Todesurteil in Texas vollstreckt
Seite 3 von 7 Neuester Beitrag: 18.10.02 12:15 | ||||
Eröffnet am: | 29.05.02 10:58 | von: Boersiator | Anzahl Beiträge: | 162 |
Neuester Beitrag: | 18.10.02 12:15 | von: Boersiator | Leser gesamt: | 15.031 |
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---Wieso gibt es bei uns einen Misstand, wenn es doch bei uns weniger Kriminalität gibt als in den Staaten der USA in denen die Todesstrafe praktiziert wird?
Woher weißt Du, daß das so ist? Ich kann mir nicht vorstellen, daß man das Strafmaß eines Landes an die Kriminalitätssituation dynamisch anpaßt. Schau Dir Singapur an. Dort gibt es (laut Statistiken, ich weiß, da ist viel Interpretationsspielraum) die wenigsten Schwerverbrechen, aber die härtesten Strafen.
---Straftaten können nur durch eine Stärkung des Wohlstands in der Gesellschaft verhindert werden. Geht es jedem gut, hat jeder genug finanzielle Mittel zur verfügung und jeder eine gut Bildung genossen gibt es keine Kriminalität mehr (fast keine).
Das glaube ich nicht im Geringsten. Das würde bedeuten, daß im Sudan jeder ein Schwerverbrecher sein muß. Bei uns in Deutschland geht es praktisch jedem gut. Fürchtest Du Dich aber vor Bettlern mehr als vor anderen Menschen?
---Ich denke dieser sehr einfache Grundsatz gilt auch in der praxis. Leider ist er nur sehr schwer umzusetzen und deshalb wird es immer Morder usw. geben!
Mörder wird es immer geben, nicht weil nicht alle Menschen gleich reich sind, sondern weil jeder Mensch ein Individuum mit anderen Ansichten ist, die manchmal krank sein können, so daß er meint, jemanden umbringen zu müssen, und wenn es nur der Abweisung durch eine Geliebte ist.
Im übrigen ist deine Erörterung zum Für und Wider einer Todesstrafe sehr einseitig. Oben bist Du sachlich (contra Todesstrafe), und unten beim pro hast Du Anmerkungen und Plattheiten als angebliche Argumente. Unfair sage ich.
Und nochmal zu deinen Behauptungen zurück: Woher willst Du wissen das in den USA die kriminalität tatsächlich höher ist? Diese Statistiken sagen NULL aus...wußtest Du, daß die Schweiz eine höhere Kriminalitätsrate hat als die BRD?
Die Frage ist aber nicht wie hoch die Kriminalität ist, sondern wie man mit ihr umgeht.
Wenn Du und Ihr sagt, daß eine härtere Bestrafung nichts bringt, dann könnte ich ja auch suggerieren, daß eine Abschaffung von Strafe auch die Kriminalität beenden würde. Anarchie nennt man dann diesen entstehenden Zustand - also der Zustand, bei dem der stärkere sich durchsetzt, und der schwache keine Rechte hat. Möchtest Du also dem starken (dem mit der Waffe in der Hand) noch gut Zureden und ihn später irgendwann wieder auf freien Fuß lassen? man man man
Außerdem wo steht das die Wiederholungsrate von Mördern gleich 0 ist? Wer sagt so etwas? Nenne mal Quellen!!!
Und selbst wenn sie gegen 0 gehen würde, hol doch bitte mal die Statistik hervor auf der steht, wie viele Menschen sich nach einer Haftstrafe wieder ins normale Leben integrieren lassen? Genau...diese Zahl geht auch gegen 0.
Und nochmal: Der Film "Green Mile" ist ein Film, nicht mehr und nicht weniger. Genauso wie Terminator 1 - 8 und Rocky 1 - 5.
Du würdest doch auch nicht behaupten, daß wir über Boxer nachdenken sollen, nur weil wir Rocky gesehen haben!!
Avantgarde
Nein, das glaube ich nicht. Aber noch weniger glaube ich an den "gut" geborenen Menschen. Ich meine, daß diese Diskussion jetzt ins Leere läuft, weil Begriffe wie Gesellschaft etc. klar definiert werden müssen. Da hat jeder seine eigene Definition. Natürlich entwickelt sich jeder Mensch im Kontakt mit der Außenwelt, aber das ist zu kompliziert, um sagen zu können, der Mensch werde durch die Gesellschaft geprägt.
Anders als bei Freiheitsstrafen und Geldstrafen läßt sich hier an den Verurteilten keine Haftentschädigung nach dem StREG (Strafrechtssentschädigungsgesetz) zahlen.
Wenn irgendetwas für die Todesstrafe spricht, dann ist dies der Aspekt der Spezialprävention (wer hingerichtet wird, kann keine weiteren Morde mehr begehen).
Die Fragen, die sich hier stellen, sind:
a) wie viele Justizirrtümer gibt es prozentual?
b) wie viele Täter begehen wiederholt Morde?
