Ist die Reaktion auf die Afghanistan-Fotos übertrieben?
"Wenn ein Deutscher noch einmal eine Waffe anfässt, soll ihm die Hand abfaulen"
Offenbar zählt die Ehre und Ruhe der Toten doch nicht soviel, wie man uns hier glauben machen will. Und btw: Hierzulande ist eine Leiche eine "Sache", nix weiter.
Die (Afghanen) sollten jetzt nicht anfangen, uns belehren zu wollen...
Sollen sie doch bidde den Scheiß erstmal mal wegräumen und ordentlich beerdigen...
Und unsere Soldaten müssen nach Hause, und zwar so schnell wie möglich.
Es ist ein Treppenwitz, daß wir hier Truppen bezahlen, damit dort der Mohnanbau ordentlich bewacht wird...
MfG
kiiwii
Bisher habe ich übrgens kein Wort aus Afghanistan gehört. Entweder die wissen nix oder sie interessiert es nicht.
Gruß BarCode
(er hat aber nicht gesagt, daß man jetzt zügig für eine ordentliche Beerdigung der Knochen sorgen werde...)
MfG
kiiwii
Glaub mir mal, dass wird noch zu Recht der Horror für die deutschen Soldaten da unten!
André
Vielleicht können sie es ja wieder gut machen, wenn sie sich an ein paar Steinigungen von Frauen beteiligen...
Gruß BarCode
von den Afghanen selbst.
Was eigentlich schlimm genug ist,würde es sich um Muslime
handeln wäre es noch schlimmer.
Sind Muslime die besseren Schädel?
Störung der Totenruhe,ist der Staftatbestand-Bis zu 3 Jahre Haft wenn man
einen Toten ausbuddelt.
Ausser man ist von der Stadt oder vom Ort und keiner zahlt mehr dann darf
man das ungestraft.
Übrigens trinken Moslems auch mal Bier. In Wesseling dort wo ich her komme gibt es eine Moschee. War dort mal an einer Art Tag der offenen Tür. Die haben unten in der Moschee einen Raum, wo man schon mal Bier trinken kann. Auf die Frage das es doch einem Moslem verboten sei bekamen wir gesagt, dass es so dunkel da unten sei das Mohamed es nicht sehen könnte!
André
Kann ich nur sagen - dieses Land ist zur Augsburger Puppenkiste herabgesunken. Irgendwer zieht die Fäden - und alle strampeln.
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Alles im Leben braucht seine Zeit. Gras wächst auch nicht schneller,
wenn man daran zieht!
Gruß
KTM 950
Sie mussten reagieren.
Und nun stimmen sie alle im Chor ein.
Ist halt auch problematisch das herunter zu spielen, wenn das Gros der Politiker sich so äußert. Sie haben sie gegenseitig in die Position gebracht.
greetz
sports*
Und dasselbe gilt natürlich für die Medien.
Einfach ein bisschen Abstand von dem allgemeinen Dummgebattele halten. Dann kommen wir schon weiter.
will sagen: es war nicht der Innenminister, sondern ein Sprecher des Aussenministers
MfG
kiiwii
Bundeswehrsoldat: "Ein schlechtes Gewissen hatten alle"
Berlin - Erstmals hat sich ein Beteiligter zu den näheren Umständen der Totenschändung durch Soldaten der Bundeswehr in Afghanistan geäußert. Der 2003 geschändete Totenschädel stamme nicht von einem Friedhof. Vielmehr müsse man sich das Gelände vorstellen "wie eine große Kiesgrube", sagte der Zeuge, der anonym bleiben wollte, der "Bild"-Zeitung. Dort hätten Einheimische Lehm für Ziegel abgegraben - "dabei kamen diese ganzen Knochen raus".
"Wer nicht mitmachte war ein Weichei"
Auf die Frage, ob es bei der Schändung eine Art Gruppenzwang gegeben habe, antwortete der Zeuge: "Zwang würde ich nicht sagen. Aber es war schon so: Wenn man das nicht mitmacht, heißt es: Du Weichei, was stellst du dich so an." Auch Afghanen, die in der Grube Lehm für ihre Häuser geholt hätten, hätten "regelmäßig das Zeug umeinandergeworfen". Da die Einheimischen das nicht "als besonders schlimm" empfunden hätten, habe sich die Patrouille "auch nicht weiter etwas dabei gedacht".
Hintergrund: Skandale in der Bundeswehr
Bis zu drei Jahre Haft: Soldaten drohen harte Strafen
Flash-Grafik: Auslandseinsätze der Bundeswehr
Als Grund für den empörenden Vorfall vermutet der Zeuge, dass durch den Einsatz in Afghanistan auch "die Hemmschwelle" heruntergesetzt gewesen sei. Es zerre an den Nerven, wenn sowohl Leute von der eigenen Armee als auch von den alliierten Truppen regelmäßig verletzt werden oder sterben. Zu seinen eigenen Empfindungen meinte er: "Dumm gelaufen, Blödsinn gemacht. Sollte man nicht tun. Ich hätte es besser damals auch nicht getan. Oder wäre besser nicht mit dabei gewesen." Er fügte hinzu: "Ein schlechtes Gewissen, denke ich, hatten sie alle."
