STEINHOFF Reinkarnation
17th May 2023 by Editor BizNews
Steinhoff shareholders are staring down the barrel after the company’s management is approaching the Dutch courts to force through a decision voted down at the annual general meeting. But all is not yet lost, says German Shareholder Association lawyer Dr Marc Liebscher, whose organisation is fighting for Steinhoff’s small shareholders. He is urging them to once again vote against the management proposal – and says this will ensure they capture the R30bn (€1.5bn) that they own in the business, in his opinion the true net asset value of the company. The WHOA vote closes on May 24, and should the majority of shareholders go against the management’s proposal, Liebscher says his organisation will give its Wall Street-commissioned research to help the Dutch judge rule in shareholders’ favour. Liebscher also spoke to Alec Hogg of BizNews about former CEO Markus Jooste’s no-show in the German Court a month ago. Steinhoff shareholders can vote against the restructuring below:
Steinhoff shareholders are staring down the barrel after the company’s management is approaching the Dutch courts to force through a decision voted down at the annual general meeting. But all is not yet lost, says German Shareholder Association lawyer Dr Marc Liebscher, whose organisation is fighting for Steinhoff’s small shareholders. He is urging them to once again vote against the management proposal – and says this will ensure they capture the R30bn (€1.5bn) that they own in the business, in his opinion the true net asset value of the company. The WHOA vote closes on May 24, and should the majority of shareholders go against the management’s proposal, Liebscher says his organisation will give its Wall Street-commissioned research to help the Dutch judge rule in shareholders’ favour. Liebscher also spoke to Alec Hogg of BizNews about former CEO Markus Jooste’s no-show in the German Court a month ago. Steinhoff shareholders can vote against the restructuring below:
WHOA RESTRUCTURING PLAN VOTE
Watch here:
Relevant timestamps from the interview:
01:12 – Dr Marc Liebscher on the response from Steinhoff shareholders following his previous BizNews interview
01:55 – Dr Liebscher on the Steinhoff restructuring plan that shareholders are opposing
02:54 – On how shareholders can vote
04:46 – On the role of the court in the fight against Steinhoff
06:24 – On Markus Jooste’s court case
07:33 – On Jooste’s accomplices
08:43 – On if the shareholders association wants Jooste to be extradited to Germany
10:07 – On if the Steinhoff heist is being prosecuted dutifully
12:28 – On Steinhoff’s interesting business dealings ahead of the shareholders’ vote
15:21 – On if Steinhoff’s valuation of the company aligns with the shareholders’ valuation
17:09 – On keeping the shareholders association’s valuation away from querying hedge funds
18:22 – On taking the right steps to get their valuation
19:53 – On the difference in value between Steinhoff’s and the shareholders association’s valuations
22:56 – On what will happen if the shareholders association is successful in court
24:20 – On the shareholders’ call to change Steinhoff management
25:57 – On his confidence in the vote being successful
Dr Liebscher on what the Steinhoff shareholders are voting against
They presented a restructuring plan to the creditors and shareholders. And this restructuring plan has the idea that the shareholders will not get any value out of the shares of Steinhoff and in the AGM of the shareholders we voted against this restructuring plan and what the company now is trying to do. They are trying to push through this plan, these so-called war proceedings, out of court and out of insolvency proceedings where the company [would] propose the restructuring plan and creditors and shareholders [could] vote in different groups if they accept this plan. [So if] this plan would go through [then] we would see this [being] very negative for the shareholders.
On the shareholders association’s view on the investigation into Markus Jooste
It lies in the hands of the prosecutors, for sure. If we were asked, for instance, by you, by the press or by media, what’s our position? Our position is [that] Jooste must have his day in court, in penal court. And if that is in South Africa or in Germany, that is not so much of importance. [The] importance is [that] he has his day in court. It’s [the] prosecutors and the authorities [that] are really going to [get to] the bottom of the scandal. If that is done in South Africa, in Germany, we don’t care. But the bottom has to be searched and that is not done. So we are very much willing and advocating for the authorities to investigate and prosecute.
