Todesurteil in Texas vollstreckt
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Eröffnet am: | 29.05.02 10:58 | von: Boersiator | Anzahl Beiträge: | 162 |
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Todesurteil in Texas vollstreckt
Trotz internationaler und nationaler Gnadenappelle ist im US-Staat Texas ein verurteilter Mörder hingerichtet worden, der zum Zeitpunkt der Tat noch minderjährig war. Napoleon Beazley starb am Dienstagabend (Ortszeit) im Alter von inzwischen 25 Jahren in Huntsville durch die Giftspritze. Wenige Stunden zuvor hatten sowohl der texanische Begnadigungsausschuss als auch der Oberste Gerichtshof einen Aufschub der Hinrichtung abgelehnt.
Beazleys Fall hatte international Aufsehen erregt. Er war zum Tode verurteilt worden, weil er im April 1994 bei einem Autoraub den Besitzer des Fahrzeugs erschoss. Damals war er 17 Jahre alt. Bei dem Mordopfer handelte es sich um den Vater eines Richters am Vierten US-Bundesberufungsgerichts.
Beazley hat die Tat nie bestritten und äußerte mehrfach Reue. In einem kurz nach der Hinrichtung veröffentlichten Brief erklärte Beazley, das Verbrechen sei "nicht nur abscheulich, sondern auch sinnlos" gewesen. Er bat erneut um Verzeihung für die Tat und äußerte Bedauern darüber, dass ihm keine zweite Chance gewährt wurde. "Heute gewinnt niemand", schrieb Beazley.
Vor dem Amtssitz des texanischen Gouverneurs Rick Perry demonstrierten etwa 100 Gegner der Todesstrafe gegen Beazleys Hinrichtung. In den vergangenen Wochen hatten amnesty international, die Europäische Union, die amerikanische Anwaltskammer, Nobelpreisträger Bischof Desmond Tutu und andere Perry aufgefordert, Beazley nicht hinrichten zu lassen.
Das Oberste Gericht im Staat Missouri setzte unterdessen die Hinrichtung eines weiteren verurteilten Mörders aus, der zur Tatzeit noch minderjährig war. Damit soll eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA über die Frage abgewartet werden, ob Geisteskranke hingerichtet werden dürfen. Die Entscheidung habe möglicherweise auch Einfluss auf Todesurteile gegen Minderjährige, erklärte die Anwältin des Verurteilten Christopher Simmons, Jennifer Brewer. Der heute 26 Jahre alte Simmons wurde zum Tode verurteilt, weil er 1993 im Alter von 17 Jahren eine Frau von einer Brücke stieß.
Bislang wurden in den USA seit Wiedereinführung der Todesstrafe im Jahr 1976 insgesamt 19 Menschen hingerichtet, die zur Tatzeit jünger als 18 Jahre waren. Allein in Texas waren es elf. Beazleys Hinrichtung war die 14. in dem US-Staat in diesem Jahr und die vierte in diesem Monat.
Meine Meinung
Harte Worte, aber ich finde die Todesstrafe für rechtmäßig!
Dieser Mensch war ein Raubmörder! Hat also bereits einen Menschen getötet.
Was wäre ihm hier in Deutschland passiert? Max. 8-10 Jahre! Das wäre eine Schade, Mörder nach wenigen Jahren wieder laufen zu lassen.
Wie seht ihr das?
Gruß,
B.
Warum sind Mitglieder von ai gegen die Todesstrafe? Die britische Sektion hat die Gründe für unsere Ablehnung gegen diese Strafe zusammengefaßt. Sie haben an Aktualität nichts verloren.
Grausamkeit:
Die Todesstrafe ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Form der Bestrafung. Sie ist die
Verweigerung des Rechts auf Leben, das in der internationalen Menschenrechts-Konvention festgelegt und von vielen
Staaten anerkannt ist.
