Neue WKN A1MMCY
Seite 15 von 33 Neuester Beitrag: 25.04.21 03:19 | ||||
Eröffnet am: | 23.02.12 09:15 | von: M.Minninger | Anzahl Beiträge: | 815 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 03:19 | von: Martinaitxda | Leser gesamt: | 162.696 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 24 | |
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es gibt halt immer noch einen größeren Kreis interessierter Aktionäre (meist eher passiv im Hintergrund) die sich für M+P interessieren,
will heißen, es gäbe enormes Kurs=Potential bei entsprechenden positiven Nachrichten...
ich möchte höten dass mp umsatz macht, gute Geschäfte in Aussicht stehen oder irgendetwas anderes stabiles. mich interessiert nicht wer im AR sitzt oder ob es eine aoHV gibt die AR wählt oder ob Roppelt oder die Aktionäre Hinterhofer und Rausch vergessen haben ihre stimmrechte zu melden - was soll daran interessant sein?? Außer das Rausch und Hinterhofer ein saftiges Bußgeld von der befain erwarten können?
Zu den wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrats gehören die Bestellung bzw. Abberufung von Vorstandsmitgliedern, die Überwachung und Beratung des Vorstands, die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Zustimmung zu wichtigen unternehmerischen Planungen und Entscheidungen.
Mitglieder:
Dr. Stefan Schultes, Vorsitzender
Dr.-Ing. Knut Götz
Stephan Allgöwer
Was macht eigentlich der neue AR bei dieser AdHoc-Orgie? Weiß jemand etwas oder hat eine Vermutung, was dieser Brecht oder Berteletti machen? Hat Roppelt Dr. Götz und Allgöwer geholt um aufzuräumen?
Habe noch einmal die Einberufung aoHV und die Begründung von Roppelt gelesen. Das liest sich doch so, als ob er diese aoHV tatsächlich will, d.h. er diesen neuen AR will.
"Dem Einberufungsverlangen von Herrn Konrad Hinterhofer ist zur Vermeidung eines gericht-lichen Vorgehens von Herrn Konrad Hinterhofer nach § 122 Abs. 3 AktG entsprochen werden."
Was heißt hier gerichtliches Vorgehen. Das wäre doch für die Firma besser?
Ich bleibe dabei das Roppelt und Hinterhofer sich zerstritten haben! Anders lässt sich die Gerichtsandrohung von Hinterhofer nicht erklären. Oder soll das nur Theater sein? Zu welchem Zweck soll das gut sein? Es gibt da noch etwas, das ich für möglich halte: Vielleicht soll ja auch AVL an die Börse gebracht werden. Bei einem Jahresumsatz in 2012 von über 1 Milliarde Euro (AVL-Gruppe/Österreich) wäre ein Verlustvortrag von 7 Millionen Euro doch etwas was man mitnehmen kann.
Meine Ansicht ist, dass Dr. Schultes Streit mit Roppelt hat und Roppelt einen neuen AR will und diesen über das Gericht nicht bekommen hat. So einfach mal die Meldungen von Roppelt lesen. Wenn man dann die Geschäftsentwicklung und die Halbjahresbilanz aus 2012 anschaut, dann können die auch nicht zufrieden sein, wie es läuft. Das würde auch passen, das die AR Brecht und Berteletti niedergelegt haben und das obwohl die doch die Leute von Roppelt sind. Berteletti ist GF in einer Firma von Roppelt und Brecht ist Vorstand auch in einer Firma von Roppelt.
Und nun die dubiosen Stimmrechtsmitteilungen von Roppelt für Hinterhofer und Rausch. Über ein Jahr zu spät und immer noch nicht an die Bafin. was will eigentlich dieser Hinterhofer, auch wenn dieser sich mit Roppelt zerstritten haben sollte, wenn er keine Stimmrechte besitzt? Nach § 28 wphg (da gebe ich nun Hancock recht), kann der nicht einmal eine aoHV einberufen. Das wußte Roppelt aber nicht? Habe lange gegoogelt. Hinterhofer muss seine Stimmrechte der Bafin melden, ab da hat er noch eine Sperre von 6 Monaten, so § 28 wphg "Sofern die Höhe des Stimmrechtsanteils betroffen ist, verlängert sich die Frist nach Satz 1 bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Mitteilungspflichten um sechs Monate."
