Stada AG soll übernommen werden
FRANKFURT (dpa-AFX Analyser) - Das Analysehaus Kepler Cheuvreux hat Stada nach einem Kapitalmarkttag auf "Buy" mit einem Kursziel von 42 Euro belassen. Der Arzneimittelhersteller lege zunehmenden Fokus auf seine Markenprodukte, schrieb Analyst Oliver Reinberg in einer Studie vom Donnerstag. Diese Sparte soll ihren Beitrag zum bereinigten operativen Gewinn weiter ausbauen. Dies werde nicht nur organisch geschehen. Derzeit prüften die Bad Vilbeler drei bis vier kleine Übernahmen im OTC-Geschäft. Stada sei zudem sehr zuversichtlich, die Ziele 2014 zu erreichen./fn/fat
10.10.2013 (www.4investors.de) - Die Analysten von Close Brothers Seydler bestätigen die Kaufempfehlung für die Aktien von Stada. Das Kursziel wird von 40,00 Euro auf 42,00 Euro angehoben.
Auf einem Kapitalmarkttag hat die Gesellschaft deutlich gemacht, dass sie die Internationalisierung fortsetzen wird. Auch Zukäufe bleiben Teil der Strategie. Für das Geschäft mit Generika erkennt Stada besonders in Zentraleuropa eine Reihe von Möglichkeiten. Asien gewinnt zudem immer mehr Bedeutung für die Gesellschaft. Die Experten rechnen für das laufende Jahr weiter mit einem Gewinn je Aktie von 2,60 Euro, im kommenden Jahr soll das Plus bei 3,60 Euro liegen. (Autor: js)
"Norges Bank (the Central Bank of Norway), Oslo, Norwegen, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG am 8.10.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 7.10.2013 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,93 % (1.747.792 Stimmrechte) beträgt.
Im Namen des Staates Norwegen hat uns das Finanzministerium, Oslo, Norwegen, nach
§ 21 Abs. 1 WpHG am 8.10.2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 7.10.2013 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag
2,93 % (1.747.792 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind dem Staat Norwegen 2,93 % (1.747.792 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen."
Innerhalb dessen wird heute ein neues Rallyhoch erreicht und die Kurse steuern weiter auf den Widerstandsbereich bei 40,65 Euro zu. Spätestens hier wäre kurzfristig mit einer neuerlichen Konsolidierung zu rechnen, wobei derzeit erwartet werden kann, dass auch diese bullisch beendet wird. Dazu aber mehr, wenn die Aktie dieses Kursniveau erreicht.
STADA Arzneimittel AG
14.10.2013 13:53
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Allianz Global Investors Europe GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG am 11.10.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 11.10.2013 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,09 % der Gesamtmenge der Stimmrechte unserer Gesellschaft (dies entspricht 1.849.097 von insgesamt 59.776.660 Stimmrechten) beträgt.
Von diesem Stimmrechtsanteil sind der Allianz Global Investors Europe GmbH 1,04 % der Gesamtmenge der Stimmrechte (dies entspricht 622.410 von insgesamt 59.776.660 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
14.10.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: STADA Arzneimittel AG Stadastraße 2-18 61118 Bad Vilbel Deutschland Internet: www.stada.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Stoppkurs bei 30 - naja.
Und bei dem genannten KUV von 3 haben wir ja sogar noch etwas Luft.
Aber wieso kannst du einen Gewinn aus Aktien, die du drei Jahre gehalten hast, mit Altverlusten verrechnen?
Anleger mit Miesen aus der Zeit vor 2009 sollten sich sputen: Was bis Ende des Jahres nicht verrechnet wird, verfällt meist. €uro am Sonntag hilft beim Steuersparen.
Seit dem 1. Januar 2009 tickt für viele Anleger die Uhr: Wer Verluste aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungsteuer hat, kann diese noch bis Ende 2013 mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien oder Fondsbeteiligungen verrechnen. Ab 2014 wird es mit dem Verrechnen der alten Verluste dann schwierig. So schwierig, dass es sich für viele gar nicht mehr lohnt.
