Kaufsignal bei Gagfah
Sorry, antonius, das ist einfach Unfug!
Die Stadt Dresden antwortet auf die Widerklage. Das ist eine juristische Auseinandersetzung. Da wird, i.R. und davon gehe ich hier auch aus, nichts öffentlich gemacht.
Die schreibt die Kanzlei ans Gericht und zwei Tage später bekommt die Kanzlei von Gagfah diese Erwiderung.
Die Wahrscheinlichkeit ist sehr gross, dass wir davon nichts erfahren.
Warum auch?
Da dürfte in der Tat der Einfluss auf den Kurs unwahrscheinlich sein.
Im Moment jedenfalls.
Sieht man es aus strategischer Warte, sprich Wahrscheinlichkeit der Anerkennung eines Schadens, versteht man das Neuaufleben des Arp sehr wohl besser.
Was ich mich aber Frage ist, wie dieser Prozess überhaupt noch, hinsichtlich des, nennen wir es Vorgutachtens (Inhaltlich korrekter Verfahren bei Vermietung und Verkauf!), ablaufen soll.
Diese wäre doch, in sagen wir einmal neutraler Qualität durch vereidigten Gutachter geeignet, den Prozess mangels Klagegrund schnell zur Einstellung zu zwingen.
Oder!?
Dann wäre die Schadensfrage seitens Gagfah in einer guten Position.
Dreht sich nicht in Wirklichkeit alles um diese Punkte???
Und sowas wird nur öffentlich wenn es einer der beiden Parteien sagt. Gagfah wird mit Sicherheit nicht das Sprachrohr für Dresden machen. Und Dresden wird auch wohl eher weniger darüber reden wollen, weil man den Bürgern wohl nicht direkt erzählen will, bzw. daran erinnern will, dass Gagfah jetzt sogar gegen einen selber klagt.
Also was bis Donnerstag passieren muss, ist eine Antwort zu den Vorhaltungen, der Gagfah , dem Gericht zur Kenntnis geben.
Wer schon mal selber einen Prozess führte, egal in welchem Bereich, weiss, dass in der Regel, auch mehrere solche Schriftsätze, die Seiten wechseln.
Da wird lediglich jetzt die Ansicht der Stadt Dresden kund getan.
Das sie wohl meinen ,dass die Klage völlig unberechtigt ist, braucht man wohl nicht betonen.
Und wohl auch relativ häufig einigt man sich irgendwo, und seltener wird ein Urteil gefällt.
Man wird doch sicher auch von Seiten der Stadt Dresden Gutachten dann einholen, bzw. bei Gericht beantragen. Denn genau diese Sache ist ja noch nicht von einem juristischen und faktischen Fach-Sachverständigen beurteilt worden.
Wir haben ja hier auch ein wenig diskutiert über die Berechtigung der Klage, über evtl falsche Vorwürfe, oder evtl die Dummheit von gagfah und die Widerklage.
Wie eine Zeitschrift mal meinte, dass ist eine Sache für Juristen die sich da auskennen und sich mit diesem Fall befasssen. Wir können zwar unsere Laienmeinung, oder den "gesunden Menschenverstand" hier sagen, aber wir wissen ja noch nicht mal alle Vertragsbedingungen, bzw. deren Wortlaut und evtl weitere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen.
Jedenfalls ich persönlich glaube, dass es zumindest wohl keine berechtigt Kursbeeinflussung in den nächsten ca 10 Monaten wegen dier Klage und Widerklage geben wird.
Sorry, aber da bin ich anderer Meinung,ich denke wir werden schon sehr bald lesen, was in der Klageerwiderung steht.
Die Gagfah betreibt eigens dafür ein schon eifrig beworbenes Portal und dort wurde schon vor Wochen angekündigt, dass solche Infos publik gemacht werden. Wenn die Klageerwiderung dort nicht veröffentlicht wird, wäre das sehr schlecht für die PR und auch den Kurs der Gagfah.