Im Internet gefunden: Die Mitteilungspflicht gegenüber dem Emittenten ist mit Zugang gegenüber dem Emittenten erfüllt, die vom Emittenten vorzunehmende Veröffentlich ist somit nicht maßgebend. Entweder hat dann Hinterhofer nachgemeldet oder Roppelt vergessen? Aber wichtiger ist: Da die Mitteilungspflicht sowohl gegenüber dem Eittenten und der bafin abzugeben sind, genügt für den Eintritt des Rechtsverlusts, das eine der beiden Meldungen unterlassen wurden. Die Beweislast, das kein Verschulden vorliegt trifft den Meldpflichtigen.
Der Rechtsverlust betrifft alle Rechte aus Aktien: Stimmrecht, Antragsrecht!, Informationsrechte, Auskunftsrechte, Beschlussanfechtung, auch Vermögensrechte (Bezugsrechte, Ausgleichsansprüche, Abfindungsansprüche, Zuzahlungsansprüche), nicht einmal Dividendenansprüche. Ohne Stimmrecht kein HV-Eintritt.
Spannend wäre, wenn Roppelt auch irgendwelche Mitteilungen vergeigt hätte.
Das würden heißen, dass mit Hirst, Hinterhofer und Rausch immerhin fast 37% nicht stimmberechtig wären. Wenn Roppelt noch dazukommt, dann wären das über 60%!!
Das glaubst Du doch nicht wirklich? Dann hätten wir Kleinaktionäre ja das sagen auf der aoHV. Sehr unwarscheinlich...
Hinzu kommt, dass der Insolvenzverwalter zur damaligen Zeit(Insolvenz) nicht verpflichtet ist, Stimmrechtsmitteilungen an die Bafin zu melden.
Nachfolgendes Zitat bezieht sich nur auf die Maier+Partner Insolvenzzeit .
Jetzt muss wieder alles gemeldet werden.
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"""Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) ist der Insolvenzverwalter nach derzeitiger Gesetzeslage nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile in einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider.
Stimmrechtsmeldungen, die sich auf eine Unterschreitung des Stimmrechtsanteils unter den jeweils gültigen Schwellenwert beziehen, sind nicht in der Datenbank recherchierbar.
Die Datenbank kann daher in keinem Fall als Nachweis dafür dienen, dass die Mitteilungspflichten erfüllt oder nicht erfüllt wurden. """"
http://www.bafin.de/DE/DatenDokumente/Datenbanken/...rechte_node.html
Aber so wie ich das auf der Internetseite verstehe, bezieht sich die Nachweismöglichkeit der Datenbank auf Meldungen innerhalb einer Insolvenz und bei Stimmrechtsabbau. Das würde für Hirst gelten, wobei der wohl nicht einmal der Maier+Partner gemeldelt hat und nun auch nicht nachmeldet. Ich gehe davon aus, dass Hirst der bafin auch nicht den Abbau gemeldet hat.
ABER aufer Bafin-Seite steht auch:
Bedeutende Stimmrechtsanteile
Zu wissen, wie die Aktionärsstruktur eines börsennotierten Unternehmens aussieht und zu erfahren, wenn sich maßgebliche Stimmrechtsanteile verändern, erhöht die Transparenz des Kapitalmarktes und hilft Investoren bei ihrer Anlageentscheidung. Daher sind natürliche und juristische Personen verpflichtet, der BaFin und der börsennotierten Gesellschaft die Höhe ihrer Stimmrechtsanteile mitzuteilen, sobald diese durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise einen der Schwellenwerte erreichen, über- oder unterschreiten.
Die Schwellenwerte liegen bei 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 %. Neben den Stimmrechtsanteilen müssen Kapitalmarktteilnehmer seit dem 20. Januar 2007 auch melden, wenn sie bestimmte Finanzinstrumente, mit denen Aktien erworben werden können, halten. Hier beträgt der Eingangsschwellenwert allerdings 5%. Änderungen bei den Stimmrechten müssen dem Emittenten und der BaFin unverzüglich mitgeteilt werden - spätestens innerhalb von vier Handelstagen (§ 21 WpHG).
Auch die Gesellschaft muss die Mitteilung unverzüglich weiterleiten – das heißt, spätestens nach drei Handelstagen – und zwar „"einem Bündel von Medien zur europaweiten Verbreitung"“ und dem Unternehmensregister, das die Daten speichert.
