STEINHOFF Reinkarnation
...deinen broker explizit sagen, das deine depotbestaetigung 24:00 cet und nicht! 23:59 cet enthalten muss. bin gespannt ob computershare dieses akzeptiert!
1.) Worum geht es da? (Kurzversion)
2.) Warum könnte dies nicht rechtmäßig sein?
3.) Was würde es uns bringen?
Ich danke Euch schon mal für die Antwort! Und bitte um Euer Verständnis, dass ich als Laie nicht alle Vorgänge kenne...
LG vom Kalle-vom-Kiez
Es kann doch nicht sein, dass die Shareholder dies per HV-Beschluss anfordern müssten.
Sollten sie sich strafrechtlich etwas zu Schulden kommen haben, dann sollten sie auch persönlich zur Rechenschaft gezogen werden.
denn, wer geht schon gerne in den knast und liefert auch noch die beweise zur verurteilung dafuer?
soviel zur russischen, militaerischen "ueberlegenheit"!
https://twitter.com/Tendar/status/...7979906?cxt=HHwWhICx_c3m0uwtAAAA
Und es kommt wirklich viel Mist ausdem Stellenbosch.
Wir bekommen viel Zeit,
Selbst für AO HV und bringen diesem Management zum Fällen.
Wählen eine Aktionäre freundlich Board,
Gläubiger müssen sich mit niedrigen Zinsen abfinden.
Weil sobald Gläubiger festellen,kommen nicht durch dann müssen Sie mit Aktionären teilen!.
Wenigstens 32-50cent wenn nicht mehr bleibt.
Warum wird denn Aweda in Südamerika gekauf?
Wenn Holding nach und nach verscherbelt werden soll?
Ist es eine spekulatives Handeln vom Gläubiger einen Auftrag an unsere Marionetten Management Auftrag gewesen sein?
Ergibt für mich kein Sinn.
Diese ersetzten im CVA 2019 die alten Garantien und beinhalteten die Zweitzahlungsverpflichtung der SIHNV für den Fall, dass im Rahmen einer Fälligstellung oder zum Ablauf der Schulden die Erstzahlungsverpflichteten Steenbok Lux Finco 1 und 2 nicht oder nur teilweise in der Lage wären, die externen Schulden, welche sich in ihren Bilanzen befinden durch die auf ihrer Aktivseite verbuchten Forderungen an Konzernunternehmen zurückzuzahlen.
Also die NV ist sozusagen nicht der erste Ansprechpartner für die Schuldentilgung.
Trotzdem wird sie durch das WHOA indirekt dazu herangezogen.
Die CPU´s umfassen gewisse Assetsicherheiten über hinterlegte Anteilsscheine an Konzernunternehmen, auf die die Agenten der Gläubiger eben direkt zur Fälligkeit ihre Pfandrechte verwirklichen können.
Diese CPU Inhaber sind nun eine Gläubigergruppe.
Eine CPU, die SIHPL CPU wurde in Südafrika 2021 als NICHTIG beurteilt.
Momentan läuft wohl seitens einer beauftragten Kanzlei in NL die Prüfung, ob alles mit den NV CPU seine "Ordnung" hat. (Webinar der SdK)
Wenn es nicht seine "Ordnung" hat und ein Richter in NL kommt zu ähnlichen Feststellungen, wie der Richter Bonzalek in Südafrika, gäbe es dann auch diese CPU Gläubigergruppe wohl nicht im WHOA.
Aber dazu muss man auch sagen, dass hier zwei verschiedene, wenn auch nicht zu verschiedene, Rechtssysteme gültig sind.
eingeflossen. Diese sind aber nicht illiquid. Wozu also eine angedrohte Fälligstellung ?
Also, wenn ich das in der Newsletter 17 nachlese, stimmt das so überhaupt nicht. Denn im og. Zeitraum wird lediglich über den von SH vermeintlich nachgebesserten „Sanierungsplan“ abgestimmt. Die SdK empfiehlt der Abstimmungsgruppe der Aktionäre dringend, diesen Sanierungsplan abzulehnen.
Wenn sich die Gruppe der Gläubiger, die den Sanierungsplan bejahen - und die Gruppe der Aktionäre, die – im Idealfall - mit „nein“ stimmen wird - dann uneins gegenüber stehen, wird im WHOA-Verfahren darüber entschieden, wie das zu werten und wie darüber zu entscheiden ist.
Vorausgesetzt natürlich, es kommt überhaupt zu diesem gerichtlichen WHOA-Verfahren.
