Ist die Reaktion auf die Afghanistan-Fotos übertrieben?
Das steht den Medienvertretern - vor allem denen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, von denen ich eine vorbildhafte Berichterstattung erwarte - nicht zu und sollte ausreichenden Anlass für Beleidigungsklagen abgeben.
MfG
kiiwii
(von den ARD- und n-tv-Damen will ich garnicht reden...)
MfG
kiiwii
Vielleicht liegts ja am Alter und an der Erfahrung.
[obwohl er auch sehr gut "zulangen" kann, wenn ihm mal 'ne Meinung eines (zumeist jungen und noch grünen) Journalisten-Kollegen nicht gefällt...]
MfG
kiiwii
wenn wegen so einem unthema ein paar deutsche soldaten von aufgebrachten afghanen getötet werden, sollte man sich mit den bild-journalisten mal eingehend unterhalten. und zwar mit einem lötkolben.
************
§ 168
Störung der Totenruhe
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
************
Die Knochen lagen offen rum, angeblich in einer Kiesgrube, freigebuddelt von Afghanen, die Lehm geholt haben... (das waren dann wohl die ersten, die "gestört" haben)
Wer ist der "Berechtigte" ?
War es eine Gedenkstätte, war es eine Beisetzungsstätte, oder war es ein Müllhaufen?
Fragen über Fragen.
MfG
kiiwii
Auch als juristischer Laie wird man "Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt [!!!], wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." doch wohl klar auf den Vorfall anwenden können?
Is aber auch ein echtes Aufregerthema, was nu juristisch da passiert.
Dagegen werden die Folgen für die Soldaten vor Ort völlig unbedeutend...
Gruß
Talisker
Das die Geschichte blödsinnig (vor allem die Photos davon zu machen) und pietätlos war,und daß da ein paar Jungs zuviel Testoseron oder ähnliches das Hirn vernebelt hat....völlig klar.Daß man da jetzt auch intern disziplinarisch nachfassen sollte (Abmahnung,"Schwarzer Stern ins Buch" oder Aussprache eines klaren Verweises o.ä.)..........ok.
Aber was hier jetzt für Fässer aufgemacht werden und wie man diese Jungs hier teilweise auf eine moralische Stufe mit amerikanischen Folterern in Abu-was-weiss-ich-wo stellt ist schlichtweg hirnrissig.
da wurden gehäutete tote beglotzt, die die eigene haut zusammengefaltet über dem arm tragen und in scheiben geschnittene leichen - wohlgemerkt konnte von hagen nicht glaubhaft ausräumen, dass es sich bei den teils aus china stammenden kadavern nicht um hingerichtete handelte.
Neben "grobem Unfug" (mehr sind die Fotos m.E. strafrechtlich nicht) ist es unsoldatisch, weil Kameradengefährdend. Und vor allem für Letzteres sollten sie diszipliniert werden, und zwar ordentlich.
Im übrigen sei daran erinnert, daß die ersten deutschen Toten im Afghanistan-Einsatz nicht durch Kampfhandlungen, sondern ebenfalls wegen des regelwidrigen Sammelns von "Andenken" verursacht wurden: man wollte eine russische Panzerabwehrrakete auseinanderbauen und nachhause mitnehmen - leider ist das Ding dabei in die Luft geflogen.
MfG
kiiwii
SPIEGEL ONLINE - 10. Oktober 2006, 15:11
URL: http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,441731,00.html
"KLEINES POMPEJI"
Die Totenstadt des Vatikans
Archäologen haben im Vatikan eine antike Totenstadt freigelegt. Die Nekropole bietet einen tiefen Blick in das Alltagsleben im Rom der Antike - Forscher nennen sie ein "kleines Pompeji".
Eigentlich sollte auf dem Gebiet des Vatikanstaats nur ein neuer Parkplatz entstehen. Doch was bei den B a u a r b e i t e n vor drei Jahren ans Tageslicht kam, erstaunte selbst Experten: Der Erdboden gab die Überreste zahlreicher Menschen frei. In vielen Fällen war die Asche der Toten in einfachen Terrakotta-Gefäßen bestattet worden. Reichere Verstorbene waren in prunkvollen Sarkophagen zur letzten Ruhe gebettet. Außerdem fanden die Forscher Skulpturen, Inschriften und viele andere Grabbeigaben.