Wie ich das verstehe, müsste der Emittent (MP) die stimmrechtsmitteilung von den Aktionären, wenn sie dies erhalten hat, auch an die Bafin melden (innerhalb von 3 handelstagen). Das ist dann von MP unterlassen worden wie von Hinterhofer und Rausch. Die (MP und Aktionäre) müssen innerhalb von 4 Handelstagen melden.
Das wußte ich vorher auch nicht. Das ist richtig übel, wenn man dann auf eine HV will und abstimmen und gar nicht abstimmen darf. Ich habe aber auch nicht >3% und deshalb für mich nicht dramatisch.
§ 39 (4) wphg Bußgeld "Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 und 2, des Absatzes 2 Nummer 2 Buchstabe e und f, Nummer 5 Buchstabe a, Nummer 7 und 11 mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro..." Ein Verstoß gegen § 21 wphg kann 1 Mio. EUR kosten, mamamia. Gut zu wissen.
Aber Frage: Warum meldet Roppelt nun Hinterhofer und Rausch nach einem Jahr oder haben die sich bei Roppelt beschwert, warum er nicht gemeldet hat? Ist doch egal, wenn eine jeweilige Bafinmeldung vorliegt für Februar 2012.
Nur wenn Roppelt die Meldungen ein Jahr liegen gelassen hat und nicht an die bafin weitergeleitet hat, dan ist das schon clever.
Deswegen habe ich den Thread wegen der neuen konvertierten Aktien neu eröffnet.
Erfolgte nach der Aufhebung der Insolvenz und der KE.
Da neue WKN
Weiterhín hab ich mich auf die Stimmrechtsmitteilungen während der Insolvenz bezogen.
Jetzt gelten, die von Dir aufgeführten jeweiligen Meldeschwellen.
3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 %
Ich habe einmal die diversen Meldungen von Roppelt verfolgt im Bundesanzeiger und Unternehmensregister verfolgt und die an die Bafin.
Aber die Stimmrechtsmitteilung von Roppelt für Hinterhofer richtig lesen: Hinterhofer wie auch Rausch haben selbst und verspätet am 19.3.2012 an MP gemeldet! Beide am gleichen Tag! Welch Zufall!
Glaube nicht , dass er es an einem Tag geschafft hat auf die 19,3% zu kommen.
Umsätze will zu dünn-
Er hätte die kleineren Meldeschwellen auch schon vorher melden müssen.
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Herr Konrad Hinterhofer, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
19.03.2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Maier + Partner
AG, Reutlingen, Deutschland am 19.03.2012 die Schwelle von 3%, 5%, 10% und
15% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 19,3% (das
entspricht 159100 Stimmrechten) betragen hat.
Hinterhofer und Rausch haben wohl doch die KE gezeichnet so interpretiere ich die AdHoc vom 19.3.3013. dann musste die aber auch vorher MP-Aktien gehabt haben.
Reutlingen (aktiencheck.de AG) - Ad hoc-Mitteilung der Maier + Partner AG (ISIN DE0006552805 / WKN 655280) vom 6.2.2012:
Am 31.01.2012 erhielt die Gesellschaft die Mitteilung, dass das zuständige Registergericht am selben Tag die Kapitalerhöhung mit begleitender Kapitalherabsetzung im Handelsregister eingetragen hat. Mit dem Tag der Eintragung wurde das Kapital um den Faktor 20 herabgesetzt. Es wurden insgesamt 417.125 neue, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Bezugspreis von EUR 1,00 platziert.
Du siehst die Stimmrechte von Hinterhofer falsch. Hinterhofer hat über die Kapitalerhöhung 150.000 Aktien gezeichnet. Diese wurden dann ab ca. dem 24.02.20012 gehandelt. Eine Meldung erfolgte dann erst am 19.03.2012 über die Homepage der M+P. So wurden auch hier Fristen nicht eingehalten. Hinterhofer hat die Aktien nicht über die Börse gekauft.
Aber nicht mein Bier. Das sollen der Hinterhofer und Rausch mit der Bafin ausmachen. Haben die das eigentlich geschnallt? Vielleicht will Roppelt Rausch und Hinterhofer eine reindrücken? Wenn nicht, dann stimmt da etwas gar nicht.
