große Ausnahme:
–
98% aller Anträge
bei Unternehmensinsolvenzverfahren werden
ca. 1 Jahr nach Eintritt
der materiellen Insolvenz gestellt
–
Mehr als
70% der Insolvenzschäden
treten im Zeitraum der
Insolvenzverschleppung
ein
–
25% Gläubigeranträge, 75% Eigenanträge;
Leistungsempfänger
des insolventen Schuldners haben wegen des hohen
Anfechtungsrisikos
kein Interesse an der Eröffnung
–
Konsequente Verfolgung
von Anfechtungs- und Haftungs-Ansprüchen führt zu
Massemehrungen von bis zu 50%
- findet aber
nur in ca. 20%
aller Verfahren statt
http://www.kassenverwalter.de/files/...nd_einflussmoeglichkeiten_.pdf
Recht haben und Recht bekommen....
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl
"wird Termin zur Erörterung über den Insolvenzplan vom 20.02.2014 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf
Donnerstag, 20.03.2014, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Erdgeschoss, Sitzungssaal S 0.11(Saalbau).
Der Termin dient zugleich der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen - insoweit wird der Termin mit dem Prüfungstermin verbunden.
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau aus. "
Aber die Anleihe A0JQMH ist eine Schuldvershreibugn und unterliegt meier Ansicht dem im GG verankerten Eingentumsschutz und es ist zu klären , ob eine Ausschlussklausel für unbekannte bzw. nachträgliche Forderungen im Insolvenzplan wirksam ist oder gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG verstößt.
Denn eines ist ja unumstritten, die AG besteht weiter und wird saniert. Alle Behauptungen im Falle der Liquidation wäre kein Geld zur Befriedigung der Ansprüche da gewesen sind hypothetisch und nicht belegbar, da dieser Umstand ja nie eingetreten ist. Ich kann genau so behaupten mehrere Investoren hätten sich sicher gegenseitig um die Immos überboten und es wären Höchstwerte erzielt werden. So meine Ansicht. Ich melde meine Forderung an, dann sehen wir weiter!
Und zum Unterschied Hybrid....(ohne Endfälligkeit) geht leer aus. Wandelanleihegläubiger bekommen ihre Quote....akzeptiers, bitte!
Das Thema hatten wir jetzt schon zu oft...