Huch!!!!!! Was schreibe ich da???? Ist das vielleicht genau der Plan mit dem Aktionäre zum Verkauf ihrer Anteile "überredet" werden sollen? Das wäre ja geradezu diabolisch rafiniert von Brennan und Co :-)
ja das kann sich echt noch jahre hinziehen. das können eigentlich auch nur experten beurteilen, wie lang so was dauert. aber es wäre wohl am besten wenn sich gagfah u. dresden auf einen vergleich einigen, damit das thema aus der welt ist.
Aber auch da wird klargestellt, dass die Schriftsätze , der jeweiligen und des Gerichts, NICHT öffentlich sind. Also wir davon i.R. nichts erfahren!
Also ergibt sich weder am Donnerstag noch irgendwie ein paar Tage später für uns Anleger, Aktionäre oder Spekulanten etwas, was auf den Kurs Einfluss haben könnte.
Das sagte ich ja so, und das ist auch so richtig.
Nur nochmals, weil es "so schön ist", wollte ich kurz darstellen, warum und weshalb die Stadt Dreseden klagt.
Die Gagfah bzw. die entsprechende Besitztochter hat mehrere Wohnungen einzeln,o der auch im Paket, als mehrere Mehrfamilienhäusser verkauft. Dieses durfte sie auch und war so vertraglich vereinbart.
Nur, so der Vorwurf der Stadt Dresden musste das Vorkaufsrecht des jeweiligen Mieters der Wohnung, bbzw. der Wohnungen, in den Kaufvertrag festgeschrieben werden.
Nicht nur für diesen Fall, sondern für alle Verstossfälle wurde eine Vertragsstrafe von 2 Mio je Wohnung und Jahr, bis zum Auslaufen der Bindung, vereinbart.
Die Bindung läuft 2016 aus.
Somit verlangt die Stadt für eine Wohnung die in 2007 verkauft wurde, dann für acht Jahre, die eben auf dieser verkaufte WOhnungg , vermeindlich nicht mehr die Verpflichtung lag, dass diese zuerst bei einem Weiterverkauf dem Mieter zu Vorzugskonditionen angeboten werden musste, 16 Millionen Euro.
Also je Jahr wo diese Verpflichtung nicht enigehalten wurde 2 Mio Euro.
Die durchschnittliche Woba-Wohnung in Dresden war und ist etwa 40,000 Euro wert. Also etwa 2 % ist der Gesamtwert des Gegenstandes , im Verhältnis wie hoch die vertragsstrafe sein soll.
D.h. wenn die Bindung nicht mehr vorhanden sein sollte, soll der damlaige Verkäufer die Stadt Dresden, je Jahr das rund 50 fache des Wertes als Vertragsstrafe bekommen.
Wir sind keine Juristen.
Aber jeder gesunde Menschenverstand würde nicht mal verstehen, dass eine Strafe je Jahr, auch nur halb so hoch sein kann, wie der Wert der Sache!
Man verkaufte also eine Wohnung für vielleicht 80,000 Euro- weil die verkauften WOhnungen eher wertigen waren, und soll nun wegen dieses Verkaufs für 80,000 Euro und mit evtl so 20,000 Gewinn, die Verpflichtung haben, eben weil der Mieter kein Vorkaufsrecht mehr hat, auch in dem Falle wo es gar keinen Mieter mehr gab, dafür dann 2 Mio je Jahr zahlen zu müssen.
Das ist eben kein Schadensersatz, denn dafür könnte man ja die ganze Familie des Mieters im Adlon einquartieren, sondern eine Vertragsstrafe.
Ob sowas richtig, berechtigt, oder nach Recht und Gesetz ist, beurteilen die Gerichte.
Nach meinem Rechtsempfinden kann das nicht sein - ist sowas grob , sogar vorsätzlich rechtsmissbräuchlich.
