STEINHOFF Reinkarnation
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Ansicht. Ich leite diese zur Kenntnis an die zuständigen Kollegen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Marlen Urner "
Ich werde an Fr. Urner noch eine Mail nachlegen. Die Frage ist doch, sind wir " im Geld " ? Imho völlig unabhängig derzeitiger Bilanzierung des Werts von SH und der Ansprüche seiner Gläubiger.
Am Beginn der Geschichte gaben die Aktionäre der Firma 20 Mrd. Euro. Diese wurden durch Betrug weitesgehend vernichtet. Gezahlt wurden in Relation lächerliche 1,2 Mrd. Schadensersatz. Die HF hätten sich all ihre Pläne abschminken können, hätte SH den Schaden zumindest in Höhe der Klagesumme entschädigen müssen.
Das mussten sie nicht, haben somit etliche Milliarden gespart, die ihnen gar nicht gehörten. Und trotzdem refinanzierte man im Gegenzug nicht.
dass die glaeubiger keinen einzigen cent freigegeben haben. nicht 1 cent!
Sorry!
Also ich bin der Meinung, daß das Gericht feststellt, daß hier in unserem Fall das WHOA nicht anwendbar ist! Wo kommen wir hin, wenn bei einer Scheidungsverhandlung gleich der Nachbarschaftsstreit mit verhandelt wird!
SIR
Somit:
*Ablehnung des WHOA*
*Anschließend werden die Karten neu gemischt*
*Anklage gegen Management und HFs wegen Betrugs, etc!
SIR
Das Geld von Steinhoff oder den Gläubigern an die Aktionäre fließt halte ich aber für sehr unwahrscheinlich. Steinhoff selbst hat dafür kein Geld und das die Gläubiger was zahlen tu ich mir auch schwer weil alleine bei Gläubiger Seite dafür einen Konsens zu finden halte ich für fast unmöglich. Manche Gläubiger sind mit ihren Rechten besser gestellt als andere. Andere Gläubiger sind selbst finanziell angeschlagen und können keinen Betrag leisten. Da sich auf einen gemeinsamen Nenner zu einigen finde ich für sehr sehr schwierig.
Ich halte es für viel wahrscheinlicher das man bei dem Anteil an den CVR aufstocken wird. Aktuell wären ja für die Aktionäre 20% gegeben. Könnte mir vorstellen, dass die Aktionäre hier am Ende einen Anteil von 70-80% erhalten. Da der Aktionär, laut SdK ja im Geld ist würde dann jeder Überschuss danach zum Großteil an den Aktionär gehen. In dieser Variante könnte ich mir dann sehr gut vorstellen, dass der Richter das WHOA Verfahren durchwinkt. Was man hier nicht vergessen darf, die SdK kontrolliert ja Steinhoff also können sie zB. bei einer HV auch neue Aufsichtsratmitglieder bestellen. Das hätten sie bei der letzten HV auch schon können. Und sobald der SdK im Aufsichtsrat ist ist man in allen größeren Entscheidungen eingebunden bzw. könnte dann auch den Vorstand abberufen und einen neuen bestellen. Dadurch kann die SdK zukunftig den Fokus darauf legen, dass bei den CVR noch was rauskommt.
Bin schon gespannt auf den Ausgang. Ich könnte mir gut vorstellen, dass es am 15.6. noch kein Ergebnis geben wird.
Im Ausgang zum WHOA Verfahren wird aber die SdK sicherlich noch einige Klagen initieren. Timur hat ja gestern gemeint das bei der Klage in den USA wegen acting in concert. Es alleine Schadenersatzforderung mindestens 0,295 EUR pro Aktie gibt. Bin schon gespannt. Bei diesen Klagen halte ich einen Geldzufluss an den Aktionär für wahrscheinlicher als aus dem aktuellen WHOA Verfahren oder deren Ergebnis.
Ich persönlich halte die Klage wegen Ad Hoc Verletzungen hinsichtlich Step 3 am wahrscheinlichsten das hier Fehler gemacht wurden aufgrund meiner Erfahrung in diesem Bereich. In meinen Augen hätte man eine Ad Hoc machen müssen, dass Gläuhiger keiner Verlängerung zustimmen.
Alles nur meine Meinung.
denn zuallererst werden von moeglichen den ueberschuessen die grundschuld und die zinsen an die glaeubiger bezahlt. ist beides getilgt, erst dann bekommen aktionaere etwas aus den ueberschuessen.
das kann aber noch 20 jahre dauern, imho. denn steinhoff kann selbst noch nicht einmal die zinsen bezahlen, die ja weiterhin bei 10% liegen und aufaddiert zu den gesamtschulden kommen.
Moderation
Zeitpunkt: 13.06.23 13:56
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Quelle hinter Bezahlschranke
Zeitpunkt: 13.06.23 13:56
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Quelle hinter Bezahlschranke
Laut SdK ist der Aktionär aktuell im Geld. Sofern die Beteiligungen weiterhin gut laufen warum sollte das (auf Basis der gleichen Bewertungsparameter) zukünftig nicht auch so sein.
in Meinen Augen ist das CVR auf alle Fälle eine Besserstellung im Vergleich zu einer Insolvenz. Bei einer Insolvenz wird man sehr wahrscheinlich nicht zum besten Preis verkaufen können also wird da der Aktionär schwer im Geld sein da man aktuell auch mit ca. 800 Mio. Euro (vor Mattress Verkauf laut Farber Gutachten) auch nicht sehr stark im Plus ist. Wenn es zukünftig dann Verkäufe ohne Zeitdruck, unter Einbeziehung der SdK gibt könnte bei den CVR im absoluten best Case dann schon was übrig bleiben.
