Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?
Die SEC in den USA wäre den ersten Hinweisen nachgegangen .. und viel Unheil wäre erspart geblieben.
umso mehr da jetzt zutage tritt, umso mehr wird EY entlastet ;)
euer geliebtes wirecard scheint mehr mit libyen und ISIS zu tun gehabt zu haben als mit zahlungsverkehr
da hätte es wieder die guten amis gebraucht, nämlich die NSA .... eieieieiei
das hier ist alles weniger bilanzbetrug, sondern mehr mafia ....
https://boerse.ard.de/aktien/...-bilanzpruefung-pruefberichte100.html
würde eine größere wette eingehen, dass da mal wieder die schwarze null stehen wird ;) vor anwaltskosten natürlich ...
schade für Euch ist, dass ihr nur private Investoren seit, wieso sollte da irgendwer jemanden von Euch retten ? Das ist leider noch so wie im richtigen Leben : Wer das Risiko trägt kann auch den Gewinn mitnehmen wenns gut geht - wenn nicht, eben nicht....
Nur weil es bei Notenbanken/Staatshilfen und Unternehmenspleiten inzwischen anders ist, heisst das nicht das es für jeden gilt. Der kleine Mann kann im Zweifelsfall leer ausgehen und über die Klinge springen. Unternehmen dürfen dagegen natürlich nicht pleite gehen. So ist das Spiel halt...Krank aber so ist es ...
Muss man sich vorerst dran gewöhnen und mitspielen oder aussteigen...
War bei Steinhoff vor ein paar Jahren doch auch nix anderes...Und schaut Euch mal den Kurs an ... da weiss das da nix mehr passiert...
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie über den aktuellen Verfahrensstand in Sachen Wirecard, Ernst & Young und andere Haftungsgegner informieren.
Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung
Derzeit fragen uns viele geschädigte Anleger nach der Möglichkeit einer Prozesskostenfinanzierung. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir für unsere Mandanten eine grundsätzliche Finanzierungszusage der renommierten Prozessfinanzierungsgesellschaft Therium für die Finanzierung von Klageverfahren in Sachen Wirecard erhalten haben. Diese Zusage betrifft zunächst die Klagen gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Gegebenenfalls wird diese Zusage noch auf weitere Haftungsgegner erweitert, worüber wir zur Zeit noch mit dem Finanzierer sprechen.
Therium ist seit Jahren in mehreren Verfahren (u.a. gegen die Volkswagen AG, die Porsche Automobil Holding SE, die Steinhoff International Holdings N.V. und gegen die Daimler AG) ein erfahrener und verlässlicher Finanzierungspartner unserer Mandanten.
Wir klären derzeit die Einzelheiten der Prozesskostenfinanzierung. Anschließend werden wir Ihnen diese mitteilen, sodass Sie dieses Angebot bei Interesse in Anspruch nehmen und Ihre Schadensersatzansprüche somit ohne eigenes Kostenrisiko verfolgen können.
US-Klagen gegen Wirecard und Ernst & Young
Der Presse der letzten Tage haben Sie vielleicht entnommen, dass es auch in den USA eine erste Sammelklage gegen Ernst & Young in Sachen Wirecard gibt. TILP hat diese Klage bereits analysiert. Der dortige Sachvortrag stützt unsere bisherigen Ergebnisse; er liefert uns jedoch keine weiterführenden Erkenntnisse.
Wichtig für Sie ist jedoch, dass sich die US-Klage nur auf sogenannte ADR beziehen. ADR ist eine Abkürzung für „American Depositary Receipts“. Hierbei handelt es sich um Hinterlegungsscheine, die das Eigentum von Aktien verbriefen. ADRs werden an der US-Börse stellvertretend für die Original-Aktie gehandelt. Anleger, welche in Wirecard-Aktien, die Wirecard-Anleihe oder in Zertifikate auf Wirecard-Aktien investiert haben, sind somit nicht betroffen. Den Prozessverlauf in den USA werden wir aber selbstverständlich über unsere US-Partnerkanzleien weiterhin intensiv begleiten.
Zu Ihren persönlichen Handlungsoptionen
Zunächst teilen wir Ihnen mit, dass derzeit keinerlei Fristen einzuhalten sind und ein sofortiges Handeln Ihrerseits nicht erforderlich ist. Das von uns angestrebte Münchner Musterverfahren gegen Ernst & Young sowie gegen einzelne Vorstände schreitet planmäßig voran.
Wir gehen davon aus, dass wir Ihnen ab Ende Juli Ihre persönlichen Handlungsoptionen einschließlich des damit verbundenen Kostenrisikos mitteilen können. Da sich inzwischen bereits über 40.000 Interessenten bei uns gemeldet haben, bitten wir um Ihr Verständnis, dass die Abarbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt. Wir bedanken uns insoweit für Ihre Geduld.
Neben der juristischen Tragfähigkeit des Vorgehens werden wir hierbei selbstverständlich auch berücksichtigen, dass jegliches Vorgehen wirtschaftlich sinnvoll sein muss; dies gerade vor dem Hintergrund, dass rechtliche Schritte gegen mehrere mögliche Anspruchsgegner auch erhöhte Gefahren auf der Kostenseite beinhalten.
