STEINHOFF Reinkarnation
meine postings bzgl. nachkaeufe bezogen sich auf eine garantierte bzw. qualifizierte stimmmehrheit auf der hv. die hv ist vorbei. stimmenmehrheit war gegeben und gut ist. zz gibt es keine notwendigkeit weiter zuzukaufen!. K E I NE!!!
ps aber manche kapieren selbst die einfachsten dinge nicht!
https://www.ariva.de/news/...e-ag-fr-30-euro-je-aktie-kaufen-10643692
mit einem mattress ipo wird aller voraussicht nach das unternehmen zw. $10mrd-$12mrd binnen 1 jahr wert sein. kommt noch ein kaufaufschlag hinzu, kann man fuer mind. $12mrd verkaufen aka alle schulden werden auf einem schlag getilgt!
aber, ein ganz grosses ABER: steinhoff hat bisher mit allen verfuegbaren mitteln ein mattress ipo verhindert!/verboten? und gedenkt auch nicht ein ipo in die wege zu leiten!
da koennte man auf die idee kommen zu fragen...warum nicht!?
hier gibt es andere, die das sehr wohl ausnützen, um ein schnelles Geld zu machen!
Sollte von der SDK was Positives kommen, werden viele sowieso nachlegen!
Was müssen wir uns alles von Steinhoff gefallen lassen? Einfach mit der gleichen Gerissenheit zurück schlagen!
Zusammen sind wir stark. Das hat mittlerweile sogar das für das Unternehmen arbeitende Management kapiert. Uns habt ihr noch lange nicht klein gebracht.
letzteres ist mindestens ebenso wichtig!
Meiner Meinung nach könnte die Absprache in einem Börsenforum zum Aktienkauf an einem bestimmten Tag und dem Hinweis auf mögliche Kurse an dem Tag von 2-3 Cent und mehr, bei einem aktuellen Kurs von ca. 1,2 Cent unter den Begriff der Marktmanipulation gemäß der europäischen Marktmissbrauchsverordnung fallen.
Denke da z.B. an
1)
Für die Zwecke dieser Verordnung umfasst der Begriff „Marktmanipulation“ folgende Handlungen:
c)
Verbreitung von Informationen über die Medien einschließlich des Internets oder auf anderem Wege, die falsche oder irreführende Signale hinsichtlich des Angebots oder des Kurses eines Finanzinstruments, eines damit verbundenen Waren-Spot-Kontrakts oder eines auf Emissionszertifikaten beruhenden Auktionsobjekts oder der Nachfrage danach geben oder bei denen dies wahrscheinlich ist oder ein anormales oder künstliches Kursniveau eines oder mehrerer Finanzinstrumente, eines damit verbundenen Waren-Spot-Kontrakts oder eines auf Emissionszertifikaten beruhenden Auktionsobjekts herbeiführen oder bei denen dies wahrscheinlich ist, einschließlich der Verbreitung von Gerüchten, wenn die Person, die diese Informationen verbreitet hat, wusste oder hätte wissen müssen, dass sie falsch oder irreführend waren;
d)
Übermittlung falscher oder irreführender Angaben oder Bereitstellung falscher oder irreführender Ausgangsdaten bezüglich eines Referenzwerts, wenn die Person, die die Informationen übermittelt oder die Ausgangsdaten bereitgestellt hat, wusste oder hätte wissen müssen, dass sie falsch oder irreführend waren, oder sonstige Handlungen, durch die die Berechnung eines Referenzwerts manipuliert wird.
