Rot-Grüne Chaoschronik 2002-2006:
Seite 118 von 137 Neuester Beitrag: 18.09.05 23:03 | ||||
Eröffnet am: | 22.09.02 22:29 | von: SchwarzerLo. | Anzahl Beiträge: | 4.404 |
Neuester Beitrag: | 18.09.05 23:03 | von: Karlchen_I | Leser gesamt: | 167.726 |
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Die guten Sitten haben kapituliert,nur noch die Schärfe des verbalen Schwertes zählt (mehr hat man ja auch hier in einem solchen Forum nicht um Aufmerksamkeit zu erregen)wahllose Anhäufungen und Verquickungen von Sachfakten sind an der Tagesordnung........wie kiiwii schon sagte,alles hängt mit allem zusammen (auch die Mutter von Joschka F. sollte man hier im Nachhinein klar zur Verantwortung stellen und mögliche Konsequenzen überprüfen,denn sie hat schliesslich einen, durch die schwarzer Brille betrachtet "nachgewiesenermassen", Zuarbeiter für Pädophile geboren,das muss doch irgendwie wahlkampftechnisch ebenfalls relevant gemacht werden können).
Thats life today. Entweder gewinnen die in 2006 endlich die Bundestagswahl und dieser Schwachsinn hört auf (aber na ja,dann wird wohl ein neuer Zug sich in die andere Richtung in Bewegung setzen) oder die vergeigens wieder und wir freuen uns alle auf eine neue Runde verbaler Gewalt (von allen Seiten)......bin nur gespannt wie man das bisherige noch toppen kann........aber das werden wir ja wohl schon früher erleben,der richtig heisse "Wahlkampf" wird auch hier on board ja wohl erst Früjahr 2006 beginnen.
Bis dahin sind das heir bisherige ja alles nur kleine intellektuelle Fingerübungen und rhethorisches Muskeln zeigen.
Von Yassin Musharbash
Morgen steigt die zweite Runde im Visa-Auschuss. Im Mittelpunkt steht der "Wostok"-Bericht des Bundeskriminalamts (BKA). Union und FDP interpretieren das Dokument als Chronologie des Versagens, Rot-Grün als Beleg aktiver Gefahrenabwehr. Zur Sprache kommt auch die Einreise tschetschenischer Terroristen.
Joschka Fischer: BKA-Bericht soll seine Verantwortung aufzeigen
Berlin - Wer wissen will, wie und mit welchen Methoden Schleuserbanden vorgingen, um massenhaft Visa an deutschen Auslandsvertretungen zu erschleichen, für den ist der "Wostok"-Bericht des BKA eine Gewinn bringende Lektüre. Hauptmotiv für die illegale Einreise nach Deutschland oder in den so genannten "Schengenraum", heißt es etwa auf Seite 2, sei die Hoffnung auf einen Arbeitsplatz. "Schleuser nutzen dabei die Unwissenheit der Arbeitssuchenden über die Möglichkeiten der legalen Arbeitsvermittlung aus, treiben sie in eine Verschuldungssituation und letztlich in die Illegalität." Frauen würden häufig "nicht den ihnen versprochenen Arbeitsstellen, sondern zwangsweise der Prostitution zugeführt".
Seit dem zweiten Halbjahr 2000, steht in dem vertraulichen Bericht weiter zu lesen, habe das BKA Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Visa-Beantragung in ehemaligen GUS-Staaten ("vorwiegend aus der Ukraine") gehabt und schließlich im Rahmen der "Sonderauswertung Wostok" eine "Visaerschleichung in bisher ungekanntem Ausmaß" festgestellt. Besonders Besorgnis erregend: Die Schleuser hätten dabei auch die "professionellste Stufe" erreicht. Das Schleusen mit Hilfe "echter und überprüfbarer" Dokumente, zum Beispiel echter Visa für die Geschleusten.
