Starke Zukunft für P7Sat1
UND STRATEGISCHER MEDIENPARTNER
Unterföhring, 22. Juni 2021. SevenVentures, Teil des Investmentarms des ProSiebenSat.1-Segments
Commerce & Ventures, bleibt auch nach dem Börsengang der ABOUT YOU Holding AG am vergangenen
Mittwoch Anteilseigner des Hamburger Mode- und Technologieunternehmens und wird fortgeführt seine
Medienpartnerschaft mit der schnell wachsenden, international ausgerichteten Modeplattform langfristig.
Bereits im September 2016 beteiligte sich SevenVentures als erster externer Investor an dem Online-Modehändler
aus Hamburg und verhalf ABOUT YOU im Rahmen einer umfangreichen Media-for-Equity-Beteiligung zu einer
konsequent steigenden Markenbekanntheit im deutschsprachigen Raum. Mit zielgenauen Werbekampagnen
auf den reichweitenstarken Kanälen und Plattformen der ProSiebenSat.1 Group leistete SevenVentures neben
den strategischen Partnern OTTO Group und Heartland einen wichtigen Beitrag auf dem Weg von ABOUT YOU
zu einem erfolgreichen europäischen Fashion Player.
https://www.prosiebensat1.com/en/press/...strategischer-medienpartner
Bin ja immer wieder dankbar für jede neue Information.
Allerdings sollten deine Informationen auch auf den neuesten Stand sein!
Nicht Quantität sondern Qualität wäre wünschenswert.
Wenn dein Artikel über die Beteiligung an About You von 6% nicht mehr zeitgemäss ist,
weil auf 1,4% reduziert wurde.
Dann solltest du den Arsch in der Hose haben das einzugestehen und
nicht einen weiteren Informationslosen Kopie Paste einzustellen.
den Anteil an About You reduziert hat.
Wenn About You 2016 noch mit 300 Mio. bewertet wurde und
Pro7 nur einen Anteil von 1,4% hat, wäre das für Pro7 eine Investition
von ca. 2 Mio. 2016 und 1 Mio. in 2017. Und das ganze in Form
von einem Teil in Cash und Werbezeiten.
Aus meiner Sicht sind das Beträge wo man mit Pro7 kaum ins
Gespräch kommt. Die Abteilung Töchter und Beteiligungen macht
bei Pro7 richtig Cash. Zum einen über Werbezeiten und zum zweiten
bei einem späteren Verkauf.
Juni 16, 2021
Der Online-Modehändler ABOUT YOU ging am 16. Juni 2021 an die Frankfurter Börse.
Die Altaktionäre Otto Group und GFH (Gesellschaft für Handelsbeteiligungen mbH) haben sich
gegenüber den Banken zu einem Lock-Up von 270 Kalendertagen verpflichtet,
die übrigen Altaktionäre, darunter SevenVentures, zu einem Lock-Up von 180 Kalendertagen,
das Management von ABOUT YOU zu einer gestaffelten Sperrfrist von ein bis zwei Jahren.
SevenVentures, führender TV-Media-Investor und Investmentarm von ProSiebenSat.1 Media, bietet jungen
Unternehmen ein flexibles Investment-Modell aus Minderheitsbeteiligungen und Mediakooperationen an.
https://deal-advisors.com/...enventures-bei-boersengang-von-about-you
SevenVentures gehört zu Pro7 ist aber eine GmbH !
/www.dgap.de/dgap/News/pvr/...europaweiten-verbreitung/?newsID=1505430
/www.dgap.de/dgap/News/pvr/...europaweiten-verbreitung/?newsID=1505428
Von der Credite Suisse ... siehe letzte Meldungen.
https://www.dgap.de/dgap/News/pvr/...iten-verbreitung/?newsID=1505430
https://www.dgap.de/dgap/News/pvr/...iten-verbreitung/?newsID=1505428
Hier wurden nur Stimmrechte übertragen.
Erst ab einem Aktienanteil von 3% besteht eine Meldepflicht bei der Bafin.
Das ganze gilt auch für Bunga Bunga.
Nur wenn er eine Meldeschwelle (Aktien) überschreitet muss er
das bei der Bafin und bei Pro7 innerhalb von 5 Tagen melden.
Siehe auch meinen Beitrag mit Link der Bafin.
NETPARSHIP11
Ich nehme an die " 11 " steht für: Alle 11 Sekunden ............
Was ist wenn alle " 8 Sekunden verliebt sich ........
Wird dann die ISIN Nummer geändert ?
Bei ProSiebenSat.1 scheint man bereits den Frühjahrsputz eingeläutet zu haben. Nachdem die Gruppe sich bereits im Oktober von Amorelie getrennt hatte, veräußert man nun auch die Suchmaschine moebel.de. Diese gehörte zur ProSiebenSat.1-Tochter NuCom Group. Das Aussteigen der NuCom Group machte jetzt den Weg frei für den österreichischen Möbelhändler XXXLutz. Den Kaufpreis der Anteile halten die Parteien geheim. In das operative Geschäft möchte sich XXXLutz gemäß der Presseankündigung nicht einmischen.