Vor diesem Spannungsfeld muß die Frage nach der Legitimität der Todesstrafe beantwortet werden, und nicht nach philosophisch-ethischen Schwärmereien aus dem Elfenbeinturm oder nach spontanen "Kopf-ab"-Parolen.
Sofern die Todesstrafe geeignet ist, Wiederholungstaten zu verhindern, ohne in Zusammenhang mit Justizirrtümern zu Hinrichtungen von Unschuldigen zu führen, ist sie meiner Ansicht nach grundsätzlich zulässig.
Das Problem ist jedoch, daß Justizirrtümer sich niemals ganz vermeiden lassen.
Die Frage ist daher, welche Irrtümer man noch in Kauf nehmen kann.
Selbstredend dürften dies nicht viele sein.
Sofern man die Todesstrafe gegen Wiederholungstäter vollstreckt, wäre ein verwerflicher Justizirrtum nur gegeben, wenn das erkennende Gericht sowohl bei der ersten prozessualen Tat als auch bei der zweiten Tat sich geirrt hätte.
Denn nur in diesem Fall hätte der Täter in Wirklichkeit überhaupt keinen Mord begangen.
Die Wahrscheinlichkeit eines derartigen doppelten Justizirrtumes ist jedoch denkbar gering.
Irrt die Justiz jedoch nur in einem Fall, so bedeutet dies, daß der Täter tatsächlich zumindest einen Mord begangen hat.
In diesem Falle besteht kein billigenswertes Bedürfnis, von der Vollstreckung
der Todesstrafe abzusehen.
Angenommen, jeder hundertste Mordfall wird von dem erkennenden Gericht falsch entschieden. Dann bedeutet dies, daß die Wahrscheinlichkeit für einen doppelten Justizirrtum 1/100 x 1/100 = 1/10000 ist. Dies würde bedeuten, daß jeder 10000ste zu Unrecht wegen Mordes verurteilt wird.
Dem ist gegenüberzustellen, wieviele weitere Wiederholungsfälle durch die Hinrichtung von Mördern verhindert werden.
Im übrigen werden viele Mörder gar nicht von der Todesstrafe betroffen.
Viele Mörder handeln nämlich aus einer Konfliktsituation heraus, die sich nach dem Mord in dieser Form nicht wieder stellt.
Als Beispiel sei hier die Ehefrau genannt, die sich ihres despotischen Mannes entledigt.
Diese Mörder erfüllen meist objektive Mordmerkmale wie Heimtücke, Verwendung gemeingefährlicher Mittel, etc.
Demgegenüber stehen Mörder mit subjektiven Merkmalen (Habgier, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Absicht zur Verdeckung anderer Straftaten) auf einer sittlich tieferen Stufe und bieten zudem mehr Potential für Wiederholungsstraftaten.
Besser kann man die Situation nicht darstellen.
Avantgarde
Von Joseph Tanniru
24. Juni 2000
Anfang des Monats erschien in der Chicago Tribune ein Bericht über die groben Ungerechtigkeiten und juristischen Fehlleistungen in jenen texanischen Gerichtsverfahren, die mit der Verhängung der Todesstrafe endeten. Texas ist der Bundesstaat, in dem mit Abstand die meisten Todesurteile in den USA verhängt werden. Während der vergangenen fünf Jahre hat Texas unter Gouverneur George W. Bush, dem voraussichtlichen Kandidaten der Republikaner für die Präsidentschaftswahlen im November, 135 Menschen hingerichtet. Die jüngste Exekution war jene von Gary Graham. Er wurde gestern hingerichtet, obwohl es unzweifelhaft Beweismaterialien gab, die auf seine Unschuld hinwiesen, und obwohl er kein faires Verfahren erhalten hatte.
In dem Bericht heißt es, viele der 131 Hinrichtungen unter Bush seien "kompromittiert durch unzulängliches Beweismaterial, von der Anwaltsliste gestrichene oder suspendierte Anwälte, schwache Verteidigungsanstrengungen während der Urteilsphase und zweifelhafte psychiatrische Gutachten". Aus den dargelegten Einzelheiten und Fallstudien geht hervor, dass der Staat Texas Menschen tötet, ohne sich übermäßig um Schuld oder Unschuld seiner Opfer zu scheren.
Ein sehr häufiges Merkmal der Fälle texanischer Todeskandidaten ist das Fehlen einer angemessenen oder kompetenten Verteidigung. Die Tribune stellte fest, dass in 43 der 131 Fälle, also etwa einem Drittel, die Verteidigung während der Urteilsphase, in der die Entscheidung über die Todesstrafe fällt, keine Zeugen berief. In weiteren 18 Fällen wurde nur ein Zeuge berufen.