On Steinhoff’s “fishy” business ahead of the shareholders’ vote
We’re in these war proceedings and these is a very court-regulated proceeding. So Steinhoff put forward a plan and now the shareholders have to vote on the plan. But what’s happened is that the facts of the plan, the underlying facts changed dramatically in the last week when Steinhoff announced it was it is about to sell its shares in Mattress Firm. Now Mattress Firm is one of the major assets of Steinhoff. It’s worth between 4 to $5 billion and Steinhoff holds a 50% stake in Mattress Firm. [As of] eight days ago they will sell it to Tempur Sealy International and they will acquire Steinhoff shares for a price of around $4 billion. And this is really odd because normally you wouldn’t [do this] when you are in such short-running court proceedings [during] the voting period [which] ends on the 24th [of May 2023]. You wouldn’t announce on the 9th that you were about to sell your major stake in a major company because it changes the complete ground and fact that the shareholders and the creditors are supposed to vote on. So this is weird. It is not convincing. And it sheds another doubt and it smells fishy in this whole Steinhoff process.
On differing valuations between Steinhoff and the shareholders association
First, we have to be frank that the valuation we have can only touch on publicly available information. Steinhoff is not answering any questions [from] us. For instance, they have management projections of the different companies [that] they own [that] will develop in the coming years. We were not provided with these management projections [even though] we [have] ask several times for these management projections. So we lack very substantial information and on that ground we had to do the valuation. So this is a caveat. We have to be clear. And our valuation is coming from a growing concern. We are of the opinion that Steinhoff [should] not sell their shares in Pepco and Mattress Firm in chunks of 5 [or] 10%. We are of the opinion [that] they should sell these shares in one huge chunk, in one huge group and then the buyer acquires not a majority but a large packet of shares. And this [would] change the share price.
So our delegation comes to a rate… that the valuation of Steinhoff is about up to 15% higher than its actual debt. So the debt right now would be $10 billion. So our valuation comes to the conclusion that the valuation of Steinhoff could be up to $11.5 billion. But as I said, we lack substantial information that we are not being provided by Steinhoff and [we have] been asking for that information for four or five months. They are not willing to present this information.
https://www.biznews.com/global-investing/2023/05/...hoff-shareholders
17. Mai 2023 von Redaktion BizNews
Die Steinhoff-Aktionäre stehen vor dem Aus, nachdem das Management des Unternehmens die niederländischen Gerichte angerufen hat, um eine Entscheidung durchzusetzen, die auf der Hauptversammlung abgelehnt wurde. Doch noch ist nicht alles verloren, meint der Anwalt der Deutschen Aktionärsvereinigung, Dr. Marc Liebscher, dessen Organisation für die Kleinaktionäre von Steinhoff kämpft. Er fordert sie auf, erneut gegen den Vorschlag des Managements zu stimmen - und sagt, dass dies sicherstellen wird, dass sie die R30 Mrd. (1,5 Mrd. €), die sie an dem Unternehmen besitzen, erhalten, was seiner Meinung nach den wahren Nettovermögenswert des Unternehmens darstellt. Die WHOA-Abstimmung endet am 24. Mai, und sollte sich die Mehrheit der Aktionäre gegen den Vorschlag des Managements entscheiden, wird Liebscher nach eigenen Angaben seine von der Wall Street in Auftrag gegebenen Untersuchungen zur Verfügung stellen, um dem niederländischen Richter zu helfen, zugunsten der Aktionäre zu entscheiden. Liebscher sprach mit Alec Hogg von BizNews auch über das Nichterscheinen des ehemaligen CEO Markus Jooste vor dem deutschen Gericht vor einem Monat. Steinhoff-Aktionäre können unten gegen die Restrukturierung stimmen:
Die Steinhoff-Aktionäre stehen vor einem Scherbenhaufen, nachdem das Management des Unternehmens die niederländischen Gerichte angerufen hat, um eine auf der Jahreshauptversammlung abgelehnte Entscheidung zu erzwingen. Doch noch ist nicht alles verloren, sagt der Anwalt der Deutschen Aktionärsvereinigung, Dr. Marc Liebscher, dessen Organisation für die Kleinaktionäre von Steinhoff kämpft. Er fordert sie auf, erneut gegen den Vorschlag des Managements zu stimmen - und sagt, dass dies sicherstellen wird, dass sie die R30 Mrd. (1,5 Mrd. €), die sie an dem Unternehmen besitzen, erhalten, was seiner Meinung nach den wahren Nettovermögenswert des Unternehmens darstellt. Die WHOA-Abstimmung endet am 24. Mai, und sollte sich die Mehrheit der Aktionäre gegen den Vorschlag des Managements entscheiden, wird Liebscher nach eigenen Angaben seine von der Wall Street in Auftrag gegebenen Untersuchungen zur Verfügung stellen, um dem niederländischen Richter zu helfen, zugunsten der Aktionäre zu entscheiden. Liebscher sprach auch mit Alec Hogg von BizNews über das Nichterscheinen des ehemaligen CEO Markus Jooste vor dem deutschen Gericht vor einem Monat. Steinhoff-Aktionäre können unten gegen die Restrukturierung stimmen:
WHOA RESTRUCTURING PLAN VOTE
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Relevante Zeitstempel aus dem Interview:
01:12 - Dr. Marc Liebscher über die Reaktion der Steinhoff-Aktionäre auf sein vorheriges BizNews-Interview
01:55 - Dr. Liebscher über den Restrukturierungsplan von Steinhoff, den die Aktionäre ablehnen
02:54 - Wie die Aktionäre abstimmen können
04:46 - Über die Rolle des Gerichts im Kampf gegen Steinhoff
06:24 - Zum Gerichtsverfahren von Markus Jooste
07:33 - Über Joostes Komplizen
08:43 - Ob die Aktionärsvereinigung Jooste nach Deutschland ausliefern will
10:07 - Zur Frage, ob der Steinhoff-Raub pflichtgemäß verfolgt wird
12:28 - Über die interessanten Geschäfte von Steinhoff im Vorfeld der Aktionärsabstimmung
15:21 - Ob Steinhoffs Bewertung des Unternehmens mit der Bewertung der Aktionäre übereinstimmt
17:09 - Wie man die Bewertung der Aktionärsvereinigung von fragenden Hedge-Fonds fernhält
18:22 - Wie man die richtigen Schritte unternimmt, um ihre Bewertung zu erhalten
19:53 - Über den Wertunterschied zwischen der Bewertung von Steinhoff und der Bewertung der Aktionärsvereinigung
22:56 - Was passieren wird, wenn die Aktionärsvereinigung vor Gericht erfolgreich ist
24:20 - Über die Forderung der Aktionäre nach einem Wechsel im Steinhoff-Management
25:57 - Über seine Zuversicht, dass die Abstimmung erfolgreich sein wird
Dr. Liebscher über das, wogegen die Steinhoff-Aktionäre stimmen
Sie haben den Gläubigern und Aktionären einen Restrukturierungsplan vorgelegt. Und dieser Restrukturierungsplan sieht vor, dass die Aktionäre keinen Wert aus den Steinhoff-Aktien ziehen können. Auf der Hauptversammlung haben wir gegen diesen Restrukturierungsplan gestimmt und gegen das, was das Unternehmen jetzt vorhat. Sie versuchen, diesen Plan, dieses so genannte Kriegsverfahren, außergerichtlich und außerhalb des Insolvenzverfahrens durchzusetzen, bei dem das Unternehmen den Umstrukturierungsplan vorschlägt und die Gläubiger und Aktionäre in verschiedenen Gruppen abstimmen können, ob sie diesen Plan annehmen. [Wenn dieser Plan also durchkäme, würde sich dies sehr negativ auf die Aktionäre auswirken.
Zum Standpunkt der Aktionärsvereinigung zu den Ermittlungen gegen Markus Jooste
Das liegt natürlich in den Händen der Staatsanwaltschaft. Wenn wir zum Beispiel von Ihnen, der Presse oder den Medien gefragt würden, was ist unsere Position? Unser Standpunkt ist, dass Jooste vor Gericht, vor einem Strafgericht, seinen Auftritt haben muss. Und ob das nun in Südafrika oder in Deutschland ist, ist nicht so sehr von Bedeutung. [Wichtig ist, dass er seinen Tag vor Gericht bekommt. Es sind [die] Staatsanwälte und die Behörden, [die] dem Skandal wirklich auf den Grund gehen werden. Ob das in Südafrika oder in Deutschland gemacht wird, ist uns egal. Aber man muss der Sache auf den Grund gehen, und das wird nicht getan. Wir sind also sehr bereit und setzen uns dafür ein, dass die Behörden ermitteln und strafrechtlich vorgehen.