Aber ich bin Laie!
Aber weil man sie verkaufte , an einen Dritten, und diesem nicht die Verpflichtung auferlegte, ist die Strafe nun mehr als 100 mal so hoch, wie der Wert der Wohnungen.
Da war die Stadt Dresden aber sehr schlau!
Aber wir können das echt nicht fruchtbar diskutieren, haben wir hier ja schon versucht, eben weil wir keine Juristen sind, und auch nicht alle Einzelheiten so genau wissen. Schon gar nicht die Formulierungen und evtl Zusatzvereinbarungen oder weitere Verträge.
Aber wichtig ist es schon, zu wissen, was der Hintergrund der Klage ist, weil oft in den Medien einfach nur steht "wegen Missachtung der Mieterrechte" oder "Verstoss der Sozialklauseln" oder so ähnlich.
Habe ein Rückkaufangebot zwischen 3,50 - 5,00 EUR erhalten.
Kenn mich damit nicht so aus - aber erscheint mir etwas wenig?
Der endgültige Kaufpreis, zu dem die Gesellschaft bereit ist, eigene Aktien zu erwerben, wird mittels einer
modifizierten holländischen Versteigerung ermittelt werden, d.h. in der Zeit vom 6. September bis 4.
Oktober 2011 bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, ihr ihre GAGFAH-Aktien zu einem zwischen
3,50 EUR/Aktie (Minimumpreis) und 5,- EUR/Aktie (Maximumpreis) liegenden Preis zum Rückkauf
anzudienen. Die Preisangabe ist in Schritten zu 0,05 EUR möglich. Daneben besteht die Möglichkeit, die
Aktien zu dem jeweiligen, im Rahmen des Rückkaufverfahrens festgelegten endgültigen Kaufpreis
anzudienen. Die Gesellschaft wird keine Aktien zurückkaufen, die zu einem höheren Preis als dem
endgültigen Rücknahmepreis angeboten wurden.
In deiner Mitteilung finde ich einige kommentierungswürdige Punkte.
1. Bloss weil du keine Ahnung von der Juristerei hast, bedeutet dies nicht, dass die ganze übrige Welt ebenfalls keine Ahnung hat. Selbst in diesem Blog gibt es einige, die sich da sehr dezidiert und fachkudig äussern.
2. Ich zitiere von der oben erwähnten Webseite:
Die Stadt hat nunmehr ihre Erwiderung bis zum 8.9.2011 beim Landgericht Dresden einzureichen. Diesen und andere Termine finden Sie künftig auf dieser Internetseite in der Rubrik "Prozeßkalender".
Über den weiteren Fortgang halten wir Sie auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen
William J. Brennan
CEO GAGFAH GROUP
Meines Erachtens geht daraus hervor, dass die Gagfah die Schriftsätze kommentieren wird, selbst wenn sie nicht im Wortlaut veröffentlicht werden. Wie anders soll man diesen Text sonst deuten? Naja, wir werden es ja in den nächsten Tagen sehen.
Saccard
P.S.: Wenn Dresden die Klage gewinnen sollte (was ich nicht glaube!!!) trinke ich nie wieder Radeberger!
Wir sind ja Aktionäre der Gagfah, da gehört es sich ja nicht schlecht über die "eigene" Firma zu reden - aber wie ernst kann man denn solche Aussagen nehmen?
"Diesen und andere Termine finden Sie künftig auf dieser Internetseite in der Rubrik "Prozeßkalender".
Über den weiteren Fortgang halten wir Sie auf dem Laufenden"
Das finde ich sehr schön, aber es sagtt direkt aus, was uns Gagfah erzählt und was nicht. Und man muss, ganz automatsich annehmen, dass die Sachverhalte aus Sicht der Gagfrah geeschildert werden. Was auch durchaus berechtigt ist, wo die ganzen Medien sschon auf Gagfah einhauen mit den unmöglichsten Vorwürfen die überhaupt nicht stimmen.
antonius, ich lese schon was hier steht, und ich weiss, dass viele, oder einige, mehr oder weniger gut, ihre Meinung, oder auch juristische Sachverhalte hier geschildert haben. Das habe ich ja auch!