Keine Hinrichtung kann völlig schmerzlos durchgeführt werden und bei allen verfügbaren Methoden wie elektrischer
Stuhl, tödliche Injektionen, Hängen usw. kann es Minuten dauern, bis der Delinquent wirklich tot ist.
Joh. Gewiss Evas wurde im April 1983 in Alabama auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet, nachdem er 1977 des
Mordes schuldig gesprochen worden war. Nach Augenzeugenberichten brauchte es 3 Stromstöße von 1900 Volt, und das
14 Minuten lang, bis er offiziell für tot erklärt werden konnte. Während des ersten Stromstoßes brannte die Elektrode
an seinem Fuß durch und fiel herunter. Nachdem die Ärzte feststellten, daß er noch nicht tot sei, wurde sie vom
Gefängniswärter repariert. Während des zweiten Stromstoßes kamen aus seiner Schläfe und seinem Bein Flammen.
Den dritten Stromstoß erhielt er, nachdem Ärzte seine Brust mit einem Stethoskop untersucht hatten und noch immer
Unsicher waren, ob er wirklich tot sei.
Das Strafgesetzbuch im Iran legt fest: "Bei einer Steinigung dürfen die Steine nicht zu groß sein, damit der Verurteilte nicht
schon vom ersten oder zweiten Stein getötet wird; sie sollen aber auch nicht so klein sein, daß man sie nicht mehr als Steine
bezeichnen kann."
Die Todesstrafe ist "der vorsätzlichste Mord, mit dem kein geplantes Verbrechen verglichen werden kann. Um einen
Vergleich zu ziehen: Die Todesstrafe müßte einen Verbrecher bestrafen, der sein Opfer vorher genau über den Zeitpunkt
seines Todes informieren würde und es von diesem Zeitpunkt an auf Gnade und Ungnade ausgeliefert wäre. Im
gewöhnlichen Leben aber findet man eine solche Bestie nicht." - Albert Camus (franz. Philosoph und Dichter)
Unwiderruflichkeit:
Jede Hinrichtung ist unwiderruflich und kann auch einen Unschuldigen treffen. Es gab schon viele Fälle, in denen
Unschuldige verurteilt worden sind. In den letzten Jahren wurden in Großbritannien verurteilte "Mörder" freigelassen, die
jahrelang im Gefängnis verbracht hatten. Man fand nämlich heraus, daß die Beweise, die bei Gericht vorgelegt wurden,
zweifelhaft waren. Sie wären aber gehängt worden, falls die Todesstrafe zur Zeit ihrer Verurteilung in Kraft gewesen
wäre:
Patrick Meehan erreichte 1976 seinen Freispruch, nachdem er 6 Jahre einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe wegen
Mordes an einer alten Dame verbüßt hatte. Ihr Mörder war zur Tatzeit maskiert und Meehan wurde bei einem
Lokalaugenschein aufgrund seiner Stimme als Täter identifiziert. Er wurde erst freigelassen, nachdem ein anderer Mann
diesen Mord gestanden hatte. Wäre sein Fall einige Jahre früher vor Gericht gekommen, wäre Meehan vielleicht
hingerichtet worden.
Timothy Evans wurde 1950 wegen Mordes an seiner Tochter gehängt. Wahrscheinlich aber wurde dieser Mord von John
Christie begangen, der 1952 wegen Mordes an 7 Personen gehängt worden war. Man vermutet, daß Christie die Tochter
Evans in dem Haus, das er mit Evans gemeinsam bewohnte, ermordete. Weil jedoch beide Männer tot sind, kann nun
nicht mehr herausgefunden werden, ob es sich dabei um einen Justizirrtum handelt. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich.
Die Königin begnadigte deshalb Evans posthum; dies wurde auch im Parlament verlautbart.
Es besteht auch die Gefahr, daß jemand hingerichtet wird, der für seine Taten nicht verantwortlich gemacht werden
kann. Auf Jamaika und in den USA wurden ( und werden immer noch! Anm. d. Übers.) Häftlinge zum Tod verurteilt,
obwohl sie für geisteskrank erklärt wurden oder Zeichen von Geisteskrankheit gezeigt hatten.