Wie aber konnte es sein, dass die Schleuser echte Visa für ihre Opfer erhalten konnten? Diese Frage, eine der Kernfragen der gesamten Visa-Affäre, wird morgen früh im Mittelpunkt der Sitzung des Untersuchungsausschusses stehen, in der der "Wostok"-Bericht herangezogen werden soll und Beamte des BKA und des Bundesnachrichtendienstes vernommen werden.
Die Union und die FDP hoffen, in der Sitzung Anhaltspunkte dafür zu finden, dass das von Joschka Fischer (Grüne) geführte Auswärtige Amt die Verantwortung dafür trägt. Die Grünen wollen dagegen zweierlei zeigen: Dass der BKA-Bericht aus ihrer Sicht zum einen aufzeigt, dass die Visa-Affäre im Kern ein Problem in der Ukraine aktiver Banden war und dass zum zweiten das Auswärtige Amt (AA) im Rahmen seiner Möglichkeiten sehr wohl gegengesteuert hat.
Reiseschutzversicherungen als Vor-Visa
In dem Bericht selbst, der im November 2003 fertig gestellt wurde, gibt es tatsächlich Anhaltspunkte für beide Lesarten. Ab Mitte 2001, heißt es in dem Papier, sei der überwiegende Teil der verdächtigen Einlader und Reisefirmen dazu übergegangen, "anstelle von Einladungen und fingierten Rundreisen Versicherungspakete wie zum Beispiel Reiseschutzpässe zu verkaufen".
Reiseschutzpässe wurden per Erlass des AA im Mai 2001 in den deutschen Auslandsvertretungen der GUS-Staaten eingeführt. Mit dieser Versicherungspolice konnte man sich gegen eventuelle Kosten für Aufenthalt und Abschiebung absichern. Grundsätzlich bedeutet die Erteilung eines Reiseschutzpasses nicht, dass die deutsche Botschaft auf die Prüfung des Nachweises zum Bestreiten des Lebensunterhaltes, des Reisezwecks und der Rückkehrbereitschaft verzichtet.
Tatsächlich aber, so weiß man heute, geschah genau das. Die Reiseschutzpässe und vergleichbare Dokumente verkamen zu einer Art "Vor-Visum". In dem BKA-Bericht heißt es eindeutig, sie "waren von den deutschen Auslandsvertretungen als Surrogate der erforderlichen Einladungen und Verpflichtungserklärungen anerkannt, wodurch es bei Grenzkontrollen schwieriger war, Widersprüche einer legendierten Reise aufzudecken und Personen zurückzuweisen."
In dieser Praxis erkennt die Opposition so etwas wie die Ursünde der von den Grünen bestimmten deutschen Visa-Vergabe, als deren manifestesten Ausdruck sie den "Volmer-Erlass" ("In dubito pro libertate - im Zweifel für die Reisefreiheit") vom März 2000 betrachtetet. Das AA habe nicht angemessen auf die Missbrauchswarnungen reagiert, lautet die These von Union und FDP. Die Grünen verwehren sich dagegen, unter anderem mit dem Hinweis, dass der "Volmer-Erlass" in dem "Wostok-Bericht" überhaupt nicht erwähnt wird.
"Dieser Empfehlung wurde gefolgt"
Vor allem aber machen sie geltend, dass der Bericht auch die Korrekturen des AA beschreibe. Tatsächlich heißt es auf Seite 9 des Dokuments: "Das Bundeskriminalamt hat das Bundesministerium des Inneren von dieser Entwicklung unterrichtet und empfohlen, den Einsatz von Reiseschutzpässen und vergleichbaren Produkten als Ersatz für Einladungen und Verpflichtungserklärungen zu stoppen. Dieser Empfehlung wurde gefolgt. Das Auswärtige Amt hat die deutschen Auslandsvertretungen im März 2003 entsprechend unterrichtet."