Denn nach Ende dieses Jahres lassen sich Altverluste nur noch mit Gewinnen aus dem Verkauf vermieteter Immobilien verrechnen, und das auch nur dann, wenn die bei Immobilien geltende zehnjährige Spekulationsfrist noch nicht verstrichen ist. Eine andere Möglichkeit, die Verluste zu „heben“, sind Gewinne aus Verkäufen von sogenannten sonstigen Wirtschaftsgütern. Dazu zählen Gold oder Kunstgegenstände. Für sie gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Das Problem: Immobilien und Kunstwerke lassen sich nicht einfach so veräußern. Gold schon eher — aber wer trennt sich in Zeiten der Schulden- und Währungskrisen gern von Gold? Andere Möglichkeiten gibt es nach 2013 aber nicht mehr. Daher lohnt es sich, noch in diesem Jahr zu handeln.
Glücklicherweise ist die Gelegenheit günstig: Der DAX erreichte zuletzt ein Fünfjahreshoch. Wer zu schlechten Börsenzeiten wie Anfang 2009 Aktien günstig gekauft hat, dürfte derzeit mit vielen Papieren gut im Plus sein. Der Wert der Aktien von Allianz oder Siemens beispielsweise hat sich seit 2009 verdoppelt. Und Anleger, die VW im Depot haben, konnten seit 2009 ihren Einsatz verfünffachen. Da kann es sich lohnen Gewinne mitzunehmen und mithilfe der Altverluste kaum oder gar keine Steuern zu zahlen.
Acht Tipps für Verrechner
Doch es wäre töricht, wahllos das Depot zu leeren, nur um mit Altverlusten Steuern zu sparen. €uro am Sonntag hat acht Tipps zusammengestellt, mit denen Anleger ihre Altverluste ohne großen Aufwand heben und weiterhin investiert bleiben können.
1. Papiere trennen. Wer bei Einführung der Abgeltungsteuer kein Unterdepot eröffnet hat, um darauf entweder die bereits gekauften Aktien oder die neuen Papiere zu parken, sollte eine Liste erstellen: Vor 2009 erworbene Aktien können Sie jederzeit steuerfrei veräußern (Veräußerungsverluste aus diesen Papieren können steuerlich aber auch nicht mehr genutzt werden). Ab 2009 erworbene Papiere müssen bei Verkauf grundsätzlich versteuert werden. Achtung: Haben Sie Aktien des gleichen Unternehmens in mehreren Tranchen vor und nach dem 1. Januar 2009 gekauft, greift die „Fifo“-Regel — „First in, first out“. Das heißt: Der Fiskus geht davon aus, dass zuerst die Papiere verkauft werden, die zuerst im Depot waren.
2. Verkaufen mit Augenmaß. Wichtig ist auch die Höhe der Altverluste: Wer nur 3.000 Euro festgestellten Verlust hat, muss nicht unbedingt Gewinne von 10.000 Euro und mehr realisieren.
3. Gewinne feststellen. Es hilft, die ab 2009 erworbenen Anlagen samt Einstandspreis und Bankgebühren aufzulisten und die aktuellen Börsenwerte danebenzustellen.
4. Gebühren beachten. Wer rentable Wertpapiere verkauft, sollte auch Bankspesen und -gebühren im Auge behalten. Faustregel: 500 Euro Gewinn bedeuten nach Kosten eine Steuerersparnis von etwa 100 Euro.
5. Verkaufen statt verfallen lassen. Inhaber von Optionsscheinen sollten aufpassen: Je wahrscheinlicher es ist, dass die Scheine in nächster Zeit wertlos verfallen, desto eher sollten sie die Papiere verkaufen. Denn nur, wenn die Scheine verkauft werden, handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft. Die Folge: Nur dann lassen sich die Verluste steuerlich berücksichtigen. Verfallene Optionen bringen nichts.
6. Mit Dividenden rechnen. Bei ab 2009 angeschafften Papieren, deren Kurse etwa bei den Anschaffungskosten liegen, lohnt es sich zu prüfen, ob die Dividenden den Einstandspreis gemindert haben. Dies ist nur der Fall, wenn sie aus dem steuerlichen Einlagekonto gezahlt wurden. Dies ist etwa bei der Deutschen Telekom oder der Deutschen Post der Fall. Durch den reduzierten Einstandspreis sind diese Papiere vielleicht schon in der Gewinnzone angekommen, sodass sich der Verkauf lohnen kann, um Altverluste verrechnen zu können.