Generell leiden mittellose Menschen am meisten unter einer unfähigen Verteidigung. Da sie sich keinen Anwalt ihrer Wahl leisten können, werden ihnen oft unerfahrene Pflichtverteidiger zugewiesen, die weder Zeit noch Lust haben, sich in den Fall einzuarbeiten. Die örtlichen Richter wählen die vom Gericht zu ernennenden Anwälte aus. Den Richtern wird vorgeworfen, sich bei dieser Auswahl mehr von persönlichen Bekanntschaften und Bequemlichkeit leiten zu lassen, als von Qualitätsansprüchen. Den überlasteten Richtern liegt oft mehr daran, den Prozess über die Bühne zu bringen, als wirklich Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu ermitteln.
Der Bericht führt eine Reihe von Beispielen für mangelhafte Verteidigung an. Ein Rechtsanwalt, Joe Cannon, war Pflichtverteidiger für drei Personen, die unter Bush hingerichtet wurden. Obwohl Cannon niemals für etwas belangt wurde, war er berüchtigt dafür, während Verhandlungen zu schlafen und Fälle durchzupeitschen, um den Richtern einen Gefallen zu tun.
Ein weiterer Anwalt, Ronald Mock, hatte bereits eine Haftstrafe hinter sich, weil er in Strafverfahren rechtswidrig vorgegangen war. Ein Sonderermittler kam zu dem Schluss, dass Mocks Verteidigung in einem Falle derart unzulänglich gewesen war, dass ein ordentliches Verfahren nicht mehr gewährleistet war. Mock war einer von Gary Grahams Verteidigern.
Die mangelhafte Verteidigung von Personen, denen eine Hinrichtung droht, wird von dem texanischen Justizsystem begünstigt. Pflichtverteidiger werden schlecht bezahlt, so dass sie entweder ständig Überstunden machen oder möglichst zahlreiche Fälle annehmen müssen. Viele erfahrene Anwälte weigern sich, ihnen vom Gericht zugewiesene Fälle anzunehmen, so dass die gesamte Last entweder überarbeiteten und unerfahrenen Anwälten zufällt oder jenen, die so schlecht sind, dass sie keine besser bezahlten Fälle bekommen.
Unzulängliche Verteidigung ist nur ein Aspekt der Todesstrafe in Texas. Hinzu kommen korrupte Staatsanwälte. Die Tribune hat ermittelt, dass eine ganze Reihe der 131 Hinrichtungen unter Bush infolge von Beweisen aus unzuverlässigen Quellen ergingen. In 23 Fällen waren Häftlinge als Informanten aufgetreten, die oft für ihre Zeugenaussage entschädigt werden. Diese Entschädigung erfolgt für gewöhnlich in Form einer bevorzugten Behandlung oder Strafmilderung, manchmal auch in Form von Geldleistungen.
In mindestens 29 Fällen waren Psychiater angehört worden, die auf der Grundlage einer Schilderung der Lebensgeschichte des Angeklagten die Wahrscheinlichkeit weiterer Straftaten beurteilen sollten. Oft hatten die Psychiater die Person, die sie begutachten sollten, überhaupt nicht persönlich getroffen. Der Berufsverband American Psychiatric Association bezeichnet diese Art Gutachten als unethisch und unzuverlässig. Dennoch gibt es Leute, die davon ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Der Bericht schildert den Fall von David Wayne Stoker, einem Zimmermann, der 1997 hingerichtet wurde. Die Anklage hatte auf Mord an einem Angestellten einer öffentlichen Bedürfnisanstalt im Jahr 1986 gelautet. Die Staatsanwaltschaft stützte sich auf die Aussage eines Häftlings, Carey Todd. Todd erhielt daraufhin im Rahmen eines "Programms zur Verbrechensbekämpfung" 1000 Dollar; auch wurden Anklagen wegen Drogendelikten gegen ihn fallen gelassen. Während des Prozesses verschwiegen ein hoher Polizeibeamter und ein Ermittler des Bezirksstaatsanwalts dem Gericht bewusst diese Gegenleistungen für Todds Zeugenaussage.
Während der Urteilsphase wurde James P. Grigson von der Staatsanwaltschaft in den Zeugenstand gerufen, um zu beurteilen, mit welcher Wahrscheinlichkeit Stoker weitere Morde begehen würde, falls er nicht hingerichtet würde. Grigson, der in der Branche "Dr. Tod" genannt wird, lebt davon, dass er Angeklagte zu unheilbaren Soziopathen erklärt. Während der achtziger Jahre verdiente er mehr als 150.000 Dollar im Jahr und ließ sich von den Staatsanwälten mit 150 Dollar pro Arbeitsstunde entlohnen. 1995 wurde Grigson aus der American Psychiatric Association ausgeschlossen. Grigson hatte 16 der 131 unter Bush Hingerichteten negativ beurteilt.
Wie so viele andere hinderte eine inkompetente Verteidigung Stoker daran, den gekauften Aussagen zugunsten der Staatsanwaltschaft effektiv entgegen zu treten. Einer seiner Anwälte war erst seit einem knappen Jahr berufstätig, einem zweiten wurde wegen eines Disziplinarverfahrens die Zulassung entzogen; später bekannte er sich der Fälschung schuldig.