Doch die potenzielle Brisanz ist dem "Wostok-Bericht" damit noch nicht genommen. Während in den vergangenen Wochen mehrere hochrangige Grüne zum Beispiel die These ventilierten, im Prinzip sei von dem Missbrauch nur die deutsche Botschaft in Kiew betroffen gewesen, zählt der Bericht eine ganze Liste von Ländern auf, in denen dieselben "Tätergruppen" aktiv waren: In der Republik Moldau, Russland, Weißrussland, Kasachstan, Tadschikistan, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Tschechien, Türkei, Albanien, Ägypten, Benin, Kamerun und Senegal agierten sie dem Papier zufolge. (was ist mit China ?)
Und noch einen weiteren Punkt wird die Opposition im Untersuchungsausschuss thematisieren. Auch tschetschenische Terroristen erschlichen sich nämlich im fraglichen Zeitraum deutsche Visa mit Hilfe von Reiseschutzpässen. Die Brüder Arbi und Ruslan Daudov, beide nach Kenntnis des russischen Sicherheitsdienstes FSB an der Vorbereitung eines Anschlags in Moskau beteiligt, erhielten deutsche Visa an der Botschaft in Moskau.
Für die Union, die seit Wochen behauptet, grüne Politik sei ein Sicherheitsproblem für die Bundesrepublik, werden die Terror-Brüder die wohl stärksten Argumente ihrer Angriffsthese sein.
MfG
kiiwii
Was glaubst Du, wie das auf die Wähler in NRW wirkt?
Die werden so was von angeekelt sein und eine Wahlentscheidung treffen, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lassen wird.
Den Steinbrück bedauere ich schon heute, denn er wird dafür abgestraft werden, daß Heide ihren angeklebten Hintern nicht vom Stuhl bekam.
Und was die Grünen angeht - dazu hat Güllner kürzlich alles gesagt.
Ich sach mal: Schröder und Clement habens in der Hand, ob und wie´s weitergeht.
Noch können sie die Weichen richtig stellen.
MfG
kiiwii
Der SSW als Königsmacher - ein Problem für die Demokratie? |
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Dorothee Gerwald |
Lies sich von allen bestechen und hat eine Schülerin gepimpert und
wollte für sie Frau und Kind verlassen.
Sein Sohn sitz im Knast oder in der Anstalt die Tochter hat gelogen
und betrogen und sein Adjutand war?
Richtig: Stoiber quasi sein Lehrling,er führte damals seinen Wahlkampf
die Presse nannte ihn das blonde Fallbeil.
Umfrage: Beust hält absolute Mehrheit
GAL legt zu: Wenn Wahlen wären -
Die Hamburger würden die Alleinregierung der CDU bestätigen.
Hamburgs Erster Bürgermeister Ole von Beust (49, CDU) Foto: DPA |
Hamburg - Die Hamburger CDU bleibt im Stimmungshoch: Sie käme auf 48 Prozent, wenn am kommenden Sonntag Bürgerschaftswahl wäre, und würde damit die absolute Mehrheit behaupten. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Psephos-Instituts im Auftrag des Hamburger Abendblatts, des NDR-"Hamburg Journals" sowie NDR 90,3. Die SPD käme demnach auf 29 Prozent der Stimmen, die GAL auf 14 Prozent. Die FDP würde mit drei Prozent den Sprung ins Parlament verpassen. Die übrigen Parteien erhielten sechs Prozent.
Damit hat sich die politische Stimmungslage ein Jahr nach der Bürgerschaftswahl so gut wie gar nicht verändert. "Das ist um so bemerkenswerter, als daß der Senat ein unpopuläres Sparprogramm gefahren hat", sagt Psephos-Chef Hans-Jürgen Hoffmann. Bürgermeister Ole von Beust (CDU) hat selbst eingeräumt, daß es ein "hartes Jahr der Einschnitte und Opfer" gewesen sei. Und die Umfrage ergab, daß 58 Prozent der Hamburger das Sparprogramm für sozial ungerecht halten.