7. Frist beachten. Wer direkt nach dem Verkauf dieselben Titel wieder erwerben will, sollte damit mindestens sieben Tage warten. Nach dieser Frist wird der Fiskus keinen Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten mehr unterstellen.
8. Schulden abtragen. Wer Teile seines Depots fremdfinanziert hat, kann die Gelegenheit nutzen, den Kredit peu à peu zu tilgen. Etwa indem er 100 Siemens-Aktien verkauft, aber sich nur 80 neue ins Depot legt. Denn Finanzierungskosten lassen sich seit Einführung der Abgeltungsteuer nicht mehr als Werbungskosten absetzen.
Wichtig zu wissen
Aktien, die schon vor 2009 im Depot lagen, sind nicht betroffen. Diese fallen noch unter die alte Regelung und können, da die bis Ende 2008 geltende einjährige Spekulationsfrist längst verstrichen ist, jederzeit steuerfrei verkauft werden.
Ins richtige Töpchen
Um die fällige Abgeltungsteuer leichter an den Fiskus abführen zu können, bilden Banken für jeden Kunden mehrere sogenannte Verlustverrechnungstöpfe. Hier die wichtigsten im Überblick, und wie Privatanleger sie sinnvoll nutzen können.
1. Für laufende Einkünfte
Dieser Verlustverrechnungstopf ist für Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden, Stückzinsen und Zwischengewinne sowie Einkünfte aus der Veräußerung von Wertpapieren — mit Ausnahme von Aktien (siehe Punkt 2) — zu bilden.
Ergibt sich dann zum Jahresende per saldo ein Verlust, kann dieser auf das nächste Jahr vorgetragen werden und dort mit positiven Kapitalerträgen verrechnet werden. Ein solcher Verlustverrechnungstopf ist jedes Jahr von dem zuständigen Kreditinstitut für jeden Anleger separat zu führen.
Anleger haben zum Jahresende aber auch die Möglichkeit, beim zuständigen Kreditinstitut eine Bescheinigung über den entsprechenden Verlust zu beantragen und diesen Verlust dann im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung mit positiven Zinserträgen bei anderen Kreditinstituten verrechnen zu lassen. Dieser unwiderrufliche Antrag auf Ausstellung einer Verlustbescheinigung muss bis zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres bei der betreffenden Bank gestellt werden.
2. Für Einkünfte aus der Veräußerung von Aktien, die ab 2009 gekauft wurden
Ein zweiter Verlustverrechnungstopf muss für Kapitalerträge aus der Veräußerung von Aktien geführt werden, die ab 2009 angeschafft wurden. Denn Verluste aus dem Verkauf von Aktien sind nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechenbar. Andere Veräußerungsverluste (etwa aus Zertifikaten) können dagegen mit Zins- und Dividendenerträgen verrechnet werden. Daher sind Kreditinstitute vom Fiskus dazu angehalten, für jeden Steuerpflichtigen einen eigenständigen Verlustverrechnungstopf einzig und allein für dessen Aktiengeschäfte zu führen.
3. Für Einkünfte aus sogenannten privaten Veräußerungsgeschäften
Mit der Einführung der Abgeltungsteuer verschwand die einjährige Spekulationsfrist für Einkünfte aus der Veräußerung von Wertpapieren und Beteiligungen. Diese zählen nun zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.
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Ad hoc: STADA stärkt Geschäftsaktivitäten in Russland durch Vertragsunterzeichnung für den Kauf des Markenprodukt-Portfolios Aqualor(R) zur Selbstmedikation von Sinusitis und Halsschmerzen
13:15 18.10.13
STADA Arzneimittel AG / Schlagwort(e): Sonstiges
18.10.2013 13:10
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Bad Vilbel, 18.10.2013 - Die russische Tochtergesellschaft der STADA
Arzneimittel AG, OAO Nizhpharm, hat heute, am 18.10.2013, einen
Rahmenvertrag für den Kauf des Markenprodukt-Portfolios Aqualor(R)
unterzeichnet.