Die Möbel-Suchmaschine sucht Ergebnisse verschiedener Anbieter durch. Ob diese Unabhängigkeit durch das Besitzverhältnis gefährdet wird, ist dahingestellt. Alois Kobler, CEO von XXXLutz Deutschland, sagt: „Es werden von unserer Seite bei dieser Beteiligung keine operativen Tätigkeiten übernommen. Das bestehende Management unter dem CEO Arne Stock betreibt die neutrale Plattform wie bisher weiter und wird diese in den folgenden Jahren weiter internationalisieren.“
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Möbel-Suchmaschine soll auch in Frankreich und Niederlande starten
Neben dem deutschsprachigen Raum arbeitet moebel.de daher bereits am Ausbau der Plattform für den französischen und niederländischen Markt. XXXLutz dagegen ist bereits in ganz Europa aufgestellt. Mit aktuell 350 Möbelhäusern ist das Unternehmen in 13 Ländern vertreten, darunter neben der DACH-Region auch in Ungarn, Schweden, Polen, Kroatien und anderen.
Der Möbelmarkt scheint in Renovierungslaune: Vor wenigen Tagen erst gab das Einrichtungshaus Home24 bekannt, den Wohn-Accessoire Händler Butlers übernommen zu haben. Mit XXXLutz und moebel.de gab es nun den nächsten Zusammenschluss.
XXXLutz bezeichnet sich nach eigenen Angaben als einen der größte Möbelhändler der Welt mit einem Jahresumsatz von 5,43 Milliarden Euro. Das liegt tatsächlich über den letzten von Ikea Deutschland bekannt gegebenen Zahlen. Der schwedische Möbelriese machte im Geschäftsjahr 2020 auf dem deutschen Markt einen Gesamtumsatz von 5,33 Milliarden Euro.
Die Töchter in Deutschland, Österreich und der Schweiz bekannt machen.
Für gute Umsätze zu sorgen. Wenn die Töchter weiter wachsen sollen kann
man sie verkaufen, erhält aber oft auch weiterhin Werbeminuten von den Käufern.
Weitere gute Nachricht kommt von Netflix bei denen der Kurs über 100,00
einbricht. Da dürfte sich Bunga Bungas Vorstellung von einem Medienkonzern
für Europa pulverisieren. Aber ich nehme an das war schon immer nur ein
Vorwand sich günstig bei Pro7 einzukaufen.
mit diesem Stimmenanteil hat er auf der HV sehr wahrscheinlich das alleinige Sagen,
welche Ziele wird die neue Agenda aufweisen ? neuer Vorstand ? neuer Aufsichtsrat ?
- Flaconi Verkauf ?; Meet-Group - Verkauf? usw. Geld in die Kasse, damit die Italiener ihre Schulden
für den Aktienkauf abbauen können?
was passiert mit den Kleinaktionären ?
und auch verstehen.
Einfache Erklärung: 1 Aktie = 1 Stimmrecht.
Zur HV haben 100% der Aktien je 1 Stimmrecht.
Hat ein Investor einen Teil seiner Aktien ausgeliehen z.B. an einen HF
hat der Investor rechnerisch noch die Stimmrecht.
Aber zu dem Termin HV zählt nur wer die Aktie hat besitzt auch
ein Stimmrecht.
Hat also Bunga Bunga z.Z. nur 15% der Aktien hat er zur HV
auch nur 15% der Stimmrechte.
Die Aktien die er zu diesem Termin ausgeliehen hat, behalten
ihr Stimmrecht aber für den neuen Aktionär.
Das kleine 1x1 der Börse.
Nach § 34 WpHG werden dem Meldepflichtigen die Stimmrechte aus Aktien eines Dritten unter
bestimmten Umständen zugerechnet. Die Zurechnungstatbestände in § 34 WpHG entsprechen
weitgehend der europarechtlichen Vorgabe in Art. 10 der Transparenzrichtlinie. Einzelne
Abweichungen sind dem Gleichlauf mit übernahmerechtlichen Vorschriften1 geschuldet, wofür
eine ausdrückliche Ausnahme vom europarechtlichen Grundsatz der Maximalharmonisierung
(Art. 3 Abs. 1a Unterabs. 4 Punkt iii) Transparenzrichtlinie) besteht.
Bei den Tatbeständen des § 34 Abs. 1 WpHG legt das Gesetz eine abstrakte Betrachtung fest.
Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen der jeweiligen Zurechnungsnorm vor, erfolgt die
Stimmrechtszurechnung auch dann, wenn derjenige, dem zugerechnet wird, nach der im Einzelfall
getroffenen Regelung keinen rechtlich abgesicherten Anspruch darauf hat, dass seine Weisungen
befolgt werden, oder erklärt, er werde keinen Einfluss nehmen oder tatsächlich keinen Einfluss
nimmt.2 Dadurch soll Transparenz über die rechtlichen und tatsächlichen Stimm-, Einfluss- und
Machtverhältnisse bei der Gesellschaft hergestellt werden.
Ein Wechsel von unmittelbarem Halten des mit Aktien verbundenen Stimmrechtsanteils zur Zurechnung
dieses Stimmrechtsanteils nach § 34 WpHG löst ebenso keine Mitteilungspflicht aus wie der Wechsel von
einem Zurechnungstatbestand zu einem anderen.
Beispiel
A hält als Aktionär einen mit Aktien verbundenen Stimmrechtsanteil von 5 % an dem Emittenten B.
Überträgt er die gesamten Aktien treuhänderisch an C, verliert er zwar sein Eigentum an den Aktien.
Da ihm jedoch der Stimmrechtsanteil von 5 % nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG zugerechnet wird
und daher nur ein Wechsel von unmittelbarem zu mittelbarem Halten vorliegt, bleibt sein
Stimmrechtsanteil unverändert und er muss keine Mitteilung abgeben.
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/...1_2_5_artikel.html
Unter § 33 WpHG wären die Bestände von Bunga Bunga in Form von Aktien zu erkennen.
Es ist ja keine gute Zeit hierfür.
Überbewertungen und platzen einer Blase sind in aller Munde.