STEINHOFF Reinkarnation
Simulieren wir für den Moment, es könnte uns gelingen, diesen Personenkreis für folgende Idee gewinnen.
Kann man da dann jetzt nur mitmachen, wenn man SDK Mitglied ist?
Unter uns meine ich, die sich bei SDK eingezahlt und sich gemeldet haben.
Rechne ich nun mal vor: wir halten zusammen ca. 1 Milliarde Steinhoff Aktien.
Nach Kostenschätzung für den einzelnen Aktionär,
ca.6 Euro je 10.000 Steinhoff Aktien. (1 Milliarde / 10000 * 6 = 600000€)
600000€ können wir gemeinsam in ein Topf bei SDK zusammen bringen,
und die 600000€ können wir als Unlimitierte Kauforder her nehmen!
Was haltet ihr von dieser Idee?
Sorry für mein Deutsch.
Vor allem, welcher Investor will sich mit dem korrupten Haufen einlassen? SH arbeitet auch hart daran, dass genau dieses Bild entsteht, damit sie bloss keine günstigere Umschuldung erhalten.
Wie perfide.
genehmigt werden. bisher haben die glaeubiger saemtliche umschuldungsversuche abgelehnt und steinhoff klar gemacht, das sich dies auch in zukunft nicht aendern wird. von daher hat steinhoff weitere versuche unterlassen, da der erfolg garantiert gleich null sein wuerde!
ps wuerde ich als glaeubiger garantiert auch so machen!
Es wurde hier mal gesagt eine Umschuldung wäre nicht machbar , da vertraglich geregelt die HF immer Vorrecht hätten und somit sich keine Bank die Mühe macht.
Es wäre doch ein leichtes, den Banken die Interesse haben zu sagen sagen das mann die Kosten für für das Angebot sowie eine kleine Aufwandsentschädigung übernimmt falls HF das Vorrecht in Anspruch nimmt und sie den Zuschlag nicht bekommen.
Für andere Fee's wird ja auch immer Kohle locker gemacht.
Steinhoff kann selbstverständlich nach neuen Investoren suchen.
Sobald diese ein Angebot vorlegen, haben die derzeitigen Gläubiger lediglich die Möglichkeit, selber zu diesen Konditionen eine Umschulung durchzuführen.
Auch dieser Umstand ist leider nicht optimal. Denn es macht sich kaum jemand die Arbeit (und Kosten) der seriösen Kalkulation einer Umschulung, wenn dann die derzeitigen Gläubiger sagen können: "ok, dann machen wir es zu den Konditionen".
Erstens: SdK hat sich eingeschaltet und die Steinhoff-Story weltweit bekannt gemacht. Nun können sowohl externe potenzielle Investoren ins Spiel kommen, die von Steinhoff durch gestiegenen Bekanntheitsgrad erfahren haben, oder aber auch von der Sdk bzw. dem Büro aus Toronto als Vermittler, denn das Toronto Büro ist ja auch in Sachen Schuldenfinanzierung unterwegs und wird daher mit Sicherheit Kontakte zu starken Investoren haben. Hier wäre nicht mal tatsächliches Investitionsinteresse notwendig, lediglich ein Angebot schwarz auf weiß. Da HF's das Vorrecht haben, entweder gewähren die dann selbst Finanzierung zu den vorliegenden (im Angebot) Konditionen oder scheren sich zum T_ufel ;-) Blockieren können die dann nichts. entweder selbst finanzieren oder abhauen.
Zweitens: so ein Angebot kann auch ins WHOA von unserer Seite durch SdK eingebracht werden. Da damit das Überleben Steinhoffs gesichert wäre und Insolvenz abgewendet, würde hier auch der Richter im Zweifelsfalle selbst bei Ablehnung durch die Gläubiger diese überstimmen und für das Angebot Stimmen. Denn damit wären alle bedient, Gläubiger kriegen ihre Kohle wenn sie die so dringend brauchen, dass sie fällig stellen. SH kann weiter leben ohne diese gierigen Gläubiger.
Diese Woche ist das Q&A Webinar geplant, vielleicht gibt es dann schon Informationen zur Unternehmensbewertung. Ich bin gespannt.
Alles nur meine Meinung, keine Handelsempfehlung!
Also von den Gläubigern kann sich mal mit Sicherheit niemand aufregen, dass Steinhoff kein lukratives, sicheres Investment ist.
Die haben die eierlegende Wollmilchsau und wollen diese jetzt auch noch geschlachtet haben.
Da kann nur noch die SdK dazwischen gehen, damit die Schlachtung verhindert wird.
kann die sdk tatsaechlich die "schlachtung" verhindern oder zumindest abmildern oder winkt das whoa gericht den antrag von steinhoff einfach durch?!
letzteres waere eine katastrophe/ein totalverlust fuer die aktionaere!