Zu den "fischigen" Geschäften von Steinhoff im Vorfeld der Aktionärsabstimmung
Wir befinden uns in einem Kriegsverfahren, und das ist ein sehr gerichtlich geregeltes Verfahren. Steinhoff hat also einen Plan vorgelegt, und nun müssen die Aktionäre über den Plan abstimmen. Aber was passiert ist, ist, dass sich die Fakten des Plans, die zugrundeliegenden Fakten, in der letzten Woche dramatisch verändert haben, als Steinhoff ankündigte, dass er seine Anteile an Mattress Firm verkaufen will. Nun ist die Matratzenfirma einer der wichtigsten Vermögenswerte von Steinhoff. Es ist zwischen 4 und 5 Milliarden Dollar wert, und Steinhoff hält einen Anteil von 50 % an Mattress Firm. [Vor acht Tagen wurde bekannt gegeben, dass das Unternehmen an Tempur Sealy International verkauft wird, das Steinhoff-Aktien zu einem Preis von etwa 4 Milliarden Dollar erwerben wird. Und das ist wirklich seltsam, denn normalerweise würde man so etwas nicht tun, wenn man sich in einem so kurzfristigen Gerichtsverfahren befindet [während] der Abstimmungsfrist [die] am 24. Mai [2023] endet. Man würde nicht am 9. Mai ankündigen, dass man seinen großen Anteil an einem großen Unternehmen verkaufen will, weil sich dadurch die gesamte Grundlage und die Tatsache, über die die Aktionäre und Gläubiger abstimmen sollen, ändert. Das ist also seltsam. Es ist nicht überzeugend. Und es wirft einen weiteren Zweifel auf, und es riecht verdächtig in diesem ganzen Steinhoff-Prozess.
Zu den unterschiedlichen Bewertungen zwischen Steinhoff und der Aktionärsvereinigung
Erstens müssen wir offen sagen, dass die Bewertung, die wir haben, sich nur auf öffentlich zugängliche Informationen beziehen kann. Steinhoff beantwortet keine Fragen von uns. Sie haben zum Beispiel Managementprognosen für die verschiedenen Unternehmen, die sie besitzen und die sich in den kommenden Jahren entwickeln werden. Diese Managementprognosen wurden uns nicht zur Verfügung gestellt, [obwohl] wir mehrmals um diese Managementprognosen gebeten haben. Es fehlen uns also sehr wesentliche Informationen, und auf dieser Grundlage mussten wir die Bewertung vornehmen. Dies ist also ein Vorbehalt. Wir müssen uns darüber im Klaren sein. Und unsere Bewertung beruht auf einer wachsenden Besorgnis. Wir sind der Meinung, dass Steinhoff seine Anteile an Pepco und Mattress Firm nicht in Stücken von 5 [oder] 10 % verkaufen sollte. Wir sind der Meinung, [dass] sie diese Aktien in einem großen Stück, in einer großen Gruppe verkaufen sollten, und dann erwirbt der Käufer nicht die Mehrheit, sondern ein großes Aktienpaket. Und das [würde] den Aktienkurs verändern.
Unsere Delegation kommt also zu dem Ergebnis, dass die Bewertung von Steinhoff um bis zu 15 % höher ist als die tatsächlichen Schulden. Die Verschuldung würde also im Moment 10 Milliarden Dollar betragen. Unsere Bewertung kommt also zu dem Schluss, dass die Bewertung von Steinhoff bis zu 11,5 Mrd. $ betragen könnte. Aber wie ich schon sagte, fehlen uns wesentliche Informationen, die uns Steinhoff nicht zur Verfügung stellt, und [wir] bitten seit vier oder fünf Monaten um diese Informationen. Sie sind nicht bereit, diese Informationen vorzulegen.
https://www.biznews.com/global-investing/2023/05/...hoff-shareholders
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De rechtbank wijst een verzoek tot homologatie van het akkoord af als:
a.
van een toestand als bedoeld in artikel 370, eerste lid, geen sprake is;
b.
de schuldenaar of de herstructureringsdeskundige niet jegens alle stemgerechtigde schuldeisers en aandeelhouders heeft voldaan aan de verplichtingen, bedoeld in de artikelen 381, eerste lid, en 383, vijfde lid, tenzij de desbetreffende schuldeisers en aandeelhouders verklaren het akkoord te aanvaarden;
c.
het akkoord of de daaraan gehechte bescheiden niet alle in artikel 375 voorgeschreven informatie omvatten, de klasseindeling niet voldoet aan de eisen van artikel 374 of de procedure voor de stemming niet voldeed aan artikel 381, tenzij zodanig gebrek redelijkerwijs niet tot een andere uitkomst van de stemming had kunnen leiden;
d.
