Mox AG
daher könnte es sein zum beispiel sein, dass die banken in ihren covenants (nebenabreden in kreditverträgen) festgelegt haben, dass Mox Telecom AG bestimmte höchstbeträge von krediten an ihre konzerntöchter nicht überschreiten darf und Mox gegen diese abreden verstoßen oder das "masterkonto" nicht auf dem von den banken vorgeschriebenen stand gehalten hat (man denke an die verwendung der anleihegelder)
wenn Mox --wie viele internationale konzerne-- die liquidität im konzern durch cash-pooling, einem liquiditätsverbund mit den tochtergesellschaften, steuert, finanzieren sich die töchter aus dem "masterkonto" der muttergesellschaft (Mox Telecom), diese refinanziert das masterkonto bei den banken (zentralisierte kreditaufnahme); hier kann es zu überschreitungen von grenzen kommen, die die banken gesetzt haben
http://de.wikipedia.org/wiki/Covenants :
Ein Abweichen von den vereinbarten Financial Covenants löst meist eine vorab vereinbarte Heilungsperiode ("remedy/grace period") aus. Diese Heilungsfrist soll dem Kreditnehmer die nachträgliche Erfüllung der vorgegebenen Kennzahlen oder Zusicherungen ermöglichen. Gelingt dies jedoch nicht, wird eine höhere Kreditmarge oder gar ein außerordentliches Kündigungsrecht durch den so genannten Covenant breach (Vertragsbruch) ausgelöst. Alternativ können Abweichungen von den vereinbarten Regelungen einen Anspruch auf Stellung von Kreditsicherheiten begründen (sog. Nachbesicherungsrecht). Der Kreditnehmer ist dann verpflichtet, erstmals oder weitere Kreditsicherheiten zu stellen. Kommt er diesem Verlangen nicht nach, werden automatisch Kündigungsrechte nach Ziff. 13 Abs. 3 i.V.m. Ziff. 19 Abs. 3 AGB-Banken, http://rsw.beck.de/rsw/downloads/Text_AGB_Banken_neu.pdf , ausgelöst.
finanzverbindlichkeiten der AG (einzelbilanz) zum 31.12.2012:
1. Anleihen €11,74mio
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten €30,2mio
nach § 41 InsO gelten nicht fällige forderungen als fällig; die banken (einschl. der schuldscheingläubiger) werden also ihre gesamten ca. €30mio (einschließlich der zinsen bis eröffnung des verfahrens) beim sachwalter Piepenburg anmelden (§ 270c InsO), auch soweit sie noch nicht fällig sind
normalerweise üben die banken im weiteren verfahrensablauf ihre absonderungsrechte aus (verwertung der kreditsicherheiten); ihre insolvenzforderungen reduzieren sich um die realisierten sicherheiten
lt. einzelabschluss der Mox zum 31.12.2012 sind die forderungen der banken aber möglicherweise nicht besichert, s. unten anhang !
dann wären die banken nicht besser gestellt als die anleihegläubiger (einfache insolvenzgläubiger ohne sicherheiten) und müssten sich mit einer quote auf ihrer forderungen abfinden
wie hoch diese quote ist, hängt nach mM nicht nur, aber auch davon ab, ob und in welchem umfang die Mox-aktionäre (alte und/oder neue) in der lage und bereit wären die bankenquote (z.B. 1/3 = €10mio) durch eine kapitalerhöhung zu finanzieren
das von Mox vorzulegende plankonzept könnte auch kapitalmaßnahmen vorschlagen, die die gruppe der aktionäre betreffen (§ 225a Abs. 2 InsO, s. oben #317); die abstimmung über den insolvenzplan ersetzt dann den hauptversammlungsbeschluss (§ 254 InsO i.V.m. § 254a Abs. 2 S. 1 InsO)
sollte die gruppe der banken kein interesse an einem debt-equity-swap ihrer forderungen haben (wovon ich ausgehe), wäre der weg frei für kapitalmaßnahmen m i t bezugsrecht der aktionäre: entweder eine kapitalerhöhung (gegen bareinlage der aktionäre) oder die ausgabe von wandelschuldverschreibungen, die die aktionäre zeichnen (nicht zu verwechseln mit einem debt-equity-swap der anleihegläubiger, dieser wäre eine s a c h einlage ihrer forderungen)
für den fall einer kapitalerhöhung gegen bareinlage sehe ich zwei möglichkeiten:
etweder im verhältnis 1:2 zum bezugspreis von 1 €:
das plankonzept könnte vorsehen, dass Mox das grundkapital durch ausgabe von bis zu 9.744mio aktien von derzeit 4,872mio auf bis zu €14,616mio gegen bareinlage erhöht; die neuen aktien würden allen aktionären im bezugsverhältnis 1:2 zu einem bezugspreis von 1 € je aktie angeboten.