Der Kaufpreis für das Aqualor(R)-Produktpaket beträgt insgesamt 131
Millionen Euro in bar. 83 Prozent hiervon werden mit Vertragsvollzug fällig
und weitere 17 Prozent erst nach der Erfüllung von bestimmten - zwischen
der Käuferin und den Verkäufern vereinbarten - Bedingungen innerhalb von
zwölf Monaten nach Vollzug der Transaktion. Das Produktpaket umfasst zehn
verschreibungsfreie (OTC) Produktaufmachungen auf Meerwasserbasis in Form
von Sprays und Tropfen mit dem lokalen regulatorischen Status
Medizinprodukte zur Anwendung bei Sinusitis (Entzündungen der
Nasennebenhöhlen) und Halsschmerzen. In 2012 lag der mit diesen
Aqualor(R)-Produkten erzielte Nettoumsatz in Russland bei circa 28
Millionen Euro. Seit ihrer Einführung im Jahr 2007 verzeichnete die Marke
Aqualor(R) ein dynamisches Umsatzwachstum und ist inzwischen ein führendes
Produkt in dem Marktsegment Meerwasserprodukte, das im russischen Markt in
den letzten fünf Jahren durchschnittlich um circa 34 Prozent pro Jahr
gewachsen ist. 2012 wies die Aqualor(R)-Produktpalette eine EBITDA-Marge
aus, die deutlich über dem Durchschnitt der Markenprodukte im STADA-Konzern
liegt.
Die Transaktion umfasst insbesondere die Rechte an verschiedenen
Markenzeichen Aqualor(R) für den Vertrieb in Russland, entsprechende
Vertriebsmaterialen inklusive Website-Inhalte und das Packungsdesign, die
regulatorischen Dokumente und Vertriebsgenehmigungen, einen Kaufvertrag für
bestehende Lagerbestände sowie die Rechte, bestehende langfristige
Lohnherstellerverträge zu übernehmen. Der Kauf beinhaltet keine
Produktionsstätten und keine Übernahme von Personal. Die Verkäufer des
Portfolios sind im Wesentlichen Butterwood Holdings Limited, ein
Unternehmen mit Sitz in Zypern, und ZAO Pharmamed, ein russisches
Pharmaunternehmen mit Sitz in Moskau.
Der Vertragsvollzug und damit die Konsolidierung der
Aqualor(R)-Produktumsätze im STADA-Konzern wird nach Erfüllung
umfangreicher Vollzugsbedingungen, insbesondere auch in den Bereichen
Produktdokumentation und Lieferkette, für das 1. Quartal 2014 erwartet.
Für die Finanzierung der Akquisition wird STADA vorhandene Barmittel und
bestehende freie Kreditlinien nutzen.
Die Akquisition stärkt die Geschäftsaktivitäten des Konzerns in Russland im
strategisch für STADA besonders bedeutsamen Marktsegment der Markenprodukte
zur Selbstmedikation.
Weitere Informationen:
STADA Arzneimittel AG / Unternehmenskommunikation / Stadastraße 2-18 /
61118 Bad Vilbel /
Tel.: +49(0) 6101 603-113 / Fax: +49(0) 6101 603-506 / E-Mail:
communications@stada.de /
Oder besuchen Sie uns im Internet unter www.stada.de
18.10.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
€uro am Sonntag schreibt nichts dazu, wie es mir gelingt, Altverluste mit jetzigen Gewinnen zu verrechnen?!
Über die beiden Verlustverrechnungstöpfe wird ja pausenlos der aktuelle Börsenhandel ausgeglichen!
Für Altverluste habe ich keinen "Topf" und "Neu-Gewinne" werden mit Neuverlusten verrechnet.
02.09.2013 · Anleger sollten sich sputen. Wer Altverluste mit Aktien aus den Jahren vor 2009 hat, kann diese nur noch in diesem Jahr mit seit 2009 entstandenen Aktiengewinnen verrechnen. Das ist kompliziert, aber es spart Abgeltungsteuer.