2)
Als Marktmanipulation gelten unter anderem die folgenden Handlungen:
a)
Sicherung einer marktbeherrschenden Stellung in Bezug auf das Angebot eines Finanzinstruments. damit verbundener Waren-Spot-Kontrakte oder eines auf Emissionszertifikaten beruhenden Auktionsobjekts oder die Nachfrage danach durch eine Person oder mehrere in Absprache handelnde Personen mit der tatsächlichen oder wahrscheinlichen Folge einer unmittelbaren oder mittelbaren Festsetzung des Kaufs- oder Verkaufspreises oder anderen unlauteren Handelsbedingungen führt oder hierzu geeignet ist;
…
oder
iii)
tatsächlich oder wahrscheinlich ein falsches oder irreführendes Signal hinsichtlich des Angebots eines Finanzinstruments oder der Nachfrage danach oder seines Preises setzt, insbesondere durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen zur Auslösung oder Verstärkung eines Trends;
d)
Ausnutzung eines gelegentlichen oder regelmäßigen Zugangs zu den traditionellen oder elektronischen Medien durch Abgabe einer Stellungnahme zu einem Finanzinstrument, einem damit verbundenen Waren-Spot-Kontrakt oder einem auf Emissionszertifikaten beruhenden Auktionsobjekt (oder indirekt zu dessen Emittenten), wobei zuvor Positionen bei diesem Finanzinstrument, einem damit verbundenen Waren-Spot-Kontrakt oder einem auf Emissionszertifikaten beruhenden Auktionsobjekt eingegangen wurden und anschließend Nutzen aus den Auswirkungen der Stellungnahme auf den Kurs dieses Finanzinstruments, eines damit verbundenen Waren-Spot-Kontrakts oder eines auf Emissionszertifikaten beruhenden Auktionsobjekts gezogen wird, ohne dass der Öffentlichkeit gleichzeitig dieser Interessenkonflikt ordnungsgemäß und wirksam mitgeteilt wird;
https://freirecht.de/g/MMVO:12,a1
#3466
Die Intention verstehe ich. Persönlich halte ich das Management jetzt auch nicht für bibeltreu. Aber ich halte bei allem Verständnis für die Emotionen von Anlegern in dieser Causa, so eine öffentliche Absprache / Aufruf in der derzeitigen Situation für falsch. Wenn aber ein Anwalt dafür den Daumen hebt, erkläre ich mich notfalls bereit am Montag für 1,2 Cent zu kaufen und am 12.05. zu verkaufen. Einer müsste ja am 12.05. dann der Dussel sein und verkaufen oder?
Und kommt mir jetzt bitte keiner mit: „ Aber Steinhoff hat…“
Von denen habe ich sowas in der Art noch nie öffentlich gelesen.
Warum also dieser Beitrag ?
Moderation
Zeitpunkt: 23.04.23 11:28
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wie peinlich ist das denn?!
Moderation
Zeitpunkt: 23.04.23 11:30
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Zeitpunkt: 23.04.23 11:30
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Wenn davon ein paar hundert Großaktionäre und Institutionen sind.
Dann gäbe es über 29.000 Kleinanleger.
Wenn jeder davon nochmal 10.000 Aktien oder mehr kauft.
Dann geht der Kursdrückerei wahrscheinlich die Luft aus
Nur meine Überlegungen
Und jaja, die Wallstreet Bets sind verboten, Anlegervereine sind verboten haha
Wer will uns denn da Angst machen? Das funktioniert nicht.
Und wer von uns spielt nicht mit dem Gedanken, nochmal nachzukaufen?
Man braucht sich auch nicht abzusprechen wann man kauft.
Jeder soll dann kaufen, wenn es passt und seinen Durchschnittspreis verbessern.
Alleine die Menge der Kleinanleger reicht wahrscheinlich aus um die Kursdrückerei zu beenden.
Ich finde diese Überlegung wirklich interessant und man braucht nicht darauf zu warten, dass andere kaufen.
Nach meiner Meinung sind wir selbst die Steinhoff Bets und niemand anders.