Der Bericht in der Tribune befasst sich auch im einzelnen mit den medizinischen Berichten von Ärzten, die Autopsien für die Staatsanwaltschaft fälschten. Über einen Arzt, Ralph Erdman, sagte der Sonderermittler: "Wenn die Theorie der Staatsanwaltschaft lautete, dass der Tod durch einen vom Mars ausgehenden Todesstrahl herbeigeführt worden war, dann würde Dr. Erdman genau dies in seinen Bericht schreiben."
Trotz all dieser Probleme, so stellt der Bericht der Tribune fest, wurden die Prozesse selten neu aufgerollt. Die Berufungsverfahren leiden an denselben Schwierigkeiten mit unfähigen Verteidigern wie die ursprünglichen Verfahren. Der Appellationsgerichtshof für Strafverfahren wird von rechten Richtern beherrscht, die sich selten auf die Seite der Verteidigung stellen, selbst wenn, wie in einem Fall geschehen, Beweise vorgelegt wurden, dass der Anwalt des Angeklagten während der Verhandlung geschlafen hatte oder, wie in einem anderen Fall geschehen, ein Psychiater künftige Straftaten deshalb für wahrscheinlich gehalten hatte, weil der Angeklagte lateinamerikanischer Herkunft war. Seit Bush 1995 das Amt des Gouverneurs übernahm, hat das Appellationsgericht nur acht neue Verfahren und sechs neue Urteilssprüche zugelassen, andererseits jedoch 270 Todesurteile bestätigt.
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Mehr Infos zum Thema
http://www.kuhnert.ch/ts/default.htm
Strafen sind für alle Bewohner eines Staates anwendbar. Der Staat darf nicht die Macht bekommen seinen Bürgern das Leben zu nehmen. Wenn es erst mal in einem Land die Todesstrafe gibt wird es schnell selbstverstänlich mit dem Lenben der Bürger leichtfertiger umzugehen. Im Spiegel-online las ich letzte Woche, dass die USA zugegeben haben Giftgas und radioaktive Strahlung an den eigenen Soldaten auszuprobieren. Was würden wir in Deutschland dazu sagen, wenn das mit unseren Soldaten gemacht würde.
Das gleiche gilt für jede Form von Gewalt durch den Staat. Unterhaltet euch mal mit Leuten die zu Besuch in den USA waren und dort teilweise wegen einfacher Verkehrsdelikte mit der Polizei in Berührung gekommen sind. Mir wurde mehrfach berichtet, dass es da schnell passiert, dass man für eine verbale Auseinandersetzung mit der Polizei über Nacht mit Schwerverbrechern in eine Zelle gesperrt wird, bis man am nächsten Morgen mit Handschellen und Ketten an andere Insassen gekettet vor einen Richter geführt wird. Und das ist wirklich ganz einfachen Touristen passiert, bei einem sogar nur, weil er New York mit einem Bier in der Hand auf offener Strasse getrunken hat.
Das ist die vielgepriesene amerikanische Freiheit.
Wenn der Staat tötet
Nicole Kautenburger
Die Christen waren der Todesstrafe nicht abgeneigt gewesen und interpretierten sie als Ausdruck des Zorn Gottes über Straftaten, die sich seiner Ordnung widersetzen. Die Christen waren ebenfalls der Ansicht, dass das Böse, das durch den Sündenfall verursacht wurde, auf der Welt existiert und ausgemerzt werden müsste, damit es nicht überhand nimmt.
Außerdem hielten sie zur der Zeit absolut nichts von Menschenwürde. Denn das wahre Menschsein beginnt erst vor Gott.
Als es dann zur Kirchenspaltung kam, stützte Luther die Ansichten über die Todesstrafe mit seiner Zwei-Reich-Lehre:
Im reich Gottes gibt es nur Liebe und Barmherzigkeit, im irdischen Reich solle man aber keine Barmherzigkeit walten lassen und alle Vergehen bestrafen.
Die Katholiken hingegen wollten durch die Todesstrafe die Gesellschaft schützen.
Die ersten Einwände gegen die Todesstrafe wurden in der Zeit der Aufklärung erhoben. Bekannt dafür wurde der Italiener Cesare Beccaria.
Er löste eine Diskussion über die Todesstrafe innerhalb der Kirche aus.
Trotz den entfachten Diskussionen nahmen beide Konfessionen die Todesstrafe hin. Erst heute sind sich einig, dass man die Voraussetzungen für Kriminalität beseitigen muss und dass nur Strafen verhängt werden sollen, die der Wiedereingliederung des Straftäters in die Gesellschaft dienen.
Doch bis dahin blieb das Strafgesetzbuch von Kaiser Karl dem V. noch bis ins 19. Jahrhundert hinein bestehen:
1813 letzte Verbrennung auf dem Scheiterhaufen in Berlin
1838 letzte Kind wurde in England verurteilt (Brandstiftung)
1851 letzte Hinrichtung durch Rädern in Preußen
Im England des 19. Jahrhunderts, wurde die Todesstrafe für viele, oftmals harmlose Straftaten verhängt und sind ein Beispiel für einen leichtfertigen Umgang mit ihr.