Der CDU hat diese Einschätzung allerdings nicht geschadet. Dies ist auch auf die anhaltende Schwäche der SPD zurückzuführen, der die meisten Wähler offenbar nicht zutrauen, eine bessere Politik in Hamburg zu machen. Lediglich 30 Prozent der Befragten meinen, daß sich die SPD in der Opposition erneuert habe und wieder regierungsfähig sei - 60 Prozent verneinen dies. Und nur 39 Prozent bewerten die Oppositionsarbeit der SPD als "gut" oder "überwiegend gut". Die GAL-Arbeit wird von 34 Prozent der Befragten positiv bewertet - ein hoher Wert für eine kleine Partei.
Wesentlich positiver wird trotz Kritik in Einzelfragen die Arbeit des Senats insgesamt bewertet. 65 Prozent der Wähler meinen, der Senat werde "gut" oder "überwiegend gut" mit seinen Aufgaben fertig. 31 Prozent antworteten mit "schlecht" beziehungsweise "überwiegend schlecht".
Nach wie vor sehr positiv wird die Arbeit des Ersten Bürgermeisters gesehen. Benotet nach dem Prinzip von Schulzensuren kommt Ole von Beust auf einen Wert von 2,8. Das ist zwar schlechter als im Juni 2004, als er auf 2,6 kam, aber deutlich besser als die Noten der Oppositionsführer. Michael Neumann (SPD) wird mit 3,3 benotet, allerdings kennen ihn nur 37 Prozent der Hamburger. GAL-Fraktionschefin Christa Goetsch ist zwar bekannter (46 Prozent), wird aber nur mit 3,4 bewertet.
Das Meinungsforschungsinstitut Psephos befragte in der vergangenen Woche insgesamt 1005 Hamburger. kum/pum
erschienen am 26. Februar 2005 in Hamburg
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=19333
"Krankenkassen erwirtschafteten offenbar Milliardenüberschuß
BERLIN. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat im vergangenen Jahr offenbar Überschüsse in Milliardenhöhe erwirtschaftet. Aus Hochrechnungen der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) gehe hervor, dass die GKV 2004 als Folge der Gesundheitsreform einen Überschuss von drei Milliarden Euro erzielt habe, berichtet das Nachrichtenmagazin „Focus“. Die Techniker Krankenkasse rechne mit etwa 3,5 Milliarden Euro.
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung verwies darauf, dass noch keine endgültigen Zahlen für 2004 vorlägen. Ihr Haus rechne aber mit einem erheblichen Überschuss, sagte eine Ministeriumssprecherin in Berlin. Damit gebe die Gesundheitsreform den Kassen hinreichend Spielräume, ihre Schulden wie vorgesehen bis 2007 abzubauen und zugleich noch in diesem Jahr die Beiträge weiter zu senken.[...]"
Wie jetzt? Wo die "Gesundheitsdeform" doch nix bringt?
Gruß
Talisker
http://www.dbna.net/aktuell/news/2005/03/7615.php
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Fischer sagt, er habe in den Jahren 2000 bis 2002, "nicht schnell, nicht entschlossen und nicht umfassend genug als verantwortlicher Minister gehandelt". Fischer sagt: "Das sind meine Fehler! Das ist meine Verantwortung!"
Quelle: http://www.wiesbadener-kurier.de/politik/...t.php3?artikel_id=1813277
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Fischer sagt, er habe in den Jahren 2000 bis 2002, "nicht schnell, nicht entschlossen und nicht umfassend genug als verantwortlicher Minister gehandelt". Fischer sagt: "Das sind meine Fehler! Das ist meine Verantwortung!"
aber wie heißt es so schön;
jedes volk verdient die regierung
die es wählt und damit auch bestimmt.
meine meinung
die sozies (schröder) haben die arbeitnehmerschaft verraten...
und dafür werden sie auf jahre ihre quittung noch erhalten...
auch wenn sie jetzt noch borniert sind und auf dem hohen ross sitzen
der bürger vergisst sowas nicht!
ps.
kleine traurige geschichte am rande
ich habe bekannte im bundeland brandenburg
die haben jetzt von eon eine strom nachforderung
für 2002+2003 in höhe von ca. 3000€ erhalten..(nachtstrom)
ohne vorhergehende mahnung!