Moderation
Zeitpunkt: 24.04.23 10:49
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Zeitpunkt: 24.04.23 10:49
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Zum Timing: Angenommen Steinhoff ruft noch in der kommenden Woche zur Abstimmung über den WHOA Plan auf. Dazu müsste dann ein Record Day festgelegt werden, der z.B. schon der 5. Mai sein könnte um dann Ende Mai die Abstimmung stattfinden zu lassen. Ziehen wir noch ein paar Tage vorm Record Day ab, damit gekaufte/verkaufte Aktien auch sicher in den Namensregistern stehen, könnte schon der 2. Mai der letzte mögliche Handelstag sein, damit die Aktien zum Record Day zählen.
Die meisten hier haben da ihre Gehälter auch schon, und die ganz großen unter uns brauchen für einen Kauf nicht auf ein Gehalt zu warten.
Daher plädiere ich für den 2. Mai 2023
Dazu waren keine Leerverkäufe etc. notwendig, das haben die Zitterigen alleine geschafft.
Also schaffen wir es auch den Kurs wieder hoch zu kaufen.
Aber jeder sollte bereit sein bis ca. 10 Cent zu kaufen, ansonsten kommt kein Handel zustande und der Kurs bleibt da wo er ist.
Ich freu mich schon auf den 12.05.
Gemeinsam schaffen wir das! :-)
Praktisch jeder der mit Aktien an Börsen handelt, hat eine konkrete Vorstellung davon, dass die Manipulation dieser Märkte durch Scheingeschäfte strafbar ist. Den wenigsten ist aber bekannt, dass auch eine tatsächlich gewollte über die Börse abgewickelte Transaktion staatsanwaltliche Ermittlungen wegen einer Marktmanipulation auslösen kann, wenn der Verdacht besteht, dass eine vorherige Absprache zwischen Käufer und Verkäufer der Transaktion zugrunde liegt.
§ 20a WpHG beschreibt abstrakt Handlungen, die eine Marktmanipulation darstellen und daher verboten sind. Hierzu gehört u.a. auch die Erteilung von Kauf- oder Verkaufaufträgen, die geeignet sind, falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Marktpreis zu geben oder ein künstliches Preisniveau herbeizuführen. Diese abstrakte Beschreibung deckt sich auf den ersten Blick noch mit der Vorstellung von einer Marktmanipulation, die Marktteilnehmer in der Regel haben. Bei einem genaueren Blick wird jedoch bereits am Wortlaut deutlich, dass es gerade nicht erforderlich ist, tatsächlich ein falsches oder irreführendes Signal abzugeben bzw. ein künstliches Preisniveau herbeizuführen. Ausreichend ist vielmehr, dass die Eignung hierzu gegeben ist. Dieser bereits hierin zum Ausdruck kommende Wille des Gesetzgebers, die Vielfältigkeit des börslichen Handels und auch den Einfallsreichtum etwaiger manipulativer Marktteilnehmer zu erfassen, schießt letztlich über das Ziel hinaus und führt dazu, dass der Tatbestand der Marktmanipulation praktisch konturenlos wird und sich nicht mehr mit den Vorstellungen der Marktteilnehmer deckt.
Diesen Umstand hat der Gesetzgeber zwar durchaus erkannt und versucht, durch eine Konkretisierungsverordnung den Tatbestand einer Marktmanipulation praktikabel einzugrenzen. Jedoch entfernt sich der Gesetzgeber hierdurch auch stellenweise von den Vorstellungen der Marktteilnehmer, die in der Folge dann von der drohenden Strafbarkeit und den staatsanwaltlichen Ermittlungen überrascht werden.
Nach der Konkretisierungsverordnung wird ein irreführendes Signal bereits dann abgegeben, d.h. die Tathandlung einer Marktmanipulation gilt als festgestellt, wenn Kauf- und Verkaufsaufträge von Marktteilnehmern aufgrund einer vorherigen Absprache zu im Wesentlichen gleichen Stückzahlen und Preisen abgegeben werden. Anknüpfungspunkt für die Strafbarkeit ist somit die vorherige Absprache, die den anderen Marktteilnehmern verborgen bleibt. Ob die Transaktion tatsächlich gewollt ist oder ob die Preise marktgerecht sind, bleibt insoweit unbeachtet. Ein Block Trade, der über die Börse abgewickelt wird und dem immer eine vorherige Absprache zugrunde liegen dürfte, droht daher den Tatbestand einer Marktmanipulation zu erfüllen.
