STEINHOFF Reinkarnation
Wenn es dafür offen ist, ( ich wünschte, Bonzalek würde eingeflogen...) würde es selbst im ersten Augenschein die Dreistigkeit der Absicht der völligen Enteignung der Aktionäre erkennen, während die HF über den Segen des WHOA - Gerichts weitere Milliarden in den nächsten Jahren scheffeln wollen, weit über den Nominalwert ihrer rechtmäßigen Forderungen.
Gilt auch für die Basher Brigade :
Der Einwand, die Aktionäre gingen gar nicht leer aus, wegen der angebotenen CVR, ist keiner, denn würde irgendwer, in dem Fall die Basher, den CVR einen Wert beimessen, wären sie oder andere Marktteilnehmer es ja, die den Kurs in Vorfreude auf die CVR hochkaufen müssten.
Deswegen wurden die Zinsen 2020 mit 10% gewählt man wusste ganz genau dass das nicht gut gehen wird und die ganze Holding für sich beanspruchen werden wird.
nichts ist zufällig passiert alles geplant.
Die Töchter sind sogar besser gewachsen als gedacht und sogar das hat nicht wohl gereicht :)
Ich kann die 200 Seiten Papier nicht ansatzweise deuten.
dass Steinhoff vor ca 1 Jahr bei der Tekkie Town Klage absolut Nicht Insolvent sein durfte, und die Sau damals richtig schön angemalt, u. geschminkt wurde, sodass damals Alles schön vom Richter durchgerungen werden sollte. Dies wurde damals aber vom Richter durchschaut, und Steinhoff hatte damals verloren. Danach wurde die Zahlung an nach Wochen erhöht, um diesen Rechtsstreit weiter aus den Weg zu gehen.
Ca. 1 Jahr später ist auf einmal das Gegenteil der Fall, indem man die Aktionäre mit 0 Euro enteignen will, hat man Tafelsilber regelrecht unter Wert verscherbelt, schminkt die Sau ordentlich wieder ab, die Farbe, und der Glamour sind auf einmal verschwunden, und jetzt muß man plötzlich Insolvent sein, um die lästigen Aktionäre, die eh alles verloren haben, noch zu enteignet. Um dann später sich die Milliarden unter sich aufzuteilen.
Diese kriminellen Machenschaften sollte dem Richter vor seiner Urteilsverkündung auf jedem Fall zu Ohren kommen, wenn er es selber noch nicht auf dem Schirm hat.
Wenn wir unter diesen Umständen enteignet werden, ist das ein absoluter Skandal.
Was ich jetzt geschrieben habe, könnt ihr euch auch noch daran erinnern, diese Vorgehensweise von Steinhoff ???
Richter im Whoa-Verfahren:
Die wichtigste Aufgabe des Richters besteht darin, den Vergleich zu genehmigen (oder nicht). Wenn der Richter die Vereinbarung genehmigt, sind auch die Gläubiger und Gesellschafter, die dem Vergleich nicht zugestimmt haben, daran gebunden. Ein Gläubiger oder Gesellschafter, der gegen den Vergleich Einspruch erhebt, kann bei Gericht beantragen, dass der Vergleich abgelehnt wird.
Bei seiner Entscheidung prüft das Gericht insbesondere, ob 1) die Verfahrensvorschriften korrekt angewandt wurden, 2) der Vergleich nicht unangemessen ist, weil die Gläubiger oder Gesellschafter auf der Grundlage des Vergleichs wesentlich schlechter gestellt wären als im Falle einer Insolvenz und/oder 3) einer der Ablehnungsgründe vorliegt, die für Vergleiche im Rahmen der surseance van betaling (Zahlungsmoratorium) oder Insolvenz gelten.