da sie nicht zahlen können wurde kurzerhand der strom abgeschaltet!!
sie haben jetzt auch kein wasser mehr da die elektro pumpe
nicht mehr läuft..sie tauen jetzt schnee in der badewanne
als trinwasser auf..
das bei 10-15-grad kälte..ohne heizung ohne zu kochen..
sehr betroffen davon ist vor allem ihr 5 jähriger sohn..!!!
sozialamt sagt sie haben kein geld...eine prüfung kann
monate dauern und eine richterin die eingeschaltet wurde
hat keine einstweilige verfügung erlassen sondern
hat zurück an das sozialamt verwiesen...
es soll ja nichts geschenkt werden...aber das man so
mit leuten und vor allem kindern!!? in unserem
so gerühmten sozialstaat umgeht?
„Es muß etwas geschehen”
07. März 2005 Angesichts der für die rot-grüne Koalition unvorteilhaft aussehenden Umfragen zum Ausgang der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen im Mai wächst in der SPD die Unruhe. Kritik gibt es weiterhin an Wirtschaftsminister Clement.
Die Aufregungen zwischen den Koalitionsparteien und innerhalb der SPD über Einzelheiten des Antidiskriminerungsgesetzes und über eine Unternehmenssteuerreform dürften an diesem Dienstag Gegenstand der Beratungen in der SPD-Fraktion werden.
Der Kanzler „nicht entzückt”
Zwar stehen sie nicht formal auf der Tagesordnung der Sitzung; doch dürfte der Fraktionsvorsitzende Müntefering sie im Rahmen seines „politischen Berichts” ansprechen.
Bundeskanzler Schröder wird voraussichtlich - spätestens am Mittwoch im Bundeskabinett - seine Verärgerung darüber deutlich machen, daß die Minister Eichel und Clement sich in der vergangenen Woche während seiner Reise in die arabischen Staaten am Golf öffentlich über die Unternehmenssteuerreform stritten. Es hieß, der Kanzler sei „nicht entzückt”. Schröder dürfte sämtliche „Reizthemen” dieser Tage ansprechen.
Debatten zwischen Rot-Grün
Innerhalb der Koalition war es in der vergangenen Woche zu teilweise heftigen Auseinandersetzungen gekommen, an denen auch Mitglieder der Bundesregierung beteiligt waren. Die Debatten werden auch als Ausdruck der Folgen der schleswig-holsteinischen Landtagswahl im Februar und der bevorstehenden Wahl in Nordrhein-Westfalen angesehen.
Mahnungen in der SPD gibt es, die statistischen Ursachen der Arbeitslosenzahl - Einbeziehung ehemaliger Sozialhilfeempänger in die Arbeitslosenstatistik - müsse effektiver erklärt werden.
Angesichts der mehr als fünf Millionen Arbeitslosen heißt es: „Es muß etwas geschehen.” Als Beispiel wurde darauf hingewiesen, in der Stadt Cottbus habe es 2004 mehr als 8000 Sozialhilfeempfänger gegeben. Bis auf knapp 50 würden die jetzt auch in der Arbeitslosenstatistik mitgezählt. Die große Mehrzahl erhalte jetzt das neue Arbeitslosengeld II, das nicht von den Kommunen gezahlt werde. So werde es in vielen Städten gehandhabt.
Antidiskriminierungsgesetz umstritten
Mehrere Ministerpräsidenten der SPD, Steinbrück (Nordrhein-Westfalen und Platzeck (Brandenburg) lehnten jetzt den Entwurf der Koalitionsfraktionen zum Antidiskriminierungsgesetz ab. Am Montag wurde dazu eine Anhörung im zuständigen Bundestagsausschuß abgehalten.
In ihrer Kritik schlossen sich die beiden Regierungschefs der Meinung mehrerer Bundesminister (Clement, Schily, Renate Schmidt), in der vorliegenden Fassung sei der Entwurf nicht verabschiedungsreif, weil er den Vorstellungen zuwiderlaufe, die Bürokratie abzubauen. Am Montag wurde - in verschiedenen Interviews - der Entwurf von Abgeordneten der SPD (Scholz, Haack) verteidigt; die Grünen stehen insgesamt zu ihm. Schröder steht in dieser Frage auf der Seite der Kritiker in der SPD. Der Entwurf gehe über die Anforderungen der EU-Richtlinien hinaus.