Einzelfäll
Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele geht auch angesichts neu aufgetauchter Fotos bei den Schändungen nicht von Einzelfällen aus. Er wisse von "mindestens einem halben Dutzend Leuten, dass hunderte solche Bilder existieren sollen", sagte Ströbele in der ARD. Der Sender und die "Leipziger Volkszeitung" berichten, dass es in der Nähe der afghanischen Hauptstadt Kabul häufiger zu Foto-Aktionen auch mit Soldaten von anderen Nationen der ISAF-Truppe mit Totenschädeln gekommen sei.
Bundeswehr-Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhahn spricht dagegen weiter von Einzelfällen. "Es sind Einzelne, die eben fehlgeleitet sind und nicht verstanden haben, um was es geht", sagte Schneiderhahn dem TV-Sender RTL. Er glaube nicht, dass diese Taten in ein ganzes Einsatzkontingent hineingewirkt haben. Der Sender zeigte Fotos, auf denen unter anderem ein Unteroffizier der Bundesewhr in Afghanistan einen Schädel küsst, der auf dem Bizeps seines Oberarms liegt. Auf einem weiteren Bild war eine aus fünf Totenköpfen aufgeschichtete Pyramide zu sehen. Die Fotos sollen im März 2004 entstanden sein.
Wehrbeauftragter enttäuscht
Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Reinhold Robbe (SPD), reagierte mit Enttäuschung auf die Vorfälle in Afghanistan. Alle Soldaten würden intensiv auf ihre Einsätze vorbereitet, sagte Robbe im ZDF. Deswegen wüssten eigentlich auch alle, dass das Grundgesetz auch in den Einsatzgebieten der Bundeswehr gelte. Die Taten hätten nichts mit der "vernünftigen Arbeit" von 99,9 Prozent der deutschen Soldaten in aller Welt zu tun. Robbe verwies darauf, dass bisher über 200.000 deutsche Soldaten im Ausland eingesetzt gewesen seien und derzeit 10.000 Bundeswehrangehörige dort Dienst täten. (go/md/ddp/dpa
Der Wehrbeauftragte der Bundeswehr, Reinhold Robbe: "Grundgesetz gilt auch im Ausland". Foto: dpa
es seien eh nur herumliegende russische Knochen gewesen...
MfG
kiiwii
Soldaten drohen harte Strafen
Entlassung und Freiheitsstrafe möglich
Berlin - Die in die mutmaßliche Leichenschändung in Afghanistan verwickelten Bundeswehr-Soldaten müssen mit harten Strafen rechnen: Ihnen droht die Entlassung aus der Bundeswehr und im härtesten Fall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren wegen Störung der Totenruhe. Ein Überblick über mögliche disziplinar- und strafrechtliche Folgen:
"Fristlose Entlassung"
Sollten sich die Anschuldigungen bestätigen, dürfte dies ein disziplinarrechtliches Verfahren bei der Bundeswehr zur Folge haben. Dies gilt zumindest für die Soldaten, die sich noch im Dienst befinden. Ziel dabei wäre nach Einschätzung des Vorsitzenden des Deutschen Bundeswehrverbandes, Bernhard Gertz, die "Entfernung aus dem Dienstverhältnis". Darüber wird vor einem Truppendienstgericht entschieden. Das Verfahren ähnelt dabei demjenigen vor einem ordentlichen Gericht. Gegen die Entscheidung ist laut Gertz eine Berufung vor dem Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts möglich. Dass sich der Vorfall in Afghanistan ereignete, spielt dabei keine Rolle.
Verlust der Dienstbezüge
Eine "Entfernung aus dem Dienstverhältnis" hat nach Paragraf 63 der Wehrdisziplinarordnung unter anderem den Verlust der Dienstbezüge zur Folge. Diese Entscheidung sei einer fristlosen Entlassung gleichzusetzen, sagt Gertz. Zeitsoldaten, die sich bis zu vier Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet haben, können nach Paragraf 55 des Soldatengesetzes direkt fristlos entlassen werden. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass jemand das "Ansehen der Bundeswehr ernstlich" gefährdet hat.
Strafrechtliche Verfolgung
Neben diesen Bundeswehr-internen Konsequenzen droht den Soldaten auch eine strafrechtliche Verfolgung nach dem deutschen Strafrecht. Auch dabei ist es unerheblich, dass sich die mutmaßliche Leichenschändung im Ausland ereignete. In Betracht kommt eine Verurteilung wegen Störung der Totenruhe. Die Staatsanwaltschaft Potsdam leitete wegen des Vorfalls bereits ein Ermittlungsverfahren gegen noch unbekannte Bundeswehrsoldaten ein. Eine Störung der Totenruhe wird nach Paragraf 168 des Strafgesetzbuches mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet. (AFP)
...und Schröder und Fischer ebenfalls...
die haben die Shice nämlich "erfunden"...
MfG
kiiwii
Totenschändung: Zwei Soldaten suspendiert
Verteidigungsminister Jung hat als Konsequenz aus den Totenschändungen
durch deutsche Soldaten in Afghanistan zwei Angehörige der Bundeswehr vom
Dienst suspendiert. Die beiden Soldaten gehörten zu einer Gruppe von
sechs, denen die Totenschändungen im Jahr 2003 zur Last gelegt wurden.
... wenn man allerdings dazu seinen dödel rausholen muss, dann ist das eindeutig therapiewürdig.