Denn die Gläubiger könnten nach dem Ergebnis der Abstimmung, das ihnen von der willfährigen Steinhoff Holding sicherlich zugespielt wird, doch zu dem Schluß kommen, daß es derzeit keinen Sinn macht, ein WHOA-Verfahren in Gang zu setzen. Weil die Chancen, den Sanierungsplan dort „ohne Schaden“ durchzubringen, wegen des zu großen Widerstandes der Aktionäre gering wenn nicht gar aussichtslos sind.
Es könnte m.E. eher darauf rauslaufen, daß SH dann erneut einen von den Gläubigern „nachgebesserten“ Sanierungsplan zur Abstimmung präsentiert. Dem evtl. Plan folgend, den Aktionären „scheibchenweise“ immer neue, geringe Zugeständnisse zu machen.
Diese perfiden Spielchen – so sie beabsichtigt sind (wer kann das ausschließen ?) könnten so lange weiterbetrieben werden, bis das Abstimmungsergebnis im Sinne der Gläubiger „stimmig“ - also aussichtsreich ist. Und erst dann würde das WHOA-Verfahren in Gang gesetzt.
Die SdK wäre sicher gut beraten, präventiv mal rechtlich über ihre niederländischen Kollegen auszuloten, sofern nicht eh schon geschehen, ob SH diese Möglichkeit hätte und wie lange und wie oft man die Aktionäre damit ärgern und belasten kann.
Zu klären wäre m.E. auch, ob SH die Gruppe der Aktionäre – was das Ergebnis der Abstimmung im Mai anbelangt – über das Abstimmungsergebnis absichtlich im Unklaren lassen könnte. Schließlich wird diese Abstimmung außerhalb einer Hauptversammlung durchgeführt, bei der besondere Regeln greifen.
„Im Unklaren lassen“ deswegen, weil dadurch die Möglichkeit der Aktionäre verhindert würde, selbst abzuschätzen und zu beurteilen, ob sie mit der Macht ihrer Stimmanteile nicht die reelle Chance hätten, mit einem eigenen - ggf. assetfundierten - Gegenvorschlag zum Sanierungsplan in einem möglichen WHOA-Verfahren ihre Interessen erfolgreich zu vertreten.
Wobei auch hier die für mich offene und durch die SdK in den Niederlanden zu klärende Frage ist, ob und inwieweit die Aktionäre überhaupt ein Mitbestimmungsrecht oder zumindest Mitgestaltungsrecht im WHOA-Verfahren hätten oder eben nicht.
Das große Dilemma dabei ist ja, daß die Manager der Steinhoff Holding – was sich immer klarer herausstellt – die Aktionäre skrupellos diskriminiert und gemeinsame Sache mit den Gläubigern macht. Die Aktionäre sind da trotz großer Solidarität auf vermeintlich verlorenem Posten.
Von den lobbygeschwängerten politischen Instanzen ist da kurzfristig keine Hilfe zu erwarten. Ich habe deswegen da wirklich kein besonders gutes Gefühl.
Frage: Warum wird das Scheinchen dann nicht auf 0,50 Euro hochgezockt?
Fragen über Fragen....
Nö, ich kaufe auch bei 0,01 Euro nicht. Ich kaufe auch dann nicht, wenn sich der Kurs auf 0,001 Euro bewegt. Ich kaufe überhaupt nicht.
Nur auf die letzte Meile kamen nun wir in die Pötte.
Hoffentlich wird es für ungültig befunden und im WHOA enden nur noch zwei Gruppen und eine Abstimmung gewinnen wir.
Dann wäre ich auch nicht für Verhandlungen, sondern totale Konsequenzen für die Beteiligten Parteien (Banken, Hedge Funds, Vorstand, Aufsichtsrat).
Ein neuer Vorstand und Aufsichtsrat wird sich sicher finden lassen und die Geschäfte laufen ja.
Wenn das WHOA dann die Schulden zu einem gewissen Teil streicht und idealerweise auch noch von den Betrugsparteien ein Schadensersatz fällig wird, was man gleich von der restlichen, wirklichen Schuld abziehen kann, gäbe es keinen Grund nicht weiter in Steinhoff zu bleiben.
Aber das muss man erst einmal alles schaffen.
Der Markt, die Masse der Anleger sieht es anscheinend anders.
Logisch oder?
Moderation
Zeitpunkt: 01.05.23 15:40
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unerwünschte Wortwahl/Inhalt
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