Auf folgende Delikte stand die Todesstrafe
- Diebstahl von Rüben
- Gemeinschaft mit Zigeunern
- Beschädigung eines Fischweihers
- Fällen eines Baumes
- Missbrauch der Ambulanz
- Taschendiebstahl
- ...
1848 beschließt das Paulskirchenparlament, dass sich nach der Märzrevolution in Deutschland gebildet hatte, die Abschaffung der Todesstrafe. Da sich das Parlament und seine Verfassung nicht etablieren konnte, verhängte man weiterhin die Todesstrafe.
1870 möchte Bismarck die Todesstrafe erneut verbieten, aber viele deutsche Staaten sind dagegen. Da Bismarck die Einheit Deutschlands anstrebt, lässt der die Idee wieder fallen, um die Zustimmung der Einzelstaaten zu sichern.
Obwohl die Todesstrafe noch in Kraft war, wurde sie im Wilhelminischen Reich sehr selten verhängt. Selbst im 1. Weltkrieg wurden insgesamt nur 68 Menschen hingerichtet. 20 davon waren Zivilisten.
Bis zur Machtergreifung Hitlers gingen die Zahlen weiterhin stark zurück.
Im Dritten Reich trat eine radikale Änderung ein. Der Strafrechtskatalog wurde stark erweitert. Neben Terroristen, Staatsfeinden und natürlich Mördern wurde sogar Kohlenklau, Hühnerdiebstahl und Abtreibungen mit dem Tode bestraft. Je näher das Kriegsende rückte, desto mehr Menschen wurden verurteilt. Bei Gerichtsverfahren gab es nur zwei Möglichkeiten: Freispruch oder Todesstrafe.
In den Jahren 1933 - 1945 wurden insgesamt 160 000 Todesurteile vollstreckt. Das sind etwa 90 % aller verhängten Todesurteile. Im Gegensatz dazu, werden heute die meisten Todesurteile nicht zwangläufig auch vollzogen.
Zwei berühmte Todeskandidaten waren Sophie und Hans Scholl, Mitglieder der Widerstandsgruppe "Die weiße Rose". Sie wurden am 22. Februar 1943 geköpft.
1948 reichte der Abgeordnete Seebohm den ersten Antrag zur Abschaffung der Todesstrafe ein.
1949 wurde durch den Artikel 2 des Grundgesetzbuches die Todesstrafe für leichte Verbrechen abgeschafft. In diesem Jahr wurde auch noch der letzte Straftäter in Westdeutschland (!) hingerichtet.
1963 forderte einige deutsche Bürger wieder die Einführung der Todesstrafe durch Erschießen und wollten den Bundeswehrsoldaten die Durchführung übertragen.
1985 wird durch die Menschrechtskonvention die völkerrechtliche Ächtung der Todesstrafe beschlossen. Außerdem muss jeder europäische Mitgliedsstaat die Todesstrafe abschaffen.
Erst 1987 wurde die Todesstrafe endgültig abgeschafft. Der Artikel 102 GG lautet: "Die Todesstrafe ist abgeschafft"
Dennoch kommt es auf deutschem Boden noch zur Verhängung eines Todesurteils.
Das NATO-Truppenstatut besagt, dass in einem NATO-Mitgliedsstaat stationierte Truppen nach den Gesetzen ihren Heimatlandes bestraft werden. So kann ein
US - Militärgericht in Deutschland die Todesstrafe verhängen.
In solchen Fällen kommt es zu Konflikten, da der Artikel 102 auch für Ausländer in Deutschland gilt. Außerdem ist besteht in Deutschland ein Abschiebeschutz für Asylbewerber, denen in ihrem Land die Todesstrafe droht.
Prüfung der Argumente
PRO:
Gleiches wird mit Gleichem vergolten
Dem Täter soll genau das angetan werden, was er dem Opfer angetan hat. Er soll den Mord mit seinem Leben büßen.
Einwand:
Wir können einem Täter nicht das antun, was er seinem Opfer angetan haben. Viele Täter haben Menschen auf bestialische Weise getötet. Sie haben sie vergewaltigt, ertränkt, verbrannt oder gefoltert.
Wer würde sich dazu bereit erklären, einen Vergewaltiger zu vergewaltigen?
Außerdem machen wir uns mit der Hinrichtung selbst zu einem Mörder und so müsste das Gesetz auch auf uns angewendet werde - wir müssten auch hingerichtet werden!
Genugtuung für die Angehörigen:
Die Angehörigen wollen, dass der Tod des Opfers gerächt wird und der Täter dafür büßen muss.
Einwand:
Die Hinrichtung des Täters befriedigt nur ihre Wut auf ihn. Aber es ist kein Ausgleich für die Trauer, die sie durch den Verlust ihres Familienmitgliedes oder Freundes erfahren.