Meine Erfahrungen bei den 2 gerichtlichen Verfahren, die ich ausserhalb des normalen, wie Mietrecht, oder Arbeitsrecht oder ähnliches vor Gericht hatte, war dann so, dass meine ganzen Überlegungen und Ratschläge von anderen völliger Quatsch waren, weil genau aus einem ganz anderem rechtlichen Grunde, die ich nicht mal erahnt hatte, die Sache dann eben so entschieden wurde. Beide male hatte ich gewonnen, einmal nur, mehr zufällig, weil ich den besseeren Anwalt hatte.
Juristen sagen ja selber vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.
Soll bedeuten, es ist wohl nicht so klar, wie es einigen erscheint.
Also ich würde auch klar, die Chancen für Dresden als ausserordentlich gering einschätzen, diese Vertragsstrafe zugesprochen zu bekommen.
Wie ich ja in meinem letzten Posting hier darstellte, geht es um Wohnungen im Wert von vielleicht 8 oder 10 MIo, die man "nicht korrekt formuliert" bzw. die man ohne den Zusatz des Mietervorkaufsrechts verkaufte, für die dann diese hohe Vertragsstrafe gefordert wird.
Also ich kann mir das nicht vorstellen, dass sowas rechtmässig ist. Wohl auch "normale Anwälte" würden es ad hoc ähnlich sehen.
Aber wir haben ja 10,000de von Juristen in den Anwalts-"firms", die hochspezialisiert nur mit bestimmen Sachen des Unternehmens- oder Steuerrechts befassen.
Und wie soll, wo man nicht mal den genauen Wortwahl kennt, nicht weiss es ob es weitere Vereinbarungen, oder gar mündliche Absprachen gab, selbst ein Jurist etwas Verlässliches sagen können?
Also ich für mich kalkuliere die Gefahr für meine Spekulation bei unter 1 % ein, dass man soviel oder auch nur mehrere 100de Mio zahlen muss.
100 Mio und alles darunter kann Gagfah jederzeit aufbringen, auch wenn es den Wert natürlich mindert.
Nochmals zu Fristen. Es geht ja hier um Schriftsätze der beiden Parteien. Es ist in der Regel nicht schwer eine Fristverlängerung zu bekommen. Hier bei diesen Schriftsätzen, stellt jeder der Parteien seine Ansicht der Sache dar , und geht auf die Darstellungen der anderen Seite jeweils im Vorschriftsatz sein. Es könnten , theoretisch mehrere duzend solcher Schriftsätze getauscht werden, bis überhaupt nur das Gericht der Meinung ist einen Termin für eine Verhandlung an zu setzen.
Also ist so ein Termine wie mit heute terminiert, irgendwo zwischen völlig bedeutungslos, bis evtl ganz vielleicht, ein Schritt hin zu einem gerichtlichen Verhandlungstermin.
http://www.handelsblatt.com/politik/international/...-zu/4569202.html
Habe ich mit großen Interesse gelesen!
Denke ausschliessen können wir das nicht mehr!!!
Moin! Melde mich auch mal wieder zu Wort. Ich habe leider noch keine Post von der Gagfah bekommen, habe mein Depot aber auch bei ner kleinen Genossenschaftsbank, die sind nicht immer die allerschnellsten. Also zu der genannten Preisspanne werde ich auf keinen Fall verkaufen, ich bin ja nicht verrückt!!! 1. Stehe ich mit meinen Gagfahs derzeit im negativen Bereich (liege durchschnittlich knapp unter 6,- €) und 2. sehe ich bei einem Buchwert von deutlich über 9,- € noch reichlich Luft nach oben.