oder
im verhältnis 1:1 zum bezugspreis von 2 €:
ausgabe von bis zu 4,872mio neuer aktien auf bis zu €9,744mio grundkapital im bezugsverhältnis 1:1 zu einem bezugspreis von €2 je aktie
in beiden fällen wäre der emissionserlös €9,744mio: mit ihm könnten die banken in höhe ihrer insolvenzquote (z.B. 33% = €10mio) abgefunden werden und Mox wäre saniert
nicht nur das: Mox stünde eigenkapitalmäßig besser da als je zuvor, da nicht nur die banken, sondern aus "paritätsgründen" auch die anleihegläubiger einen teilverzicht leisten müssten
der aktuelle börsenwert der Mox-aktie von €6,3mio würde sich der verbesserten eigenkapitalsituation nach oben anpassen (sich mindestens verdoppeln, wenn nicht verdreifachen)
Obstruktionsverbot (§ 245 InsO):
Findet ein Insolvenzplan, der von den Anteilseignern abgelehnt wird, unter den Gläubigern eine Mehrheit, so kann das Gericht die fehlende Zustimmung der Anteilsinhaber ersetzen, sofern durch den Plan nicht weiter in ihre Rechte eingegriffenen wird, als § 245 Abs. 3 InsO erlaubt. Damit können Anteilseigner, die nicht mehr bereit sind, der insolventen Gesellschaft mit neuen Gesellschafterleistungen zur Verfügung zu stehen und somit keinen Beitrag zur Sanierung mehr leisten, mit geringen bis gar keinen Abfindungsbeträgen aus der Gesellschaft "gedrängt" werden. Das Obstruktionsverbot des § 245 InsO gilt somit nicht nur für die Gläubiger, sondern auch für die Anteilseigner uneingeschränkt. Darüber hinaus bestimmt § 246a InsO, dass die Zustimmung einer Gruppe der Anteilsinhaber im Falle fehlender Mitwirkung im Abstimmungstermin als erteilt gilt.
http://www.insolvenzberatung.de/page6/page25/page25.html
http://www.anwalt.de/rechtstipps/...f-verluste-einstellen_060086.html
Glaube der Drops ist gelutscht...........starker Verkaufsdruck, scheinbar wissen wieder
da einige mehr?
Nur meine !! Meinung.
ESUG sichere Methode sich Anleihegläubiger und Aktionären zu entledigen. Am Tag eins nach der Insolvenz wird mit bestehender Infrastruktur Geld verdient. Armes Deutschland. ...
wer genau stimmt über den plan ab?
nur diejenigen, die ihre forderungen bei Piepenburg anmelden (das sind die insolvenzgläubiger, nicht die aktionäre!), also die banken (einschl. der schuldscheingläubiger), die institutionellen anleihegläubiger und diejenigen kleinzeichner der anleihe, die sich vertreten lassen
anleihegläubiger und banken stimmen wahrscheinlich gesondert ab (gruppenbildung, § 222 InsO)
institutionelle zeichner der anleihe (20%) und kleinzeichner (80%) brauchen sich gegenseitig, weil kopf- u n d summen-mehrheit erforderlich ist (§§ 243, 244 InsO)
gegen 'spartenverkäufe' sprechen die synergieeffekte im konzern (gemeinsame nutzung von ressourcen)
bin seit Jahren bei wallstreet-online im Forum aktiv und lese auch immer mal wieder hier bei finanzen.net mit. Hab mich nun auch angemeldet.