Durch den Mord an einem Familienmitglied, z.B. des Vaters, geraten viele Familien in finanzielle Problem. Oftmals sind auch andere Personen durch den Täter geschädigt worden und leiden an körperlichen oder seelischen Folgen. Vielleicht entsteht aus diesem Grund eine Arbeitsunfähigkeit, wodurch sich ihr Lebensstandard erheblich sinkt.
In diesem Fall sollte der Täter die Hinterbliebenen unterstützen, indem er im Gefängnis arbeiten.
Schutz der Gesellschaft
Ein toter Mörder wird keinen mehr umbringen
Einwand:
Mit lebenslanger Haft, wäre der Täter auch das dem Verkehr gezogen und würde niemandem mehr schaden. Statt noch den Tod von Straftätern zu fordern, die durch Inhaftierung schon längst "weggesperrt" wurden, sollte man sich verstärkt darum kümmern, dass kein gefährlicher Verbrecher wegen angeblicher "guter Führung" wieder auf freien Fuß gesetzt und wieder rückfällig wird. Die Rückfallquote bei Sexualdelikten sind erschreckend hoch, dennoch werden Täter nach einer Therapie wieder "in die Gesellschaft eingegliedert".
Abschreckung
Todesstrafe reduziert die Gewaltverbrechen und Morde, weil potentielle Täter wegen der harten Strafe vor einem Mord zurückschrecken.
Einwand:
Statistiken haben noch nie eine abschreckende Wirkung gezeigt.
Täter gehen, wenn sie eine Tat planen nicht davon aus, dass sie entdeckt werden und denken somit gar nicht an die Todesstrafe. Das selbe gilt auch für geistig verwirrte Menschen.
Tatsache ist aber, dass die meisten Morde aus Affekt geschehen und vorher gar nicht geplant wurden. In diesem Moment versagt der Verstand und auch das Bewusstsein über die möglichen Konsequenzen.
Die Todesstrafe provoziert aber auch Gewalt.
Psychologen raten bei Flugzeugentführungen davon ab, den Entführern mit der Hinrichtung zu drohen. Die Täter sehen sich dann in einer ausweglosen Situation und zerstören blindlings, weil sie denken, sie hätten eh nichts mehr zu verlieren.
Ebenso können sich andere, z.B. Terroristen, wegen der Hinrichtung an Politkern und Polizei rächen wollen.
Eine Studie von 1983 zeigt, dass in 14 Ländern, in den die Todesstrafe abgeschafft wurde, die Anzahl der Morde um die Hälfte abnahm und das zwischen 1903 und 1963 nach jeder Hinrichtung eine Zunahme um zwei Morde pro Monate erfolgte.
Todeskandidaten liegen dem Steuerzahler auf der Tasche
Straftäter, die eine lebenslange Haftstrafe bekommen, kosten den Steuerzahler viel Geld, weil sie für die Unterbringung und Versorgung aufkommen müssen.
Einwand:
Es ist genau umgekehrt!
Laut der Universität Freiburg kostet die Todesstrafe 3,18 Mio. $ (inklusive Mehraufwand für Expertengutachten, Ermittlern, längere Verfahren, Unterbringung, Jury, Berufungen, Isolierung im Hochsicherheitstrakt, zusätzliches Wachpersonal, kein Möglichkeit zu arbeiten).
Eine lebenslängliche Haft, ca. 40 Jahre, kostet ca. 516 000 $.
Man muss außerdem bedenken, dass ein Todeskandidat nicht direkt hingerichtet wird, sondern noch ca. 10 Jahre oder länger in der Todeszelle sitzt und all die "Extras" beansprucht.
CONTRA
Politiker nutzen die Hinrichtung für politische Zwecke
In Amerika ist der Großteil der Bevölkerung für die Todesstrafe. 1996 sprachen sich 86% für eine Erweiterung des Strafrechts aus.
Der Politiker Bob Dole und Präsident Clinton kamen der Bevölkerung entgegen, indem sie 1996 die Dauer der Berufungsverfahren von 15 auf 5 Jahre verkürzen und die Anzahl der möglichen Haftprüfungsanträge drastisch verringerten.
Da die Bürger die Todesstrafe befürworten, werden sie folglich einen Politiker wählen, der ihren Forderungen entgegen kommt. So geben viele Politiker das Wahlkampfversprechen, dass alle Todeskandidaten in kürzester Zeit umgebracht werden sollen; und demonstrieren in Verfahren gnadenlose Härte, um möglichst viele Wählerstimmen zu erlangen.
Justizirrtümer
Der Fall Edward Johnson zeigt uns, dass viele Todeskandidaten zu Unrecht verurteilt wurden.
Es kann aus vielen Gründen zu einem Justizfehler kommen:
- viele Richter, Anwälte und Staatsanwälte sind unzureichend ausgebildet. Sie haben keine Ahnung von Kriminalistik und können sich kein Urteil drüber bilden, ob die Beweise überhaupt aussagekräftig sind.