Diskriminierung:
An Armen und Angehörigen von Minderheiten wird die Todesstrafe unverhältnismäßig oft angewendet. Augenscheinlich
wird dies in den USA. Statistiken aus dem Jahr 1980 zeigen, daß in Kalifornien 42% des Mordes angeklagte arbeiter
zum Tod verurteilt wurden. Unter gleichen Anschuldigungen wurden jedoch nur 5% Angestellte hingerichtet.
"Weil ich kein Geld habe, gibt es keine Gerechtigkeit für mich, und deshalb werde ich auch hingerichtet", sagte Neville Carter kurz
bevor er 1987 auf Jamaika gehängt wurde.
Eine Untersuchung von Prof. Barend van Niekerk von der Natal Universität in Südafrika in den späten 60er Jahren weist
mit Nachdruck darauf hin, daß bei schwarzen Angeklagten die Wahrscheinlichkeit eines Todesurteils viel höher ist als
bei weißen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn auch das Opfer weiß ist. Er wurde wegen der Veröffentlichung
seiner Untersuchungsergebnisse verurteilt, 1970 jedoch wieder freigesprochen. In seinem Prozeß wies er auf die
Tatsache hin, daß zwischen 1947 und 1966 288 Weiße wegen Raubes an Schwarzen überführt wurden, jedoch 844
Schwarze wegen Raubes an Weißen. Keiner der Weißen wurde zum Tod verurteilt, aber die 844 Anklagen gegen die
Schwarzen führten zu 121 Todesurteilen.
Abschreckung:
Die Todesstrafe hat niemals eine abschreckende Wirkung gezeigt. Statistische Untersuchungen und deren
wissenschaftliche Auswertung konnten keine Beweise über die abschreckende Wirkung der Todesstrafe erbringen.
Es gibt auch keine Beweise dafür, daß durch die Abschaffung der Todesstrafe die Zahl der Gewaltverbrechen und Morde
ansteigen würden. Aus einer Untersuchung der Vereinten Nationen, die 1980 veröffentlicht wurde, ergibt sich kein
stichhaltiger Beweis, der für die Beibehaltung der Todesstrafe gesprochen hätte.
Unter dem Deckmantel der Todesstrafe werden in scheinbar zivilisierter Form oft Rache und Vergeltung geübt.
Es ist moralisch verwerflich, wenn man argumentiert, der Gesellschaft stünde aus grundsätzlichen Überlegungen das
Recht zu, eine Person zu töten, um damit das Verhalten der anderen zu beeinflussen.
Albert Pierrepoint, der in Großbritannien 25 Jahre lang 1. Henker war, sagte: "All die Männer und Frauen, denen ich in ihrem
letzten Augenblick gegenüberstand, haben mich davon überzeugt, daß ich mit meiner Tätigkeit keinen einzigen Mord verhindern
konnte."
In Ländern, in denen die Todesstrafe abgeschafft wurde, konnte man keinen Anstieg von Gewaltverbrechen feststellen.
Im Gegenteil: In einer Studie aus dem Jahr 1983 wird die Anzahl der Morde in 14 Ländern nach der Abschaffung der
Todesstrafe untersucht. Dabei stellte sich heraus, daß nach der Abschaffung die Morde um die Hälfte abnahmen. Eine
New Yorker Studie über Morde aus dem Jahr 1980 zeigt auf, daß zwischen 1903 und 1963 nach nach jeder Hinrichtung
eine Zunahme um zwei Morde pro Monat erfolgte.