een schuldeiser of de aandeelhouder voor een ander bedrag tot de stemming over het akkoord had moeten worden toegelaten, tenzij die beslissing niet tot een andere uitkomst van de stemming had kunnen leiden;
e.
de nakoming van het akkoord niet voldoende is gewaarborgd;
f.
in het akkoord overeenkomstig artikel 375, eerste lid, onderdeel i, is opgenomen dat de schuldenaar:
1°
een nieuwe financiering aan wil gaan, terwijl redelijkerwijs aannemelijk is dat deze niet noodzakelijk is voor de uitvoering van het akkoord of de belangen van de gezamenlijke schuldeisers daardoor wezenlijk worden geschaad, of
2°
een bepaalde transactie aan wil gaan, terwijl redelijkerwijs aannemelijk is dat deze niet onmiddellijk noodzakelijk is voor de uitvoering van het akkoord of de belangen van de gezamenlijke schuldeisers daardoor wezenlijk worden geschaad;
g.
het akkoord door bedrog, door begunstiging van één of meer stemgerechtigde schuldeisers of aandeelhouders of met behulp van andere oneerlijke middelen tot stand is gekomen, onverschillig of de schuldenaar dan wel een ander daartoe heeft meegewerkt;
h.
het loon en de verschotten van de door de rechtbank ingevolge respectievelijk de artikelen 371, 378, zesde lid, en 380 aangewezen of aangestelde herstructureringsdeskundige, deskundige of observator niet zijn gestort of daarvoor geen zekerheid is gesteld, of
i.
er andere redenen zijn die zich tegen de homologatie verzetten.
2.
Das Gericht lehnt einen Antrag auf Genehmigung des Vergleichs ab, wenn:
a.
Es liegt keine Situation im Sinne von § 370 Absatz 1 vor;
b.
der Schuldner oder der Sanierungsexperte die in § 381 Absatz 1 und § 383 Absatz 5 genannten Verpflichtungen gegenüber allen Gläubigern und stimmberechtigten Anteilseignern nicht erfüllt hat, es sei denn, die betreffenden Gläubiger und Anteilseigner erklären, dass sie den Vergleich annehmen;
c.
der Vergleich oder die ihm beigefügten Unterlagen nicht alle in Artikel 375 vorgeschriebenen Angaben enthalten, die Klasseneinteilung nicht den Erfordernissen des Artikels 374 entspricht oder das Abstimmungsverfahren nicht den Vorschriften des Artikels 381 entspricht, es sei denn, dieser Mangel hätte vernünftigerweise nicht zu einem anderen Abstimmungsergebnis führen können;
d.
ein Gläubiger oder der Aktionär hätte zu der Abstimmung über den Vergleich zu einem anderen Betrag zugelassen werden müssen, es sei denn, dass eine solche Entscheidung nicht zu einem anderen Abstimmungsergebnis hätte führen können;
e.
Die Einhaltung des Vergleichs wurde nicht ausreichend gewährleistet;
f.
der Vergleich gemäß § 375 Absatz 1 Buchstabe i) vorsieht, dass der Schuldner:
1°
eine neue Finanzierung aufnehmen will, obwohl es hinreichend plausibel ist, dass dies für die Durchführung des Vergleichs nicht erforderlich ist oder dass die Interessen der gemeinsamen Gläubiger dadurch erheblich beeinträchtigt werden, oder
2°
ein bestimmtes Geschäft abschließen will, während es hinreichend plausibel ist, dass es für die Durchführung des Vergleichs nicht unmittelbar erforderlich ist oder die Interessen der gemeinsamen Gläubiger dadurch erheblich beeinträchtigt werden;
g.
der Vergleich durch Betrug, durch Begünstigung eines oder mehrerer stimmberechtigter Gläubiger oder Aktionäre oder durch andere unredliche Mittel zustande gekommen ist, unabhängig davon, ob der Schuldner oder eine andere Person daran mitgewirkt hat;
h.
die Löhne und Auslagen des Sanierungsexperten, des Sachverständigen oder des Beobachters, die vom Gericht gemäß Artikel 371, Artikel 378 Absatz 6 bzw. Artikel 380 benannt oder bestellt wurden, nicht gezahlt wurden oder keine Sicherheit für sie geleistet wurde; oder
i.
andere Gründe der Zulassung entgegenstehen.