Näheres hierzu erhalten Sie sodann in unserer Information zu Ihren individuellen Handlungsoptionen.
Sofern Sie bislang noch keine Aufforderung zur Übermittlung Ihrer Transaktionen von uns erhalten haben, möchten wir Sie dahingehend beruhigen, dass Sie diese in Kürze erhalten werden. Darin wird die weitere Vorgehensweise erläutert.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Vertrauen.
Axel Wegner Marvin Kewe
Rechtsanwalt Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ich verstehe nicht, worauf sich hier die Hoffnungen auf Erfolg gründen sollen (außer für die Anwälte und die anderen in der Bullshit-Wertschöpfungskette). Wirecard ist insolvent, die wären haftbar, aber da gibt's nichts zu holen, und alle anderen werden nur sehr begrenzt oder gar nicht haftbar gemacht werden können. Letzteres gilt umso mehr, je größer die kriminelle Energie bei Wirecard selbst war - und dafür gibt es immer mehr Hinweise.
ich bin ehrlich gesagt gerade etwas überfordert bei welcher Kanzlei man sich am besten der Sammelklage anschließen sollte ? schirp, tilp oder doch irgendwo anderst ? Hat man irgendwo bessere Chancen oder ist es prinzipiell egal ?
er MUSS aus dem Amt .... Wie kann SoEINER - die Finanzaufsicht für Deutschland haben .... völliger Versager.
Im Interview oder in der Runde großkotzig ...arrogant und dann nicht in der Lage die Spreu vom Weizen zu trennen ...
dumme Ideen haben mit Finanztransaktionssteuer und dabei kann er einfacheres nicht ..
DER MANN MUSS aus dem Amt ! ..sofort !
Einige haben einen mindestschaden den man vorweisen muss als Klausel.
Da gehts häufig erst ab 10000 Euro Schaden los um dabei sein zu können.
Ist ja immer eine Frage der Verhältnisse. Aber auch jemand der wenig Mittel auf der Seite hat, für den können 2000 eur Verlust genauso schlimm sein und bedrohend wie für einen der 50.000 eur verloren hat
ich denke mal, die rechnung mit finanzierer wird sicherlicher wie folgt aussehen.
kosten für den finanzierer ca. 30 % davon werden sicher für Anwalt und gerichtkosten 10 % anfallen werden die den ertrag /Risiko des finanzier auf ca 20% begrenzt,ich denke mal das diese angaben evtl. auch noch verhandelbar sein werden, bei höheren Streitwerten so ab 50.000 euro,
da es auch evtl. für mich eine premiere ist mit einen finanzierer zu klagen,kann ich auch nur spekulieren,also es nichts verbindliches was ich hier geschrieben habe.
Keine,,,,schon gar nicht ,so lange kein Gerichtsurteil über Wirecard gesprochen wurde.
Und dann auch nur Zivielrechtlich.
Und das RISIKO geht keine Versicherung ein.
Träumt weiter,,,
Gier frießt Hiern
es gild die Unschultsvermutung
mfg
Trotzdem-jeder Versuch ist besser als untätig zu bleiben.
Dann haben Muttis potentielle Nachfolger keinen ernsthaften Gegner mehr bei der nächsten Bundestagswahl.
Wobei ich die Grünen mal als ernsthafte Kandidaten für das Amt ausschliesse.
Dann muß wohl doch nochmal Super-Schrödi reaktiviert werden :-) Und könnte bei Putin direkt den Marsalek loseisen....
P.S: Manmanman....wenn ich mir die ganzen Figuren heute anschaue die unser Land "repräsentieren" wird mir echt übel.
Die Adenauer's, Wehner's ,Erhard's, Schmidt's , Brandt's ,Baum's oder Genscher's würden sich im Grab umdrehen...
Wobei der Gerhardt Baum noch lebt .
Zu Kohl sage ich mal lieber nix....
aktuell halte ich noch meine Wirecard Aktien, sollte ich diese verkaufen oder ist es wegen der Sammelklage besser diese zu behalten ? Es steht zwar überall das man alle Aktien verkaufen kann und trotzdem Klageberechtigt ist, aber habe ich irgendeinen Vorteil wenn ich die Aktien noch halte ? Oder sollte man einfach alles zu aktuell 1,50 je Aktie verkaufen. Der Wert ist eh so niedrig, dass es keinen großen Unterschied macht ob ich die Aktien halte oder verkaufe ;)
wenn du denkst das der kurs noch weiter sinken sollte,kannst du wenigstens beim verkauf deine dir entstandenen verluste gegen evtl. kommende gewinne aus Aktiengeschäften steuerlich verrechnen, sollte die Aktie bei null angekommen sein,ist dieses nicht mehr möglich.
für eine schadensersatzklage,lt. ra. sind nur käufe / verkäufe bis einschließlich 18.06 relevant also verkauf nach diesen Datum wäre möglich.
alle angaben ohne gewähr,das ist keine anlage,-oder rechtsberatung.
Ich vermute mal, dass auch hier noch viel GELD zurückzuholen ist..
Meiner Meinung nach sollte es für den STAAT möglich sein, nicht nur das Geld der geschädigten Anleger zurückzuholen...
Wichtig ist nur dass der Kauf vor 18.06. erfolgte.
http://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/...-BB16Yc3L?ocid=ientp