Zu dem Vorstand kann jeder seine Meinung haben, ich finde manche Äußerungen und Handlungen aus Sicht eines "Miteigentümers" auch eher fraglich, das abgeschlossene Aktienrückkauf-Programm fand ich jedoch im Groß und Ganzen ok. Sicherlich waren die frühen Kurse etwas zu hoch, gemessen am Wert des Unternehmens waren die Rückkäufe für uns Eigentümer auf jeden Fall wertsteigernd. Bei dem jetzigen Angebot hoffe ich mal, dass es genug geben wird, die ihre Aktien günstig anbieten (aus purer Verzweiflung vorm dem Weltuntergang oder warum auch immer?). Der Freefloat würde sich bei rd. 4,50 € pro Stück um ca. 6 % (von den derzeitigen 26 %) verringern. Mehr geht mit den 75 Mio. nicht. Also halte ich ein Delisting oder auch Squeeze out mittelfristig für unwahrscheinlich.
Ich habe also heute noch mal für 4,10 € ein wenig nachgekauft (im o.g. Durchschnittspreis schon enthalten) und hoffe, dass mir die Gagfah langfristig noch viel Freude bereiten wird, evtl. sogar mal wieder üppige Dividenden zahlt.
Bis denne!
http://www.sueddeutsche.de/q5P38s/187111/Gagfah-droht-den-Anleger.html
Ist nur die Frage wie lange und wie weit der Kurs noch nach unten manipuliert werden kann.
Nicht zu vergessen, das die Aktie einmal weit über € 20 emittiert wurde.
Klar wird, dass Fortress nun konkreteres vor hat.
Was das ist, ist wirklich noch nicht ganz nachvollziehbar.
Es dürft aber in Richtung Exit gehen, auch wenn der Aktienrückkauf nun erst einmal gegenteilig aussehen mag.
Das Fortress mit seinen Anlegern nicht zimperlich umgeht und umgehen wird und die Jungs auch wirklich smart sind und für alles einen Plan "B" haben, traue ich denen einiges zu.
Deine These von Kursen gen Norden würde ich folgende Überlegung zur Vorsicht anbieten.
Was, wenn Gagfah eine Adhoc-News verbreitet, das man bei der Refinanzierung nicht so richtig weiter kommt, oder die Zinsen doch nicht erreicht, die man erreichen möchte?
Die Folge wäre ein absoluter Kurssturz. € 2 wären dann schon drin.
Da Fortress ja eine Menge Fonds und Anlagegesellschaften vorhält, könnte eine solche dann große Paket kaufen und dann einen Squeeze-out locker durchziehen.
Durch die Panik würden die letzten dann ihre Aktien verramschen.
Vielleicht für € 1, oder 1,50.
Auf diese Art und Weise käme Fortress sehr billig an den gesamten Gagfah-Bestand.
Sie könnten dann halten, da Superdividende, oder aber, wahrscheinlicher, eine neue Gesellschaft formen und an der Börse platzieren.
Entsprechend Buchwert könnte dann der Emissionswert gut und gerne zwischen € 10 und 13 liegen.
Na, wäre das nicht in Megadeal? 5-7 Milliarden schwer?!?!
Witzig wäre es (Ironiemodus an!), wenn sich die neue Gesellschaft dann Hafgag nennen würde.
Und genau wegen solcher Überlegungen, wäre ich jetzt sehr vorsichtig!
graham sagte: ein schlechtes management wird für schlecht kurse sorgen.
wie recht er damit wieder hatte, erst die karre an die wand fahren und dann die eigentümer abziehen.
super gemanagt, vielen dank mr. brennan!
Sagt mal, hat einer von Euch schon dieses Aktienrückkaufsangebot erhalten?
Ich habe bisher noch kene Unterlagen erhalten, das kann aber auch daran liegen, dass ich und mein Depot im bösen Ausland wohnen.