Quelle: cbbl-lawyers.de
Bei dem was inzwischen durch das Management und die Hedgefonds publiziert wurde, dürfte das Gericht leicht erkennen können, dass erstens eine Sanierung der Holding zu keinem Zeitpunkt Zielsetzung der Gesellschaft (des Managements) gewesen ist. Und zweitens, dass die Gesellschafter (hier die Anteilseigner) erheblich benachteiligt werden. Dies ergibt sich erstens aus dem Inhalt und der Verteilung 80/20 Prozent des Plans in Bezug auf CVRs, da wir immer überstimmt werden können, und zweitens aus der Tatsache, dass das Management selbst zugibt, dass im Rahmen des Whoa-Verfahrens nichts für die Aktionäre übrig bleibt, so dass insofern der Richter selbst gar keinen Grund hat, davon auszugehen, dass für die Aktionäre im Falle der Insolvenz weniger übrig bleibt. Denn das Ergebnis von nichts ist und bleibt nichts, gleichwohl aber kann die Insolvenz eine echte Chance sein, dass doch noch einiges übrig bleibt, und allein aus diesen Gründen kann er das Whoa-Verfahren eben nicht abwinken (genehmigen) und damit nicht zuletzt Aktionäre auch aus der Niederlande völlig unbedacht unter vorgegaukelten falschen Argumenten des Managements und der Hedgefonds enteignen.
Alles wie immer meine Meinung und meine Sichtweise!
Endlich mal ein - wenn auch seltener Kommentar - mit Niveau! Nein, sicherlich will und kann das Gericht (Amateure) hier nicht alles durchwühlen, was die "Klein"-Aktionäre, vertreten durch SdK, gerne hätten. Auch ich bin Mitglied der SdK- aber bei aller Wertschätzung : das diese "Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre"eine Lobby vor Gericht hat, kann ich ich nicht vorstellen. Und das - wie so oft geschrieben, bei einem entsprechenden Verfahren, alle Unterlagen von Steinhoff offengelegt werden müssen, ist doch nur Wunschdenken. Auch bei Wirecard waren "professionelle" Wirtschaftsprüfer aktiv. Aber scheinbar konnten sie noch nicht einmal Aktiva von Passiva unterschreiben und schon garnicht eine komplette Bilanz nach Wirtschafts- und Steuerrecht bewerten.
Neben den ganzen Halbwahrkeiten, Unwissenheit, Durchhalteparolen von Möchtegernexperten etc.,. die zuviel Risiko eingegangen sind und meinen mit diesem "Zock" könne man reich werden!, erinnert an Goldgräberstimmung im wilden Westen. Und wenn Altaktionäre auf riesigen Verlusten sitzen: Selbst schuld - es gibt Stoppkurse. Aber Gier frißt Hirn. Auch ich bin mit einer kleinen Summe vor Wochen eingestiegen, mir des Totalverlustes bewußt.
Sicherlich handelt es sich hier um eine Betrugsmafia. Aber das Gericht interessiert nur das hier und heute und Fakten und nicht Vermutungen. Hier meint doch fast jeder Aktionär, dass das Gericht seine "Vermutugen" teilen und erkennn muss! Also aufwachen und das Kapitel unter Schmerzen beenden.
Welcher Richter will sich damit beschäftigen? Keiner!!!
Entweder wird das Whoa Verfahren durchgehen oder es wird seitens des hiesigen Gerichts abgelehnt. Denke, nur so wird es kommen.
Dann wird auf zivil und strafrechtlichen Möglichkeiten verwiesen.
Das heißt wir können uns dann tot klagen.
Ein Richter wird nie im Leben emotional entscheiden und sagen, die armen Aktionäre muss ich unterstützen. Lach, wenig arbeit und rational ein Vergleich schaffen, ist das Ansinnen.
Hier würde ein Urteil zu schreiben, nach Erkenntniserlangung, wahrscheinlich Monate dauern.
Da haben Sie keinen Bock drauf.
Aus Sicht der HF und SH :
Wir wollen keine Hunderte von Millionen an die Kleinanleger zahlen. Deren Ankeraktionär SdK hat die Sonderprüfung verstreichen lassen, der Sanierungsexperte wird abgelehnt, davon gehen/ gingen wir aus. Das Farber - Gutachten hat als Auftragsarbeit nicht mehr Nährwert als unseres von EY.