Es wurde daran erinnert, daß wegen der weitergehenden Forderungen grüner Kabinettsmitglieder eine Regierungsentwurf nicht zustande gekommen sei. Allerdings müsse ein Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet werden, weil es die entsprechende EU-Richtlinie verlange. Nun heißt es in der Koalition, es werde die Expertenanhörung ausgewertet. Änderungen am Entwurf seien möglich. Auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katrin Göring-Eckardt schloß Änderungen nicht aus. Scholz äußerte, die Kritik am Entwurf beruhe zum Teil auf Unkenntnis.
Kritik an Clement
Der thüringische SPD-Vorsitzende Matschie setzte jetzt die SPD-interne Kritik an Wirtschaftsminister Clement wegen dessen Forderungen nach einer zügigen Unternehmenssteuerreform fort. In der Zeitung „Der Tagesspiegel” sagte er, wenn Clement trotz des Widerspruchs von Finanzminister Eichel eine Unternehmensteuerreform fordere, entstehe bei den Wählern der Eindruck: „Die wissen nicht, was sie wollen.”
Nach dem Willen des SPD-Vorsitzenden Müntefering soll sich eine steuerpolitische Arbeitsgruppe mit der Sache befassen. Am Montag vergangener Woche hatte das Präsidiumsmitglied Andrea Nahles in der Sitzung des Parteivorstands heftige Kritik an Clement geäußert, weil dieser vor der Sitzung zu Journalisten ein schnelleres Vorgehen gefordert habe, was er aber in der Sitzung nicht wiederholt habe.
Text: ban.; F.A.Z.
MfG
kiiwii
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Dem ist doch eigentlich nix hinzuzufügen - oder ist das zu kurz?
Gruß BarCode
Ich war zu faul, selbst zu schreiben,
deshalb etwas zu lesen aus
http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/oer/1830 :
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II. Grundrechtsadressaten (Verpflichtung), insb. Drittwirkung
1. Staatsgewalt
Nach Art. 1 Abs.3 GG ist der Staat in seinen Funktionen der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung an die Grundrechte gebunden, d.h. jegliche staatliche Gewalt. Dies gilt auch für die Fälle, in denen Staatsorgane in den Formen des sog. Verwaltungsprivatrechts (Daseinsvorsorge) handeln. Streitig ist nur, wieweit die Grundrechtsbindung bei den sog. fiskalischen Hilfsgeschäften und bei erwerbswirtschaftlichem Handeln geht.
* Nach Ansicht der Lit. ist die öffentliche Hand ist auch dann an die Grundrechte gebunden, wenn Sie privatrechtlich handelt (Fiskalwirkung der Grundrechte). Art. 1 Abs.3 GG unterscheidet nicht zwischen privatrechtlichen und öffentlichen Tun, so daß eine Fiskalgeltung zu bejahen ist. Danach gilt insbesondere auch Art. 3 Abs.1 GG, d.h. der Staat darf einen Anbieter nicht aus unsachlichen Kriterien bevorzugen oder benachteiligen.
* Nach der Rspr. des BGH gelten die Grundrechte hier nicht unmittelbar, da hierdurch die Effizienz der Verwaltung gefährdet ist. Eine Bindung des Staates kommt allenfalls nach den Regeln über die mittelbare Drittwirkung oder über das Wettbewerbsrecht in Betracht. Daneben treten möglicherweise auch Ansprüche (z.B. aus c.i.c.) wegen der Verletzung verwaltungsinterner Vergabevorschriften.
Unerheblich ist dabei, ob die Verwaltung selbst privatrechtlich handelt oder eine juristische Person des Privatrechts (die von der öffentlichen Hand beherrscht wird) oder Private, welche mit der Ausübung von Hoheitsgewalt beliehen sind (sog. Beliehene wie z.B. TÜV).