In der Praxis ist leider zu beobachten, dass die BaFin und die Staatsanwaltschaften solche Handlungen auch tatsächlich aufgreifen und verfolgen. Sie leiten bereits dann ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ein, wenn Indizien, z.B. öffentlich bekannte Kontakte, auf eine solche Absprache hindeuten. Der neben der Tathandlung erforderliche Vorsatz wird in aller Regel unterstellt.
Ist erst einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, bedarf es daher in aller Regel einer umfassenden Aufarbeitung des Sachverhalts und einer umfangreichen Argumentation, um die sich einer Schuld regelmäßigen nicht bewussten Marktteilnehmer vor den drohenden Strafen zu bewahren.
Jan Kleinertz
In folgendem Newsletter erschienen : Newsletter 8/13
https://www.meilicke-hoffmann.de/de/artikel/...marktmanipulation.html
bei unklarheit einfach bei der bafin nachfragen!
Moderation
Zeitpunkt: 23.04.23 11:31
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Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 23.04.23 11:31
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abteilung wirtschaftskriminalitaet. und meine mutter sagte zum thema steinhoff zu mir..."kind, alles im gruenen bereich, was steinhoff macht(e)!"
natuerlich glaube ich mutti, denn mutti hat mir versprochen..."kind, ich werde dich nie beluegen!"
Irgendwie wird da nie von einer Schuld ausgegenangen und dieser Part kommt auch nie zur Geltung, wenn die Profis den Markt manipulieren " Der neben der Tathandlung erforderliche Vorsatz wird in aller Regel unterstellt.".
Und ich finde es echt gut, wenn hier noch welche auf Mutti hören. Aber wenn die mich im Alter von 45 Jahren immer noch zu Bett bringt und mir eine Gute-Nacht-Geschichte erzählt, würde ich ihr wohl auch nicht widersprechen.
Plädiere nochmal für den 2. Mai. Der 12. Mai ist viel zu weit weg, da haben das die meisten doch schon wieder vergessen.
Soo arg vergesslich sind wir doch auch wieder nicht ;-) Und wir werden sicher hier noch kurz zuvor diskutieren.
Der Vorschlag 12. Mai hat einen anderen Hintergrund. Hier geht es in erster Linie darum so viele Aktien wie möglich auf "unsere" Seite zu ziehen in Hinblick auf eine aoHV.
Wie ich gestern schon schrieb fiel mir dazu ein, das es besser sein könnte diese Käufe nicht an einzigen Tag, eben dem 12. Mai, durchzuführen sondern eher in Form einer etwas länger laufenden Aktion, nennen wir sie "Tage des Zukaufes".
Ich bat um Vorschläge wieso ein einzelner Tag besser sei als eine Abfolge an Tagen. Die dabei vorgebrachten Argumente konnten mich (persönlich) nicht überzeugen. Da davon auszugehen ist das das Volumen an diesem Tag sehr hoch sein wird (bspw. 100 x 100.000, das entspricht an manchen Tagen dem gesamten Tagesvolumen) steht zu befürchten das der Kurs an diesem Tag relativ stark steigen wird. Ein gefundenes Fressen für Daytrader. Dazu habe ich aber keine Lust. Denn am Ende des Tages wird der Anstieg wieder abverkauft und ich sitze dann auf "relativ teuren" Steinis während sich die Daytrader ins Fäustchen lachen.
Also werde ich zwar an der Aktion teilnehmen aber nicht genau am 12.05.2023. Wohl kaum später (der Termin ist schon weit in der Zukunft) sondern vielmehr früher.
Zur Vermeidung von Missverständnissen will ich nochmals klarstellen: Die Idee von gewinnnichtve. ist toll, nur die Durchführung an einem Tag gefällt mir nicht.