@Raymond_James:
Du warst ja bis vor einiger Zeit auch bei wallstreet-online aktiv, hast Dich dann aber dort leider ausgeklingt. Gut Deine m.E. fundierten Beiträge hier lesen zu können !
Verfolge selbst seit Jahren Mox und war auch bereits mehrfach auf den HVs. Kenne also den Vorstand aus erster Hand und er machte zumindest auf mich einen sehr kompetenten und seriösen Eindruck. OK, handwerkliche Fehler gabs leider auch in der Vergangenheit und die Bilanz ist sicher kein Vorbild in Sachen Konservativität. Herr Zwingmann (CFO) sagte dazu mal treffend auf einer HV, man sei ja ein "lernendes Unternehmen", sprich gerne bereit Probleme zu erkennen und zu beheben.
Ist nun aber schon der Wahnsinn, wie schnell und praktisch aus heiterstem Himmel Mox tief gefallen ist. Sofern bei Mox kein (Bilanz-)betrug o.ä. vorliegt, was man natürlich leider nie ausschliesen kann, sollte m.E. die Sanierung gut machbar sein, da das Geschäftsmodell offensichtlich funktioniert, die Gesellschaft steuereffizient clever aufgestellt ist (Apple, Google & Co lassen grüßen) und sehr viel Potenzial bietet.
Mox sollte sich vielleicht einen Finanzierer aus den USA suchen. Sie machen ohnehin bereits rd. 70% ihres Umsatzes dort und hier ist man auch generell eher bereit, solche Art von Wachstums-Geschäft durch Risikokapital zu finanzieren. Deutsche Banken brauchen wohl nach wie vor 120% Sicherheit für 100% Kredit... ;-)
Drücken wir die Daumen dass es klappt und Mox die Kurve kriegt !
"Du warst ja bis vor einiger Zeit auch bei wallstreet-online aktiv, hast Dich dann aber dort leider ausgeklingt. Gut Deine m.E. fundierten Beiträge hier lesen zu können !
"
"leider ausgeklingt"....... ;)
Komisch die "fundierten" Beiträge bei den Chinawerten haben aber durch die Bank am ende nur eines zum vorschein gebracht.....Kursverluste.
"fundiert" = fun•diert Adj
1. mit einer gesicherten, soliden Grundlage: Seine Aussagen sind wissenschaftlich fundiert; Er verfügt über ein fundiertes Wissen
2. finanziell abgesichert: ein gut fundiertes Unternehmen; ein fundierter Kredit
... besteht darin, dass die 'freien' aktionäre nicht gutes geld (2 € je aktie im bespiel oben #386) schlechtem nachwerfen werden; sie werden ihre bezugsrechte an die kapitalstärkeren hauptaktionäre und neuinvestoren verkaufen
hauptaktionäre und neuinvestoren sind fein heraus, wenn sie eine kapitalerhöhung zu einem oder zwei euro zeichnen, vorausgesetzt das gemeldete vorläufige ergebnis 2013*** stimmt; dann haben sie haben durch die "insolvenz" nichts verloren, sondern nur gewonnen !
*** http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/...anyID=690&newsID=800721
In Sachen Betriebsprüfung wg. ehem. Mox Irland wurde die ursprüngliche Steuerschuld v. 6,7 Mio. EUR auf eine Sicherheitsleistung von 1,8 Mio. EUR reduziert. Mox sieht die Vorgehensweise des Finanzamts jedoch als grob rechtswidrig an und geht daher davon aus, dass sein Einspruch gg. die Steuerbescheide stattgegeben wird. Ist aber noch nicht final entschieden.