2. Drittwirkung von Grundrechten
Bei der sog. Drittwirkung geht es um das Problem, ob Private durch Grundrechte verpflichtet sind, also die Grundrechte auch unter Privaten gelten. Dies ist seit langem in RSpr. und Lit. umstritten. Man muß hier zwischen unmittelbarer und mittelbarer Drittwirkung unterscheiden.
1. Bei unmittelbarer Drittwirkung wendet man die Grundrechte des Grundgesetzes auch auf alle Privatpersonen an und entnimmt ihnen gegenseitige Rechte und Pflichten. Nach der heute h.M. folgt aus dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte des Art. 1 Abs.3 GG der Schluß, daß nur die öffentliche Gewalt unmittelbar an die Grundrechte gebunden ist. Eine unmittelbare Drittwirkung für Private besteht danach nur dann, wenn sie in einem Grundrecht explizit angelegt ist (z.B. in Art. 9 Abs.3 S.2, 20 Abs.4 GG).
2. Bei der mittelbarer Drittwirkung verpflichtet man die staatlichen Organe, welche etwa Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern entscheiden (Gerichte), das staatliche Recht (z.B. das BGB) so anzuwenden, daß die Wertordnung der Grundrechte auch zwischen Privaten effektiv gemacht wird. Diese mittelbare Drittwirkung ist nach st. RSpr. des BVerfG (vgl. insb. BVerfGE 7, 198 - Lüth, und BVerfGE 25, 256 - Blinkfüer) anerkannt. Das GG und damit die Grundrechte werden als objektive Wertordnung angesehen, die bei Auslegung und Anwendung aller Rechtsnormen zu beachten ist. Über das Mittel des Privatrechts, insbesondere über die sog. unbestimmten Rechtsbegriffe und Generalklauseln wirken die Grundrechte auf das BGB ein (z.B. über gute Sitten, Treu und Glauben oder Widerrechtlichkeit). Bei der Handhabung dieser Begriffe sind die Grundrechte der Beteiligten zu ermitteln und gegeneinander abzuwägen. Nach dem Ergebnis der Güteabwägung ist dann zu beurteilen, wie der Begriff in concreto anzuwenden ist.
Problematisch ist, ob durch die mittelbare Drittewirkung auch Eingriffe in die Privatautonomie möglich sind, d.h. ob der Inhalt eines Rechtsgeschäfts inhaltlich durch die Grundrechte beschränkt ist. Dies hat das BVerfG in mehreren Fällen explizit entschieden:
* BVerfGE 81, 242 - Handelsvertreter: Art. 12 Abs.1 GG kann gebieten, daß der Gesetzgeber im Zivilrecht Vorkehrungen zum Schutz der Berufsfreiheit gegen vertragliche Beschränkungen schafft, namentlich wenn es an einem annähernden Kräftegleichgewicht der Beteiligten fehlt. Der generelle Ausschluß einer Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverboten für Handelsvertreter (§ 90a Abs.2 S.2 HGB) war bis 1989 mit Art. 12 Abs.1 GG unvereinbar
* BVerfGE 89, 214 - Angehörigenbürgschaft: Die Zivilgerichte müssen - insbesondere bei der Konkretisierung und Anwendung von Generalklauseln wie § 138 und § 242 BGB - die grundrechtliche Gewährleistung der Privatautonomie in Art. 2 Abs.1 GG beachten. Daraus ergibt sich ihre Pflicht zur Inhaltskontrolle von Verträgen, die einen der beiden Vertragspartner ungewöhnlich stark belasten und das Ergebnis strukturell ungleicher Verhandlungsstärke sind.
* BVerfGE 92, 1 - Sitzblockaden: Die erweiternde Auslegung des Gewaltbegriffs in § 240 Abs.1 StGB im Zusammenhang mit Sitzdemonstrationen verstößt gegen Art. 103 Abs. 2 GG.
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MfG
kiiwii