Moderation
Zeitpunkt: 26.04.23 11:50
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unzureichende Quellenangabe
Zeitpunkt: 26.04.23 11:50
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Zweitens: so ein Angebot kann auch ins WHOA von unserer Seite durch SdK eingebracht werden.
Echt? Eingebracht im Sinne von SDK schickt Steinhoff was? Wo steht denn auch nur im Ansatz, dass Steinhoff irgendeinen SDK Vorschlag in ihren eigenen Restrukturierungsplan aufnehmen und ihn zur Abstimmung stellen muss?
Ich fürchte, du wirst da bitter enttäuscht werden bei Veröffentlichung der Final Version.
Meines Wissens nach kann Steinhoff exakt das zur Abstimmung stellen, was sie zur Abstimmung stellen möchten. Die Gläubiger brauchen meines Wissens nach gar keinen SDK Vorschlag ablehnen, da er ihnen gar nicht zur Abstimmung vorgelegt werden muss mEn.
Da sind wir bei
Da damit das Überleben Steinhoffs gesichert wäre und Insolvenz abgewendet, würde hier auch der Richter im Zweifelsfalle selbst bei Ablehnung durch die Gläubiger diese überstimmen und für das Angebot Stimmen.
Warum sollte der Richter, schau mal bitte selbst ins Gesetz, denn nicht einfach den Steinhoff Accord durchwinken und damit das Überleben sichern? Klar, er kann es natürlich jederzeit die Homogenisierung des Accords ablehnen. Dann kann mMn der Paragraf mit den 3 Jahren und dem Herstruktureringsdeskundigen in Betracht kommen, schau gerne selbst.
Wie kann denn ein Richter für das Angebot einer Partei stimmen, die ihm gar keinen Accord zur Homogenisierung vorlegen kann, da niemand darüber abgestimmt hat?
Ich vermisse übrigens noch immer den Quellenbachweis dafür, dass ein Aktionär im Whoa nicht schlechter gestellt sein darf als ein Gläubiger.
Warum hat eigentlich kein Aktionär ein WHOA Verfahren eingeleitet, über den eigenen Restrukturierungsplan abstimmen lassen und mit einer 2/3 Mehrheit in der Aktionärsklasse einem Richter zur Homogenisierung vorgelegt?
Seltsam dass sie im alten Forum keinen Einklang finden.
Wie dem auch sein,
@Dan: wenn es dich so sehr interessiert, recherchiere. Ich bin nicht dein Lehrmeister und dir auch nichts schuldig.
Deine Absichten hier im Forum sind mir klar. Reagieren darauf muss ich nicht.
Wir werden sehen wie das WHOA verläuft. Es kann im Verlaufe des WHOA jederzeit bei Steinhoff ein Angebot eines Investor eintreffen. Und warum sollte dieses dann - auch auf ausdrücklichen Hinweis der SdK-Anwälte, die uns im WHOA vertreten, unberücksichtigt bleiben?
Aktionäre zu enteignen liegt momentan hoch im Trend, man liest aktuell einige ähnliche Geschichten. Mir ist jedoch bis jetzt noch kein Fall bekannt wo das funktionier hat. Steinhoff wird gewiss keine Ausnahme sein und der ganzen Welt hinausposaunen: "schaut wie einfach eine Aktionär-Enteignung sein kann, man muss nur als größter Gläubiger nach NL-Recht fällig stellen!"
Wenn aus Toronto eine Unternehmensbewertung vorliegt und diese Assets von 12-16 Mrd. feststellt, ist die ganze WHOA Geschichte eh in Frage zu stellen.
Verlängern dann die Gläubiger nicht zum 30.06.23 droht Insolvenz. Was Insolvenz bedeutet habe ich oft genug beschrieben und werde das nicht wiederholen, sage nur es wird den Gläubigern ganz sicher nicht schmecken.
Wen es also interessiert, warum das WHOA auch Aktionäre berücksichtigen muss -> Feuer frei, recherchiert! Ich muss mein Wissen hier mit niemandem teilen, der zu faul ist selbst nach Informationen zu suchen.
Auch Aktionäre können das WHOA in die Wege leiten. Und auch Interessen der Aktionäre sind im WHOA ausreichend und umfänglich zu berücksichtigen. Wenn es durch CEO als Vertreter der Aktionäre nicht gemacht wird, werden die SdK Anwälte dafür sorgen.
Nur Meine Meinung, keine Handelsempfehlung!
Moderation
Zeitpunkt: 26.04.23 11:57
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 26.04.23 11:57
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