Die Todesstrafe schreckt auch potentielle Terroristen von ihrem Vorhaben nicht ab. Psychiater, die eine Studie über
Flugzeugentführungen gemacht haben, empfehlen dringend, die Todesstrafe in solchen Fällen nicht anzuwenden, da
dadurch das Verbrechen noch spektakulärer erscheint. In einer ausweglosen Situation wird ein Terrorist eher alles
blindlings zerstören, wenn er weiß, daß ihm die Todesstrafe droht. Die Todesstrafe kann sogar zu solchen Verbrechen
ermutigen, die sie zu verhindern versucht. So wurden 1975 in Spanien 5 Terroristen hingerichtet, woraufhin in den 2
folgenden Wochen 9 Polizisten erschossen wurden.
Öffentliche Meinung:
Die öffentliche Meinung über die Todesstrafe ist geteilt; größtenteils wissen die Bürger auch über die wahren
Tatsachen kaum Bescheid. Studien über die Todesstrafe von Kriminologen, Soziologen und Psychologen fordern deren
Abschaffung. Deshalb muß die öffentliche Meinung von der Gesetzgebung beeinflußt werden.
Die Anwendung der Todesstrafe kann sogar den Schutz der Bevölkerung vermindern, weil durch ihre Verhängung die
ganze Problematik vereinfacht dargestellt wird; diese beruht jedoch auf einer Vielzahl von Faktoren.
Alternative Möglichkeiten:
Eine Langzeitinhaftierung wird gewöhnlich als Alternative zur Todesstrafe gesehen. Es weist nichts darauf hin, daß eine
lange Haft geringere Abschreckung für Gewaltverbrecher haben könnte. Diese hat auch zu keiner größeren Gefährdung
des Gefängnispersonals oder der Bevölkerung geführt. Unter diesen Umständen ist es sehr wahrscheinlich, daß ein
potentieller Mörder sein Verbrechen verübt, gleich ob ihm die Todesstrafe angedroht wird oder nicht.
Moralische Argumente:
Der Rachegedanke sollte in einem zivilisierten Strafrecht nicht vorkommen. Die Strafe ist bereits in sich ein Übel, das
nur unter Bedachtnahme auf das Wohl der zu bestrafenden Person oder zur Förderung der sozialen Wohlfahrt
gerechtfertigt ist. Keines von beiden profitiert aber von der Vollstreckung der Todesstrafe. Die Hinrichtung macht das
Leben wertlos.
"Ich betrachte die Todesstrafe als eine barbarische und unmoralische Einrichtung, die die Moral und die gesetzlichen
Fundamente einer Gesellschaft aushöhlt. Ferner weise ich die Ansicht zurück, daß die Todesstrafe irgendeine gewichtige
Abschreckungswirkung auf mögliche Verbrecher hat. Ich bin überzeugt, daß genau das Gegenteil wahr ist: Grausamkeit
gebiert nur wieder Grausamkeit." - Andrej Sacharow
Quelle: amnesty international - Britische Sektion
"Die Todesstrafe ist "der vorsätzlichste Mord, mit dem kein geplantes Verbrechen verglichen werden kann. "
Das hört sich für mich so an wie "das weißeste weiß" oder "das maximalste".
So etwas gibt es nicht. Das Wort "vorsätzlich" läßt sich nicht steigern.
Ein Mörder tötet unter vorsatz - ein Staat oder eine Gemeinschaft tut dies nicht aus Rahce, sondern aus Schutz vor der Gesellschaft.
Avantgarde
einziges Tor geschossen hat ?
Kann Ramelow Nowotny als Libero ersetzen oder fehlt er auf der
wichtigen Defensivposition, die lieber ein Frings statt ein
Jeremies besetzen sollte.
Wird Ballack den Anforderungen als Star gerecht ?
Fragen über Fragen..........
selbst am ai-report haste was rumzumeckern und die art und weise, wie bei den amis staatlich verordnet getötet wird, verharmlost du mit den perversen beispielen aus fernost.
das ist nun wirklich dummes zeug.
irgendwann siegt auch die vernunft bei dir, ich bin da ganz zuversichtlich, da ich immer das gute in den menschen sehe.
(worüber du jetzt wieder herziehen kannst)
morepixel
Du hast Recht, das Wort Vorsatz lässt sich nicht steigern, aber es gibt im Strafrecht verschiedene Stufen von Vorsatz.