- finanziell Benachteiligte oder Schwarze bekommen meist nur einen Pflichtverteidiger, der vom Staat beauftragt wurde und somit befangen ist. Plädiert er in einem Prozess für die Unschuld des Verurteilten, kann es vorkommen, dass er seinen Job verliert, falls der Bundesstaat für die Todesstrafe ist.
- die meisten Pflichtverteidiger haben noch nie etwas mit den Verteidigungen von Todeskandidaten zu tun gehabt und sind auch nicht gut über die Rechtslage informiert
- es werden wie im Fall Edward Johnson Geständnisse erpresst oder man ihn mit einer Strafmilderung lockt. In vielen Fällen spielt auch Folter eine Rolle.
- die Zeugenaussagen werden überschätzt: Gefährlich wird es, wenn sich unter den Zeugen der wahre Täter befindet. In diesem Fall wird er falsche Aussagen machen, um jemand anderen zu belasten und den Verdacht von sich abzulenken.
- Gegenüberstellungen sind unzuverlässig. Vor allem im Dunkeln fällt die Wiederkennung schwer. Weiße, die keinen besonderen Kontakt zu Schwarzen haben, haben Problem, Schwarze voneinander zu unterscheiden, vor allem im Dunkeln
(Vor allem in den USA führen Zeugenaussagen zu Todesurteilen)
Diskriminierung von Minderheiten
In den USA hängt ein oft Todesurteil von der Hautfarbe oder dem sozialen Status ab.
Eine Statistik aus dem Jahr 1980 zeigt, dass 42% des Mordes angeklagter Arbeiter zum Tode verurteilt wurden, aber nur 5% der Angestellten.
Zwischen 1947 und 1966 wurden 288 Weiße wegen Raubes an Schwarzen angeklagt, jedoch wurden 844 Schwarze wegen Raubes an einem Weißen angeklagt. Keiner der Weißen wurde zum Tode verurteilt, aber bei den Schwarzen wurden 121 Urteile vollstreckt.
In USA scheint man den Schwarzen gegenüber voreingenommen zu sein, aber es liegt meistens auch an den mangelnden finanziellen Mitteln.
Neville Carter (1987 auf Jamaika hingerichtet) sagte:
"Weil ich kein Geld habe, gibt es keine Gerechtigkeit für mich, und deshalb werde ich auch hingerichtet"
Todesstrafe ist Folter
In den meisten Fällen ist die Todesstrafe eng mit Folter verbunden oder stellt selbst eine Folter dar.
In vielen Ländern ist Folter eine gängige Methode, um Geständnisse zu erpressen. Die Häftlinge leben unter menschenunwürdigen Zuständen und werden bis zu ihrer Hinrichtung weiter gefoltert.
Aber auch die Hinrichtungsmethoden stellen eine Folter dar, weil sie schmerzhaft und entwürdigen sind:
- Elektrischer Stuhl: Der Todeskandidat trägt oft starke Verbrennungen davon oder kann nicht schnell und schmerzlos umgebracht werden, weil es zu technischen Defekten kommen kann und der Stuhl zwischenzeitlich wieder geflickt werden muss
- Erhängen: Die Fallhöhe ist falsch berechnet, die Menschen ersticken
- Giftspritze: Das Gift wird falsch injiziert und der Patient ist nicht sofort bewusstlos und stirbt qualvoll, weil die Atemlähmung bewusst miterlebt wird
- Gaskammer: durch flaches Atmen tritt die Atemlähmung vor der Bewusstlosigkeit ein
- Erschießen: in vielen Ländern werden die Straftäter gequält, indem man sie zuerst mehrmals anschießt und zwischendurch Pausen macht, bevor man einen tödlichen Schuss abfeuert
- Steinigen: ist wegen der langen und qualvollen Prozedur eine Tortur
Die Menschenwürde wird nicht geachtet
Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben. Wenn wir die Todesstrafe verhängen spielen wir Gott und maßen uns an, über das Leben andere zu entscheiden. Wir entziehen den Menschen das Recht auf die Untastbarkeit des menschlichen Lebens und quälen sie durch Folter, qualvolles Sterben und den psychischen Druck, der auf einem Lastet, wenn man seinen um seinen Todestag weiß.
Natürlich hat der Mörder die Menschenwürde mit Füßen getreten, aber er bleibt jedoch ein Mensch. Der Begriff Mensch ist naturgegeben und kann niemandem abgesprochen werden. Der Mörder war von Regungen angetrieben, die in jedem von uns existieren, auch wenn sie nicht zu tage treten. So verbindet auch uns etwas mit dem Mörder.
Weil wir die Tat als grausam empfinden, erklären wir den Täter zur Bestie, zum Untier, das ausgelöscht werden muss und sprechen ihm so das Mensch sein ab.
Quellennachweis:
Streitfall Todesstrafe, Frank Müller
Ein Mensch weniger - ein Lesebuch gegen die Todesstrafe, Amnesty International (Hrsg)
Zitat s. amnesty international: !nein! zur Todesstrafe, weltweit; 1. Auflage, Juli 1993, Seite 6
war jetzt zwischendurch auch mal unterwegs:
Als Antwort auf Dein letztes Posting: Ja ich war genervt.
