STEINHOFF Reinkarnation
Mir reicht am Ende eine einzige positive Nachricht nach gefühlt 1 Million Fußtritten vom SH-Management.
Abgerechnet wird zum Schluss.
Long und Plopp
Beste Wünsche...
Man hat zu lange gewartet meiner Meinung nach.
kleiner hinweis. das gericht steht NICHT auf der seite der aktionaere. soviel sollte nun aber auch jedem klar sein!
also, 2:1 (noch) fuer die aktionaere, aber der gegner kommt gewaltig, mit ausdruecklicher unterstuetzung des gerichts!
sollte dem so sein, so wuerde ich das gericht wegen befangenheitsvermutung anzeigen!
Moderation
Zeitpunkt: 07.06.23 13:36
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Unterstellung
Zeitpunkt: 07.06.23 13:36
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Unterstellung
Moderation
Zeitpunkt: 02.06.23 12:30
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer
Zeitpunkt: 02.06.23 12:30
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer
für uns verbliebene für einen Sinn ? - Sollen wir deinem Beispiel folgen ? - Oder bleibt unsere Hoffnung auf dasm"golden goal" dennoch aufrecht. Ich bin für zweitere Option.
L.G. Earner
Nur weil der Antrag abgelehnt wurde?
Kennst du die Gründe für die Ablehnung?
Oder habe ich da irgendwie was verpasst?
Das wäre doch wichtig zu wissen, wenn ich so eine Entscheidung treffe, oder?
Eben nicht. Die Hinweise, die gegeben wurden, warum die Bestellung des Sanierungsexperten unter den Umständen und den Absichten der Antragsteller des WHOA lt. niederländischen Recht so gar nicht vorgesehen ist, die wurden ignoriert.
Meine Theorie, die keiner hören will und nur Schwarze bringt, die lautet so :
Ursprünglich sollten Wirtschaftsprüfer im Zuge einer Sonderprüfung SH auf den Zahn fühlen. Die kosten Geld. Warum es nur dafür ausgeben, wenn man über das WHOA - Gericht mit dem Geld gleich 2 Fliegen mit einer Klappe erledigen kann ? Nämlich die Tiefenbohrung und parallel das WHOA dadurch umdrehen, torpedieren hinsichtlich seiner Zielsetzung durch SH und den HF und/oder es damit derart in die Länge ziehen, so dass die HF gezwungen wären zumindest bis Jahresende zu verlängern.
Der Coup scheint nach hinten los gegangen zu sein, ein Gericht mag weder Fristsetzungen und Drohung mit Selbstverstümmelung bei Verletzung der Frist ( SH ), noch den durchschaubaren Versuch die sich einigen Parteien durch den Sachzwang der Arbeit des Sanieres zu nötigen die Fälligstellung verlängern zu müssen.
Die Frage, oder eher das Problem, scheint mir nun folgendes : Durch den Verzicht auf die Sonderprüfung Anfang Mai hat die SdK nur das Gefälligkeitsgutachten von Farber, aber keinerlei Einblick in jene Unterlagen von SH, die sie nicht freiwillig rausrücken.
Um bei der Anhörung zu punkten am 15.6. dürfte es vermutlich nicht genügen die Einwände von heute einfach zu wiederholen, man bräuchte etwas wirklich Handfestes, was man durch die Sonderprüfung bekommen wollte. Und auf die hat man ja offensichtlich zu Gunsten von Trick 17 - der gescheiterten Bestellung eines Sanierungsexperten - verzichtet.
Ehrlich gesagt, im Moment hoffe ich nur noch auf einen Richter, der trotzdem nach Sichtung aller Umstände für seine Zustimmung zur Auflage macht die Aktionäre mit einer Zahl in Cent abzufinden, oder den Weg der Selbstverstümmelung... äh... Insolvenz zu wählen, spätestens dann käme sicherlich ein Angebot.
sie an der Seite zu haben.
SH fällt aus meinem Depot, ich stehe das nervlich nicht durch ;o)
Nachdem wir heute verloren haben, werden wir aller voraussicht nach am 14 Juni vom Richter nicht enteignet werden. Vieles spricht danach ????
a. Für einen außergerichtlichen Vergleich zwischen
Aktionäre u. Steinhoff, quasi einer Abfindung. Aber
höchstwahrscheinlich liegt er eventuell zwischen
0 ,12 - 0,15 Cents. Alles andere ist für mich zu
Utopisch, obwohl ich es mir selbst gewünscht
hätte. Oder ??
b. Aus Angst der Gläubiger bei einer Insolvenz
weitere Milliarden zu verlieren, stimmen sie einer
Laufzeitverlängerung der fälligen Kredite hin bis
zum 31.12.2023 zu, mit ungewissem Ausgang für
die Aktionäre. Betreff : Weitere Assettsverkäufe
unter Wert.