An Verluste wird normalerweise niemand gerne erinnert. Im Bekanntenkreis wird lieber über die Gewinne mit Aktiengeschäften geredet, und glücklicherweise gibt es seit März 2009 ja viele „Gewinneraktien“. Doch für Anleger kann es sinnvoll sein, sich jetzt an ihre Aktienverluste am Neuen Markt oder in der frühen Phase der Finanzkrise zu erinnern.
Denn wer seinem Finanzamt für die Steuerjahre 2009 und davor seine damals steuerlich relevanten Verluste gemeldet hat, kann damit nur noch in diesem Jahr den steuerpflichtigen Gewinn erheblich senken. Dafür sollten seit 2009 erworbene Gewinneraktien verkauft werden. Denn ab 2014 lassen sich „alte Spekulationsverluste“ mit Aktien nicht mehr mit Veräußerungsgeschäften, sondern nur noch mit Gewinnen aus dem Verkauf etwa physischen Goldes und von Immobilien verrechnen.
Zeitenwende 2009
Der Jahresanfang 2009 markiert für Anleger eine steuerliche Zeitenwende. Damals wurde die Abgeltungsteuer eingeführt. Seither ziehen die Banken für den Fiskus nicht nur 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag plus eventueller Kirchensteuer auf Zinsen und Dividenden ein; vielmehr wird auch der Veräußerungsgewinn, die Differenz aus Kauf- und Verkaufspreis einer Aktie oder einer Anleihe, dieser Abgeltungsteuer unterworfen.
Der Veräußerungsgewinn wird besteuert unabhängig davon, wie lange das Wertpapier im Besitz des Steuerpflichtigen war. Dies gilt für alle Wertpapiere, die vom 1. Januar 2009 an gekauft wurden. Für Investmentzertifikate gilt sogar ein früherer Stichtag: Alle ab 15. März 2007 gekauften und noch nicht verkauften Zertifikate unterliegen der Abgeltungsteuer, es sei denn, es handelt sich um Finanzinnovationen wie Garantiezertifikate.
Steuerlast lässt sich drücken, wenn...
Wie es der Zufall will, fällt die Einführung der Abgeltungsteuer fast mit dem Beginn einer Aktienhausse zusammen. Vom Tiefpunkt im März 2009 ist der F.A.Z.-Aktienindex um 60 Prozent gestiegen. Aktien wie Pro Sieben Sat 1, Drillisch, Infineon und Dürr haben um 1000 Prozent zugelegt. Damals für 10.000 Euro zum Kurs von 0,40 Euro gekaufte 25.000 Infineon-Aktien sind heute zum Kurs von 7 Euro 175.000 Euro wert. Bei einem Verkauf fiele demnach ein Veräußerungsgewinn von 165.000 Euro an. Die depotführende Bank müsste davon 26,375 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer) Abgeltungsteuer, also gut 43.500 Euro, an den Fiskus abführen.
Diese Steuerlast lässt sich drücken, wenn es steuerlich relevante Verluste mit Aktien gibt. Vor 2009 war dies nur dann der Fall, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zwölf Monate lagen. Das heißt: Heute noch steuerlich relevante Altverluste entstanden letztmals im Jahr 2009, wenn im Jahr 2008 gekaufte Aktien und Anleihen mit Verlust verkauft wurden. Diese Geschäfte innerhalb der Zwölf-Monats-Frist musste bis 2009 der Steuerpflichtige und nicht die Bank dem Finanzamt melden.
Unwissen bei den Banken
Wer für das Steuerjahr 2009 und davor keine Verluste hat feststellen lassen, der kann auch heute keine Gewinne mehr mit den alten Verlusten verrechnen. „Die Verluste müssen in der Steuererklärung des Jahres, in dem sie entstanden sind, angegeben worden sein. Das Finanzamt muss sie berücksichtigt und den für die künftige Verrechnung mit Gewinnen unverzichtbaren Verlustfeststellungsbescheid erteilt haben“, sagt der Berliner Rechtsanwalt und Steuerberater Markus Deutsch. Jetzt noch nachträglich vom Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid für die Zeit vor der Abgeltungsteuer anzufordern sei grundsätzlich nicht möglich. „Selbst wenn Anleger ihre Aktienverluste von damals belegen könnten, wird das Finanzamt nur dann noch einen Verlustfeststellungsbescheid ausstellen, falls Steuerbescheide aus den Jahren 2009 und davor noch offen sind“, sagt Deutsch. Wer dagegen seinen Verlustfeststellungsbescheid nur verlegt hat, kann vom Finanzamt eine Kopie anfordern.