Und da ich jetzt nicht mehr genervt bin, bleibe ich sachlich:
Jemand der im Affekt handelt ist nicht grundsätzlich Totschläger
und jemand der einen Totschlag plant ist nicht gleich Mörder.
Die Affekttat ist ein Problem des Vorsatzes bzw. der Schuldfähigkeit.
Ein Totschlag wird zum Mord, wenn bestimmte Mordmerkmale erfüllt sind.
Mörder ist wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Dadurch, daß ein Totschlag "geplant" wurde, ist er noch nicht per se ein Mord. Dazu bedarf es eines der o.g. Mordmerkmale.
Zum Thema Staatskosten:
Straftäter, die eine lebenslange Haftstrafe bekommen, kosten den Steuerzahler viel Geld, weil sie für die Unterbringung und Versorgung aufkommen müssen.
Einwand:
Es ist genau umgekehrt!
Laut der Universität Freiburg kostet die Todesstrafe 3,18 Mio. $ (inklusive Mehraufwand für Expertengutachten, Ermittlern, längere Verfahren, Unterbringung, Jury, Berufungen, Isolierung im Hochsicherheitstrakt, zusätzliches Wachpersonal, kein Möglichkeit zu arbeiten).
Eine lebenslängliche Haft, ca. 40 Jahre, kostet ca. 516 000 $.
Grüsse,
Tyler Durdan
bekommt einen kleinen Lohn ausgezahlt, für den er dann "etwas" kaufen kann.
Was wohl?
Das ist eine Milchmädchenrechnung von engstirnigen Uni-Fachidioten, Tyler Dingsbumms.
Meine 4 Semester Jura haben mir gereicht.
An der Uni lernt man nischt, nur beim Repetitor, der Geld kostet.
Diese Uni-Affen von Professoren, Beamte auf Lebenszeit, sollten endlich
einmal arbeiten, anstatt nur dummes Zeug zu fabrizieren.
da hälst Du es jetzt ja genauso wie ich und antwortest endlich mal sachlich.
Glückwunsch !
Grüsse,
Tyler Durdan
P.S. Vielleicht solltest Du noch ein paar Runden um den Schrevenpark drehen.
ordentlich Knete mit meinen erst 32 Jahren in der Weltstadt Hamburg.
Von meiner ESt-Erklärung kannst Du nur träumen.
@Tyler Durdan, das ist bereits heute morgen um 6:30 Uhr geschehen (14 Runden=19 km),
anschließend ging es in Richtung BAB.
Bis die Tage, Alter
prom
2. Was ist denn an der Todesstrafe so schlimm?
Zu diesem Statement fällt mir nicht mehr viel ein.
Nur ein Denkbeispiel (weil hier immer so gern die frage "Was würdest du denn tun, wenn deine Tochter vergewaltigt wurde?" angeführt wird):
Wenn der Staat den Täter tötet, ist das genau so Mord (geplant, heimtückisch, an einem Wehrlosen, aus niederen Beweggründen), als wenn der Vater des Opfers den Täter selbst tötet (und dafür dann selbstverständlich wieder zum Tode verurteilt werden müsste!)
3. Es wird IMMER die Gefahr bestehen, dass Unschuldige hingerichtet werden. Und ein einziger ist schon zuviel.
@AlanG., c.webb4, Schnucki, rpz und alle anderen, die (leider vergeblich) versuchen, den Eiferern mit Ethik, Menschlichkeit, Sachlichkeit oder Ironie zu begegnen: ich stimme euch in allen Punkten zu.
Bizzi
ihr hört zwar sonst nicht viel von mir aber momentan ist es ja ganz interessant. Bei ähnlichen Diskussionen im Bekanntenkreis vertrete ich auch immer die Todesstrafe, Justizirrtum hin oder her. Aber ich denke mir auch immer, was würde ich machen, wenn jemand meine momentan 6 jährige Tochter vergewaltigen und umbringen würde (verbrennen, erwürgen, erschlagen etc, also alles das was wir in den letzten 2 Jahren so oft gehört haben).
Ich sage es ganz ehrlich, ich würde die Gerichtsverhandlung abwarten. Der Typ würde bestimmt schuldig gesprochen werden. Nach dem Schuldspruch, so stelle ich mir das vor, würde ich ihn eigenhändig erschießen. Eine Pistole bekommt man ja relativ leicht. Mein Leben wäre sowieso schon zerstört, da würde der Knast dann nicht mehr viel ändern.
grüße Infinity
@Avantgarde
Ich weiß diese Tatsachen, da bei uns an der Schule ein Referat über die Todesstrafe gehalten wurde. Die Quellen hab ich mir leider nicht gemerkt... aber Hill hats ja mitlerweile bestätigt.
Grüsse I Know
Probiere ich es halt noch einmal. Diesmal einfacher: Hast du Kinder?
Grüße
Infinity