Der Vorsatz besteht aus dem intellektuellen Element des Wissens und dem voluntativen Element des Wollens.
Man unterscheidet im Strafrecht grob in drei "Vorsatzintensitäten":
dolus eventualis (Eventualvorsatz) - billigend in Kauf nehmen
Dolus Directus 2.Grades - sicheres Wissen (das intellektuelle Moment dominiert)
Dolus Directus 1.Grades - Absicht (das voluntative Moment steht im Mittelpunkt)
Bei der Hinrichtung ist demnach die schärfste Vorsatzintensität zu bejahen. Das Opfer wird mit sicherem Wissen und in voller Absicht getötet.
Grüsse,
Tyler Durdan
Macht Samson, ehemals SPD-Protagonist, jetzt Businessman und ehemaliger Barschel-Anwalt
noch diesen Sch....?
Äh, meine Sehnen und Knochen tun mir weh, vom Dauersportdrangsal.
Aber ich bin danach süchtig. *g*
Heute morgen um 6:30 im Schrevenpark war es recht kühl.
Heute abend dagegen ist Fussballtraining angesagt.
Jetzt muss ich aber weiter, Kohle machen.
Grüss Dich, Alter,
in meiner Heimatstadt aus
der schönen Weltstadt Hamburg
prom
Es ärgert mich, wenn hier jemand seine eigene Stellungnahme so überschreibt:
"114 Postings von Besserwissern".
Arrogant und überheblich.
Dabei nimmt sich dieser Jemand oft genug die Freiheit heraus, einfach nur das Board vollzukotzen.
Außerdem gehen dir so langsam die Anschuldigungen aus. Erst verstehe ich es nicht, dann bin ich nicht bereit drüber nachzudenken, und nun behauptest Du das auch ich mich ändern kann, mit entsprechender Weitsicht, die ich natürlich derzeti noch nicht habe.
Also warum lassen wir es nicht dabei. Ändern können wir beiden es eh nicht. Ich schlage eben zurück wenn einer Streit anfängt (obgleich ich ja deiner Auffassung nach auch Schuld an dem Streit habe) und Du hälst eben Gottesfürchtig die andere Wange ebenso in Faust-Richtung. Dein Zahnarzt wird sich bedanken.
Im übrigen könnte ich dir auch vorhalten, daß Du keine andere Meinnug als die deinige gelten läßt...
Politisch würde man sagen: "Die Fronten sind verhärtet."
"Der Optimist erklärt, dass wir in der besten aller möglichen Welten leben, und der Pessimist fürchtet, dass dies wahr ist."
JAMES BRANCH CABELL
amerikanischer Schriftsteller
14.04.1879 - 05.05.1958
Avantgarde
@ Tyler
Möchtest Du mich Tot-Fachsimpeln. Meine Aussage ist nicht angreifbar. Wenn Du das bestreitest können wir gerne einen Germanisten und einen Juristen streiten lassen.
Das es verschiedene arten des Vorsatzes gibt mag richtig sein, aber das "vorsätzlichste" gibt es de fakto nicht.
Und wenn die Gemeinschaft tötet ist das nichts schwerwiegenderes als wenn ein Mörder tötet. Nur das die Gemeinschaft es nicht aus niederen Beweggründen vollzieht.
Die Diskussion hier ist sehr interessant und sowohl polemisch als auch sachlich. Das ist ganz normal Allerdings es würde mir als Jurist Angst machen, wenn auf dieser Basis ein Folksentscheid für die Todesstrafe geführt würde.
Wir haben in Deutschland keinen Volksentscheid auf Bundesebene und das ist gut so, denn unsere Verfassungsrechtler habe erkannt, dass im konkreten Fall eines scheusslichen Mordes, z.B. an einem Kind bestimmte Zeitungen (z.B. Bild) eine entsprechende Kanpange lostreten und mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln die notwendigen Unterschriften bekommen. Und so wie es aússieht, gibt es in D auch in Zeiten, in denen wir nicht unter dem Eindruck eines schrecklichen Verbrechens stehen eine Mehrheit für die Todesstrafe.