Doch selbst wer über einen noch nicht genutzten gültigen Verlustfeststellungsbescheid aus dem Jahr 2009 oder früher verfügt, wird sich mit der Nutzung dieser Altverluste nicht leichttun. Auf seine depotführende Bank kann der Anleger kaum zählen. Sie wird von den Altverlusten kaum etwas wissen. Denn Banken müssen für den Depotkunden im Auftrag des Fiskus erst seit Einführung der Abgeltungsteuer die Steuer abführen und die Verlustverrechnung durchführen. Bankkundenberater jetzt über alte, noch steuerlich relevanten Verluste zu informieren, dürfte auch wenig zielführend sein. Denn auf Steuerberatung wird sich kaum eine Bank wegen der Risiken einlassen. Dem Anleger bleibt: einen Steuerberater zur Hilfe ziehen oder selbst rechnen.
Auf das Altverlustpolster zugreifen
Seit 2009 allerdings müssen die Banken für die Depotkunden Verluste und Gewinne gegeneinander verrechnen. Dabei werden die Gewinne aus Aktienveräußerungen mit Aktienverlusten verrechnet, im zweiten Schritt mit sonstigen Wertpapierverlusten (Saldo aus Veräußerungsverlusten von Wertpapieren außer Aktien mit Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen mit Aktien), dann mit dem Freistellungsauftrag und dann im vierten Schritt mit anrechenbarer ausländischer Quellensteuer. Wer also nach 2008 gekaufte Aktien mit Gewinn wieder verkauft, dessen steuerlich relevante Veräußerungsgewinne werden automatisch auch etwa mit Verlusten aus Anleihen verrechnet. Dies kann gerade in diesem Jahr ein Nachteil sein. Besser wäre es, wenn Verluste mit nach 2008 gekauften Wertpapieren in spätere Jahre fortgeschrieben werden, und der Anleger in diesem Jahr die Chance ergreift, letztmalig in nennenswertem Umfang auf sein Altverlustpolster zuzugreifen.
Dafür kann es nötig sein, eine klare Trennung zwischen Alt- und Neubestand durch zwei unterschiedliche Depots herzustellen. In das eine Depot kommen die Werte, die bis Ende 2008 gekauft wurden, in das zweite Depot alle seit 2009 gekauften. So lässt sich die Verlustverrechnung der Bank „ausheben“. Zwei Depots dienen zudem der Übersichtlichkeit: Denn nur nach 2008 angeschaffte Aktien mit gegenwärtigen Kursen über Anschaffungspreis sind jetzt für einen Verkauf zur Nutzung der Altverluste in den Blick zu nehmen. Allerdings muss der Anleger bei der Teilung seines Depots aufpassen, wie wir in einem späteren Artikel darstellen werden: Im Selbstversuch zeigt sich, dass die Sparkasse Aktien oft nicht zum tatsächlichen Anschaffungspreis ins neue Depot bucht; vor allem dann, wenn von diesem Wertpapier ein Teil vor und ein Teil nach 2009 gekauft wurde, setzt sie Durchschnittskurse an - oft zum Nachteil des Kunden.
Wer indes nur auf ein Wertpapierdepot für die Nutzung des alten Verlustpolsters setzt, hat Nachteile, wie wir zeigen werden. Die Verlustverrechnung schlägt im laufenden Jahr wie oben beschrieben voll zu. Und wer einen Ehepartner mit Depot bei der gleichen Bank hat, dem werden auch dessen nach 2008 eingetretene Verluste zunächst zur Verrechnung mit Gewinnen angeboten. Ziel in diesem Jahr sollte aber sein, die alten Verluste mit Aktien aus den Jahren 2009 und davor wegen der ab 2014 wegfallenden Verrechnungsmöglichkeiten zu nutzen.
Alle die jetzt Konjunktursorgen haben, suchen sich nun Konjunkturresistente Anlagen/Aktien. Und du weißt: Unser Hit ist der Hit!