Fenster in die Antike: Nekropole aus dem alten Rom
Die Totenstadt wurde nach Angaben der Wissenschaftler in der Regierungszeit des römischen Kaisers Augustus angelegt, die vom Jahr 27 vor bis 14 nach Christus dauerte. Die letzten Bestattungen in der Nekropole hätten in der Zeit Kaiser Konstantins im vierten Jahrhundert stattgefunden.
Besucher werden demnächst von eigens konstruierten Stegen auf die Skelette herabblicken können. Erst beim Bau der Wege, als die Ausgrabungen bereits beendet waren, wurden die Knochen eines Kindes entdeckt, das mit einem Hühnerei in der Hand begraben wurde. Das Kind steckt noch immer zur Hälfte im Erdboden und hält die Reste der Eierschale in der Hand. Das Ei könnte die Hoffnung auf eine Wiedergeburt zum Ausdruck gebracht haben, sagten Vertreter des Vatikanmuseums.
Einblicke ins antike Alltagsleben
Es sind Funde wie diese, die der Totenstadt ihren Wert verleihen: Sie ermöglicht einen seltenen Einblick ins Alltagsleben der Antike, weil in ihr nicht nur die Reichen und Mächtigen, sondern auch Angehörige der römischen Mittelschicht bestattet wurden. "Wir haben ein kleines Pompeji gefunden", schwärmt Giandomenico Spinola vom Vatikanmuseum. "Wir kennen die Mausoleen von Hadrian und Augustus, aber nur wenige Begräbnisstätten für die Mittel- und Unterschicht."
Die Totenstadt im Vatikan könne dabei helfen, "das Leben der Mittelklasse zu dokumentieren, was uns normalerweise nicht gelingt", sagt Paolo Liverani, einer der beteiligten Archäologen. "Die Geschichte besteht nicht nur aus Generälen und Königen." Unter den in der Nekropole Bestatteten befinde sich zum Beispiel ein Künstler, der Kulissen für das Theater von Pompeji angefertigt habe. Das Grab des Mannes sei mit Symbolen seines Berufsstands versehen: einem Zirkel und einer Zeichenschiene. Auch ein Archivar des Privatbesitzes von Kaiser Nero und mehrere Postboten seien in der Totenstadt begraben worden.
Ein Teenager wurde mit einer Skulptur bestattet, deren Hände wie zum Gebet ausgestreckt sind. Diese Art der Darstellung, Orans oder Orante genannt, gilt auch als frühes Symbol des Christentums. Liverani betonte allerdings, dass die Nekropole in einer Zeitspanne genutzt wurde, in der es schwierig gewesen sei, den christlichen Glauben der Verstorbenen zu dokumentieren. Die Verfolgung von Christen im römischen Reich endete erst zur Zeit Kaiser Konstantins - als auch die Bestattungen in der Nekropole zu Ende gingen.
Ab dieser Woche wird die Nekropole für Besucher geöffnet. Der Zugang ist allerdings streng begrenzt: Touristen dürfen nur in Gruppen von höchstens 25 Personen auf das Gelände und müssen vorher schriftlich beim Vatikan um Erlaubnis bitten.
mbe/AP
MfG
kiiwii
http://www.ariva.de/board/273114
URL: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,445079,00.html
SCHÄNDUNGEN IN AFGHANISTAN
"Die Verteidigung ist insgesamt schwierig"
Welche Strafen haben die Totenschänder zu erwarten? Der Dienstrechts-Spezialist Willi Weber erklärt im Interview mit SPIEGEL ONLINE die Auswirkungen des Skandals und sagt, warum sich Soldaten besser verhalten müssen als Zivilisten.
SPIEGEL ONLINE: Das Verteidigungsministerium hat zwei der Soldaten vom Dienst suspendiert, die im Verdacht stehen, in Afghanistan mit Totenschädeln posiert zu haben. Welche anderen Folgen dürfte die Schändung für die Soldaten haben?