Der Staat, der wir ja eigentlich alle selbst sind (viele vergessen das leider zu oft) muss sich auch vor sich selbst (vor jedem einzelnen) schützen! (So sieht die Verfassung auch vor, dass bestimmte Artikel des Grundgesetztes nicht geändert werden dürfen) Es wäre Fatal, die Staatsgewalt in die Hände von Zeitungen zu geben (z.B. wegen der SUN kann Tony Blair in England den Euro nicht einführen und das wäre aber ökonomisch wichtig)
Wie gesagt, ich bin froh über solche Diskussionen auch wenn ich nicht alle Meinungen teile bzw. manche nicht billige, aber ich bin besonders froh, dass hieraus keine Änderung der geltenden Gesetzeslage wird.
Übrigens ist mir aufgefallen, dass die meisten Beiträge für die Todesstrafe ehr kurz (und tendenziell polemischer) sind, die gegen die Todesstrafe z.T. sehr differenziert. Das zeigt m.E. dass die Todesstrafe bei genauerer und differenzierter Betrachtung nicht wieder eingeführt werden kann.
Gruß,
Glasnost
Alles Gute,
Glasnost
1. Darf der Grundsatz ‚Du darfst nicht töten‘ in Grenzsituationen verletzt werden?
2. Können Menschen ihr Recht an der Gesellschaft endgültig verwirken?
Der Rest der Diskussion ist Nebensache. So ist z.B. das Argument der Fehlverurteilungen irrelevant: Niemand käme auf die Idee, das Automobil ganz zu verbieten, nur um die vielen Unschuldigen Verkehrsopfer zu schützen.
Ebenso ist die Frage der Kosten wohl eher nicht legitim zur Entscheidungsfindung heranzuziehen.
Ich für meinen Teil beantworte beide Fragen mit JA. Trotzdem bin ich gegen die Todesstrafe, da m.E. die strafrechtliche Verfolgung nicht einer Grenzsituation in diesem Sinne entspricht (wie es z.B. für Notwehrsituationen der Fall wäre). Andererseits bin ich der Meinung, daß der Ansatz der grundsätzlich gegebenen Resozialisierbarkeit falsch ist. Und von der Grundsätzlichkeit dieser Frage unberührt, kann ein Mensch m.E. durch gewisse Taten sein Recht auf die Chance der Resozialisierung endgültig verwirken.
nein ich möchte Dich nicht Voll-Fachsimpeln. Ich habe Dir doch in meinem Posting im Eingangssatz Recht damit gegeben, daß vorsätzlich nicht steigerbar ist. Vorsätzlich ist jedoch nur das Adjektiv zum Nomen Vorsatz (sorry falls da was falsch ist, aber ein Germanist bin ich nicht), welches im Strafrecht nicht nur eine Bedeutung hat, sondern in verschiedenen "Intensitäten" auftaucht.
Da das Thema unter anderem ein juristisches ist, hielt ich es für angebracht nicht nur den Unterschied zwischen Mord und Totschlag (weiter oben), sondern auch die verschiedenen Ausprägungen von Vorsatz kurz zu erwähnen. (Ich habe mir ja vorgenommen sachlich zu werden).
Das das Wort "vorsätzlich" in der deutschen Sprache nicht steigerbar ist, mag ein interessantes Phänomen sein, trägt aber (meiner Meinung) sachlich zur Diskussion nur wenig bei.
Abschließend noch ein Wort zu prom, Alter. Wenn Du Jura für pseudointellektuellen Schnickschnack hälst, war es sicher die richtige Entscheidung das Studium abzubrechen. Ich stand einer ähnlichen Entscheidung auch schon mal recht nahe, kann das daher gut nachvollziehen. Allerdings ist es nicht Samson, (auch wenn Deine Kenntnisse über ihn durchaus korrekt sein mögen) der diese Vorsatz"intensitäten" vertritt, sondern allgemein anerkannte Sache im Schriftum wie auch in der Rechtsprechung.