Welche weitere Möglichkeiten dann noch unsere SdK im Köcher hat, habe ich keine Ahnung.
Eines ist sicher
(i) Silver Point Luxembourg Platform S.a.r.I., (ii) Affix Holdings LLC, (iii) Baupost Group Securities, L.L.C., (iv) Sculptor Investments IV S.a.r.I., (v) Retail Credit Holdings SV S.a.r.I., (vi) Burlington Loan Management DAC en (vii) PIMCO Strategic Income Fund, Inc (hierna gezamenlijk te noemen: de G7)
"Die G7:
I EINLEITUNG
1 Die G7 sind eine sogenannte Ad-hoc-Gruppe, die aus dem größeren Kreis der externen Finanziers der Steinhoff International Holdings N.V. (SIHNV) und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen mit SIHNV: die Gruppe). Die G7 repräsentieren die Mehrheit der betroffenen CPU-Gläubiger, wie sie in der Begründung des Restrukturierungsplans definiert sind, den SIHNV seinen Stakeholdern vorgelegt hat, und in dieser Eigenschaft sind sie auch Stakeholder der Petition.
2 Die betroffenen CPU-Gläubiger sind Gläubiger von SIHNV gemäß den SIHNV Contingent Payment Undertakings (CPUs). Mit einer Gesamtforderung von mehr als 9,2 Milliarden Euro stellen die betroffenen CPU-Gläubiger die bei weitem größte Gruppe von Gläubiger des SIHNV dar.
3 Die G7 bestreiten die Behauptungen der SdK in der Petition, soweit sie nicht es sei denn, sie werden im Folgenden ausdrücklich anerkannt.
4 Die SdK steht mit ihrem Antrag auf Ernennung eines Sanierungsexperten allein da, der weder sachlich noch rechtlich begründet ist. Er scheint nur durch den Wunsch motiviert zu sein, den Abschluss eines Umstrukturierungsprozesses, der von der überwiegenden Mehrheit der Gläubiger(klassen) von SIHNV unterstützt wird, unzulässigerweise zu vereiteln, um sich auf Kosten der gemeinsamen Gläubiger von SIHNV eine bessere Verhandlungsposition zu verschaffen.
5 Die Unterstützung für den Restrukturierungsplan in seiner gegenwärtigen Form wird durch die überwältigenden Mehrheiten in allen Interessengruppen, mit Ausnahme derjenigen der ("out of the money'') Aktionäre, belegt. Das Vorgehen der SdK, sollte es von Ihrem Gericht sanktioniert werden, gefährdet den Erfolg eines langjährigen Restrukturierungsprozesses, der sich dem Abschluss nähert."
Quelle: https://www.steinhoffinternational.com/downloads/...%202%20-%2010.pdf
Man sieht also seitens der Hedgefonds "den Erfolg eines langjährigen Restrukturierungsprozesses" gefährdet. Damit steht fest, dass der Prozess der entschädigungslosen Enteignung der Aktionäre auf Betreiben einer Gruppe von Hedgefonds, die "acting in concert" ohne entsprechende Meldung an die Aufsichtsbehörden als legitime Vorgehensweise erachten, schon seit Jahren geplant wurde und nun umgesetzt werden soll.
Das Schreiben hat so viele, teils wortgleiche Übereinstimmungen mit dem Restrukturierungsplan und den Antworten von Steinhoff auf die Fragen der SdK, dass man hier eigentliche keine Trennlinie zwischen Gläubigern und Steinhoff-Management mehr ziehen kann.
Die Frage ist jetzt, ob sich die Aktionäre, vertreten durch die SdK und ihre Anwälte, gegen die Übermacht der besten und teuersten Kanzleien vor Gericht behaupten kann.
Ich möchte nicht in der Haut der Richter stecken. Sie tragen eine große Verantwortung, nicht nur in Bezug auf Steinhoff und uns Aktionäre, nicht nur in Bezug auf den Ausgang eines der größten Bilanzbetrugsfälle in Europa, sondern auch für das Ansehen des niederländischen Kapitalmarkts sowie des Rechts- und Finanzsystems der Niederlande.
In diesem Kontext dem Gericht zu drohen, wie ich es in meinem vorigen Post geschrieben habe, ist nur einer von vielen Fehlern, die den Hedgefonds in ihrem Gebaren unterlaufen sind. Aber auch die Festung von Troja galt lange als uneinnehmbar. Hoffen wir, dass die SdK, die uns vertretenden Anwälte und die Finanzexperten noch die ein oder andere List auf Lager haben.