war auch eine Sachkapitalerhöhung um 5%. deren Ablauf leider nicht genauer erläutert wurde.. Ich hatte ja dazu gepostet, dass ich darunter die Übernahme einer Immobilie (Lager) der übernommen Gesellschaft vermute, die nicht deren Eigentum war. Eigentlich wäre damit ein neuer Mehr-als-3%-Eigner entstanden, der sich nach dem Wertpapierhandelsgesetz hätte outen müssen:
aus Wikipedia:
In Deutschland gehört die Stimmrechtsmitteilung beim Erreichen bestimmter Meldeschwellen zu den Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten von Aktienbesitzern oder einem entsprechenden Vertreter über das Depotstimmrecht und fällt unter die Ad-hoc-Publizität. Wird eine der in dem WpHG genannten Schwellen (Prozentanteile: 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50, 75) erreicht oder über- bzw. unterschritten, so muss dieses (§ 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a WpHG) gegenüber dem Emittent sowie gegenüber der BaFin unverzüglich angezeigt werden. Das bedeutet, dass diese beiden Institutionen innerhalb von maximal vier Handelstagen über den entsprechenden Besitz informiert werden müssen.