Ich denke es sind genug Argumente gewechselt und niemand war bereit, sich von der Gegenseite überzeugen zu lassen.
Dies hat sicherlich verschiedenste Gründe, die über Religion, Weltanschauung, Erziehung etc. über Rechtsempfinden bis hin zu persönlichen Erfahrungen gehen mögen. Ich persönlich kann akzeptieren, daß man anderer Meinung zu diesem Thema sein kann, als ich es bin, habe allerdings persönliche Probleme mit der Akzeptanz von Menschen die aufgrund der in diesem Thread gebrachten Argumentation für eine Todesstrafe sind.
Wer Recht hat, wer nicht lässt sich ebenso wenig klären wie die Frage nach der Existenz von Gott.
Da dies eine Grundsatzdebatte ist und in diesem Thread, wie auch in anderen zu diesem Thema, weder ich, noch jemand anderes bereit war einen Hauch von seiner Meinung abzuweichen, ist dieses Diskussion völlig blödsinnig, da überflüssig, da immer nur das gleiche wiederholt wird.
Schade nur, daß ich diese Erkenntnis, wie bisher immer, erst so spät bekommen habe.
Grüsse,
Tyler Durdan
Als Schleswig-Holsteiner kenne ich derartige Christliche Feiertage ja nicht einmal.
Ich habe heute bei der Arbeit vergeblich versucht, mit 4 unterschiedlichen Firmen von Kempen bis Würzburg zu telefonieren. NIchts zu machen.
Ich kann mich mit dem Statement von TD gut abfinden, da ich auch keine Bewegung in der Diskussion sehe. Allerdings finde ich schon das es etwas gebracht hat, denn so kann man seine eigene Überzeugung stärken oder langfrisitig überdenken.
In diesem Sinne
Avantgarde
Aber ich habe diesbezüglich noch ein paar (unpolemisch gemeinte) Fragen.
Hier noch mal das "amnesty international"-Zitat.
"Die Rückfallquote bei Tötungsdelikten nach ordnungsgemäßer Strafverbüßung beträgt im internationalen Durchschnitt ein bis drei Prozent.
Zitat s. amnesty international: !nein! zur Todesstrafe, weltweit; 1. Auflage, Juli 1993, Seite 6"
1.) Wie definiert a.i. "Tötungsdelikte" ?
In diesem Thread sind fast ausschließlich Morde (also Vorsatz, niedere Beweggründe etc.)angesprochen, hat a.i. auch Totschlag, bzw. fahrlässige Tötung (z.B. Autounfälle) mit in die Statistik aufgenommen ?
2.) Was heißt "nach ordnungsgemäße Strafverbüßung" ?
Sind Mörder die z.B. wieder ausgebrochen sind (und damit ihre Strafe nicht ordnungsgemäß verbüßt haben) aus der Statistik rausgerechnet worden ?
3.) Sind Straftäter die bei während der Strafverbüßung gestorben sind auch in der Statistik enthalten ? (ich meine Fälle a la 50 Jahre in Sicherheitsverfahrung eingesperrt (dann in der Sicherheitsverfahrung aus Altersschwäche verstorben) und nie mehr straffällig geworden, das spricht dann für das System der Resozialisierung (das Beispiel ist nicht polemisch gemeint, aber die plakative Übertreibung verdeutlicht worauf ich raus will ...))
Gib mir bitte Bescheid falls Du es weißt, und (ich gebe ja eine gewisse Unverschämtheit meinerseits zu ) schreibe beim Posting bitte @ numpsi als Betreff, da ich mittlerweile in diesem Thread nicht mehr alle Postings mitverfolge.
Ich hoffe Du kannst Dir denken warum ...
Numpsi99