3.
Op verzoek van één of meer stemgerechtigde schuldeisers of aandeelhouders die zelf niet met het akkoord hebben ingestemd of die ten onrechte niet tot de stemming zijn toegelaten, kan de rechtbank een verzoek tot homologatie van een akkoord, afwijzen als summierlijk blijkt dat deze schuldeisers of aandeelhouders op basis van het akkoord slechter af zijn dan bij een vereffening van het vermogen van de schuldenaar in faillissement.
3.
(3) Auf Antrag eines oder mehrerer stimmberechtigter Gläubiger oder Anteilseigner, die dem Vergleich nicht selbst zugestimmt haben oder denen zu Unrecht das Stimmrecht verweigert wurde, kann das Gericht den Antrag auf Genehmigung eines Vergleichs ablehnen, wenn sich summarisch herausstellt, dass diese Gläubiger oder Anteilseigner auf der Grundlage des Vergleichs schlechter gestellt wären, als wenn das Vermögen des Schuldners im Konkurs verwertet würde.
Annotatie: Afgewezen homologatieverzoek WHOA-liquidatieakkoord
https://www.vbk.nl/publicaties/...gatieverzoek-whoa-liquidatieakkoord
@Ms 100procent: many thanks!
about the observator: remember the observator's role:
'Als het akkoord overeenkomstig artikel 370 door de schuldenaar wordt voorbereid, kan een voorziening als bedoeld in artikel 379 zijn de aanstelling van een observator. Deze heeft tot taak toezicht te houden op de totstandkoming van het akkoord en daarbij oog te hebben voor de belangen van de gezamenlijke schuldeisers.
Wird der Vergleich vom Schuldner gemäß Artikel 370 vorbereitet, kann als Bestimmung im Sinne von Artikel 379 ein Beobachter bestellt werden. Diese Person hat die Aufgabe, die Vorbereitung des Vergleichs unter Berücksichtigung der Interessen der Gesamtgläubiger zu überwachen.
https://www.navigator.nl/document/...a1f364fb18370250e6b13cf3e0da1fde
Zeitpunkt: 22.05.23 11:39
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unerwünschte Wortwahl/Inhalt
Keine Ahnung, ob’s hier Kausalitäten zwischen dem ausstehenden Bewertungsgutachten und dem vereinbarten Deal mit Tempur Sealy (vom 09.05.2023) gibt. Aber die plötzliche Eile, der Zeitpunkt (im WHOA-Verfahren) und vor allem der miese Verkaufspreis (4 Mrd.$) sorgen -zumindest bei mir- für einen ganz üblen Beigeschmack.
Mal schauen was das Zahlenwerk von R. Farber dazu hergibt (nach meinen Berechnungen liegt der Marktwert von Mattress derzeit bei ca. 5 Mrd.$).
Nebenbei würde mich tatsächlich immer noch interessieren, aus welchem Hut das Management den veröffentlichten Mattress-100%-Marktwert von 2,8 Mrd.€ (3,0 Mrd.$) zum 30.06.2023 herausgezaubert hat (Quelle: SNH- Restrukturierungsplan -Schedule2 - Part B – Forecasted cash flows).
Am 09.05.2023 -also gerademal 6 Wochen später- wird dann der vereinbarte 4 Mrd.$-Deal mit Tempur Sealy öffentlich.
Ein Schelm, wer ...
Das "Gutachten" der SdK ist überhaupt keines, da sämtliche Prognosedaten fehlen und fachlich falsch hypothetisch dargestellt wird, dass Steinhoff aus dem Verkauf der Assets mehr erhalten kann (was NACHWEISLICH!) ja eben nicht der Fall ist, siehe Mattress.
Der User Anonym123 bbehauptet dies.
Sehr interessant.
Zeitpunkt: 22.05.23 11:41
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Kommentar: Werbung
Alles wie immer meine Meinung und Sichtweise!
bleiben 7Milliarden.
ca 8Milliarden sind durch EY bilanziert worden,bleiben uns trotzdem minimum 1 Milliarde.
Management Absicht ist kann klar,Aktionäre sollen leer ausgehen.
Zeitpunkt: 22.05.23 11:39
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer
Zeitpunkt: 22.05.23 11:40
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Unterstellung