Willi Weber, 61, ist Vertragsanwalt des Bundeswehrverbandes. Er vertritt Soldaten, die sich für dienstrechtliche Vergehen verantworten müssen
Willi Weber: Die Soldaten werden höchstwahrscheinlich zum einen bestraft und zum anderen diszipliniert. Was die Bestrafung angeht: Der Strafrahmen von Paragraf 168 des Strafgesetzbuches reicht von einer Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe von drei Jahren. Und eine Störung der Totenruhe liegt hier möglicherweise vor. Was die Disziplinierung angeht: Bundeswehrintern wird es ein gerichtliches Disziplinarverfahren geben. Als erste Instanz entscheidet hier ein Truppendienstgericht, besetzt mit einem Richter und zwei Kameradenbeisitzern.
SPIEGEL ONLINE: Was erwartet die Soldaten dort?
Weber: Die härteste Maßnahme wäre die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, als nächstes die Degradierung, dann das Beförderungverbot und als geringste Maßnahme eine Gehaltskürzung. Das sind die Abstufungen. Die Schändungen in Afghanistan werden wohl als besonders schweres Dienstvergehen gewertet. Darum gehe ich davon aus, dass die Soldaten aus dem Dienst entfernt werden. Wenn ein Berufssoldat wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wird, wird er ohnehin automatisch entlassen. Dann gibt es kein gesondertes gerichtliches Disziplinarverfahren.
SPIEGEL ONLINE: Die Fotos der Soldaten sind nicht alle gleich obszön. Ist es auch juristisch ein Unterschied, ob der Soldat den Totenschädel in die Luft hält - oder vor seinen entblößten Penis?
Weber: Meines Erachtens nach ja. Das wird sich im Strafmaß niederschlagen. Nach Paragraf 168 wird schärfer bestraft, wer beschimpfenden Unfug verübt. Und manche Posen sind ja an Obszönität kaum zu überbieten.
SPIEGEL ONLINE: An den Vorfällen waren Soldaten unterschiedlicher Dienstgrade beteiligt. Werden Vorgesetzte härter angefasst als einfache Soldaten?
Weber: Man wird darauf achten, ob das ein freiwilliger länger dienender Grunddienstleistender ist oder ein gestandener Hauptfeldwebel, der erhebliche Diensterfahrung hat. Je höher der Dienstgrad, desto höher die Verantwortung. Entsprechend härter wird der Vorgesetzte angefasst. In Paragraf 10 des Soldatengesetzes steht, dass der Vorgesetzte in seiner Haltung ein Vorbild geben soll. Er ist außerdem für die Disziplin seiner Untergebenen zuständig und muss für sie sorgen.
SPIEGEL ONLINE: Was passiert mit Vorgesetzten, die nicht beteiligt waren - aber womöglich von den Vorfällen gewusst oder sogar Fotos gesehen haben?
Weber: Wenn die Vorgesetzten Kenntnis hatten und nicht eingeschritten sind, dann sitzen sie mit auf der Bank. Denn das aktive Einschreiten gegen solche Dinge gehört zur ihrer Dienstpflicht. Dann wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch gegen sie ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
SPIEGEL ONLINE: Werden Soldaten anders bestraft als ein Normalbürger, der in einer Kiesgrube einen Schädel findet und damit herumspielt?
Weber: Es gehört zu den Dienstpflichten eines Soldaten, das Ansehen der Bundeswehr zu wahren. Er hat eine dienstliche und eine außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht. Solche Klauseln gibt es übrigens auch für andere Beamte: Wenn ein Beamter stiehlt, dann ist das erheblich schlimmer als beim Normalbürger. Dafür hat der Beamte andere Vorteile. Der Zivilist, der mit dem Totenschädel spielt, schädigt ja vor allem sein eigenes Ansehen. Wie sein Arbeitgeber damit umgeht, ist dessen Sache.
SPIEGEL ONLINE: Was wäre, wenn sich die unappetitlichen Vorfälle nicht in Afghanistan zugestragen hätten, sondern in Deutschland - wenn zum Beispiel Soldaten hier mit einem Knochenfund aus dem Zweiten Weltkrieg posiert hätten?