Was wollen die von uns ? Die können uns gar nichts, haben nichts in der Hand. Wir können das WHOA riskieren. Geht's durch, alles schick für uns, scheitert es, können wir immer noch ein Angebot machen. Warum sollten wir das vorher tun, macht keinen Sinn.
Denke mal, so denkt die Räuberbande.
If the Court had appointed a 'herstructureringsdeskundige' today, then they had to send Verhoeven and Meijer on vacation.....
The starting point of the present regulation is that a restructuring expert and an observer cannot be in office at the same time.
A simultaneous appointment of a restructuring expert and an observer is not possible.There is no such option.
The legislator does not consider the appointment of an observer necessary if a restructuring expert has already been appointed to prepare and present the restructuring plan. In that case, an independent expert is already involved who acts for the joint creditors.
If the court appoints a restructuring expert, and an observer has already been appointed, the appointment of the observer will end in any case.
bin gespannt ob das ablehnende gericht seine schriftlichen ablehungsgruende kurzfristig veroeffentlicht.
zz sieht es fuer mich so aus, als ob das gericht deutlich richtung pro-steinhoff geneigt ist...und das ist mist!
@sdk - JETZT muss ein antrag auf sonderpruefer eingereicht werden, wie von euch schon 2x verkuendet, sollte dieses bereits ENDE MAERZ, dann ANFANG MAI...stattfinden. hat aber von eurer seite nicht funktioniert; warum auch immer! auch MIST!
also. WANN stellt die sdk einen VERBINDLICHEN antrag fuer einen sonderpruefer?
Klar sind gibt es hier Unterschiede.
Aber man hat hier das Gefühl, dass SH 100x besser vorbereitet ist, als wir.
Manchmal bekomme ich das Gefühl, man gar keinen richtigen Biss.
Echt enttäuschend
Okay, ich persönlich werde mich einer Klage anschließen.
Nur meine Meinung
LG
Der Wallnuss
Aber Du kleisterst hier das Forum zu mit 1000 Informationen.
Aber so eine wichtige Info, kommt erst jetzt, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Manchmal ist dann weniger mehr.
Kennt ihr das Sprichwort in Holland?
Hätte der Gerichtshof heute einen 'herstructureringsdeskundige' ernannt, dann hätte er Verhoeven und Meijer in Urlaub schicken müssen.....
Ausgangspunkt der vorliegenden Verordnung ist, dass ein Umstrukturierungsexperte und ein Beobachter nicht gleichzeitig im Amt sein können.
Eine gleichzeitige Bestellung eines Restrukturierungsexperten und eines Beobachters ist nicht möglich, es gibt keine solche Option.
Der Gesetzgeber hält die Bestellung eines Beobachters nicht für erforderlich, wenn bereits ein Sanierungsexperte zur Erstellung und Vorlage des Sanierungsplans bestellt wurde. In diesem Fall handelt es sich bereits um einen unabhängigen Sachverständigen, der für die Gesamtgläubiger tätig wird.
Bestellt das Gericht einen Sanierungsexperten und ist bereits ein Beisitzer bestellt, endet die Bestellung des Beisitzers in jedem Fall.
www.deepl.com
ps habe gerade erst das posting von jaap gelesen. nun wird natuerlich unmittelbar klar, warum das gericht die sdk petition abgelehnt hat. man konnte gar nicht anders als ablehnen.
pps dies haette die sdk bzw deren anwaelte aber zwingend!!! wissen muessen. imho.
Das Thema Beobachter oder Sanierer ist kein neues.
Die SdK meinte doch extra in ihrem Antrag, dass Infos fehlen und ebenso den Beobachtern damit
Infos fehlen. Dat klärt man in 2Wochen dann.
Man hat von Seiten des SdK halt nun nochmal Kommuniziert, dass es Klärungsbedarf und sehr wohl Wiederspruch gibt.
Das Gericht musste es ablehnen, da dass Verfahren
es in dieser beantragten Form so nicht hergibt?
Also hätten zuvor die Observer abbestellt werden müssen oder wie?