Vielleicht haben Hinterhofer und Rausch gar nie gemeldet? In 2012 waren zumindest Hinterhofer doch noch Freund zu Roppelt, oder? Das ist doch der Investorenfreund, von dem Roppelt vor der KE gesprochen hat. Und Rausch? Vielleicht hat Roppelt für die nur die Stimmrechte in einer AdHoc mitveröffentlicht und die haben gar nichts gemacht?
Apropos: Wenn hier Meldungen gefälscht werden, das wäre auch ein hartes Stück.
Sind die jetzt Free Float und ist er im Unternehmen einzig in der Funktion des Vorstandes?
Hoffe wir werden über die BaFin kurzfrisitg schlauer
Weiß jemand, wer die Aktien der KDV im Juli 2011 gekauft hat, so im Bundesanzeiger. Über die Börse wurden die nicht verkauft. Aus alten Berichten hatte die KDV 7,9%. Gemeldet hat sie den Verkauf von größer 5% auf kleiner Null. Könnte also stimmen.
Als Käufer käme ja nur jemand in Frage, der den Kauf nicht gemeldet hat. Irgendeine Schwelle wurde jedenfalls überschritten. Also die größeren Aktionäre die bekannt sind, können Hinterhofer, Rausch, Brenner ausgeschlossen werden, weil die über die KE ihre Anteile gezeichnet haben. Hirst hat abgebaut und bleibt ein Geist. Dann bleibt nur noch Roppelt.
Wenn Roppelt diese Stimmrechte nicht gemeldet hätte, unterliegt er dann auch einem Ausschluss? Auch wenn er später eine BaFin-Meldung vornimmt? Ich finde nichts eindeutiges. Aber folgendes habe ich gefunden, das der Aktionär auch einem Stimmrectsausschluss unterliegt, wenn er in der Vergangenheit Meldungen unterlassen und zwar mit allen Stimmrechten und nicht nur mit denen, die er nicht gemeldet hat. Weiß jemand mehr?
Damit würde sich Roppelt auch hinauskatapultieren. Dann wären fast 60% auf einer HV nicht stimmberechtigt. Zumindest ab dem Tag der Nachmeldung plus 6 Monate.
Die Mitteilung muss gemäß § 17 Abs. 1 WpAIV enthalten:
1.) die deutlich hervorgehobene Überschrift "Stimmrechtsmitteilung"
2.) den Namen und die Anschrift des Mitteilungspflichtigen
3.) den Namen und die Anschrift des Emittenten
4.) sämtliche berührten Schwellen sowie die Angabe, ob die Schwellen erreicht, überschritten oder unterschritten wurden
5.) der am Tag der Schwellenberührung gehaltene Stimmrechtsanteil (in Prozent und Anzahl der Stimmrechte)
6.) das Datum des Überschreitens, Unterschreitens oder Erreichens der Schwellen
Maßgeblich für das Datum der Schwellenberührung ist bei Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG der Zeitpunkt des dinglichen Erwerbs der Stimmrechte, d.h. des Zeitpunktes, zu dem Eigentum an den Stimmrechten erlangt oder verloren wird.
3. Nachweispflicht des Emittenten gegenüber der BaFin
Jeder Emittent hat gleichzeitig, d.h. im unmittelbaren Anschluss an die Veröffentlichung diese der BaFin mitzuteilen, § 26 Abs. 2 WpHG. § 21 i.V.m. § 3c WpAIV konkretisiert diese Pflicht dahingehend, dass die Mitteilung an die BaFin die Angabe des Veröffentlichungstextes und der Medien, an die die Mitteilungen gesandt wurden, sowie des Zeitpunktes (Datum und Uhrzeit) der Versendung umfassen muss.
Da hat der Hinterhofer und Rausch den Scheiß. Diese verspäteten Mitteilungen gehen von MP an die bafin.
Auf der Seite der bafin steht alles:
http://www.bafin.de/SharedDocs/...erkblatt/WA/mb_070206_21ffwpgh.html
Werde immer noch nicht ganz schlau von den Stimmrechtsmitteilungen von Roppelt. Wann kam er auf über 25%? Die hätte er doch in der Vergangenheit auch melden müssen? Die Meldungen in 2011 und Anfang 2012 können rein rechnerisch auch nicht stimmen.
Aber das Beste: Roppelt hätte auf der aoHV 2011 keine Stimmrechte gehabt und auf einer kommenden - bin gespannt.