Weber: Das Strafgesetzbuch unterscheidet nicht, wo sich das Vergehen zugetragen hat und wem der Schädel gehörte. Das Strafgesetz gilt da für alle Bürger gleichermaßen. Das ist eine Frage des Anstandes: Man muss kein Soldat sein, um zu wissen, dass man mit Totenschädeln keinen Unfug treiben darf.
SPIEGEL ONLINE: Macht es bundeswehrintern einen Unterschied, wo die Toten geschändet wurden?
Weber: Im Ausland können Soldaten meines Erachtens nach das Ansehen der Bundeswehr gravierender schädigen, weil sie zum Beispiel auf ethnische Gepflogenheiten achten müssen. Die Bundeswehrsoldaten in Afghanistan stehen in einem besonderen Fokus, sie repräsentieren auch die Bundesrepublik im Ausland. Und da ist erst Zurückhaltung angesagt.
SPIEGEL ONLINE: Werden die Soldaten bei einem entsprechenden Strafurteil sofort entlassen?
Weber: Die Bundeswehr kann einen Soldaten nur dann fristlos entlassen, wenn er weniger als vier Jahre im Dienst ist. Weil die Schändungen in Afghanistan einige Jahre zurückliegen, gehe ich davon aus, dass alle Beteiligten ihre vier Dienstjahre voll haben. Dann können sie nur durch das Truppendienstgericht aus dem Dienst entlassen werden.
SPIEGEL ONLINE: Bekommen die Soldaten dann weiter Geld der Bundeswehr?
Weber: Während der Suspendierung würden die Dienstbezüge entsprechend gekürzt, es sei denn, die Familie gerät dadurch in finanzielle Not. Wenn der Soldat aus dem Dienst entfernt wird, bekommt er Geld für eine bestimmte Übergangszeit - danach ist er arbeitslos, Hartz-IV-Empfänger.
SPIEGEL ONLINE: Sie haben schon viele Soldaten verteidigt. Wie sollten die Täter argumentieren?
Weber: Da kommt es auf viele Details an: Wer hat mit der Schändung angefangen? Wie hat man die Schädel entdeckt? Sind die Patrouillen gezielt wegen der Schädel dorthin gefahren, oder ist es bei irgendeiner Gelegenheit passiert? Auch die psychische Ausnahmesituation wird berücksichtigt. Für die Soldaten, die abgelichtet und identifizierbar sind, ist die Verteidigung aber insgesamt schwierig.
SPIEGEL ONLINE: Es ist zu erwarten, dass weitere Schändungsfotos auftauchen und sich der Kreis der Beteiligten vergrößert. Was wird dann passieren?
Weber: Auch dann wird der Weg beschritten, den ich skizziert habe. Das verlangen unsere Rechtsordnung, das Grundgesetz und die Wehrdisziplinarordnung. Da wird es keine Ausnahmen geben.
Das Interview führte Jan Friedmann
© SPIEGEL ONLINE 2006
Alle Rechte vorbehalten
MfG
kiiwii
Positiv ist zu sehen, das die meisten den Vorfall als das sehen was es ist:
eine absolute Kleinigkeit...ausser Presse und Politiker natürlich.
Gruß Eurofighter
http://de.wikipedia.org/wiki/Charles_George_Gordon
Aber bei uns gackern sie herum und meinen, die zweifellos geschmacklose Herumposiererei einiger deutscher Soldaten sei eine Verhöhnung islamischer Sitten, denen gegenüber wir ehrfürchtig zu sein hätten.
Geht klar.
Kann man das nicht auch auf die Abu Ghraib (?) Bilder anwenden?
Gelinde gesagt: Schwachsinn.
Gruß
Talisker
Mir ist nämlich nicht bekannt, dass irgendwelche muslimischen Staaten in westliche Staaten einmarschiert sind mit dem Anspruch für Demokratie und Einhaltung der Menschenrechte zu sorgen.
Gruß
Talisker
Gruß
Talisker