Ein wichtiges Argument der SdK im Zuge des WHOA Verfahren ist ja das der Aktionär bisher 100% Eigentumsrechte hat. Zukünftig aber nur 20% ohne das die Gläubiger was wesentliches Leisten. Würde mich als neutraler Richter auch stören. Hat für mich eine schiefe Optik. Und früher wollte Steinhoff ja sogar 0% Rechte die haben ja auch nicht ohne Grund dann auf 20% aufgestockt weil das einfach absurd ist. Wenn das ganze statt 20% zukünftig 80% ist könne ich das als neutraler Richter dann schon ok finden. Gläubiger bekommen ihre Forderungen und alles was übrig bleibt geht zu 80% an den Aktionär. Einfach gesprochen wäre das dann nur 20% Schlechterstellung als aktuell. Sollte die SdK zukünftig mehr Mitsprache haben (Stimrechte) was auch ein Teil sein müsste damit das WHOA durchgeht könnte die Situation für den Aktionär sogar besser sein als die vergangene.
Alles nur meine Meinung.
aber, sollte 1cvr = €1 wert sein und ich bekomme 1cvr/aktie, dann sieht die welt schon anders aus. kann ich zwar nicht ueber boerse handeln, aber otc, darkpools...problemlos
Wir haben unsere Aktien und entweder bekommen wir für die Aktien einen entsprechenden Gegenwert, aber nicht handelbare CVRs brauche ich nicht.
Dann wohl lieber noch eine Insolvenz und keine CVRs.
Die Gegenseite kann uns die CVRs noch so schmackhaft machen, nicht einmal bei 100% Aktionäre und 0 % Gläubiger will ich diese CVRs haben. Eine Aktie ist da immer noch wesentlich attraktiver.
Entweder Geld für unsere Aktien oder Insolvenz, so schaut unser Weg aus.
0% von 0 ist immer noch 0 und selbst wenn man das auf 80% aufstockt, was soll das bringen bitte?
LG
Eddie
von daher sind meine angedachten 20 jahre fuers warten auf ueberschuesse durchaus moeglich.
Sie können auch den Tilgungstermin um ein halbes Jahr verschieben und weiter Zinsen bekommen. Meine Stimme (weil zu piepsig) wird kaum Gewicht haben, aber ich vermute mal, dass auch hier die Mehrheit an der Börse bleiben will. Da sind ja noch die Wetten auf ein Delisting....
Im Vergleich zum aktuellen Aktienkurs von 0,01 Euro könnten die CVR im absoluten besten Case zukünftig schon mehr Wert sein als 0,01 Euro.
Für den Aktionär wären aber, wie gewinnnichtverlust es sagt, börsengehandelte Aktien besser als die CVR.
Jetzt muss man mal abwarten was am 15. Juni mal rauskommt. Für mich wäre es aber eine durchwegs plausible Option wenn der Richter sagt 20% ist zu wenig bei 80% schaut die Sache für ihn schon viel annehmbarer aus.
Alles nur meine Meinung.
Wird also der als Restrukturierung betitelte Enteignungs-Plan am Donnerstag angelehnt, bzw. deutet sich eine Ablehnung an, geht es nicht darum, eine wie auch immer geartete "Abfindung" pro Aktie an die Aktionäre anzubieten. Das hätte man im Vorfeld tun können. Wurde aber von den Hedgefonds/Gläubigern kategorisch abgelehnt. Aus meiner Sicht ein riesiger Fehler.
Es geht also darum, wie bei Conservatorium einen Vergleich anzubieten und zu verhandeln, der 3 Punkte beinhaltet:
- Rückzug des Enteignungs-Plans - keine Entscheidung des WHOA-Gerichts
- Klageverzicht gegen Hedgefonds/Gläubiger/Steinhoff-Management
- Vergleich, der von Aktionären gezeichnet werden muss (weil es für 2 Mrd. "herrenlose" Aktien, die vermutlich der Gruppe der Hedgefonds/Gläubiger zuzurechnen sind, keinen Vergleich erfordert)
Das Volumen orientiert sich an der Differenz zwischen der lukrativen entschädigungslosen Enteignung über das WHOA und der für die Hedgefonds/Gläubiger nachteiligen (und nicht kontrollierbaren) Insolvenz sowie dem geschätzten Schaden durch die möglichen zivilrechtlichen/strafrechtlichen Verfahren in Europa, Südafrika und den USA.
Eine Lösung, die den Fortbestand Steinhoffs sichert, also Schuldenschnitt und Zinsreduktion sowie Aufgabe der Delisting-Pläne, halte ich für sehr unwahrscheinlich - auch wenn es sicher die beste Lösung wäre.
Nur noch zwei Tage!
Das alles sieht der Plan des Managements und der Gläubiger nicht vor, die wollen nur "wertlose" Aktien schreddern. So kann man im Normalfall keine Firma retten, und das wird auch der Richter so sehen.
CVRs will niemand bis auf das Steinhoff-Management. Die können sie sich behalten genauso wie ihre Einsatzbereitschaft für die Aktionäre. Das wollen wir von den Typen alles nicht mehr haben. Wir werden es schaffen, dass sich diese Typen aus dem Management Board verabschieden werden (müssen).
Früher oder später werden wir das schaffen, hoffentlich können so lange die Aktien gehandelt werden, ohne dass da irgendwer nervös wird.
Diese Wette hatten wir schon und wir haben sie bereits gewonnen. Wir müssen die gleiche Wette nicht nochmals abschließen.
Wir wollen jetzt das Geld für unsere gewonnene Wette haben und nicht nochmals eine Wette platzieren.
Ich hatte die BAFIN aufgefordert, das Delisting wegen Manipulationen genau zu prüfen. Notfalls mit einer Handelsaussetzung bis zur Klärung.