Aber ich wiederhole mich: Ich warte auf Geschäfte, Umsätze und gute Nachrichten - anstatt, wird letztes Jahr der Verlust gemeldet, die HV abgebrochen, es kommen keine Nachrichten, sondern nur Austausch von Aufsichtsräten, weil die Roppelt-Leute niedergelegt haben, nun die sehr seltsamen Stimmrechtsmitteilungen von Aktionären, von denen einer, eine dämliche aoHV einberufen lassen will.
Man könnte fast annehmen, dass Roppelt abberufen werden sollte. Wenn der men Geld vergeigt hat, gibts Prügel.
Roppelt meldet über ein Jahr später die Stimmrechtsmitteilungen von Hinterhofer und Rausch. Diese Mitteilungen besagen, dass am 19.03.2012 die Schwellen überschritten wurden. Die Aktie mit neuer Kennummer und neuem Stammkapital wurden aber schon seit dem 24.02.2012 wieder gehandelt.
Oder ist das Taktik, welche ich nicht verstehe???
Gleichzeitig will Hinterhofer über eine aoHV die von Gericht bestellten Aufsichtsräte ersetzen und Roppelt kommt diesem nach, obwohl neue AR da sind und er im Juli so wie so eine HV machen will. Anscheinend hat die Gesellschaft eines viel, Zeit und Geld.
Roppelt und Hinterhofer könnten Brüder sein. Im Geiste sind sie es schon. Geschäftspartner seit 30 Jahre und enge Freunde sind sie ja und beide Gesellschafter in der Peus-Testing.
Aber Hinterhofer stellt eine aoHV in Aussicht, die er rechtlich gar nicht einfordern darf und da die ordentliche HV ein oder zwei Monate später stattfindet sogar mißbräuchlich und gegen die Treuebindung eines Aktionärs. Damit nicht genug: Roppelt prüft den Antrag nicht einmal, sondern begründet, das er einberufen muss, da ansonsten Hinterhofer einen gerichtlichen Antrag stellt. Welche Drohung! Bei einem gerichtlichen Antrag, der von gerichtswegen geprüft wird, müsste Hinterhofer die aoHV koordinieren, organisieren und dies selbst zahlen.
Das will Roppelt aber nicht, er will lieber die neuen Aufsichtsräte wählen und Dr. Schultes abwählen. Da ist doch mehr im Busch als Roppelt rauslässt und seine Betiehungen zu Hinterhofer müssten eng sein. Er schützt nicht einmal den Vorsitzenden Dr. Schultes, sondern will diesen auch abwählen lassen.
Da muss was passiert sein, in Verbindung mit diesen Stimmrechtsmitteilungen sieht es immer mehr danach aus, dass Roppelt eine Obergurke ist und Hinterhofer wahrscheinlich auch.
Taktik ist da keine erkennbar. Stimmrechtsmeldungen, die falsch sind und dann noch viel zu spät, das belegt Roppelt selbst, will aber Hinterhofer wegen der aoHV nachkommen.
Wieviel Dummheit kann eigentlich erlaubt sein?
Bekommen die die ganzen Meldeschwellen nicht mit? Muß man die auf das Chaos hier aufmerksam machen? Irgendwiekommt es mir so vor als müsse sich bei M+P keiner an gesetzliche Regelungen halten. Muß die bafin eigentlich auch veröffentlichen wenn sich einer oder mehrere nicht an Meldepflichten gehalten haben? Wenn die Theorie von Pleiteadler stimmt, das jetzt schon über 60% des Grundkapitals nicht Stimmberechtigt sind und dann vom Freefloat z.B. nur 50% auf die aoHV kommen, können dann überhaupt irgendwelche Beschlüsse gefasst werden? Ich kann mit meinen knapp 3% auf jedenfall zu diesem Termin nicht teilnehmen. Mal abgesehen von den vergeigten Stimmrechten: Wenn z.B. Hinterhofer, Rausch und andere (evtl. Hirst) sich mitlerweile gegen Roppelt `s vorhaben stellen, weil der ja, wie es scheint unfähig ist, dann kann man wohl noch lange warten bis irgendwelche Geschäfte in M+P eingebracht werden. Ich kann mir im Moment auf jedenfall nicht vorstellen das wir auf der HV irgendwelche News über gewinnbringende Geschäftstätigkeiten hören werden.